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Der Zuschlag für die Luftverschmutzung richtet sich
nach den Schadstoffklassen der LKW sowie eben-
falls nach der Achsenzahl. 3-achsige LKW müssen
um 40 % mehr bezahlen als 2-achsige LKW, für 4-
und mehrachsige LKW beträgt der Zuschlag um 60
% mehr als für 2-Achser. Den schadstoffärmsten
LKW wird – unabhängig von der Achsenzahl – kein
Zuschlag in Rechnung gestellt. Siehe dazu Tabelle 2.
Wie Tabelle 3 zeigt, wird beim Zuschlag für die Lärm-
belastung wird zwischen den Tag- und Nachstunden
unterschieden, wobei die Nacht von 22 Uhr bis 5
Uhr definiert ist. Wiederum erfolgt die Differenzie-
rung über die Achsenzahl, wobei 3-achsige LKW das
2,3-fache der LKW mit 2 Achsen bezahlen müssen.
4- oder mehrachsige LKW haben das 2,9-fache von
LKW mit zwei Achsen zu bezahlen. An den Absolut-
beträgen des Zuschlages für die Lärmbelastung zeigt
sich aber, dass dieser Zuschlag keinen substantiel-
len Kostenpunkt für die Gesamtmaut darstellt.
In Summe ergeben diese drei Kostenbestandteile die
in Tabelle 4 dargestellten Mauttarife pro Kilometer bei
Fahrten während der Tagstunden. Aufgrund des ge-
nerell geltenden Nachtfahrverbotes gemäß Straßen-
verkehrsordnung (§ 42 Abs. 6) wird auf die Darstel-
lung der kumulierten Mauttarife in den Nachtstunden
verzichtet, wenngleich der LKW-Nachtverkehr auf-
grund der geltenden Ausnahmemöglichkeiten nicht
zu vernachlässigen ist. Die für den Transitverkehr in
erster Linie relevanten 4- und mehrachsigen LKW
der saubersten Schadstoffklasse bezahlen somit in
Summe 37 Cent pro Kilometer auf Österreichs Au-
tobahnen. Bei schadstoffreichen LKW der größten
Kategorie steigt der Mauttarif bis knapp 45 Cent pro
Kilometer.
Neben diesem grundsätzlichen Mautregime gibt es
in Österreich noch eine Reihe von Sondermautstre-
cken, die in der Mauttarifverordnung separat ausge-
wiesen sind. Zu diesen zählen neben der Tauern-
und Phyrnautobahn auch der Arlbergtunnel, der A12
im Unterinntal sowie die A13 Brennerautobahn.
Die Eurovignettenrichtlinie sieht in Artikel 7f die Mög-
lichkeit eines Bergzuschlages auf den Grundtarif vor,
wenn in einer Bergregion erhebliche Umweltschäden
verursacht werden. Diese zusätzlichen Mittel sind in
Infrastrukturprojekte von europäischem Interesse zu
investieren, die zur Verringerung der Belastungen
auf der Bestandsstrecke beitragen. Diese Querfinan-
zierung kann bei grenzüberschreitenden Verkehrs-
projekten bis zu 25 % betragen.
Dieser Bergzuschlag wurde in Hinblick auf den Bau
des Brennerbasistunnels – der für diese Bestimmung
in der Eurovignettenrichtlinie maßgeblich war – auf
Luft-
verschmutzung
2-Achser
3-Achser
4-Achser und mehr
EURO VI
0,00
0,00
0,00
EURO V, EEV
1,37
1,92
2,19
EURO IV
2,00
2,80
3,20
EURO 0 bis III
4,00
5,60
6,40
Tab. 2: Grundkilometertarif zur Anlastung der Infrastrukturkosten 2017 [Cent pro km]
Lärmbelastung
2-Achser
3-Achser
4-Achser und mehr
Tag
0,07
0,16
0,20
Nacht
0,11
0,25
0,32
Tab. 3: Zuschlag für Luftverschmutzung 2017 [Cent pro km]
Gesamtmaut
2-Achser
3-Achser
4-Achser und mehr
EURO VI
17,80
24,98
37,44
EURO V, EEV
19,66
27,59
40,66
EURO IV
20,29
28,47
41,67
EURO 0 bis III
22,29
31,27
44,87
Tab. 4: Zuschlag für Lärmbelastung 2017 [Cent pro km]