Tiroler Arbeiterzeitung - page 9

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Kfz-Pickerl:
Preise vergleichen
AK Erhebung.
Konsumentenschützer stellten enorme Unterschiede fest:
Die §-57a-Begutachtung kostet beim Auto zwischen 30 und 82,80 Euro.
S
tattliche Spannen
bei den Kosten
für die Pickerl-
Überprüfung zeigt eine
schriftliche Erhebung der
AK Tirol, an der sich 175
Anbieter im September
beteiligten. Je nachWerk-
statt werden bei Pkw zwi-
schen 30 und 82,80 Euro fällig (inkl.
Plakette und Umsatzsteuer), sofern
nicht gleichzeitig ein Service erfolgt.
So kostet die Begutachtung bei Benzin-
motoren (inkl. Plakette, ohne Service)
im Schnitt 47,26 Euro. Der billigste
Anbieter verlangt 30 und der teuerste
80,46 Euro. Bei Dieselmotoren ist im
Schnitt mit 50,37 Euro
zu rechnen. Hier liegt die
Preisspanne zwischen 30
und 82,80 Euro.
Die
Pickerlüberprü-
fung für Mitglieder des
ÖAMTC kostet 33,45 €,
für Mitglieder des ARBÖ
35,60 € (jeweils sowohl
für Benzin- als auch Dieselmotoren).
Übrigens: Ca. 28 % der Betriebe, die
2012 und 2013 ihre Preise übermittelt
haben, haben die Preise durchwegs er-
höht – um bis zu 35 % bei der reinen
Überprüfung. Vereinzelt gab es Reduk-
tionen, vor allem bei gleichzeitigem Ser-
vice.
AK Tipps:
• Vergleichen Sie Angebote. Viele Ver-
tragswerkstätten überprüfen bzw. re-
parieren auch Fremdmarken.
• Fragen Sie, ob Ihre Werkstatt die
Überprüfung gratis macht, wenn zu-
gleich ein Service erfolgt.
• Klären Sie, ob es sich um ein „kleines“
oder „großes Service“ handelt, und
welches nötig ist. Holen Sie im Zwei-
fel eine Zweitmeinung ein.
Die AK Tirol bedankt sich bei den Fir-
men für die Mitwirkung.
<<
Nr. 55, Oktober 2013
THEMA:
KONSUMENT & RECHT
Bürgen soll man würgen!
Dieses Sprichwort gibt es nicht ohne Grund. Tritt nämlich der
Extremfall ein, wird der Bürge zur Kassa gebeten. Das bedeutet oft den finanziellen Ruin.
Drum prüfe,
wer sich bindet ...
A
ls teurer Liebesbeweis bzw.
„Gefallen“ für Freunde oder
Angehörige entpuppen sich
Bürgschaften, wenn sie zur verhee-
renden Schuldenfalle werden. Und das
kommt immer wieder vor, wie die AK
Konsumentenschützer aus ihrer Bera-
tung wissen. Viele verzweifelte Bürgen
haben nicht bedacht, was sie da – oft
auch unter emotionalem Druck oder
eine psychischen Zwangslage - unterfer-
tigen. Häufig sind Frauen betroffen, die
für einen Kredit des Partners gebürgt
haben – für Wohnung, Einrichtung
oder Auto. Zerbricht die Beziehung,
kommt das böse Erwachen.
Ein Bürge verpflichtet sich mit einem
Bürgschaftsvertrag, den Gläubiger
(meist Bank) zu befriedigen, wenn der
Schuldner seine Verbindlichkeit nicht
erfüllt. Er haftet also für eine fremde
Schuld, häufig für einen Kredit. Gerät
der Kreditnehmer in finanzielle Schwie-
rigkeiten, muss der Bürge einspringen.
Drei Formen
Es gibt unterschiedliche Arten von
Bürgschaften mit verschiedenen
Rechtsfolgen. Bei der
„normalen“
Bürgschaft
kann der Bürge erst in An-
spruch genommen werden, wenn der
Hauptschuldner erfolglos gemahnt
wurde und nicht binnen angemessener
Frist bezahlt.
Beim
„Bürgen und Zahler“
, der
häufigsten Form, die oft zur Sicherung
von Bankkrediten dient, kann der
Gläubiger sofort auf den Bürgen grei-
fen, sobald die Schuld fällig ist. Er haf-
tet für die ganze Schuld und kann bei
Zahlungsverzug des Kreditnehmers
ohne vorherige Mahnung des Haupt-
schuldners in Anspruch genommen
werden. Dem Kreditinstitut steht also
völlig frei, wen es zuerst belangt.
Bei der
Ausfallsbürgschaft
wird der
Bürge nur herangezogen, wenn beim
Hauptschuldner trotz Klage und Exe-
kution nichts zu holen war. Der Bürge
haftet jedoch meist auch für Kosten,
die durch die versuchte Eintreibung
beim Hauptschuldner entstanden
sind.
Scheidung
Ehegatten glauben oft irrtümlich, sie
würden als Bürge nur für die Hälf-
te oder gar nicht haften. Eine Bürg-
schaft ist jedoch bei einer Scheidung
nicht automatisch hinfällig. Man kann
sie nur binnen eines Jahres nach der
Scheidung bei Gericht in eine Aus-
fallsbürgschaft umwandeln lassen.
Schutzbestimmungen
Es gibt einige Konsumentenschutz-
Bestimmungen für Bürgen oder Mit-
schuldner. Damit hat der Gläubiger,
meist die Bank, ganz spezielle Infor-
mationspflichten, insbesondere bei
Ehegatten. Nur unter bestimmten
Umständen ist auch die Anfechtung
einer Bürgschaft möglich, verlassen
sollte man sich darauf aber nicht, weil
die Voraussetzungen von den Gerich-
ten im Einzelfall beurteilt werden.
<<
Nichts überstürzen.
Vor der Unterschrift für eine Bürgschaft unbedingt alle Konsequenzen abwägen. Immerhin kann die
Schuld eines anderen dann bei Ihnen eingefordert werden.
S
ituation offen ansprechen und überlegen, wa-
rum braucht mich der Partner, Angehörige
oder Freund überhaupt als Bürge. Bei der Bank
Auskunft über die finanzielle Situation und beste-
hende Kredite einholen. Bedenken, dass durch
eine Bürgschaft auch die eigene Kreditwürdigkeit
eingeschränkt wird. Das kann vor allem bei Jün-
geren im Zusammenhang mit der ersten Woh-
nung zum Problem werden. Auf jeden Fall müssen
sich Bürgen bewusst sein, dass unter Umständen
schon demnächst die Schuld bei ihnen eingefor-
dert werden könnte, mit oft fatalen Folgen.
P
ortioniert und eingeschweißt buhlen Pro-
dukte internationaler Konzerne um Kunden.
Dabei läge das Gute doch so nah! Warum, erklärt
Ernährungsexpertin Angelika Kirchmaier beim
kostenlosen Infoabend von AK und Transitforum
Tirol „Wer gesünder lebt, kauft näher ein“ am Di,
12. November, um 19.30 Uhr in der
AK Telfs
,
Moritzenstraße 1. Auch heiße Fragen werden
erörtert, z. B. warum gute Lebensmittel – gezielt
politisch gesteuert – weggeworfen werden, und
warum man „Kilometerfresser“ meiden soll! Anm.
0800/22 55 22 – 3850,
Bürgschaft gut überlegen
Wer gesünder lebt, kauft näher ein
AK ERFOLG
EUROPAWEIT
Katalogfotos
sind nicht egal
Initiative gegen
Tierversuche
I
m Februar 2013 berichtete die
Tiroler Arbeiterzeitung vom enttäu-
schenden Amsterdam-Urlaub eines
Ehepaares. Mittlerweile konnte mit
Unterstützung der AK Tirol ein posi-
tives Urteil erzielt werden.
Das Paar hatte sich kurzfristig zur
Reise nach Amsterdam entschlos-
sen. Als es dann in einem Katalog
noch ein Hotel samt Foto von einer
Sonnenterrasse entdeckte, direkt
an einer Gracht, wurde gebucht. In
Amsterdam mussten die Eheleute
aber höchst verärgert feststellen,
dass das Hotel auf dem Katalogfoto
ein ganz anderes war als jenes, in
dem sie tatsächlich untergebracht
waren. Auch die im Katalog abge-
bildete Terrasse an der Gracht war
nicht vorhanden. Diese entdeckten
die Urlauber am nächsten Tag in ein-
einhalb Kilometern Entfernung.
Die Urlauber kontaktierten nach
ihrer Rückkehr die AK. Die Exper-
ten machten den Veranstalter TUI
Deutschland
unmissverständlich
darauf aufmerksam, dass das Hotel
nicht dem im Katalog abgebildeten
Haus mit schöner, einladender Ter-
rasse entsprochen hat und ein Ent-
schädigungsanspruch fällig ist. Der
Veranstalter hatte kein Einsehen.
Da seine Vorgangsweise nach An-
sicht der Konsumentenschützer klar
dem Rechtsgrundsatz der Prospekt-
wahrheit im Reiserecht widersprach,
wurde mit AK Unterstützung geklagt.
Jetzt liegt das erfreuliche bereits
rechtskräftige Urteil vor. Dem Paar
wurde die geforderte Entschädigung
zugesprochen und der Veranstalter
zudem zur Bezahlung der gesamten
Prozesskosten verpflichtet, in Sum-
me rund 1.000 Euro.
N
och bis Ende Oktober läuft die
Europäische
Bürgerinitiative
„Stop Vivisection“. Eine Million Unter-
schriften von EU-Bürgern sind nötig,
damit sich die Europäische Kommissi-
on mit dem geforderten Aus für Tier-
versuche in der Forschung befassen
muss: Sie soll die umstrittene Richtli-
nie 210/63/EU außer Kraft setzen
und statt Tierversuchen den Einsatz
von Daten vorschreiben. Infos samt
Möglichkeit zur Online-Teilnahme
gibts unter
Spesenfalle
Girokonto
Eigenerlag & Abbucher.
Teilweise saftige
Bankgebühren für bestimmte Dienstleistungen.
D
ie sogenannten Nebenspesen
sind für Banken ein ordent-
liches Körberlgeld. Die AK
fordert hier mehr Fairness gegenüber
den Kunden:
So sollten Barein- und -auszahlungen
aufs eigene Konto nichts kosten. Denn
damit wird der Kunde für einen Eige-
nerlag noch bestraft – und das, obwohl
die Habenzinsen nahezu bei 0 % lie-
gen. Diesen Spesen sollte der Gesetzge-
ber einen Riegel vorschieben.
Werden abgebuchte Beträge bei
bestehenden Dauer- und/oder Abbu-
chungsaufträgen mangels Kontode-
ckung wieder rückgeleitet, sollten Spe-
sen nicht doppelt verrechnet werden.
Bei den Informationspflichten or-
tet die AK Verbesserungspotenzial: Es
bedarf einer transparenten, verständ-
lichen und übersichtlichen Gestaltung
der Tarifblätter bzw. aller verrechneten
Gebühren und Spesen, damit Bank-
kunden ein Vergleich der Konditionen
ohne besondere Schwierigkeiten mög-
lich ist.
Ebenso ist notwendig, dass bei Gi-
rokonten detaillierte Angaben aller
tatsächlich verrechneten Gebühren
und Spesen zum jeweiligen Abschlus-
stermin in übersichtlicher Form auf
den Kontoauszügen ersichtlich sind.
Zudem sollte der Preisaushang auch
im Internet abrufbar sein.
<<
Foto: JackF/Fotolia.com
Deshalb gilt:
Alle Konsequenzen
abwägen – und zwar vor der
Unterschrift! (Tipps siehe unten).
Die vollständige Erhebung samt
Bezirken auf
!
!
Foto:Gajus/Fotolia.com
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