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16. WIE KANN ICH MICH GEGEN VERLETZUNG
MEINER RECHTE WEHREN?
Auf Hugo und Berts Feier wird Bert von einem Arbeitskollegen fotogra-
fiert, als ihm beim Versuch eine Bank zu verschieben der Unterteil seines
Kostüms verrutscht und er dabei einen sehr angestrengten Gesichtsaus-
druck an den Tag legt. Das Foto landet prompt auf einer Social Media
Plattform, wird innerhalb kurzer Zeit „ein Hit“ und verbreitet sich wie ein
Lauffeuer auf diversen anderen Accounts und auch anderen Social Media
Plattformen.
Roberta hat auf Wikipedia einen sehr ausführlichen und detaillierten Arti-
kel zur Abgrenzung der afrikanischen von der arabischen Posttaube ver-
fasst. Genau dieser Artikel (inklusive Rechtschreibfehlern) wird auf einer
kommerziellen Website, nach einem kostenlosen Preview gegen Entgelt
angeboten.
16.1 Wann liegt eine Rechtsverletzung vor?
Wann eine Rechtsverletzung vorliegt, ist oft nicht eindeutig zu sagen, da
es zB im Urheberrecht verschiedene freie Werknutzungen gibt, die eine
Nutzung legitimieren können und auch die Frage, ob die Verwendung
von Fotos berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzten im Einzel-
fall
schwer abzugrenzen
ist. Selbst wenn eine klare Rechtsverletzung
vorliegt, sollte sicherheitshalber Rücksprache bei Verbraucherschutzver-
bänden wie der Arbeiterkammer oder einer rechtsfreundlichen Vertretung
gesucht werden, die einem auch beim Durchsetzen der eigenen Rechte
unterstützt.
16.2 Wie kann ich dagegen vorgehen?
Liegt eine vermutete Rechtsverletzung vor, sollte diese zuerst dokumen-
tiert werden (zB Screenshot der Seite mit Datumsangabe). Liegt ein kla-
rer Rechtsverstoß vor und kann der Rechtsverletzter identifiziert werden,
kann
schriftlich und unter Setzung einer bestimmten Frist
(zB 2 Wo-
chen) Unterlassung und weitere Ansprüche (zB Lizenzzahlung, Schaden-
ersatz,…) gefordert werden. Ist der Rechtsverletzter hingegen unbekannt
und befindet sich der inkriminierte Inhalt auf der Website eines dritten
Betreibers, kann dieser direkt zur Löschung/Sperre der Inhalte und (wenn
vorhanden) Herausgabe der Kontaktdaten des Rechtsverletzers auf-