Tiroler Arbeiterzeitung - page 8

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Mehr für
Beschäftigung
tun
Sorge.
AK verlangt wichtige Impulse gegen steigende Arbeitslosenzahlen.
A
ufgrund der steigenden Ar-
beitslosenzahlen
(aktuell
295.000
arbeitssuchende
Menschen in Österreich) gibt es für
die AK ein wichtiges Thema für das
nächste Budget: Beschäftigung schaf-
fen und Beschäftigung sichern. Das
muss im Budget 2013 der Schwer-
punkt sein, weil sonst eine weitere und
deutliche Erhöhung der Arbeitslosig-
keit zu befürchten ist. Nötig ist auch
ein Kurswechsel in der europäischen
Budgetpolitik. Eine zu harte Konsoli-
dierungspolitik bremst die Wirtschaft,
erhöht die Arbeitslosigkeit und bringt
nicht die erwarteten Konsolidierungs-
erfolge. Die AK fordert insbesondere
eine Wohnbau-Offensive im sozialen
Wohnbau: Das schafft Beschäftigung
und macht die Mieten für viele wieder
erschwinglich. Bildung und sozialen
Dienst ausbauen: Kindergärten, Ganz-
tagesschulen und ein deutlicher Aus-
bau der Pflegedienste sind ein wichtiger
Beschäftigungsmotor. Ausweitung der
aktiven Arbeitsmarktpolitik: Die Ar-
beitslosigkeit bei den Jugendlichen,
bei Menschen mit schlechter Berufs-
ausbildung und gesundheitlich beein-
trächtigten Arbeitnehmern sollte mit
Ausbildungs- und Unterstützungs-
maßnahmen abgefedert werden. Eine
Stärkung des Binnenkonsums durch
entsprechende Lohnentwicklung und
durch gefestigtes Vertrauen in den So-
zialstaat muss jetzt den nachlassenden
Export ausgleichen und damit auch
Angstsparen vermeiden.
<<
Gegensteuern.
AK-Vorschläge gegen
steigende Arbeitslosigkeit.
Baby, Karenz, Kindergeld
& Co
B
ei der Geburt eines Kindes
stellen sich wichtige Fragen
im Zusammenhang mit dem
Arbeitsplatz und der finanziellen Ab-
sicherung. Karenz, Wiedereinstieg und
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
gehören überlegt und geplant.
Möchten Arbeitnehmerinnen nach
der Geburt des Kindes nicht sofort
wieder arbeiten gehen, sondern das
Kind selbst betreuen, so müssen sie
innerhalb des Mutterschutzes nach der
Geburt des Kindes eine Karenz beim
Arbeitgeber anmelden.
Karenz
Unter Karenz versteht man die Frei-
stellung von der Arbeitsleistung unter
Entfall des Entgeltes. Die Karenz muss
mindestens 2 Monate dauern und
kann längstens bis zum Ablauf des 2.
Lebensjahres des Kindes in Anspruch
genommen werden.
Kündigungsschutz
Der mit der Karenz verbundene Kün-
digungs- und Entlassungsschutz endet
4 Wochen nach Ende der Karenz.
Die Karenzzeit kann auch zwischen
den Eltern geteilt werden, wobei auch
hier ein Karenzteil mindestens 2 Mo-
nate betragen muss. Die einzelnen
Teile müssen unmittelbar aneinander
gereiht werden.
In der Praxis kommt es immer wie-
der zu Verwechslung bzw. Gleichset-
zung der Karenz mit dem Bezug des
Kinderbetreuungsgeldes. Während es
sich bei der Karenz um einen arbeits-
rechtlichen Anspruch handelt, ist der
Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld
eine Familienleistung, die unabhängig
von einer arbeitsrechtlichen Karenz ge-
bührt.
Kindergeld
Eltern steht das Kinderbetreuungsgeld
zu, wenn bestimmte Voraussetzungen,
wie etwa Anspruch auf Familienbei-
hilfe, gemeinsamer Haushalt mit dem
Kind und Einhaltung der Zuverdienst-
grenze erfüllt sind. Seit 2010 gibt es 2
Systeme des Kinderbetreuungsgeldes
zur Auswahl. Zum einen das einkom-
mensabhängige Kinderbetreuungsgeld,
dessen Höhe 80 % der Letzteinkünfte,
höchstens ca. 2.000 Euro im Monat
beträgt und zum anderen das Pau-
schalmodell. Hier stehen unabhängig
von einer früheren Erwerbstätigkeit
bestimmte Pauschalbeträge an Kin-
derbetreuungsgeld zur Verfügung. Für
Eltern, die Kinderbetreuungsgeld be-
ziehen, besteht grundsätzlich ein Kran-
kenversicherungsschutz.
Elternteilzeit
Nach der Karenz wünschen sich viele
Eltern, dass sie ihre Arbeitszeit reduzie-
ren können, um Familie und Beruf bes-
ser vereinbaren zu können. Die dafür
geschaffene Elternteilzeit soll einerseits
die Betreuung der Kinder sicherstellen
und andererseits die gleichzeitige Er-
werbstätigkeit ermöglichen.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch
auf Elternteilzeit, wenn in einem Be-
trieb mehr als 20 ArbeitnehmerInnen
beschäftigt sind und das Arbeitsver-
hältnis ununterbrochen 3 Jahre gedau-
ert hat. Spätestens 3 Monate vor dem
Beginn der Elternteilzeit muss diese
dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt
werden. Der Kündigungsschutz begin-
nt grundsätzlich mit der Bekanntgabe
der Elternteilzeit, frühestens jedoch 4
Monate vor dem beabsichtigten Be-
ginn und dauert bis 4 Wochen nach
dem Ende der Elternteilzeit, längstens
jedoch bis 4 Wochen nach dem Ablauf
des 4. Lebensjahres des Kindes.
<<
Nachwuchs.
Die Freude ist groß. Doch Eltern müssen auch so einiges beachten.
Mütter können bis zu zweiein-
halb Jahre Kinderbetreuungs-
geld beziehen, je nachdem, für
welche der fünf Varianten man
sich entscheidet.
Pauschalvarianten:
• 436 Euro pro Monat für 30 +
6 Monate bei Teilung mit dem
Partner
• 624 Euro p. M. für 20 + 4 Mo-
nate bei Teilung mit Partner
• 800 Euro p. M. für 15 + 3 Mo-
nate bei Teilung mit Partner
• 1.000 Euro p. M. für 12 + 2
Monate bei Teilung mit Partner
Einkommensabhängiges
Modell:
Es gibt vereinfacht
dargestellt rund 80 Prozent des
letzten Nettoeinkommens vor
der Geburt, jedoch mindestens
1.000 Euro und höchstens ca.
2.000 Euro pro Monat. Der
Bezug gebührt längstens bis zum
12. Lebensmonat des Kindes
(plus 2 Monate bei Beteiligung
des Partners). Die Eltern müssen
sich bei der Antragstellung auf
ein Modell festlegen, die einmal
getroffene Entscheidung bindet
auch den anderen Elternteil.
Bevorzugt wird derzeit die Ma-
ximalvariante. Denn die Mütter
haben oft keine andere Wahl. Da
es für Unter-Dreijährige kaum
Betreuungsplätze gibt, müssen
sie über die gesetzliche Karenz
hinaus beim Kind bleiben.
Nr. 44, Oktober 2012
K
arenz ist der arbeitsrechtliche Anspruch
von Müttern und Vätern auf Dienstfrei-
stellung gegen Entfall der Bezüge mit Kün-
digungs- und Entlassungsschutz. Sie kann
durch einen einseitigen Akt (fristgerechte Be-
kanntgabe) in Anspruch genommen werden.
Der Arbeitsvertrag besteht weiter, es ruht
aber für die Dauer der Karenz die Erbringung
von Arbeitsleistung. Diese Karenz muss min-
destens 2 Monate dauern und kann längstens bis zum Ab-
lauf des 2. Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen
werden. Die Karenz endet spätestens am 2. Geburtstag des
Kindes und vier Wochen später der Kündigungsschutz!
K
indergeld und Karenz sind nicht das
gleiche! Karenz gibt es längstens bis
zum 24. Lebensmonat des Kindes, Kinder-
betreuungsgeld längstens bis zum 30. (s. u.),
Kindergarten aber erst ab dem 36. Lebens-
monat des Kindes: Das bringt viele Frauen
in ein Dilemma. Bevorzugt wird derzeit die
Maximalvariante bei Kindergeld. Da es für
Unter-Dreijährige kaum Betreuungsplätze
gibt, müssen sie über die gesetzliche Karenz hinaus beim
Kind bleiben. Dabei besteht die Gefahr, dass der Job dann
weg ist. Denn die Karenz endet spätestens am 2. Geburtstag
des Kindes und vier Wochen später der Kündigungsschutz.
D
ie Schwangerschaft und Geburt eines
Kindes wirbeln den Alltag einer Familie
ziemlich durcheinander. Außerdem sind viele
rechtliche Details zu beachten und Behörden-
gänge zu erledigen. Die Arbeiterkammer hilft
werdenden Eltern mit zwei Broschüren, den
Überblick zu behalten: „Ein Baby kommt“ gibt
Infos zu Meldepflichten, Wochengeld, Kündi-
gungsschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld,
Elternteilzeit, Familienbeihilfe. Im beliebten „Elternfahrplan“ sind
die wichtigsten Fristen und Termine übersichtlich zusammen-
gefasst. Einfach bestellen unter 0800/22 55 22 -1633 oder
auf
STELLUNGNAHME
Keine Pensionskürzungen
D
ie von sogenannten
Experten vorgeschla-
genen
„Beitragskonten
auf Umlagebasis“ sind ein
gefährliches Spiel mit dem
Pensionssystem, kritisiert
AK Präsident Erwin Zan-
gerl. „Eine weitere Absen-
kung des Pensionsniveaus
ist der falsche Weg. Die
Entwicklung in Deutsch-
land, wo nach drastischen
Pensionskürzungen jetzt
über Ergänzungszahlun­
gen zu den Pensionen diskutiert wird, um den massiven Anstieg von Al-
tersarmut zu verhindern, sollte Warnung genug sein. Wer sich um die
Alterssicherung der heute Jüngeren Sorgen macht, muss sich vor allem
darum kümmern, dass es genügend gute Arbeitsplätze für alle Altersgrup-
pen und eine faire Verteilung des erarbeiteten Wohlstands gibt.“
AK gegen
weitere Verunsicherungen bei
Pensionen.
Foto:GinaSanders/Fotolia.de
Foto:oksun70/Fotolia.de
Kindergeld:
Die 5 Modelle
Schwanger.
Wenn ein Baby unterwegs ist, sind viele rechtliche Details zu beachten und Fristen einzuhalten. Ob
Karenz, Mutterschutz, Kündigungsschutz, Elternteilzeit oder das richtige Kindergeld-Modell. Das ist zu beachten.
Foto:ElisabethRawald/Fotolia.de
Dauer
der Karenz
Fatale
Verwechslung!
Was Eltern
wissen sollten
THEMA:
SOZIALES & RECHT
Zu Schwangerschaft, Kindergeld
& Co stehen die AK Expertinnen
zur Verfügung unter unter 0800/
22 55 22 - 1633 oder vorbeikom-
men in der AK in Innsbruck.
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