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AK-

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Aushangpflichtige Bestimmungen

Verschiedene Rechtsquellen des Arbeitsrechtes sind aushangpflichtig.

Das heißt, dass der/die ArbeitgeberIn verpflichtet ist, die betreffenden Be-

stimmungen in seinem/ihrem Betrieb an einer für alle ArbeitnehmerIn-

nen zugänglichen Stelle aufzulegen, damit sie die Möglichkeit haben, diese

Bestimmungen nachzulesen.

Aushangpflichtig sind unter anderem:

Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz

Der Inhalt dieses Gesetzes bezieht sich auf den besonderen Schutz

der Kinder und Jugendlichen.

Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz steckt den Rahmen für die Arbeitszeit erwach-

sener ArbeitnehmerInnen ab.

Mutterschutzgesetz

Für Arbeitnehmerinnen (auch Lehrlinge) gelten im Falle einer Mutter-

schaft die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (z. B. über Be-

schäftigungsverbote, Kündigungs- und Entlassungsschutz, Karenz).

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) beinhaltet die Grund-

züge des ArbeitnehmerInnenschutzes, die durch spezielle Durchfüh-

rungsverordnungen näher geregelt werden.

Durchführungsverordnungen zum AschG sind unter anderem:

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung enthält grundsätzliche Bestimmungen

über die Beschaffenheit von Arbeitsstätten (Ausgänge, Stiegen, Be-

leuchtung, Türen, Fenster etc.) sowie Bestimmungen über Fluchtwege,

Notausgänge, Sanitäreinrichtungen, Erste Hilfe, Brandschutz usw.

Bauarbeiterschutzverordnung

Die Bauarbeiterschutzverordnung bezieht sich auf den Schutz der

ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung von Bauarbeiten aller Art ein-

schließlich des Bauneben- und Bauhilfsgewerbes.