Anhang
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I: Die Frage ist, es geht ja nicht nur um das Rechtliche durchzusetzen, sondern es könnte auch Schwierigkeiten
verursachen...
M: Ja eh, ich bin sicher, dass sie keine besondere Freude hätten in der Schule, aber ich weiß es nicht.
I: Ich kann mir vorstellen, dass für zwei Monate es relativ schwierig ist, aber wenn er längere Zeit gegangen
wäre, vielleicht wäre das kein Problem gewesen?
M: Ja vielleicht, für sechs Monate oder so, das ganze Schuljahr, das würde eher gehen. Dann würde sie sich
eher leichter tun, meinen Mann zu ersetzten. Aber es ist immer blöd, für einen kurzen Zeitraum.
I: Aber es war eh kein Thema, dass er gleich länger in Karenz geht?
M: Na, aber ich muss auch ehrlich sagen, dass ich gerne zu Hause bleibe, dass ich auch lieber zu Hause bin als
mein Mann.
I: Wie hat sich die Geburt auf die Erwerbstätigkeit von Ihrem Mann ausgewirkt?
M: Gar nicht. Bis auf das vielleicht, dass wir in Wien geblieben wären.
I: Ok, und (zögert) beschäftigt sich Ihr Mann mit der Kinderbetreuung?
M: Zu Hause? Ob er hilft? Ja, sehr viel, doch, doch.
I: Würden Sie sagen, wenn er die Arbeitszeit mehr reduziert, würde er sich dann mehr beschäftigen, oder gleich
viel ungefähr?
M: Gleich viel.
I: Ok, das war es jetzt zur Väterbeteiligung. Noch ein Themenblock zu den Zuverdienstgrenzen. Kennen sie
eigentlich die Zuverdienstgrenze zu Ihrer Kinderbetreuungsgeldvariante? Wie hoch ist die Grenze?
M: So genau kann ich es nicht sagen, aber so circa 300 Euro.
I: Ja, die Geringfügigkeitsgrenze. Ok, ja. Hatte die Zuverdienstgrenze einen Einfluss auf ihre Entscheidung? Wie
sie wissen, ist die Zuverdienstgrenze bei anderen Varianten viel höher.
M: Ja, bei mir war es insofern so blöd, weil ich noch sehr viel Urlaub hatte und den habe ich mir nicht auszahlen
lassen können.
I: Ist es wegen dem Arbeitgeber?
M: Nein. Wenn ich meinen Urlaub auszahlen hätte lassen, hätte der zu der Zuverdienstgrenze gezählt, und das
wären mehr als 300 Euro. Ja, das war bisschen blöd. Da habe ich bisschen was verloren.
I: Haben Sie sich das durchgerechnet, die Pauschalvariante zu nehmen und zusätzlich den Urlaub auszahlen zu
lassen?
M: Ich glaube, das habe ich mir damals ausgerecht, aber ich glaube, das wäre nicht besser gewesen, weil ich
doch relativ gut verdient habe. Was ich mir jedoch schon ausgerechnet habe und was ein bisschen unfair an
der Zuverdienstgrenze ist, dass wenn er im Jänner auf die Welt gekommen wäre, denn er ist im Mai auf die
Welt gekommen, dann wäre das Problem nicht so groß gewesen. Denn es wird immer das Kalenderjahr
hergenommen als Maßstab. Und ich habe jetzt so nur die Monate von Juni bis Dezember als
Durchrechnungszeitraum gehabt. Wenn ich das volle Jahr gehabt hätte, wäre es ein Kalenderjahr gewesen.
I: Wirklich wahr? Wird da wirklich nach Kalenderjahr abgerechnet? Haben Sie sich da erkundigt, oder?