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AK

-Infoservice

gefordert werden. Diese Schritte können natürlich nach Absprache mit

Verbraucherschutzverbänden oder auch mit rechtsfreundlicher Unter-

stützung gesetzt werden. Letzteres ist zu empfehlen, wenn auf die Auf-

forderungsschreiben nicht reagiert wird und gerichtliche Schritte gesetzt

werden sollen.

16.3 Welches Kostenrisiko trifft mich?

Das AK-Beratungsservice können AK-Mitglieder kostenlos in Anspruch

nehmen. Auch das Beratungs- und Schlichtungsangebot des Internetom-

budsmanns

(www.ombudsmann.at

) ist kostenfrei. Auch bieten mehrere

Kanzleien

kostenlose Erstberatungsgespräche

an

(http://www.oerak

.

or.at); hier ist zu empfehlen, dies jedoch ausdrücklich zu vereinbaren.

Die Kosten der Rechtsdurchsetzung sind stark von der Wahl der Mittel

und der Reaktion der Gegenseite abhängig. Während ein Aufforderungs-

schreiben zur Unterlassung und Kostenersatz naturgemäß günstig ist,

sind die Kosten für Prozessführung freilich erheblich höher. Die im Rah-

men der vernünftigen Prozessführung erwachsenen Kosten hat zwar im

Fall des Obsiegens die Gegenseite zu tragen, was jedoch die Z

ahlungs-

fähigkeit

der Gegenseite voraussetzt.