Previous Page  39 / 68 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 39 / 68 Next Page
Page Background

WISO Seite 39

der A12 im Unterinntal seit 2012 stufenweise einge-

führt. Seit 2016 wird der maximal mögliche Zuschlag

von 25 % vollumfänglich eingehoben. Die Eurovig-

nettenrichtlinie sieht aber gleichzeitig vor, dass im

Falle des Bergzuschlages keine Zuschläge für die

Luftverschmutzung und die Lärmbelastung veran-

schlagt werden dürfen. Dementsprechend ergeben

sich für das Unterinntal auf Grundlage des Grundta-

rifs von die in Tabelle 5 dargestellte Preisgestaltung.

Mit einem Tarif von ca. 47 Cent pro Kilometer ist die

Maut für LKW im Unterinntal höher als auf dem übri-

gen Straßennetz. Während die Differenz für die sau-

bersten LKW ca. neun Cent beträgt, verkleinert sich

die Differenz bei schadstoffreicheren LKW, da der

Zuschlag für die Luftverschmutzung eine stärkere

Differenzierung vorsieht als der Grundtarif inklusive

Bergzuschlag.

Abschließend ist für die Brennerautobahn eine

Sondermautstrecke ausgewiesen. Derartige Son-

dermautstrecken sind wie bereits erwähnt in der Eu-

rovignettenrichtlinie für Tunnels, Brücken und sons-

tigen kostenaufwendigen Infrastrukturen zulässig.

Dementsprechend sind auf der A13 von Innsbruck

nach Brenner die Tarife gemäß Tabelle 5 verord-

net, die wiederum eine Differenzierung in Abhängig-

keit der Achsenzahl sowie der Schadstoffklasse der

LKW vorsieht. Während der Bergzuschlag in diesen

Mautsätzen inkludiert ist, kommen die Zuschläge für

Luftverschmutzung und Lärmbelastung nicht zur An-

wendung.

Die Tarife der Sondermautstrecke sind für die 35 km

lange Strecke mit ca. 1,20 Euro pro Kilometer deut-

lich höher als im Unterinntal und dem übrigen öster-

reichischen Autobahnnetz.

Betrachtet man in der Folge den gesamten für den

Transitverkehr durch Tirol relevanten Autobahnab-

schnitt von Kufstein bis zum Brenner, der einerseits

aus der A12 Inntalautobahn von Kufstein nach Inns-

bruck und andererseits aus der A13 Brennerauto-

bahn von Innsbruck nach Brenner besteht, so ergibt

sich die in Abbildung 1 (nächste Seite) dargestellte

Tarifentwicklung seit 2003.

Unterinntal

2-Achser

3-Achser

4-Achser und mehr

EURO VI

22,16

31,03

46,54

übrige LKW

22,78

31,89

47,83

Tab. 5: Maut auf der A12 im Unterinntal inklusive Bergzuschlag 2017 [Cent pro km]

Brenner

2-Achser

3-Achser

4-Achser und mehr

EURO VI

58,09

81,34

121,91

übrige LKW

59,71

83,54

125,34

Tab. 6: Sondermaut auf der A13 Innsbruck-Brenner 2017 [Cent pro km]