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AK Infoservice

4.1 Lockangebote

Auch mit besonders günstigen Angeboten wollen die Händler KundInnen

in das Geschäft locken, etwa mit einem super billigen Fernseher. Die Ware

ist allerdings sehr schnell vergriffen – zum Teil schon innerhalb von Minuten

– weil nur wenige Stücke geliefert wurden. Hintergrund solcher Aktionen:

Sind die KonsumentInnen einmal vor Ort im Geschäft und schon bereit ein

Produkt zu erwerben, kaufen sie vielleicht einen ähnlichen, teureren Artikel.

Trifft dies zu, handelt es sich um unzulässige Lockangebote – die Ware

muss nämlich für eine gewisse Zeit in ausreichender Menge vorhanden

sein. Selbst wenn die Ware mit der Aufschrift „nur so lange der Vorrat reicht“

gekennzeichnet ist, muss der Händler für eine ausreichende Menge sorgen.

4.2 Preise wie am Mond?

In Elektronik-, Sportartikel- oder Möbelgeschäften findet man oft: „Unver-

bindliche Preisempfehlung des Herstellers“. Dieser Preis ist durchgestrichen

und darunter steht der „neue“, billigere Preis. Sind die ursprünglichen Preise

bewusst hoch angesetzt oder veraltet, handelt es sich um sogenannte

Mondpreise,

die eigentlich unzulässig sind.

Psychologisch wirken diese durchgestrichenen Preise dennoch, man

spricht vom sogenannten

Anker-Effekt.

Da es prinzipiell schwierig ist, den