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AK
-Infoservice
gefordert werden. Diese Schritte können natürlich nach Absprache mit
Verbraucherschutzverbänden oder auch mit rechtsfreundlicher Unter-
stützung gesetzt werden. Letzteres ist zu empfehlen, wenn auf die Auf-
forderungsschreiben nicht reagiert wird und gerichtliche Schritte gesetzt
werden sollen.
16.3 Welches Kostenrisiko trifft mich?
Das AK-Beratungsservice können AK-Mitglieder kostenlos in Anspruch
nehmen. Auch das Beratungs- und Schlichtungsangebot des Internetom-
budsmanns
(www.ombudsmann.at) ist kostenfrei. Auch bieten mehrere
Kanzleien
kostenlose Erstberatungsgespräche
an
(http://www.oerak.
or.at); hier ist zu empfehlen, dies jedoch ausdrücklich zu vereinbaren.
Die Kosten der Rechtsdurchsetzung sind stark von der Wahl der Mittel
und der Reaktion der Gegenseite abhängig. Während ein Aufforderungs-
schreiben zur Unterlassung und Kostenersatz naturgemäß günstig ist,
sind die Kosten für Prozessführung freilich erheblich höher. Die im Rah-
men der vernünftigen Prozessführung erwachsenen Kosten hat zwar im
Fall des Obsiegens die Gegenseite zu tragen, was jedoch die Z
ahlungs-
fähigkeit
der Gegenseite voraussetzt.