Tiroler Arbeiterzeitung - page 2

2
THEMA:
PENSION & RECHT
Nr. 48, Februar 2013
Pflegezeiten als
Pensionszeiten
Zu beachten.
Zeiten der Pflege eines
behinderten Kindes rückwirkend beantragen.
B
ereits seit dem
Jahr 1988 be-
steht dieMög-
lichkeit,
kostenlos
Versicherungszeiten
in der Pensionsversi-
cherung zu erwerben,
wenn wegen der not-
wendigen Pflege eines
behinderten Kindes
keiner Erwerbsfähig-
keit
nachgegangen
werden kann. Von
dieser
Möglichkeit
machten bis dato
meistens Frauen Gebrauch und haben
so für eine eigene Pension vorgesorgt.
Die Selbstversicherung wird nur auf
Antrag bewilligt, wenn alle gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen, und en-
det spätestens mit dem 40. Lebensjahr
des zu pflegenden Kindes. Da diese
Begünstigung offen-
sichtlich nicht allen
Betroffenen bekannt
war und dadurch
Härtefälle auftraten,
hat nun der Gesetz-
geber darauf reagiert
und seit 1. Jänner
2013 auch eine rück-
wirkende
Antrag-
stellung vorgesehen.
Konkret besteht nun
die
Möglichkeit,
diesbezügliche Ver-
sicherungszeiten, die
im Zeitraum zwischen 1. Jänner 1988
und 31. Dezember 2012 liegen, bis zu
einem Höchstausmaß von 120 Mona-
ten rückwirkend zu erwerben, wenn bei
der Pensionsversicherungsanstalt ein
dementsprechender Antrag gestellt und
noch keine Pension bezogen wird.
<<
V
or allem die intravenöse
Gabe von Medikamenten
soll zunehmend vom diplo-
mierten Gesundheits- und
Krankenpflegepersonal
durchgeführt werden, um
das ärztliche Personal zu
entlasten. Obwohl dies be-
rufsrechtlich erlaubt ist, birgt
die Durchführung doch einige
Risiken, derer man sich be-
wusst sein sollte. Wichtige Infos dazu geben Mag. Helga Angerer und Mag.
Daniela Russinger (AK Tirol) beim kostenlosen Infoabend „i.v. Medikation“
am
Mittwoch, 27. Februar, 19 Uhr, in der AK Tirol, Innsbruck
, Maximili-
anstraße 7. Anmeldung unter 0800/22 55 22 – 1638.
Intravenöse Medikation
Jetzt gehts los mit
dem Pensionskonto
Mehr Transparenz.
Für alle ab dem 1. Jänner 1955 Geborenen
wird ab dem Jahr 2014 das neue Pensionskonto eingeführt.
D
ie bisher erworbenen Ansprü-
che aus der Parallelrechnung
werden zum 31. Dezember
2013 abgerechnet und mit 1. Jänner
2014 auf das individuelle Pensions-
konto übertragen.
Die 28 besten Jahre.
Dazu
wird zunächst eine „fiktive Alterspen-
sion“ nach dem „Altrecht“ (ASVG)
auf Basis der bis zum Dezember 2013
erworbenen Versicherungszeiten er-
mittelt. Hierbei werden die 28 besten
Jahre „durchgerechnet“. Zeiten der
Kindererziehung werden mit einer
erhöhten Bemessungsgrundlage von
maximal 170 % des Ausgleichszula-
gen-Richtsatzes bewertet. Die Lohn-
entwicklung der vergangenen Jahr-
zehnte wird mit erhöhten Faktoren
abgebildet. Das Ergebnis bildet den
sogenannten „Ausgangsbetrag“ für die
Kontoerstgutschrift.
Vergleichsbetrag.
Im zwei-
ten Schritt ist der sogenannte Ver-
gleichsbetrag zu ermitteln. Dazu wird
die fiktive Pensionshöhe nochmals
nach den Bestimmungen der aktuell
gültigen Parallelrechnung errechnet.
Um die Differenzbeträge zwischen
Ausgangsbetrag und Vergleichsbetrag
zu begrenzen, wird – abhängig vom
Geburtsjahrgang – ein Schwankungs-
bereich festgelegt: Für Jahrgänge ab
1955 +/- 1,5 %, jährlich vergrößert
um 0,2 Prozentpunkte bis zum Jahr-
gang 1965 und folgende +/- 3,5 %.
Der u. U. auf diese Weise „begrenzte“
Vergleichsbeitrag wird dem Ausgangs-
betrag gegenübergestellt und ein
Günstigkeitsvergleich angestellt. Der
höhere Wert entspricht der Startgut-
schrift für das Pensionskonto.
Wer ist betroffen?
Betrof-
fen sind alle Versicherten mit einem
Geburtsdatum ab 1. Jänner 1955, die
bis zum 31. Dezember 2013 minde-
stens einen Versicherungsmonat er-
worben haben. Ausgenommen sind
jene Personen, die erstmalig ab 2005
pensionsversichert waren.
Information.
Alle von der Um-
stellung betroffenen Versicherten
werden in einer Mitteilung von der
Pensionsversicherungsanstalt
über
die Höhe der Kontoerstgutschrift
informiert. Auf Verlangen wird ein
Bescheid über die Startgutschrift aus-
gestellt. Nachträgliche Änderungen
der Grundlagen für die Berechnung
der Kontoerstgutschrift (z. B. Kin-
dererziehungszeiten) sollen bis zum
31. Dezember 2016 bekanntgegeben
werden.
<<
FÜR ELTERN
Ein Baby kommt: Infos in Reutte
D
ie Freude ist groß – ein Baby ist
unterwegs. Doch das bringt viel
Neues mit sich und wirft eine Men-
ge Fragen auf. Wie sieht es mit Wo-
chengeld, Kündigungsschutz, Karenz
und Kinderbetreuungsgeld aus? Was
muss wem und wann gemeldet wer-
den? Wichtige Infos dazu geben AK-
Experten beim kostenlosen Infoabend
„Ein Baby kommt“ am
Donnerstag,
21. Februar, um 18.30 Uhr in der
AK Reutte, Mühler Straße 22
. Dort
können sich werdende Eltern auch über Elternteilzeit, Familienbeihilfe und Be-
schäftigungsverbote informieren. Für Interessierte: Eine Anmeldung ist erfor-
derlich unter 0800/22 55 22 – 3650 oder
Antrag.
Zeiten für die
Pflege eines behinderten Kindes
einberechnen lassen.
AK LIENZ
Wiedereinstieg
N
ach der Karenz wieder in den
Beruf einzusteigen ist eine He-
rausforderung. Egal, ob man an den
alten Arbeitsplatz zurückkehrt oder
eine neue Stelle sucht, sollte man
sich rechtzeitig erkundigen. Dabei
hilft die AK am
Dienstag, 12. März
von 9 bis 11 Uhr in der Bezirks-
kammer Lienz
. Experten von AK und
AMS informieren über das Ende der
Karenz, den Wiedereinstieg und Kin-
derbetreuungsmöglichkeiten sowie
Förderungen.
Bitte anmelden unter 0800/22 55
22 – 3550 oder
INFOABEND FÜR KRANKENPFLEGEPERSONAL
Zeiten selbst nachprüfen
Für die richtige Erstellung des persönlichen Pensions-
kontos ist eine korrekte und vollständige Erhebung des
jeweiligen Versicherungsverlaufs erforderlich. Rund
2,4 Millionen Versicherte erhalten deshalb bis Juni ein
Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt. Darin
werden sie aufgefordert, einen beigelegten Antrag auf
Ergänzung der Versicherungszeiten zur Feststellung
der Kontoerstgutschrift auszufüllen und unterschrie-
ben zurückzusenden – auch dann, wenn der Versiche-
rungsverlauf schon vollständig sein sollte.
Mehr Infos unter
oder unter Tel 05 03 03 – 87000.
Neu.
Rund 2,4 Millionen Versicherte erhalten bis Juni
ein Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt.
Foto:DaisyDaisy/Fotolia.com
Foto:AleksanderRaths/Fotolia.com
Infos:
Mag. Daniela Russinger, AK
Referat Gesundheit und Pflege,
Tel. 0800/22 55 22 -1644.
!
Foto:photo5000/Fotolia.com
Medizinische Berufe
neu
Gesetz.
Ordinations-, Operations-, Obduktions-, Desinfektions-,
Gips-, Labor- und Röntgenassistenz sind neu geregelt.
S
eit
Jahresbeginn
ersetzt das Medizi-
nische Assistenzbe-
rufe-Gesetz (MABG) das
zuvor gültige MTF-SHD-
Gesetz (Medizinisch-tech-
nischer Fachdienst und Sani-
tätshilfsdienste). Gleichzeitig
wurden neue Berufsbilder
geschaffen, wie Ordina-
tions-, Operations-, Obduk-
tions-, Desinfektions-, Gips-,
Labor- und Röntgenassistent
sowie Sportwissenschaftler
mit Tätigkeitsfeld Trainings-
therapie.
Als „medizinischer Fachas-
sistent“ darf arbeiten, wer
drei dieser Ausbildungen kombiniert
oder aber eine davon mit einer Aus-
bildung zum Pflegehelfer bzw. zum
medizinischen Masseur. Medizinischen
Fachassistenten ist darüber hinaus ein
Zugang zur Berufsreifeprüfung mög-
lich. Für alle, die eine Ausbildung nach
dem MTF-SHD-Gesetz absolviert ha-
ben und ihren Beruf ausüben, gelten
Übergangsregelungen (Achtung: Fri-
sten beachten!):
Medizinisch-technische
Fachkräf-
te dürfen auch weiter als Labor- oder
Röntgenassistenten arbeiten. Als Be-
rufsbezeichnung können sie die bishe-
rige - „Diplomierte medizinisch-tech-
nische Fachkraft“ – weiterführen oder
jenen Beruf wählen, den sie überwie-
gend ausüben, also Labor-
oder Röntgenassistent in
Verbindung mit der Bezeich-
nung „MTF“.
Für bestimmte Tätigkeiten
im medizinisch-technischen
Laboratoriumsdienst oder
im radiologisch-technischen
Dienst muss ein Antrag an
den Landeshauptmann ge-
stellt werden. Unter Umstän-
den ist eine kommissionelle
Prüfung abzulegen.
Gipser dürfen als „Gipsas-
sistenten“ tätig sein, wenn sie
eine Ausbildung zum Kran-
kenpfleger, Pflegehelfer oder
OP-Gehilfen absolviert und
während der letzten fünf Jahre minde-
stens 36 Monate als Gipser gearbeitet
haben. Auch sie müssen einen Antrag
an den Landeshauptmann stellen (bis
31. Dezember 2014).
<<
Viele Neuerungen
in den medizinischen Berufen.
Foto: iceteastock/Fotolia.com
Foto:vitalinko/Fotolia.com
1 3,4,5,6,7,8,9,10,11,...12
Powered by FlippingBook