Tiroler Arbeiterzeitung - page 4

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THEMA:
FRAU & BERUF
Nr. 55, Oktober 2013
Kindergeld
verbessert
AK Erfolg.
Ob Nachdenkpause bei der Wahl der besten Variante oder
Ärger mit dem Zuverdienst: Jetzt werden die Konstruktionsfehler repariert.
S
eit 2010 gibt es beim Kin-
derbetreuungsgeld fünf ver-
schiedene Varianten. Je nach
gewünschter Bezugsdauer bekommen
Eltern kleiner Kinder zwischen 436
und 1.000 Euro im Monat – oder
sie entscheiden sich für das einkom-
mensabhängige Kinderbetreuungsgeld
und erhalten bei Bezug durch beide
Elternteile monatlich bis zu 2.000
Euro (siehe oben).
Wer aber in der Hektik die falsche
Variante ankreuzte, konnte nichts
mehr ändern. Ab 1. Jänner 2014 sol-
len die Eltern innerhalb von 14 Tagen
noch einmal wechseln können. Für die
Änderung bei der Wahl des Kinder-
betreuungsgelds hat sich auch die AK
eingesetzt.
Fehler repariert.
Sie erreichte
noch mehr. Beseitigt werden soll ein
Konstruktionsfehler bei den Regeln
für den Zuverdienst. Derzeit kann es
passieren, dass ein normaler Verdienst
vor oder nach dem Bezug von Kinder-
betreuungsgeld in die Zuverdienst-
berechnung einfließt – und Betrof-
fene unverschuldet über die erlaubte
Zuverdienstgrenze kommen. Damit
das nicht mehr geschieht, werden
„Rumpf“-Monate, in denen tageweise
Kinderbetreuungsgeld und tageweise
Lohn oder Gehalt bezogen werden,
aus der Berechnung genommen.
Diese Änderung ist vor allem für
Bezieher des einkommensabhängigen
Kinderbetreuungsgelds wichtig. Hier
ist nämlich die Zuverdienstgrenze
niedriger, weil umgekehrt der Mo-
natsbezug höher ist. Ohne Reparatur
kann das Eltern im Extremfall mehrere
1.000 Euro kosten. Die AK fordert in
weiteren Verhandlungen, dass die Re-
paratur rückwirkend gilt.
<<
Freude mit dem Baby.
Aufpassen heißt es aber beim Zuverdienst.
Balance-Akt.
BeimWiedereinstieg nach der Babypause müssen Frauen viele berufliche und
organisatorische Hürden überwinden. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt ein AK Monitoring.
N
och immer ist der Wiederein-
stieg nach der Babypause für
Mütter eine große Herausfor-
derung. Denn selbst wenn sie das Kind
während der Arbeit gut versorgt wissen,
ist ihre Zeit besonders knapp.
Im täglichen Leben zeigt sich, wie
schwer es Frauen gemacht wird, Be-
ruf und Familie unter einen Hut zu
bringen. Viele müssen geschickt mit
Terminen jonglieren, den Tag durchor-
ganisieren - und trotzdem ihre Arbeits-
zeit meist reduzieren (siehe dazu auch
rechte Seite).
Und doch: Sobald etwas Unvorher-
gesehenes passiert, z. B. wenn das Kind
krank wird und aus der Krippe geholt
werden muss, tun sich im filigranen
Gefüge schnell Risse auf.
Hürden.
Oft sind es auch Arbeitge-
ber, die Beschäftigten – bewusst oder
unbewusst – Steine in den Weg legen,
etwa, weil sich die Arbeitszeiten nicht
mit den Öffnungszeiten der Kinder-
betreuungseinrichtungen abstimmen
lassen.
In den Beratungen schildern junge
Mütter auch frustrierende Erlebnisse:
Manche werden nach der Rückkehr in
den Betrieb zu weniger qualifizierten
Arbeiten oder überhaupt an einen wei-
ter entfernteren Arbeitsort eingeteilt.
Selbst Berichte von – natürlich rechts­
unwirksamen – Kündigungen noch
während der Schwangerschaft sind kei-
ne Ausnahme.
„Unsere Experten können zwar in
vielen Fällen helfen“, erklärt Arbei-
terkammer Präsident Erwin Zangerl.
„Aber wir brauchen trotzdem bessere
Gesetze und mehr Schutz vor einer
Verschlechterung der Arbeitsbedin-
gungen für Eltern nach der Karenz.“
Z. B. sollten Änderungen der Arbeits-
bedingungen nur nach Zustimmung
des Arbeits- und Sozialgerichts zulässig
sein. Derzeit müssen Arbeitnehmer in
Betrieben unter 20 Mitarbeitern erst
den Rechtsweg beschreiten und die un-
günstigeren Bedingungen bis zur Ent-
scheidung des Gerichts hinnehmen.
AK Monitoring.
Probleme, aber
auch spürbare Verbesserungen auf-
grund der kurzen Kindergeldbetreu-
ungsvarianten spiegelt das AK Wieder-
einstiegsmonitoring wider, in dem alle
österreichweiten Fälle von Kinderbe-
treuungsgeld-Bezug von 2006 bis 2010
analysiert werden. Basis sind Daten
von Hauptverband der Sozialversiche-
rungsträger und AMS. Für 2010, dem
letzten verfügbaren Jahr, wurden die
Daten von 85.000 Personen – 74.000
Frauen und 11.000 Männern – ausge-
wertet, die in diesem Jahr eine Kinder-
auszeit begonnen haben.
Hier die wichtigsten Ergebnisse:
• Mütter unterbrechen lange, erst zum
3. Geburtstag des Kindes sind 63 %
der Frauen wieder erwerbstätig.
• Das Einkommen der Mütter sinkt
stark, das der Väter kaum. Während
45 % der überwiegend erwerbstäti-
gen Mütter vor Karenzbeginn mehr
als 2.000 Euro brutto verdienen, tun
dies vier Jahre später nur noch 17 %.
Der Anteil der Väter sank vergleichs-
weise kaum von 52 auf 50 %.
• Die kurzen Kinderbetreuungsgeld-
Varianten wirken sich bereits positiv
aus, weil sie einen frühen Wieder-
einstieg fördern: Von den gut er-
werbsintegrierten Frauen, die 2006
ein Kind geboren haben, waren zum
2. Geburtstag nur 38 % wieder be-
schäftigt. Aber von jenen mit einer
Geburt 2008 – sie konnten bereits
Kurzmodelle nutzen – waren es be-
reits 44 %. Auch die Väterbeteili-
gung steigt bei den gut Erwerbsinte-
grierten.
„Das zeigt, dass die Probleme bei der
Vereinbarkeit von Kind und Beruf
noch lange nicht gelöst sind“, betont
Arbeiterkammer Präsident Zangerl.
Folgende Maßnahmen sind für ihn
unumgänglich: Ausbau der Kinderbe-
treuung, Einführung eines Papa-Mo-
nats, damit die Betriebe auch der Vä-
terkarenz gegenüber aufgeschlossener
werden, AMS-Programme, um die
Chancen der Wiedereinsteigerinnen
zu verbessern und Verbesserungen im
Arbeitsrecht, z. B. ein Recht auf El-
ternteilzeit.
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Gar nicht so einfach,
das Kind zu schaukeln
Herausforderung.
Vielen Frauen fällt es schwer, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen.
KARENZ
Zeit nehmen zur
Weiterbildung
Fahrplan für
junge Eltern
I
m Rahmen der Bildungskarenz
können sich Beschäftigte zur
Weiterbildung eine Auszeit von 2
bis 12 Monaten nehmen, voraus-
gesetzt der Arbeitgeber stimmt
zu, und sie sind mindestens sechs
Monate im Betrieb beschäftigt.
Während der Bildungskarenz gibts
Weiterbildungsgeld in Höhe des
Arbeitslosengeldes. Mehr Infos
finden Sie in der AK Broschüre
„Bildungskarenz“, kostenlos anzu-
fordern unter 0800/22 55 22 –
1515 oder als Download auf www.
ak-tirol.com
W
enn sich Familienzuwachs
ankündigt, steht werdenden
Müttern und Vätern eine aufre-
gende Zeit bevor. Daneben gilt es
aber auch, viele wichtige Termine
zwischen Schwangerschaft, Ge-
burt und Rückkehr in den Beruf
wahrzunehmen. Für den AK Fal-
ter „Wenn ein Baby kommt. Alle
wichtigen Termine auf einen Blick!“
wurden sie übersichtlich zusam-
mengestellt. Er enthält alle Stel-
len - chronologisch aufgelistet, die
aufzusuchen bzw. zu kontaktieren
sind, damit Ansprüche geltend ge-
macht werden können, sowie die
jeweils vorzulegenden Unterlagen.
Sie können den Falter auf
-
tirol.com herunterladen.
Die fünf Kinderbetreuungsgeld-Varianten im Überblick
Pauschalvariante 1:
30 + 6 Mo-
nate mit 436 Euro monatlich
bis
zum 36. Lebensmonat des Kindes
(bei Bezug durch beide Eltern) bzw.
bis zum 30. Lebensmonat bei Bezug
durch einen Elternteil.
Achtung:
Die Karenz endet spä-
testens mit dem 2. Geburtstag des
Kindes, unabhängig davon, dass Sie
noch 6 Monate Kinderbetreuungs-
geld bekommen. Beachten Sie die
Zuverdienstgrenzen.
Pauschalvariante 2:
20 + 4 Mo-
nate mit 624 Euro monatlich
bis
zum 24. Lebensmonat des Kindes
(bei Bezug durch beide Eltern) bzw.
bis zum 20. Lebensmonat bei Bezug
durch einen Elternteil.
Pauschalvariante 3:
15 + 3 Mo-
nate mit 800 Euro monatlich
bis
zum 18. Lebensmonat des Kindes
(bei Bezug durch beide Eltern) bzw.
bis zum 15. Lebensmonat bei Bezug
durch einen Elternteil.
Pauschalvariante 4:
12 + 2 Mo-
nate mit 1.000 Euro monatlich
bis
zum 14. Lebensmonat des Kindes
(bei Bezug durch beide Eltern) bzw.
bis zum 12. Lebensmonat bei Bezug
durch einen Elternteil.
Einkommensabhängiges
Kinderbetreuungsgeld
bis zum
14. Lebensmonat (bei Bezug
durch beide Eltern) bzw. bis zum
12. Lebensmonat bei Bezug durch
einen Elternteil. Es beträgt 80 % des
letzten Nettoeinkommens, maximal
2.000 Euro pro Monat.
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BROSCHÜRE
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