Anhang
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M: Ja, schon.
I: Auch von der Situation jetzt mit Kinderbetreuungsgeld und nachher dann?
M: Einiges weniger.
I: Um einiges weniger?
M: Ja, da geht es mir jetzt natürlich besser.
I: Weil Sie das Kinderbetreuungsgeld haben?
M: Ja und diesen Zuschuss.
I: Zum Thema Väterbeteiligung: Bei Ihnen ist es ja so, dass Ihr Mann auch vier Monate das
Kinderbetreuungsgeld bezieht?
M: Ja.
I: Geht Ihr Mann auch in Karenz?
M: Mein Mann ist die ersten vier Monate gegangen.
I: Ok. Er war schon in Karenz?
M: Ja, das haben wir gleich gemacht.
I: Ah, da hat er nicht studiert?
M: Nein, da sind Sommerferien gewesen. Und da habe ich mich erholen können in der Zeit.
I: Ja. aber ich meine jetzt Karenz. Karenz heißt ja eigentlich, dass man vom Arbeitsplatz weg bleibt und danach
wieder einsteigt.
M: Genau.
I: Das war so?
M: Ja, das war so. Weil er da ja Ferien hatte und Student ist. Hatte er ja kein Dienstverhältnis.
I: Ja, dann ist es nicht Karenz sondern Kinderbetreuungsgeld?
M: Genau. Nicht Karenz. Er ist der Hauptkindergeldbetreuungsbezieher und ich bin die zweite Person gewesen.
Und jetzt hat das gewechselt und er ist wieder bei mir versichert. Zuerst bin ich die vier Monate bei ihm
mitversichert gewesen und dann haben wir im Dezember gewechselt.
I: Ok. Und wenn Sie eine andere Variante genommen hätten, zum Beispiel die 15+3, hätte das dann irgendeine
Auswirkung gehabt, dass Ihr Mann dann nicht so lange Kinderbetreuungsgeld bezogen hätte?
M: Hätte er nicht können, nein. Die vier Monate haben genau gepasst. Es wäre kürzer nicht gegangen.
I: Er hätte natürlich schon vier Monate gehen können, aber Sie hätten halt dadurch keine 15 Monate, sondern
entsprechend weniger gehen können.
M: Ja, ich hätte dann gekürzt. Und das ist eben das, was so kompliziert war. Das haben wir am Anfang gar nicht
gewusst. Die Dame von der Arbeiterkammer hat uns sehr gut aufgeklärt, wobei man aber trotzdem erst
danach darauf kommt, dass man sich das selber einteilen kann.