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möglicherweise nicht zu einer Auszahlung kommt,
wenn ein Steuerrückstand, z.B. aus vergangenen
Veranlagungen, besteht. Rückstände und Gutschrif-
ten werden auf dem Abgabenkonto in der Regel ge-
gengerechnet. Nach Durchführung der antragslosen
Veranlagung ergeht darüber ein automatischer Be-
scheid. Gegen diesen Veranlagungsbescheid muss
keine Beschwerde erhoben werden. Sollten wesent-
liche Freibeträge, Abzugsposten oder dergleichen
nicht berücksichtigt worden sein, genügt es, binnen
fünf Jahren selbst eine Steuerklärung einzureichen.
Mit der Entscheidung über diese Erklärung wird der
automatisch ergangene Veranlagungsbescheid auf-
gehoben. Demgegenüber kann jedoch auch das Fi-
nanzamt den antragslos ergangenen Bescheid von
Amts wegen aufheben bzw. abändern, wenn es zu
einer nachträglichen Korrektur von Lohnzetteln oder
Bezugszeiträumen sowie allenfalls zur Meldung von
selbständigen Einkünften kommt.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die
antragslose Arbeitnehmerveranlagung gerade für
jene Personen geeignet ist, die aufgrund ihres ge-
ringeren Einkommens lediglich Anspruch auf die
Negativsteuer haben. Jährlich schwankende Son-
derausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche
Belastungen, etc. werden regelmäßig wohl nicht zu
einer endgültigen Verfahrenserledigung führen, wes-
halb die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung
für die entsprechende Berücksichtigung weiterhin
geboten ist. Da jedoch zur Bekämpfung des auto-
matischen Veranlagungsbescheides nicht der klas-
sische Rechtsmittelweg mit entsprechenden Fristen
beschritten werden muss, ist in der antragslosen Ar-
beitnehmerveranlagung auch keine Erschwerung für
die Steuerpflichtigen zu erkennen.
Quellen
Martin Atzmüller in Mayr/Lattner/Schlager (Hrsg), SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16, 90. Jahrgang, Juli 2015, S 37 ff.
Helga Ruhdorfer in Mayr/Lattner/Schlager (Hrsg), SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16, 90. Jahrgang, Juli 2015, S 17 ff.
Martin Atzmüller, Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung, SWK-Heft 17, 10. Juni 2017, S 785 ff.
Sabine Sadlo, Antragslose Arbeitnehmerveranlagung startet im Juli 2017, ARD 6547/4/2017, S 3ff.
Erläuternde Bemerkungen zum Steuerreformgesetz 2015/16.
Bundesministerium für Finanzen, Neu ab 2017: Antragslose Arbeitnehmerveranlagung - einfach automatisch,
https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/AANV.html(Zugriff 10.08.2017)