Anhang
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V: Ja (zögert), also die Erwerbstätigkeit. Lustiger Weise war ihr die Erwerbstätigkeit am Anfang schon wichtig,
dass sie genau diese Position auch halten wollte und sie gewusst hat, wenn sie zwei Jahre komplett
ausscheidet, sie nicht weiß, ob sie ihre Position wieder kriegt. Wobei jetzt mittlerweile, wo die Kinder schon
länger da sind, schon eher das Gefühl habe, ah, die Prioritäten verlagern sich dann auf daheim und das
Arbeiten hat jetzt nicht mehr den Stellenwert als die davor vermutet hat. Es hat sich einfach ein bisschen
gewandelt, die Situation durch das Ganze. Und natürlich ist es ein gewisser Stress auch mit zwei Kinder an
zwei Tagen arbeiten, zusammenpacken, organisieren und ja.
I: Sie selbst beziehen kein Kinderbetreuungsgeld, stimmt das?
V: Ja, das stimmt.
I: Es bezieht also ausschließlich Ihre Frau das Kinderbetreuungsgeld. Haben Sie Ihre Arbeitszeit reduziert?
V: Na, ich arbeite ganz normal weiter, 38,5 Stunden die Woche.
I: Also hat die Geburt Ihres zweiten Kindes keinen Einfluss auf Ihre Erwerbstätigkeit gehabt?
V: Nein, überhaupt keinen Einfluss. Dadurch, dass ich relativ geregelte Arbeitszeiten habe und da ah, sage ich,
jetzt ohne irgendwelche Einschränkungen, sehr gut am Familienleben teilhaben kann, funktioniert das ganz
gut.
I: Wie würden Sie am Familienleben teilhaben beschreiben?
V: Dass ich am Abend halt wirklich zu einer Zeit heimkomme, wo ich auch noch etwas von die Kinder habe und
das eigentlich regelmäßig, sprich, ich bin eigentlich um fünf daheim und habe dann eigentlich genügend
Zeit, dass ich mit die Kinder auch nicht etwas machen kann. Im Sommer sowieso und auch im Winter und
ich sage, dadurch kommt mir vor, geht dadurch nicht viel verloren. Ich habe am Freitagmittag aus und das
sind alles Sachen, und ich habe relativ selten Fälle, wo jetzt wirklich so ist, wo ich sagen muss, ich muss jetzt
bis acht oder neun Uhr am Abend arbeiten oder so, dass ich die Kinder gar nicht mehr sehe, so wie es in
anderen Bereichen doch auch üblich ist.
I: Kann man vor dem Hintergrund sagen, dass Arbeitszeitreduktion kein Thema für Sie war?
V: Na, das war überhaupt kein Thema.
I: Ok. Nun zu den Zuverdienstgrenzen des Kinderbetreuungsgeldes. Kennen Sie die Zuverdienstgrenzen der
jeweiligen Varianten des Kinderbetreuungsgeldes beziehungsweise haben Sie diese zum Zeitpunkt der
Entscheidung für Ihre gewählte Variante gekannt?
V: Ja, die kennen wir genau, die kennen wir ganz genau.
I: Haben diese Zuverdienstgrenzen einen Einfluss auf die Wahl der Variante des Kinderbetreuungsgeldes
gewählt, ah Entschuldigung, gehabt?
V: Ja, lassen Sie einmal überlegen (zögert). Also die Zuverdienstgrenze bei der einkommensabhängigen
Variante ist ein Knock-out-Kriterium gewesen, also insofern, als man einen vernünftigen Teilzeitjob oder
einen Job machen kann, das ist also schon wichtig. Die Zuverdienstgrenze spielt sicher eine Rolle.
I: Habe ich das richtig verstanden: Wenn die Zuverdienstgrenze niedriger gewesen wäre, dann wäre das ein
Knock-Out-Kriterium für Sie gewesen beziehungsweise weil sie bei der einkommensabhängigen Variante
geringer ist, war es dort konkret ein Knock-Out-Kriterium?