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Anhang

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I: Aha, Sie haben geglaubt, das ist 15+3 und einer muss 15 Monate und einer drei Monate zuhause bleiben?

M: Ja. Das hat aber dann die Gebietskrankenkasse zu mir gesagt. Sie hat mir erklärt, dass wir insgesamt 24

Monate gehen müssen.

I: Einer kann höchstens 20 Monate und einer muss mindestens vier Monate gehen?

M: Da kennen sie sich alle aber nicht gut aus. Das ist nicht eindeutig...

I: Ja, ok. Hat sich die Geburt Ihres Kindes in irgendeiner Weise auf das Erwerbsleben Ihres Mannes ausgewirkt?

Wäre das ohne Kind genauso gewesen?

M: Ja. Ich wäre weiter arbeiten gegangen und mein Mann hätte weiter sein Studium gemacht.

I: Ok, es hat demnach keine Auswirkungen gehabt?

M: Nein.

I: Beteiligt sich Ihr Mann an der Kinderbetreuung?

M: Ja. Er ist gerade im Büro und arbeitet. Wir teilen uns das ein. Er ist meistens immer am Vormittag Büro und

Nachmittag schläft unser Kind sowieso vier Stunden. Das ist das Feine und wir sind wirklich ein eingespieltes

Team. Mein Mann sitzt Gott-sei-Dank auch nicht so viel in der Schule, sondern arbeitet viel von zuhause

aus.

I: Muss er gar nicht so viel in die Uni?

M: Nein, er macht die Pädak und da ist im letzten Jahr nicht mehr so viel.

I: Man muss also praktisch nicht mehr so viel in die Uni, sondern kann das von zuhause aus erledigen. Und das

funktioniert, dass man da auf die Kinder aufpassen kann und nebenbei arbeitet?

M: Ja schon. Aber wir, mein Kind und ich, gehen meistens am Vormittag raus, so dass mein Mann dann Ruhe

hat und nachmittags wechseln wir uns dann ab.

I: Ok gut.

M: Bei uns war das wirklich alles geteilt. Und das ist ja auch für ihn als Mann wichtig.

I: Sieht er das selbst auch so?

M: Ja. Er freut sich schon, wenn er für unser Kind da sein kann. Vor allem er ist früher nie da gewesen mit

seinem Job. Wenn das vor zwei oder drei Jahren passiert wäre mit unserem Kind, dann hätten wir ihn

vielleicht alle 14 Tage einmal gesehen. Und deshalb ist es für uns noch wichtiger gewesen, dass wir das

nützen.

I: Ok. Anderer Punkt, Zuverdienstgrenzen. Haben Sie sich informiert oder kennen Sie die Zuverdienstgrenzen

von Ihrem Kinderbetreuungsgeld?

M: Ja, Hauptverdiener bin ich, 16.200 und die zweite Person 5.800 oder so etwas.

I: 5.800?

M: Ich weiß nicht mehr genau. Aber er hat doch auch eine Zuverdienstgrenze, oder?

I: Ja, ich glaube, dass es überhaupt 16.200 sind, wenn man kürzer geht, dann wird es einfach aufgerechnet.

Dann ist es nicht das volle Jahr, sondern nur ein Drittel wahrscheinlich, wenn es vier Monate sind.