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Anhang

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M: Mhm, vielleicht auch. Wie gesagt, habe ich mich mit den Varianten nicht beschäftigt und habe spontan 20+2

gesagt (lacht).

I: Hätte das einen Einfluss gehabt bezüglich der geringfügigen Beschäftigung? Jetzt haben Sie ja während des

Bezugs geringfügig zu arbeiten angefangen. Was wäre, wenn Sie 20er Variante genommen hätten, hätten

Sie da früher arbeiten angefangen?

M: Nein, da hätte ich wahrscheinlich mehr Stunden gearbeitet.

I: Warum?

M: Weil ich mehr verdienen darf.

I: Sie haben die sechs Stunden, sozusagen, nur wegen der Zuverdienstgrenze gemacht?

M: Ja, weil man die Zuverdienstgrenze hat. Geplant wäre eigentlich gewesen, dass ich einmal ein Jahr nichts

tue und zu Hause bleibe. Der Dienstgeber hat aber angerufen und gesagt, dass sie mich brauchen. Wenn ich

das vorher gewusst hätte, dann hätte ich vielleicht eine andere Variante genommen, wo der Zuverdient

höher gewesen wäre.

I: Darf ich fragen, was Sie da so machen?

M: Die Buchhaltung.

I: Und das geht von zu Hause aus?

M: Ja. Da habe ich einen Laptop bestellt bekommen und brauche nur eine Internetverbindung, dann kann ich

alles machen.

I: Ok, deswegen auch so flexibel hinsichtlich der Stunden, weil Sie das selbst einteilen können?

M: Ja, genau.

I: Sie sind geringfügig beim selben Dienstgeber gewesen?

M: Ja, habe eigentlich die gleiche Arbeit weitergemacht – also nur einen Teilbereich und das mache ich von zu

Hause aus. Ja.

I: In was für einem Ausmaß waren Sie vorher beschäftigt? Vor dem Kind?

M: 38,5 Stunden.

I: Ganz normal Vollzeit?

M: Ja.

I: Sie bleiben im Prinzip beim selben Dienstgeber?

M: Ja, solange das geht, bleibe ich, ja.

I: Bezüglich Einkommen, hat sich da etwas geändert? Ist es jetzt einfach weniger geworden, weil Sie weniger

arbeiten oder hat sich die Zahl an sich geändert?

M: Nein, mein Gehalt ist auf die Stunden runter gerechnet worden.

I: Ok, ganz normal. Warum haben Sie das überhaupt gemacht, diese geringfügige Beschäftigung?