Previous Page  44 / 68 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 44 / 68 Next Page
Page Background

Seite 44 WISO

möglicherweise nicht zu einer Auszahlung kommt,

wenn ein Steuerrückstand, z.B. aus vergangenen

Veranlagungen, besteht. Rückstände und Gutschrif-

ten werden auf dem Abgabenkonto in der Regel ge-

gengerechnet. Nach Durchführung der antragslosen

Veranlagung ergeht darüber ein automatischer Be-

scheid. Gegen diesen Veranlagungsbescheid muss

keine Beschwerde erhoben werden. Sollten wesent-

liche Freibeträge, Abzugsposten oder dergleichen

nicht berücksichtigt worden sein, genügt es, binnen

fünf Jahren selbst eine Steuerklärung einzureichen.

Mit der Entscheidung über diese Erklärung wird der

automatisch ergangene Veranlagungsbescheid auf-

gehoben. Demgegenüber kann jedoch auch das Fi-

nanzamt den antragslos ergangenen Bescheid von

Amts wegen aufheben bzw. abändern, wenn es zu

einer nachträglichen Korrektur von Lohnzetteln oder

Bezugszeiträumen sowie allenfalls zur Meldung von

selbständigen Einkünften kommt.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die

antragslose Arbeitnehmerveranlagung gerade für

jene Personen geeignet ist, die aufgrund ihres ge-

ringeren Einkommens lediglich Anspruch auf die

Negativsteuer haben. Jährlich schwankende Son-

derausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche

Belastungen, etc. werden regelmäßig wohl nicht zu

einer endgültigen Verfahrenserledigung führen, wes-

halb die Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung

für die entsprechende Berücksichtigung weiterhin

geboten ist. Da jedoch zur Bekämpfung des auto-

matischen Veranlagungsbescheides nicht der klas-

sische Rechtsmittelweg mit entsprechenden Fristen

beschritten werden muss, ist in der antragslosen Ar-

beitnehmerveranlagung auch keine Erschwerung für

die Steuerpflichtigen zu erkennen.

Quellen

Martin Atzmüller in Mayr/Lattner/Schlager (Hrsg), SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16, 90. Jahrgang, Juli 2015, S 37 ff.

Helga Ruhdorfer in Mayr/Lattner/Schlager (Hrsg), SWK-Spezial: Steuerreform 2015/16, 90. Jahrgang, Juli 2015, S 17 ff.

Martin Atzmüller, Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung, SWK-Heft 17, 10. Juni 2017, S 785 ff.

Sabine Sadlo, Antragslose Arbeitnehmerveranlagung startet im Juli 2017, ARD 6547/4/2017, S 3ff.

Erläuternde Bemerkungen zum Steuerreformgesetz 2015/16.

Bundesministerium für Finanzen, Neu ab 2017: Antragslose Arbeitnehmerveranlagung - einfach automatisch,

https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/AANV.html

(Zugriff 10.08.2017)