Tiroler Arbeiterzeitung - page 11

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Nr. 55, Oktober 2013
Vorteile.
Für alle, die zur Arbeit pendeln, gelten seit 2013 neue Regelungen – mit
Pendlerpauschalen für Teilzeitbeschäftigte, Pendlereuro, Ausgleichsbetrag oder Jobticket.
Pluspunkte fürs
Pendeln
D
Alle Pendler, die sich schon
jetzt auf die Arbeitnehmer-
veranlagung (Steuerausgleich)
vorbereiten, sollten an die Neuerungen
vomMärz denken, die rückwirkend mit
1. Jänner gelten. Hier finden Sie sie, zu-
sammengefasst in sechs Punkten:
Pendlerpauschale
Zwar bleiben bei der Pendlerpauschale
Höhe der Beträge, Kilometergrenzen
und Unterscheidung zwischen großer
und kleiner Pendlerpauschale gleich.
Neu ist jedoch, dass nun auch Teilzeit-
beschäftigte einen Anspruch darauf
haben. Konnten Arbeitnehmer früher
nur die volle Pauschale beanspruchen
und mussten dazu an mindestens elf
Tagen pro Monat pendeln, so steht sie
jetzt bei mindestens vier Pendlertagen
pro Monat zu einem Drittel zu und bei
mindestens acht Pendlertagen zu zwei
Dritteln.
Erhöhung der Negativsteuer
Damit auch Geringverdiener, die keine
Lohnsteuer bezahlen, von der Pend-
lerpauschale profitieren, wurde der
Pendlerzuschlag angehoben. So können
Geringverdiener, die im Rahmen des
Steuerausgleichs Anspruch auf Pend-
lerpauschale haben, bis zu 400 Euro an
Negativsteuer erhalten anstatt wie bis-
her nur 251 Euro.
Pendlerausgleichsbetrag
Die Pendlerpauschale wird auch wei-
terhin als Freibetrag gewährt, das heißt,
Berechtigte zahlen weniger Lohnsteu-
er. Für Arbeitnehmer, die davon nicht
in vollem Ausmaß profitieren, weil sie
nur wenig Lohnsteuer zahlen, gilt jetzt
Dank Pendlerausgleichsbetrag eine Ein-
schleifung bis zu 289 Euro.
Pendlereuro
Neu seit heuer ist der sogenannte Pend-
lereuro, der zusätzlich zur großen oder
kleinen Pendlerpauschale zusteht. Da-
bei handelt es sich um einen Absetz-
betrag, das heißt, der Arbeitnehmer
erhält diesen Betrag voll, weil durch
ihn die Lohnsteuer reduziert wird. Pro
Jahr entspricht der Pendlereuro der
Kilometerdistanz von zu Hause bis zur
Arbeitsstätte und zurück, also 1 Euro
pro km. Teilzeitbeschäftigte bekommen
den Pendlereuro anteilig – so, wie die
Pendlerpauschale. Anspruchsberechtigt
sind allerdings nur jene, die auch eine
Pendlerpauschale erhalten. Ausgeschlos-
sen sind somit alle Pendler, die inner-
halb von 20 Kilometern zum Arbeitsort
wohnen und öffentliche Verkehrsmittel
nutzen können.
Jobticket für alle
Wer keinen Anspruch auf eine Pendler-
pauschale hat, der kann seit 1. Jänner
das steuerfreie Jobticket in Anspruch
nehmen. Dazu genügt, dass die Rech-
nung für die Jahreskarte auf den Ar-
beitgeber lautet, und die Jahreskarte gilt
als Jobticket und wird nicht mehr als
Sachbezug versteuert. (Pendlerpauscha-
le steht dann keine mehr zu!)
Antrag stellen
Pendlerpauschale und Pendlereuro
können über den Arbeitgeber mit dem
L34-Formular beantragt werden. Wur-
de bereits Pendlerpauschale beantragt,
wird der Pendlereuro vom Arbeitgeber
automatisch berücksichtigt. Als Alter-
native dazu können Pendlerpauschale
und -euro aber auch über den Steuer-
ausgleich geltend gemacht werden.
Weil die Neuerungen rückwirkend
mit 1. Jänner gelten, empfehlen die
AK Experten, 2014 die Arbeitnehmer-
veranlagung zu machen, weil die Än-
derungen damit auch nachberechnet
werden.
<<
N
eben Unterstützungen vom Bund gibt
es für Pendler auch eine Förderung
durch das Land! Die sogenannte Pendlerför-
derung erhalten Inhaber einer VVT-Jahres-
karte, wenn sie den Anspruch auf Pendler-
pauschale nachweisen können. In der Praxis
ist somit eine Wegstrecke von mindestens
20 km Voraussetzung. Außerdemmuss der
Zahlungsbeleg auch auf denNamen des För-
derungswerbers ausgestellt sein. Die Förderung beträgt 20 % des Preises
der Jahreskarte. Ein Ansuchen ist während des Gültigkeitszeitraumes der
Jahreskarte bei Gemeinde oder Land Tirol, Abt. JUFF, möglich.
Pendlerförderung vom Land
G
erade hat die Heizperiode wieder be-
gonnen. Und angesichts horrender
Energiepreise und der oft beachtlichen
Vorauszahlungen denken viele jetzt schon
mit Schrecken an die nächste Abrech-
nung. Grundsätzlich ist das Prinzip des
Heizkos­tengesetzes ja einfach: Wer mehr
verbraucht, der zahlt auch mehr. Umso
komplizierter ist aber so manche Abrech-
nung. Die AK Broschüre „Heizkostenabrechnung“ enthält viele detail-
lierte Infos sowie Musterbeispiele. Sie ist kostenlos anzufordern unter
0800/22 55 22 – 1731 oder herunterladen auf
Alles zu den Heizkosten
Foto: lulú/Fotolia.com
INFOABEND in REUTTE
LETZTER WILLE
Arbeiten im
Gastgewerbe
Patientenverfügung
und Vorsorge
D
er Tourismus spielt in Ti-
rol als Erwerbszweig eine
große Rolle. Kehrseite der
Medaille ist jedoch, dass sich
viele Beschäftigte mit verschie-
densten Anliegen an die Arbei-
terkammer wenden.
Deshalb lädt die AK Reutte
noch vor der Wintersaison zum
kostenlosen Infoabend „Arbeiten
im Gastgewerbe“: Am Dienstag,
12. November, um 18.30 Uhr
vermitteln Experten in der AK
Reutte, Mühler Straße 22, al-
les zu Kollektivvertrag, Dienst-
vertrag, Arbeitszeit, Urlaub,
Überstunden, Trinkgeld, Kündi-
gungsfristen, Abfertigung etc.
Anmeldung unter 0800/22 55
22 – 3650 bzw. per Mail reut-
W
as wird wohl sein, wenn
man ganz plötzlich stirbt
oder wegen einer Krankheit
bzw. nach einem Unfall selbst
nichts mehr entscheiden kann?
Mit welchen Urkunden jeder für
sich vorsorgen kann, erklärt
Notar Mag. Josef Reitter beim
kostenlosen AK Infoabend „Vor-
sorgevollmacht, Patientenverfü-
gung und Testament: Wann und
wie sichere ich meinen letzten
Willen?“ am Dienstag, dem 12.
November, um 19 Uhr in der
AK Schwaz. Anmeldung unter
0800/22 55 22 – 3752 oder
Klare Rechnung,
gute Freunde
Geld für
Verspätung
Schau genau.
Die Betriebskostenabrechnung kann höchst verwirrend
sein. Oft enthält sie Ausgaben, die nicht der Mieter bezahlen muss.
AK Erfolg.
Mehr Rechte auch für Bahn-Kunden,
die mit Monats- oder Wochenkarten fahren.
I
mmer wieder kommt es vor, dass
Mietern Beträge verrechnet werden,
die in der Betriebskostenabrechnung
nichts verloren haben. Der Begriff Be-
triebskosten ist gesetzlich nur für Miet-
wohnungen definiert, die zur Gänze un-
ter das Mietrechtsgesetz fallen, also z. B.
die klassischen Altbauwohnungen. Bei
der Vermietung durch gemeinnützige
Wohnbauträger gilt das Wohnungsge-
meinnützigkeitsgesetz. Wichtig ist, dass
die Abrechnungen nachvollziehbar sind
und einen Aufteilungsschlüssel enthal-
ten. Überprüfen Sie, was imMietvertrag
vereinbart ist. Falls von „Betriebskosten“
die Rede ist, hier die Details dazu:
Nicht verrechenbar.
Nicht
in eine Betriebskostenabrechnung gehö-
ren: Ausgaben für Reparatur- und Er-
haltungsarbeiten; Zusatzversicherungen
wie z. B. Sturmschaden, Glasbruch oder
Hagel, die ohne Zustimmung einer
Mietermehrheit abgeschlossen wurden;
Portokosten oder Bankspesen (werden
oft unter „sonstige Aufwendungen oder
Leistungen“ verrechnet); Kosten für Ka-
minsanierung.
Verrechenbar.
Zu den weiter
verrechenbaren Betriebskosten gehören
Wasser- und Abwasserkosten inkl. Kanal-
räumung, Müllabfuhr, Rauchfangkeh-
rung, Schädlingsbekämpfung, Strom-
versorgung der allgemeinen Hausteile,
angemessene Versicherung des Hauses
(Feuer, Leitungswasser, Haftpflicht), Auf-
wendungen für Verwaltung und Hausbe-
treuung, Abgaben wie die Grundsteuer.
Vorsicht bei gemieteten Eigentums-
wohnungen und Wohnungen in Ein-
und Zweifamilienhäusern: Hier kann
grundsätzlich etwas anderes vereinbart
werden. Dabei wird oft versucht, die an-
teiligen Instandhaltungskosten auf die
Mieter zu überwälzen. Aber derartige
Mietvertragsklauseln sind meist gesetz-
widrig und müssen im Einzelfall über-
prüft werden.
<<
Z
ugverspätungen
bedeuten Ärger,
vor allem für
Pendler. Doch bisher
erhielten nur jene Ent-
schädigung, die auch
eine Jahreskarte besaßen.
„Dass Monats- oder
Wochenkartenbesitzer
leer ausgehen, war ab-
solut nicht einzusehen“,
betont AK Präsident Er-
win Zangerl. „Deshalb hat sich die AK
mit Erfolg für die Bahnkunden stark ge-
macht.“ Seit 1. Juli gilt auch bei Monats-
und Wochenkarten: Bei unpünktlichen
Zügen Geld zurück. Entscheidend ist
der Pünktlichkeitsgrad: Ist eine Zugver-
bindung im Monat weniger als zu 95 %
pünktlich, stehen 10
% Entschädigung
zu. Die ÖBB errei-
chen derzeit einen
Pünktlichkeitsgrad
von 90 %.
Weil es bisher
schwierig war, zur
Entschädigung zu
kommen, müssen
seit Juli neben der
Bahn auch die Ver-
kehrsverbünde informieren. Spätestens
ab 2014 müssen die Fahrgäste auch via
Internet Auskunft erhalten, ob ihr Zug
den Pünktlichkeitsgrad erreicht hat.
Da die Umsetzung noch nicht zufrie-
denstellend funktioniert, bleibt die AK
dran.
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THEMA:
geld & konsument
Foto:GinaSanders/Fotolia.de
Weit..
Oft müssen Pendler viel Zeit aufwenden, um zur Arbeit zu gelangen. Jetzt sind neue Regelungen zu berücksichtigen.
Unpünktlich.
Geld zurück für
Bahn-Pendler.
Bei Fragen rund ums Pendeln
helfen die AK Experten unter der
kostenlosen Hotline
0800/22 55 22 - 1466.
!
Ist auch Ihre Betriebskostenabrech-
nung nicht nachvollziehbar? Dann
wenden Sie sich an die Hausverwal-
tung, Ihren Vermieter oder an die Ex-
perten der AK Tirol unter der Hotline
0800/22 55 22 – 1718.
!
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