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Seite 42 WISO

Mit Juli 2017 wurde nun die mit dem Steuerreform-

gesetz 2015/16 eingeführte „antragslose Arbeitneh-

merveranlagung“ (AANV) gestartet. Bisher erfolgten

die Veranlagung und die Auszahlung allfälliger Steu-

ergutschriften grundsätzlich nur auf Antrag der Steu-

erpflichtigen mittels Einreichen der Arbeitnehmerver-

anlagung („Lohnsteuerausgleich“). Nunmehr soll die

Veranlagung und damit auch die Auszahlung auto-

matisch – somit „antragslos“ – erfolgen, sofern das

Finanzamt aufgrund der vorhandenen Daten in der

Lage ist, die maßgebliche Steuerbemessungsgrund-

lage ohne entsprechende Steuererklärung zu ermit-

teln. Ziel der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung

ist es, den Verwaltungsaufwand zu vermindern und

jenen Personen, denen zwar eine Gutschrift zustün-

de, welche diese aber bisher nie mittels Lohnsteu-

erausgleich eingefordert haben, ihre Gutschrift zu-

kommen zu lassen. Diese Vorgehensweise kommt

jedoch nicht bei allen Steuerpflichtigen, sondern nur

in einem bestimmten Anwendungsbereich zu tragen.

Unter den folgenden Voraussetzungen ist vom Fi-

nanzamt künftig eine automatische Arbeitnehmerver-

anlagung durchzuführen:

• wenn im Veranlagungsjahr ausschließlich

unselbständige Einkünfte erzielt wurden,

• die Veranlagung aufgrund der dem

Finanzamt bekannten Daten zu einer

Gutschrift führt,

• bis zum 30. Juni noch keine

Steuererklärung eingereicht wurde und

• kein Pflichtveranlagungstatbestand

vorliegt.

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung soll nur

dann durchgeführt werden, wenn diese mit hoher

Wahrscheinlichkeit zu einer endgültigen Erledigung

WISO TAX - Mag.

a

Katrin Kirchebner

Die antraglose

Arbeitnehmerveranlagung