Tiroler Arbeiterzeitung - page 6

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Nr. 44, Oktober 2012
THEMA:
SCHUTZ & KONSUMENT
Erfolg gegen
Reiseveranstalter
Urteil.
Erfolgreiche Klage der AK Tirol gegen Reiseveranstalter. Erstgericht
spricht den für eine Familie eingeklagten Entschädigungsbetrag vollständig zu.
E
ine Familie mit einem kleinen
Kind buchte bei einem öster-
reichischen Reiseveranstalter
einen Aufenthalt in einem Vier-
Stern-Hotel in Italien für eine Wo-
che. Die Anreise erfolgte per Auto,
wobei rund 700 km pro Richtung
zurückgelegt werden mussten. Dort
angekommen, wurde aber lapidar
mitgeteilt, dass keine Reservierung
vorlag und das Hotel für diese Wo-
che ausgebucht war. Nur vorüber-
gehend konnte die junge Familie
für zwei Nächte im Hotel bleiben,
danach mussten die drei, trotz
Protest, das Hotel verlassen. Den
enttäuschten Konsumenten wur-
de ein „Ersatzquartier“ angeboten,
das aber wesentlich geringer wertig
war: Mangels Klimaanlage betrug
die Zimmertemperatur ca. 35° C,
die sanitären Anlagen waren eng
verbaut, der Strand war wesentlich
weiter entfernt, ohne Liegestühle,
Stranddusche und WC. Zudem
verursachte die nahe gelegene Disco
jeweils bis tief in die Nacht starken
Lärm. Die Familie brach den Auf-
enthalt daher nach zwei weiteren
Tagen ab und reiste verärgert und
enttäuscht wieder nach Hause.
Nach Rückkehr machte die AK
Tirol für die Familie einen Groß-
teil des Hotelpreises sowie die un-
nützen Kosten für die Anreise mit
dem PKW geltend. Der Reiseveran-
stalter wollte außergerichtlich nur
einen viel zu geringen Entschädi-
gungsbetrag bezahlen. Die AK Ti-
rol gewährte Rechtsschutz, klagte
den Reiseveranstalter und bekam in
erster Instanz vollinhaltlich Recht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die AK Tirol fordert alle Veran-
stalter auf, bei vorhandenen Reise-
mängeln unverzüglich Abhilfe zu
schaffen bzw. nach Rückkehr an-
gemessene Entschädigungsbeträge
anzubieten und nicht zu versuchen,
Reisende mit geringen Beträgen
oder Gutscheinen abzuspeisen. Die
AK Tirol wird sich nicht scheuen,
weitere Reiseveranstalter zu klagen,
die bei Mängeln jegliche Entschä-
digungsleistungen verweigern oder
die Betroffenen mit nicht akzep-
tablen Angeboten abzuspeisen ver-
suchen.
<<
Sachen gibt’s.
Statt Erholung erlebte eine Tiroler Familie einen Urlaubsalbtraum.
Unfassbar.
Odyssee nach Motorschaden bei Pickerlüberprüfung. Pkw-Eigentümer wurde im
Regen stehen gelassen. AK Tirol verhilft Geschädigtem zum Recht und verlangt Gesetzesänderung.
J
eder Autofahrer kennt die Situ-
ation. In bestimmten regelmä-
ßigen Abständen verlangt der
Gesetzgeber, das Fahrzeug einer „Pi-
ckerlüberprüfung“ (gem. § 57 a KFG)
zu unterziehen, um festzustellen, ob der
Pkw den Erfordernissen der Verkehrs-
und Betriebssicherheit entspricht. So
erging es auch Herrn K., der sein Die-
selfahrzeug für eine Abgasprüfung im
Rahmen eine § 57a-Überprüfung einer
Werkstätte übergab.
Sein Pech: Im Zuge der Überprü-
fung entstand ein Motorschaden. In
der Folge wurde sein Auto im Auftrag
der den Abgastest durchführenden
Firma bzw. deren Betriebshaftpflicht-
versicherung in eine Fachwerkstätte
gebracht, um die Ursache des Schadens
feststellen zu können. Der von der
Betriebshaftpflichtversicherung beauf-
tragte Sachverständige ließ auch das Öl
überprüfen, um festzustellen, ob dies
die Schadenursache sein könnte. Das
Ergebnis: Der Kfz-Eigentümer kann
für den entstandenen Motorschaden
nichts und das verwendete Öl ist voll-
kommen in Ordnung.
Unvorstellbar.
Was dann pas-
sierte, ist kaum vorstellbar: Ohne Wis-
sen und Willen von Herrn K. wurde
das Auto von der Fachwerkstätte re-
pariert. Wer schlussendlich einen Re-
paraturauftrag erteilt hat, blieb unklar.
Die Fachwerkstätte behauptete, dass
die Reparatur vom Sachverständigen
veranlasst worden wäre, was dieser
wiederum abstritt. Klar hingegen war,
dass der Kfz-Eigentümer selbst keinen
Reparaturauftrag erteilt hatte, er war
ja nicht einmal dazu gefragt worden.
Und dann kam das „dicke Ende“: Als
Herr K. schließlich sein Eigentum bei
der Fachwerkstätte wieder abholen
wollte, wurde ihm mitgeteilt, dass er
vorher Reparaturkosten in Höhe von
rund 7.500 Euro (!) bezahlen solle, an-
sonsten würde er sein Auto nicht mehr
bekommen. Herr K. konnte nicht fas-
sen, dass eine Werkstätte einfach sein
Eigentum zurückhalten konnte, ohne
dass er jemals einen Reparaturauftrag
erteilt hatte. Seit mehreren Wochen
muss Herr K. seither ohne sein Auto,
das er beruflich benötigt, auskommen.
Klage auf Herausgabe.
Nachdem Kontakt mit der AK Tirol
aufgenommen wurde, war bald klar,
dass für ein von der Fachwerkstätte be-
hauptetes Zurückbehaltungsrecht auf-
grund der durchgeführten Reparatur
keine Rechtsgrundlage gegeben war.
Die AK Tirol gab dem Autobesitzer
Rechtsschutzdeckung für eine Klage auf
Herausgabe seines Eigentums. Dieses
Verfahren konnte mittlerweile positiv
für Herrn K. beendet werden. Den-
noch bleibt dem Kfz-Eigentümer der
Schaden, da eine Reparatur des in un-
repariertem Zustand herausgegebenen
Autos noch immer notwendig ist und
niemand für den Motorschaden haften
will. Da der Schaden im Rahmen einer
Pickerlüberprüfung entstanden ist und
die Werkstätte, die die Überprüfung
durchgeführt hat, somit „hoheitlich“ tä-
tig war, können Ansprüche nicht gegen
die Werkstätte selbst sondern nur gegen
die Republik Österreich im Rahmen
eines Amtshaftungsprozesses geltend
gemacht werden. Dabei wird entschei-
dend sein, ob die Werkstätte bei der
Durchführung des Abgastests ein Feh-
ler passiert ist und somit eine Haftung
der Republik gegeben ist oder ob die
Pickerlüberprüfung fachgerecht durch-
geführt wurde und der Kfz-Eigentümer
somit auf dem Schaden sitzen bleibt.
Änderung verlangt.
Die AK
Tirol verlangt eine dringende Gesetzes-
änderung. Es kann nicht sein, dass
jemand sein funktionstüchtiges Auto
zu einer vom Gesetzgeber vorgeschrie-
benen Pickerlüberprüfung übergibt,
dabei ein Schaden entsteht und der
Geschädigte dann wiederum gegen die
Republik Österreich im Wege eines
langwierigen Amtshaftungsprozesses
um sein Recht kämpfen muss.
<<
Skandalös.
Obwohl der Autobesitzer kein Verschulden am Motorschaden bei der Pickerlprüfung hat, will niemand die
Haftung übernehmen.
RATGEBER
Sicher surfen
im Internet
A
hnungslose
Konsumenten
tappen immer häufiger in die
Falle von Gaunern, die ihnen das
Geld im Internet aus der Tasche
ziehen wollen. Deshalb gilt im Netz
besondere Vorsicht. Polizei, AK Ti-
rol und das Kuratorium Sicheres
Österreich haben aus diesem
Grund gemein-
sam mit Land
Tirol, TT und
R a i f f e i s e n
Bank das Akti-
onspaket ge-
gen Betrug
und Fallen
im Internet
ges t ar t e t .
Im neuen ge-
meinsamen Ratgeber „Sicher im
Internet“ finden Interessierte alles
von sozialen Netzwerken, Betrug
im Internet, gefälschten Home-
pages, Cyber-Mobbing, Zahlungs-
aufforderungen, Kreditangebote
und vieles mehr. Die Broschüre
kann kostenlos in der AK Tirol un-
ter 0800/22 55 22 - 1832 ange-
fordert werden.
Motorschaden
beim Pickerltest
AK TEST
Kfz-Überprüfung:
Preise vergleichen
D
ie AK Tirol hat im September
die Preise für die Kfz-Pickerl-
überprüfung schriftlich erhoben.
Insgesamt 171 Anbieter nahmen
daran teil. Die AK Tirol bedankt sich
bei allen Firmen, die daran aktiv mit-
gewirkt haben.
Die Ergebnisse:
Erfolgt die jähr-
liche Pickerlüberprüfung des Autos
nicht gleichzeitig mit einem Service,
kostet diese inklusive Plakette und
USt. zwischen 30 und 89 Euro. Rund
50 % der Betriebe, die 2011 und
2012 ihre Preise übermittelt haben,
haben die Preise erhöht (Erhöhungen
bis ca. 43 %). In einigen Fällen gab es
aber auch Preisreduktionen (bis zu
ca. 20 %). Die durchschnittlichen Pi-
ckerlkosten bei Benzinmotoren ohne
Service inklusive Plakette betragen
46,51 Euro. Der billigste Anbieter
verlangt 30 Euro der teuerste 77,76
Euro. Die durchschnittlichen Pickerl-
kosten bei Dieselmotoren ohne
Service inklusive Plakette betragen
50,21 Euro. Der billigste Anbieter
verlangt 30,85 und der teuerste
89 Euro. Die Pickerlüberprüfung für
Mitglieder des ÖAMTC kostet 32,45,
für Mitglieder des ARBÖ 34,05 Euro.
Die Preise der beiden Autofahrer-
clubs gelten jeweils sowohl für Ben-
zin als auch Dieselmotoren.
Tipp der AK:
Preise vergleichen
und bedenken, dass viele Vertrags-
werkstätten auch Fremdmarken
überprüfen bzw. reparieren.
Die gesamte Erhebung unter
Die AK Tirol wird den Betroffenen
auch bei der Geltendmachung
seiner Ansprüche gegen die
Republik Österreich unterstützen.
Es kann und darf nicht sein, dass
ein Autobesitzer unverschuldet auf
einem Schaden sitzen bleibt.
!
Foto: JörnBuchheim/Fotolia.de
Foto:MaksimToome/Fotolia.de
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