Tiroler Arbeiterzeitung - page 6

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THEMA:
fit im job
Ohne Pause.
Jeder dritte Beschäftigte sagt: „Meine Arbeit macht mich krank“. Umso wichtiger ist es, auf den Körper zu
hören und sich regelmäßige Pausen und Auszeiten zu gönnen. Denn der Mensch ist nicht auf Dauerbetrieb ausgelegt.
Arbeit darf
nicht krank machen
JOBTIPP
Auszeit am Bildschirm
D
ie Arbeit am PC ermüdet Au-
gen und Körper. Machen Sie
öfter eine kurze Pause und nutzen
Sie diese für Dehn- und Streckü-
bungen. Die AK hat dafür ein spe-
zielles Programm zusammenge-
stellt: Die „12 Bildschirmtibeter“:
Kurze Muskelanspannungen wech-
seln sich mit Entspannungsphasen
ab. So werden Energieversorgung
und Stoffwechsel gefördert. Und
Sie beugen Nackenschmerzen und
Verspannung vor. Die „12 Bildschirmtibeter“ finden Sie als pdf oder als
Bildschirmschoner unter
unter „Arbeit und Recht“,
„Arbeitnehmerschutz“ und „Broschüren“.
E
ine neue Studie für das Sozial-
ministerium zeigt, jeder dritte
Arbeitnehmer sagt: „Meine Ar-
beit macht mich krank“. 35 Prozent
leiden an heftiger Erschöpfung. Wir
alle sind von Burnout und schlechten
Arbeitsbedingungen betroffen. Eine
Studie von fit2work zeigt, wie schäd-
lich Arbeiten sein kann: 31 Prozent
aller Arbeitnehmer fühlen sich am Ar-
beitsplatz „gesundheitlich beeinträch-
tigt“. Mehr als ein Viertel, geht aus
Angst vor dem Jobverlust auch krank
in die Arbeit. Dass sie ihren aktuellen
Job nicht bis zur Pension durchhal-
ten werden, glauben 23 Prozent. Fast
jeder Zweite leidet unter heftigen Rü-
ckenschmerzen am Arbeitsplatz. Jedem
Fünften raubt die Arbeit in der Nacht
den Schlaf und mehr als ein Viertel lei-
det unter Kopfschmerzen.
Soweit darf es erst gar nicht kommen.
Damit man im Job nicht unter die Rä-
der kommt, ist es besonders wichtig,
auf seinen Körper und seinen Geist zu
achten. Körperliche Aktivität, vernünf-
tige Ernährung und rechtzeitige Pausen
sind wichtige Maßnahmen zur eigenen
Gesunderhaltung.
Doch auch die Pausenkultur ist in
Österreich nur schwach ausgeprägt.
Denn jeder zehnte Arbeitnehmer ar-
beitet den ganzen Tag ohne eine einzige
Pause durch.
Pause machen.
Acht Stunden durcharbeiten, das hält kein Mensch auf Dauer
aus, auch nicht am Schreibtisch.
Stopp, das ist
Privatsache
Bewerbung.
Die Trennung von privat und
dienstlich ist schwierig. So ziehen Sie Grenzen.
E
s beginnt schon beim Bewer-
bungsgespräch: Was darf die
neue Firma fragen, was ist meine
Privatsache? Wichtige Personaldaten wie
die Wohnadresse oder Sozialversiche-
rungsnummer braucht die Firma, etwa
zur Anmeldung bei der Krankenkas-
se. Als Ausweis genügt jeder amtliche
Lichtbildausweis. Diese Daten darf die
Firma aber nicht an andere staatliche
Stellen weitergeben.
Fragen nach der Religion, der poli-
tischen Meinung, der Mitgliedschaft
in Vereinen müssen Sie grundsätzlich
nicht beantworten. Um aber beim per-
sönlichen Gespräch eine unangenehme
Situation auszuschließen, können Sie
bereits in der schriftlichen Bewerbung
etwas darüber schreiben. So geben Sie
genau das über Ihre Einstellungen preis,
was Sie auch mitteilen wollen. Wenn Sie
für eine kirchliche Einrichtung oder eine
Partei arbeiten wollen, ist allerdings die
Frage nach Partei- oder Religionszuge-
hörigkeit erlaubt. Die Religionsfrage ist
auch dann wichtig, wenn Sie kirchliche
Feiertage in Anspruch nehmen wollen,
etwa als Angehörige der evangelischen
Kirche der Karfreitag.
Über eventuelle Vorstrafen brauchen
Sie nur Auskunft geben, wenn es einen
Zusammenhang zwischen dem be-
gangenen Delikt und ihrer Arbeit gibt:
Etwa wenn jemand wegen Betrug oder
Untreue verurteilt wurde und in einer
Bank arbeiten will.
Fragen nach einer bestehenden
Schwangerschaft, nach einem Kinder-
wunsch oder zur Partnerschaft müssen
Sie nicht beantworten. Die Frage ob
und wie viele Kinder Sie haben, ist dann
von Bedeutung, wenn Sie deswegen
mehr Gehalt bekommen – z.B. wenn
eine Kinderzulage bezahlt wird.
Eine genaue Auskunft über Krank-
heiten ist nur nötig, wenn diese eine
konkrete Gefahr für die Kollegen oder
für Kunden darstellen könnte. Auch ein
Betriebsarzt, der Sie untersucht, unter-
liegt der Schweigepflicht. Sie können
aber auch vom Hausarzt ein ärztliches
Eignungszeugnis vorlegen, das nur die
Eignung zum Beruf bestätigt, ohne ins
Detail zu gehen.
<<
Ausplaudern.
So Manches erzählt man nur Freunden, nicht dem künftigen Chef.
Mit offenen Karten
beim Gehalt
Transparent.
Stelleninserate müssen den Mindestverdienst
angeben. Tirols Betriebe zahlen aber laut Wirtschaftskammer besser.
S
telleninserate von privaten
Unternehmen und dem Bund
müssen angeben, wie hoch die
Mindest-Entlohnung ist. Seit dieser
Verpflichtung ist es nunmehr für Ar-
beitnehmer möglich, vorab zu sehen,
wie viel oder auch wie wenig man tat-
sächlich wo verdient.
Die Wirtschaftskammer hat mit die-
ser Regelung naturgemäß wenig Freude
und würde das Gesetz am liebsten wie-
der abschaffen. Der als „Rabe“ getarnte
Tiroler Wirtschaftskammerpräsident
meint gar, dass diese Gehaltsangaben
in Inseraten nutzlos seien, weil sie ja
nur Mindestentlohnungen darstellen
und Tirols Betriebe generell überzahlen
würden. AK Präsident Erwin Zangerl:
„Diese Botschaft hören wir gerne, wo
doch gerade die Tiroler Arbeitnehmer
am wenigsten in Österreich verdienen.
Den Beschäftigten sollte bei Einstel-
lungsgesprächen bewusst sein, dass die
Betriebe deutlich mehr bezahlen als in
diesen Inseraten angegeben und daher
auch entsprechend mehr verlangen.
Das Gesetz passt perfekt, gehört jedoch
noch sukzessive ausgebaut, vor allem
was die Bestrafung bei der Nichteinhal-
tung betrifft.“
Gerade Menschen auf Jobsuche kön-
nen durch die Gehaltsangaben verschie-
dene Stellen-Angebote auch in punkto
Bezahlung miteinander vergleichen.
Schon im Vorfeld von Gehaltsverhand-
lungen wissen Männer und Frauen,
was sie erwarten können. Damit haben
Frauen auch eine Hürde weniger, wenn
es darum geht, gleich gut wie männliche
Kandidaten bezahlt zu werden.
Außerdem ist es auch ein Vorteil für
jene, die bereits eine Arbeitsstelle ha-
ben: Die Angaben bieten Argumente
für Gehaltsverhandlungen. Und auch
junge Menschen erhalten einen Über-
blick über die Verdienstunterschiede
und können das bei der Berufswahl be-
rücksichtigen.
<<
Stellenanzeigen.
Die Gehaltsangaben sorgen für bessere Vergleichbarkeit.
RUHEZEITEN
Mehr auf
Pausen achten
D
ie AK appelliert an die Füh-
rungskräfte,
„Pausenkultur“
zu pflegen und mit gutem Beispiel
voranzugehen. Jeder siebte Be-
schäftigte sagt, dass in seinem Un-
ternehmen keine Ruhepausen vor-
gesehen sind. Besonders schlecht
schneidet der Bereich Gesundheit-
und Sozialberufe ab. Auch Arbeits-
mediziner mahnen Ruhezeiten ein:
Nach Aktivitätsphasen von einein-
halb bis zwei Stunden sollten auf
jeden Fall Pausen von 15 bis 20
Minuten eingelegt werden.
Foto: ruemue/Fotolia.de
Nr. 45, November 2012
Mach mal Pause.
Dabei haben
Sie ein Recht auf 30 Minuten Pause,
wenn Sie mehr als sechs Stunden pro
Tag arbeiten. Die halbe Stunde Pause
steht grundsätzlich im Ganzen zu. Nur
wenn es im Interesse der Arbeitnehmer
gelegen oder aus betrieblichen Gründen
notwendig ist, dürfen die 30 Minuten
aufgeteilt werden in zwei Pausen zu je
15 Minuten oder drei Pausen zu je 10
Minuten. Jugendliche unter 18 Jahren
müssen zwischen der 4. und 6. Stunde
eine halbe Stunde pausieren. Achtung:
Pausen sind grundsätzlich keine Ar-
beitszeit und werden nicht bezahlt!
Zeit aufzeichnen.
Dokumen-
tieren Sie Arbeitszeit und Pausen genau!
Nur so können Sie kontrollieren, ob
Ihre Mehr- oder Überstunden korrekt
bezahlt werden. Arbeitszeitaufzeich-
nungen sind nicht nur eine gute Diskus-
sionsgrundlage mit Ihren Vorgesetzen.
Im Ernstfall sind sie auch ein wichtiges
Beweismittel vor Gericht. Damit es mit
der Zeitaufzeichnung leichter geht, hat
die AK den AK-Zeitspeicher entwickelt,
der allen Arbeitnehmern kostenlos zur
Verfügung steht (siehe unten).
Nicht auspowern!
Halten Sie
die Pausen ein, die Ihnen während der
Arbeit zustehen! Der Körper verlangt
nach ca. 90-120 Minuten Arbeit eine
Pause, um sich zu regenerieren. Unser
Körper zeigt, wann er Erholung braucht:
Das Verlangen, sich zu recken oder die
Muskeln zu entspannen, Gähnen oder
Seufzen, Appetit auf einen kleinen Im-
biss, Abschweifen der Gedanken. Dies
sind Hinweise darauf, dass der Körper
eine Mini-Pause benötigt. Wenn Sie di-
ese Zeichen wiederholt ignorieren, stres-
sen Sie ihn.
Bildschirmarbeit.
Besonders
bei Bildschirmarbeit sind Pausen not-
wendig. Arbeiten Sie mehr als zwei
Stunden täglich ununterbrochen am
Computer? Dann dürfen Sie nach je-
weils 50 Minuten Arbeit 10 Minuten
lang eine bezahlte Pause machen oder
die Tätigkeit wechseln.
Richtige Erholung.
Damit
sich Körper und Geist erholen können,
wären drei Wochen durchgängiger Ur-
laub für Arbeitnehmer ideal. Etlichen
Arbeitnehmern ist diese Möglichkeit
allerdings verwehrt. Verdichtete Arbeits-
und Produktionsprozesse erlauben vie-
len nur noch Kurzurlaube. Dabei sieht
das Urlaubsgesetz an sich vor, dass der
Jahresurlaub in zwei Teilen zu verbrau-
chen ist, von denen ein Teil mindestens
eine Woche zu betragen hat (also min-
destens: vierWochen + eineWoche oder
3 Wochen + 2 Wochen).
<<
Entspannen.
Das ist am
Computer besonders wichtig.
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