Tiroler Arbeiterzeitung - page 7

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Nr. 48, Februar 2013
THEMA:
ARBEIT & RECHT
BROSCHÜRE
Recht leicht
verständlich
J
uristendeutsch ist für Laien
oft kompliziert und nur schwer
durchschaubar. Deshalb hat die
AK Tirol die wichtigsten arbeits-
rechtlichen Bestimmungen in
einfache und verständliche Texte
umgeschrieben. Die neue Bro-
schüre „Arbeitsrecht griffbereit“
in einer leichter lesbaren Version
ist kostenlos erhältlich unter Tele-
fon 0800/22 55 22 -1431 bzw.
zum Nachlesen oder Herunterla-
den auf
unter
Broschüren.
Gutes Recht.
Überstunden zu leisten, gehört für viele Beschäftigte zum Berufsalltag. Ob als
Zeitausgleich oder in Form von Geld: Mehrarbeit muss sich lohnen. Das ist zu beachten.
Ü
berstunden werden geleistet,
wenn die gesetzliche (40
Stunden) oder die geringere
im Kollektivvertrag festgelegte wö-
chentliche Normalarbeitszeit über-
schritten wird. Auch bei Überschrei-
ten der täglichen Normalarbeitszeit
(je nach Arbeitszeitmodell 8-10 Stun-
den) liegt Überstundenarbeit vor. Die
Grundregel lautet: Überstunden sind
bar zu bezahlen. Nur wenn Sie etwas
anderes vereinbart haben, bekommen
Sie Freizeit (Zeitausgleich) statt Geld.
Möglich ist auch eine Kombination:
Dann kann z. B. die Grundstunde
bezahlt werden, und für den Zuschlag
bekommen Sie Zeitausgleich. Die Ver-
einbarung, ob Geld oder Freizeit, kann
schriftlich oder mündlich fixiert sein.
Oder „schlüssig“, durch die gelebte
Praxis: Wenn Sie z.B. ein Jahr lang
Zeitausgleich für Ihre Überstunden
bekommen haben, können Sie nicht
plötzlich eine Bezahlung verlangen,
sondern müssen das zuvor mit Ihrem
Arbeitgeber ausmachen.
Achtung!
Wenn Sie einen An-
spruch auf Abgeltung von Überstun-
den haben (egal ob in Geld oder in
Freizeit), achten Sie auf Verfallsfristen!
Diese können im Dienstvertrag oder
Kollektivvertrag geregelt sein. Machen
Sie daher offene Überstunden rasch
schriftlich geltend, sonst droht der Ver-
lust Ihrer Ansprüche.
Wie viel bekomme ich?
Sie
bekommen mindestens einen Zuschlag
von 50 Prozent für jede geleistete
Überstunde. Haben Sie Zeitausgleich
vereinbart, bekommen Sie für eine
Überstunde 1,5 Stunden Zeitausgleich.
In vielen Kollektivverträgen sind für
Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit
höhere Zuschläge vorgesehen. Die Ver-
einbarung, Überstunden im Verhältnis
1:1 abzugelten, ist verboten! Haben Sie
Grippe
gleich melden
Im Bett.
Husten, Schnupfen, hohes Fieber, Durchfall:
Sofort krank melden und eine Bestätigung vom Arzt besorgen.
Überstunden
richtig abrechnen
W
enn Arbeitnehmer erkran-
ken, stellen sich viele Fra-
gen, und auch die Angst,
den Arbeitsplatz zu verlieren, ist prä-
sent. Welche Pflichten hat ein Arbeit-
nehmer im Krankenstand, und welche
Rechte hat er gegenüber dem Arbeit-
geber? Hier finden Sie die Antworten.
Unverzüglich.
Der Arbeitneh-
mer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber
unverzüglich seine Arbeitsverhinde-
rung (den Krankenstand) mitzuteilen.
Das ist in den meisten Fällen ein Anruf
in der Firma, am besten bei Arbeitsbe-
ginn oder noch davor. Anschließend
sollte man unverzüglich einen Arzt auf-
suchen und sich krankschreiben lassen.
Der Arbeitgeber hat nämlich das
Recht, vom Arbeitnehmer eine Kran-
kenstandsbestätigung zu verlangen.
In der Bestätigung müssen Beginn,
voraussichtliche Dauer und Ursache
der Arbeitsverhinderung angeführt
sein. Wobei unter Angabe der Ursache
nicht die Diagnose gemeint ist – der
Arbeitnehmer muss nicht anführen,
woran er leidet. Er muss nur sagen, ob
er erkrankt ist, oder ob er einen Unfall
erlitten hat.
Bestätigung bringen.
Wer
der Meldepflicht nicht nachkommt,
den können nachteilige Folgen treffen:
Für die Dauer der Säumnis verliert der
Beschäftigte den Anspruch auf Entgelt.
Gesundheit geht vor.
Im
Krankenstand hat der Arbeitnehmer
alles zu vermeiden, wodurch die Ge-
nesung verzögert werden kann. Das
bedeutet zum Beispiel, wenn jemand
aufgrund einer Grippe oder eines grip-
palen Infekts im Krankenstand ist, darf
er sich nicht im Freien aufhalten bzw.
muss er dies auf das Allernötigste be-
schränken (Arztbesuche, Gang zur Apo-
theke). Ist jemand wegen Depressionen
krankgeschrieben, kann Spazierengehen
ein Teil der Behandlung sein. Was zu
tun ist, entscheidet im Zweifel der Arzt
bzw. sagt dies der gesunde Menschen-
verstand.
Kündigung.
Was viele nicht wissen:
Arbeitnehmer können auch während
des Krankenstandes gekündigt werden.
Deshalb gehen viele Arbeitnehmer auch
krank arbeiten. Einzuhalten sind jedoch
die auch sonst geltenden Kündigungs-
fristen und -termine.
<<
Zeit
speichern
D
ie AK hat den kostenlosen AK-
Zeitspeicher entwickelt, damit
Sie die geleisteten Arbeitsstun-
den genau aufzeichnen können. Er ver-
fügt über eine spezielle Eingabe-Mög-
lichkeit auf allen Smartphones. Einfach
aufrufen.
Auch als App.
Den AK Zeitspei-
cher gibt‘s auch als App für iPhones und
Androids zum Gratisdownload, erhält-
lich im AppStore oder auf Google Play.
Einmal registriert, können Sie den Zeit-
speicher von vielen Geräten aus nutzen.
Der AK-Zeitspeicher bietet Ihnen die
Möglichkeit, einfach und schnell Ihren
Tagesablauf zu dokumentieren. Spei-
chern Sie Ihre Arbeitszeiten, genauso
wie Ihre Aktivitäten in der Freizeit, und
drucken Sie sich am Monatsende eine
genaue Aufstellung Ihrer Tätigkeiten
in Form einer PDF-Datei oder einer
Excel-Tabelle aus.
Sie können Ihre eigenen Aufzeich-
nungslisten anlegen und auch mehre-
re Zeitspeicherungen parallel laufen
lassen: Freie Dienstnehmer zeichnen
Arbeitszeiten für ihre unterschied-
lichen Projekte auf, Mitarbeiter im
Außendienst nutzen den Zeitspeicher,
um Fahrzeiten zu dokumentieren und
sportliche Arbeitnehmer schreiben mit,
wie lange und wo Sie wöchentlich ihre
Runden drehen.
Denn: Der Zeitspeicher mobil ge-
nutzt kann auch Geolokationen mit-
speichern, wenn diese Funktion vom
User freigeschaltet wird. Und wenn
Sie mal einen Eintrag vergessen haben,
auch kein Problem: Dann tragen Sie die
Daten im Nachhinein ein. Alle Daten
bleiben selbstverständlich anonym.
<<
Kontrolle.
Arbeitszeit immer als
wichtiges Beweismittel aufzeichnen.
Heiß-kalt.
So wie Anita geht es derzeit Tausenden Arbeitnehmern, die mit Grippe
das Bett hüten müssen.
Mehrarbeit
muss sich lohnen, vor allem für die Beschäftigten.
KUFSTEIN & LIENZ
Berufe im
Sozialbereich
D
ie Ausbildungsmöglichkeiten
im Gesundheits- und Sozial-
bereich sind vielfältig und werden
teilweise auch berufsbegleitend
angeboten. Bei zwei kostenlosen
Infoabenden in Kufstein und Lienz
können sich Interessierte u. a.
über Krankenpflege- und Sozialbe-
treuungsberufe sowie Bachelor-
studien (Diätologie, Ergotherapie,
Logopädie, Physiotherapie, Radio-
logietechnologie, Hebamme) infor-
mieren. Die Termine:
AK Kufstein:
Do. 21.2., 19 Uhr, Anmeldung
0800/22 55 22 – 3350;
AK Li-
enz:
Di. 26.2., 19 Uhr, Anmeldung
0800/22 55 22 – 3550.
Einfach.
Der AK Zeitspeicher als praktische App.
eine derartige Vereinbarung geschlos-
sen, muss der Arbeitgeber trotzdem den
Überstundenzuschlag bezahlen bzw.
mehr Zeitausgleich geben. Sie können
vorenthaltene Zuschläge nachfordern –
vorausgesetzt, Ihre Forderung ist noch
nicht verfallen oder verjährt.
Gleitzeitguthaben.
Haben
Sie Gleitzeit vereinbart und ein Gleit-
zeitguthaben, bekommen Sie dafür
im aufrechten Arbeitsverhältnis keine
Zuschläge, weil Gleitstunden keine
Überstunden sind sondern Normalar-
beitszeit. Nicht in die nächste Perio-
de übertragbare Zeitguthaben dürfen
nicht verfallen, sondern sind als Über-
stunden abzugelten.
Überstundenpauschale.
Eine Überstundenpauschale soll die
durchschnittlich anfallenden Über-
stunden abdecken. Wenn Sie im
Durchschnitt eines längeren Zeit-
raumes (im Zweifel innerhalb eines
Jahres) mehr Überstunden geleistet
haben, als die Pauschale abdeckt, muss
es dafür extra Geld oder Freizeit geben.
Wenn Sie aber im Durchschnitt weni-
ger Überstunden leisten, darf deshalb
die Überstundenpauschale nicht ge-
kürzt werden. Denn: Die Überstun-
denpauschale ist ein Bestandteil des
Entgelts. Sie darf vom Arbeitgeber
nicht einseitig gekürzt oder aufgeho-
ben werden, wenn nichts anderes ver-
einbart ist.
Dokumentieren.
Schreiben Sie
Arbeitszeit und Pausen genau auf! Eine
Arbeitszeitaufzeichnung ist im Ernst-
fall ein Beweismittel vor Gericht. Sie
können dafür auch den AK-Zeitspei-
cher benutzen gratis unter
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tirol.com oder als App (siehe unten).
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Weitere Infos bei den Profis vom AK
Arbeitsrecht unter der kostenlosen
Hotline 0800/22 55 22 - 1414.
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