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Anhang

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I: Wo arbeitet Ihr Mann?

M: Mein Mann arbeitet in einem großen Unternehmen.

I: Das heißt, er hat auch Anspruch auf diese Elternteilzeit.

M: Er hat auf jeden Fall Anspruch auf die Elternteilzeit. Das Problem ist, er hat einen befristeten Arbeitsvertrag

und man weiß ja dann nie, wie die Dinge sich da weiterentwickeln.

I: Aber geplant ist die…

M: Aber dass man sich die Elternteilzeit teilt, das wird wahrscheinlich auch dem Arbeitgeber entgegenkommen

und er würde grundsätzlich auch gern mehr Zeit mit dem Kind verbringen.

I: Wird es im Einkommen Veränderungen geben? Das ist jetzt schwer zu sagen, wie Sie es jetzt geschildert

haben, aber im Vergleich zu vor der Geburt vom Kind, wenn Sie vergleichen, wenn es so kommt, wie Sie das

planen. Wird es im Einkommen große Veränderungen geben, oder können Sie Ihren Lebensstandard

halten?

M: Wo es sicher Veränderungen gibt, in dem Jahr wo ich kein Kinderbetreuungsgeld mehr bekomme, weil da

ist ja dann nur mehr das Einkommen vom Mann da. Das heißt, in dem Fall ist es Halbierung. Wo man ja

vorsorgen kann, das ist jetzt nicht das Problem und später. Ich habe es mir nicht durchgerechnet, wenn man

Halbzeit geht, dann kriegt man nicht das halbe Gehalt, sondern ein bisschen mehr, wegen der

Steuersprünge, wie das bei 30 Stunden ist, weiß ich nicht. Das müsste man sich anschauen, es wird sicher

weniger Geld werden, das ist klar, das kann man sich nicht erwarten für weniger Arbeitszeit gleich viel Geld

kriegen, aber in unserem Fall, wenn alles bleibt und er seinen Job behaltet, ist es verkraftbar. Auf jeden Fall.

I: Ok. Zur Beteiligung des Vaters. Wird er auch das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen, oder nehmen

ausschließlich Sie das in Anspruch?

M: Er möchte gerne, ausschlaggebend für die Entscheidung ist aber gar nicht so sehr das

Kinderbetreuungsgeld, sondern die berufliche Situation mit der befristeten Arbeitsstelle. Weil er da einfach

in einer anderen Situation ist, als jemand mit einer unbefristeten Stelle. Und inwieweit das dort toleriert,

goutiert wird, dass er als Mann in Karenz geht, das ist schwer vorhersehbar. Wir haben das Thema noch

nicht angesprochen, jetzt bin einmal ich in Karenz. Was ein bisschen unsympathisch ist an der ganzen

Regelung und das ist auch mein Hauptkritikpunkt, es geht bis zum ersten Geburtstag vom Kind plus zwei.

Das heißt, wenn der Mann in Karenz gehen will, muss er innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes plus

zwei Monate in Karenz gehen. Wenn ich jetzt zwei Jahre grundsätzlich beim Kind bleiben will, müsste man

einmal und zwar vor Ablauf des ersten Lebensjahres des Kindes einmal so umschalten, so dass ich arbeiten

gehe und der Mann in Karenz geht. Jetzt darf ich aber nicht Teilzeit gehen, während er in Karenz ist, das

heißt, ich muss im Betrieb voll einsteigen für drei Monate, jeder Arbeitgeber wird die Haare aufstellen, das

heißt, wenn ich nicht wirklich plane, nach keine Ahnung acht, neun Monaten wieder voll in den Beruf

einzusteigen, ist die einkommensabhängige Variante als Anreiz für den Vater in Karenz zu gehen relativ

schwach. Weil das ist irgendwie, wenn man nicht wirklich so tut, dass man den Urlaub möglichst anspart,

um ihn dann unmittelbar nach dem Mutterschutz zu konsumieren, aber da gibt es wieder eine Mindestzeit,

wo der Mann in Karenz gehen muss, er kann ja nicht nur einen Monat gehen, ich glaube es sind drei

Monate, die er mindestens gehen muss, das kann ich mit Urlaubsansprüchen nicht abdecken und nur wenn

ich wie wahnsinnig Überstunden produziert habe, was man aber in der Schwangerschaft eh schon nicht

mehr tut, und in den meisten Betrieben verfallen die ja auch zu bestimmten Stichtagen.

I: Zumindest realiter, wenn es auch gesetzlich nicht so einfach möglich wäre.

M: Aber zumindest bei uns ist es so. Das heißt, ich schaffe das niemals, das mit irgendeinem Urlaub zu

kombinieren und wenn ich nicht wirklich nach den acht, neun Monaten wieder einsteigen will, dann ist das