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Anhang

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Interview Claudia und Clemens

I: Sie haben die einkommensabhängige Variante 12+2 Monate gewählt. Haben Sie sich Gedanken gemacht,

welche Variante Sie gewählt hätten, wenn es diese einkommensabhängige Variante nicht gegeben hätte?

V: Ja, das war ja auch im Fragebogen gefragt, wir hätten die Variante 12+2 pauschal genommen.

I: Ok, und wenn es diese auch nicht gegeben hätte?

V: Dann die nächst kürzere, ich glaube, das ist 15+3, oder?

I: Ja. Hat (zögert), wie schaut es denn mit dem Wiedereinstieg aus. Wie haben Sie sich das vorgestellt? Die

12+2, wie wollen Sie diese splitten?

V: Ja, das haben wir (zögert), eben wir haben im Fragebogen auch Nein angekreuzt, weil das haben wir uns

noch nicht überlegt, ob ich eventuell. Also jetzt macht einmal meine Freundin zwölf Monate, das ist ja der

Haken an der ganzen Geschichte, weil es ja bis zum zwölften Lebensmonat des Kindes geht, nicht zwölf

Monate lang. Unser Kind war zu früh und da ist ja jetzt die Gesamtbezugsdauer kürzer eigentlich, also bis

zum zwölften Monat. Aber die Freundin wird jetzt einmal die zwölf Monate machen und ob ich dann die

zwei Monate mache, das habe ich, das ist noch offen. Eher nicht, aber da muss ich einmal mit dem

Arbeitgeber reden.

I: Ich wollte gerade fragen, wovon hängt das ab, diese Entscheidung, ob Sie diese zwei Monate nehmen? Ist das

eine persönliche, familiär bedingte Entscheidung oder hängt das mit der Arbeit zusammen?

V: Ja, wegen der Arbeit.

I: Würde der Arbeitgeber, würden Sie da erwarten, dass es da Schwierigkeiten gibt, dass es nicht gern gesehen

wird, wenn Männer in Karenz gehen beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld beziehen?

V: Äh, nein, das ist bei uns, glaube ich, nicht so, das also das wird sicher... Es war ein Punkt, der war ein

bisschen ein Sonderfall, das war gerade bis vor kurzem das war so, dass mein Arbeitgeber das

entsprechende Gesetz für Beamte eben noch nicht geändert gehabt hat und da war noch drinnen wie

früher im Bundesgesetz auch, dass man mindestens drei Monate in Karenz gehen muss. Und das ist vor

kurzem erst jetzt geändert worden, jetzt ist es bei uns auch möglich, zwei Monate in Karenz zu gehen. Ja,

das ist auch und (zögert), was auch ein Punkt ist, ist der, ob man die Stelle wieder kriegt sozusagen und da

habe ich mich auch erkundigt. Also anscheinend wenn man bei meinem Arbeitgeber also wieder Anspruch

auf die gleiche Stelle, wenn man Vollzeit zurückkommt, das ist schon auch wichtig und sonst generell die

Situation in der Abteilung. Ich bin gerne da und es ist jetzt nicht, dass ich Probleme bekommen würde, aber

wenn es für die Abteilung schwierig wird, dann müsste man es sich schon überlegen, aber das sind alles so

Sachen und der andere Punkt ist natürlich der, wenn ich da gehen würde, dann müsste die Freundin Vollzeit

arbeiten wieder und das ist der andere Punkt, das ist der Punkt, wo sie gesagt hat, sie weiß jetzt nicht, ob

sie wieder Vollzeit arbeiten will.

I: Arbeiten gehen müssen, um den Lebensstandard, den man gewohnt ist, zu halten?

V: Nein, das ist rechtlich so, wenn ich da richtig informiert bin. Dass wenn jetzt ich dann gehen würde in der

Zeit das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bekommen möchte, dann müsste sie gleichzeitig voll

arbeiten, wenn ich da richtig informiert bin. Und sie möchte halt schon nicht unbedingt das Kind 40 Stunden

allein lassen.

I: Ok, und diese drei Monate Mindestkarenz, die Sie angesprochen haben, hat das eine Rolle gespielt, dass die

jetzt auf zwei Monate verkürzt wurde, und Sie haben jetzt gesagt, das ist jetzt bei Ihnen umgesetzt worden?