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16. WIE KANN ICH MICH GEGEN VERLETZUNG

MEINER RECHTE WEHREN?

Auf Hugo und Berts Feier wird Bert von einem Arbeitskollegen fotogra-

fiert, als ihm beim Versuch eine Bank zu verschieben der Unterteil seines

Kostüms verrutscht und er dabei einen sehr angestrengten Gesichtsaus-

druck an den Tag legt. Das Foto landet prompt auf einer Social Media

Plattform, wird innerhalb kurzer Zeit „ein Hit“ und verbreitet sich wie ein

Lauffeuer auf diversen anderen Accounts und auch anderen Social Media

Plattformen.

Roberta hat auf Wikipedia einen sehr ausführlichen und detaillierten Arti-

kel zur Abgrenzung der afrikanischen von der arabischen Posttaube ver-

fasst. Genau dieser Artikel (inklusive Rechtschreibfehlern) wird auf einer

kommerziellen Website, nach einem kostenlosen Preview gegen Entgelt

angeboten.

16.1 Wann liegt eine Rechtsverletzung vor?

Wann eine Rechtsverletzung vorliegt, ist oft nicht eindeutig zu sagen, da

es zB im Urheberrecht verschiedene freie Werknutzungen gibt, die eine

Nutzung legitimieren können und auch die Frage, ob die Verwendung

von Fotos berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzten im Einzel-

fall

schwer abzugrenzen

ist. Selbst wenn eine klare Rechtsverletzung

vorliegt, sollte sicherheitshalber Rücksprache bei Verbraucherschutzver-

bänden wie der Arbeiterkammer oder einer rechtsfreundlichen Vertretung

gesucht werden, die einem auch beim Durchsetzen der eigenen Rechte

unterstützt.

16.2 Wie kann ich dagegen vorgehen?

Liegt eine vermutete Rechtsverletzung vor, sollte diese zuerst dokumen-

tiert werden (zB Screenshot der Seite mit Datumsangabe). Liegt ein kla-

rer Rechtsverstoß vor und kann der Rechtsverletzter identifiziert werden,

kann

schriftlich und unter Setzung einer bestimmten Frist

(zB 2 Wo-

chen) Unterlassung und weitere Ansprüche (zB Lizenzzahlung, Schaden-

ersatz,…) gefordert werden. Ist der Rechtsverletzter hingegen unbekannt

und befindet sich der inkriminierte Inhalt auf der Website eines dritten

Betreibers, kann dieser direkt zur Löschung/Sperre der Inhalte und (wenn

vorhanden) Herausgabe der Kontaktdaten des Rechtsverletzers auf-