Tiroler Arbeiterzeitung - page 5

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THEMA:
Arbeit & RECHT
Nr. 56, November 2013
Den AK Falter gibts kostenlos
auf
Auf der Homepage der Schuld-
nerberatung,
tung.at
, steht außerdem ein Lohn-
pfändungsrechner zur Verfügung.
!
Kosten für
Arzneien
Rezeptgebühr:
Ab wann die Deckelung greift und Patienten befreit sind.
P
atienten müssen 5,30 Euro Re-
zeptgebühr bezahlen. Und zwar
pro verschreibungspflichtigem
Arzneimittel (außer der Preis ist nied-
riger). Seit 2008 sind die Rezeptgebühren
gedeckelt, das heißt, pro Jahr müssen sie
so lange bezahlt werden, bis 2 % des Jah-
resnettoeinkommens erreicht sind. Da-
nach ist der Patient bis Jahresende befreit.
Es gibt auch Ausnahmen, so sind z. B.
Alleinstehende mit weniger als 837,63
und Ehepaare mit weniger als 1.255,89
Euro netto pro Monat von der Rezeptge-
bühr befreit. Diese Grenzen verschieben
sich mit jedem mitversicherten Kind um
129,25 Euro netto nach oben. Höhere
Grenzen gelten bei überdurchschnitt-
lichen Ausgaben in Folge von Leiden oder
Gebrechen mit 963,27 für Alleinstehende
und 1.444,27 Euro für Ehepaare.
Sobald die Deckelung erreicht ist, wird
dies beim Stecken der E-Card angezeigt
und die Befreiung auf dem Rezept ver-
merkt. Beim Feststellen der Obergrenze
kann es zwar zeitliche Verzögerungen
geben, zu viel gezahlte Gebühren werden
aber im nächsten Jahr als Gutschrift be-
rücksichtigt.
<<
Kranke Zustände
D
er Fall aus Ostösterreich sorgte
im ganzen Land für Schlagzei-
len und erhitzte die Gemüter:
Ein Arbeitnehmer im Krankenstand
hatte mit seiner Familie Urlaub in Ita-
lien gemacht. Publik wurde die Reise,
weil er sich noch via Facebook in die
Ferien verabschiedet hatte.
Stimmungsmache.
Postwen-
dend ortete die Wirtschaftskammer
einen Sozialmissbrauchsfall. Doch der
löste sich nur allzu schnell in Luft auf!
Denn der Auslandsaufenthalt des be-
troffenen Arbeitnehmers war mit Be-
willigung des behandelnden Facharztes
und des Chefarztes der Gebietskranken-
kasse erfolgt. Zudem hatte der Kranke
alle vorgesehenen Meldepflichten ein-
gehalten. Ganz abgesehen davon, dass
das Arbeitsverhältnis bereits vor Antritt
der Italienreise gelöst worden war.
„Hier wird ganz bewusst Stimmung
gegen Kranke gemacht, und man be-
nutzt dazu einen angeblichen Fall, der
in Wahrheit gar keiner ist“, empört
sich AK Präsident Erwin Zangerl. „Da-
bei sind Schikanen in der Arbeitswelt
leider fast schon trauriger Alltag!“ Das
zeigt sich auch in den vielen Anfragen
in der AK Tirol in Innsbruck und in
den Bezirkskammern.
Rechtswidrig.
So werden etwa
immer wieder interne Betriebsverein-
barungen an die AK Experten herange-
tragen, die von rechtlichen Unzulässig-
keiten nur so strotzen. Dies zeigt sich
z. B. in einer derartigen Vereinbarung
eines Tiroler Unternehmens, wonach
Beschäftigte für den Arztbesuch sogar
Urlaub nehmen mussten.
Zangerl: „Recht muss Recht bleiben.
Solche Vereinbarungen sind schlicht-
weg rechtswidrig. Es kann nicht sein,
dass jedes Unternehmen selbst einfach
seine eigenen Spielregeln aufstellt, die
im Gegensatz zum Arbeits- oder So-
zialrecht stehen. Deshalb sind wir als
AK verpflichtet, derartigen Verstößen
sofort nachzugehen. Werden solche
Fälle bekannt, kontaktieren wir die Be-
triebe und machen darauf aufmerksam.
Sollte die Firmenleitung danach wider
besseres Wissen nicht von ihrer Verein-
barung abgehen, folgt ein Abmahnver-
fahren. Diesen Weg mussten wir erst
jüngst wieder gehen.“
Unter Druck.
Dass kranke Arbeit-
nehmer im Alltag an ihren Arbeitsplät-
zen zunehmend Schikanen ausgesetzt
sind, zeigt auch eine aktuelle Online-
Befragung, die von Arbeiterkammern
und Gewerkschaften in Auftrag gege-
ben wurde: So sind etwa neun von zehn
Beschäftigten bereits einmal krank zur
Arbeit gegangen. Als Gründe nannten
sie vor allem die Angst vor dem Jobver-
lust, wichtige Termine, dass die Arbeit
sonst liegen geblieben wäre, oder dass
sie die Kollegen nicht im Stich lassen
wollten.
Kündigungen.
Zudem wurde
fast jeder 10. Befragte im Zusammen-
hang mit einem Krankenstand min-
destens einmal zu einer einvernehm-
lichen Lösung oder Selbstkündigung
gedrängt, immerhin 11 % gaben an,
im Krankenstand bereits einmal ge-
kündigt oder entlassen worden zu
sein.
Beanstandungen gibt es immer wie-
der auch wegen der Bezahlung der
Ansprüche. So wiesen in der Befra-
gung 5 % darauf hin, dass sie damit
schon einmal Probleme hatten. Rund
die Hälfte von ihnen erklärte, dass das
Entgelt zu niedrig war, rund 30 %
wurde es überhaupt vorenthalten.
Dieses Bild ist besorgniserregend.
Kranke Menschen müssen sich ausku-
rieren und dürfen nicht noch zusätz-
lich unter Druck gesetzt werden.
<<
Kranke Beschäftigte
sind zunehmend Schikanen ausgesetzt.
5,30 Euro Gebühr
pro Packung.
F
ür alle, die sich
rasch einen
ersten Eindruck
machen wollen,
gibt es zehn Kurz-
filme auf der AK
Homepage zu den
Problembereichen „Privatsphäre
am Arbeitsplatz“, „Pflegefreistel-
lung“, „Überstunden“, „Kranken-
stand“, „Elternteilzeit“, „Fristlose Ent-
lassung“, „Ich kündige“, „Ärger in der
Lehre und Ausbildung“ sowie „Steu-
erausgleich leichtgemacht“. Ein-
fach anklicken und die informativen
Kurzfilme anschauen. Zu finden auf
oder als App.
Gute Tipps in
zehn Job-Clips
O
b Arbeitsver-
trag, Dienstzet-
tel, Urlaubsrecht,
K r a n k e n s t a n d ,
Abfertigung, Pfle-
gefreistellung, Kün-
digung oder Ent-
lassung: Das Arbeitsrecht ist nicht
immer leicht zu verstehen. Damit Be-
schäftigte Bescheid wissen und nach-
lesen können, was erlaubt ist, und wo
sie aufpassen müssen, gibts die AK
Broschüre „Ihre Rechte am Arbeits-
platz“. Denn mit der AK sind Sie auf
der sicheren Seite. Anzufordern un-
ter 0800/22 55 22 -1432 oder als
Download auf
P
apiere,
wie
Dienstzettel,
Arbeitsbescheini-
gung, Lohnzettel,
Entgeltbestätigung
oder Arbeitszeug-
nis sind wichtig.
Aber es ist nicht leicht, bei dieser
Fülle den Überblick zu behalten. Im
AK Falter „Arbeitspapiere“ wird er-
klärt, welche Dokumente Beschäf-
tigten zustehen, wenn sie sich in
einem aufrechten Arbeitsverhältnis
befinden bzw. wenn dieses beendet
wurde. Anfordern unter 0800/22
55 22 - 1432 oder als Download
auf
A
rbeitszeit-
a u f z e i c h -
nungen
sind
die Grundlage,
um die Aus-
zahlungen für
Mehr- und Über-
stunden zu kontrollieren. Arbeitneh-
mer sollten ihre Arbeitszeiten immer
dokumentieren. Deshalb hat die AK
den AK Zeitspeicher entwickelt und
stellt diesen kostenlos zur Verfügung.
Einfach
mit
ihrem Smartphone aufrufen, und Sie
gelangen direkt auf die optimierte
Seite. Damit sind Sie immer auf dem
aktuellsten Stand.
B
ei der Ein-
stellung
ist
meist vom Brut-
tolohn die Rede.
Mit dem Brutto-
Netto-Rechner auf
wissen Sie in ein paar Sekunden ihr
exaktes Nettogehalt. Sie brauchen
nur ein paar persönliche Daten einzu
geben, wie Arbeitsverhältnis, Brut-
togehalt, Geburtstag oder Pendler-
pauschale, und mit einem Klick auf
„Berechnen“ wissen Sie, wie hoch
ihre Abzüge sind, und ob sie korrekt
ermittelt werden. Den Brutto-Netto-
rechner gibts auch als App.
Ihre Rechte am
Arbeitsplatz
Arbeitspapiere
stehen zu
AK Zeitspeicher
auch per Handy
Gehalt: So viel
bleibt netto
Grippe-Hochsaison.
Immer häufiger wird Stimmung gegen Kranke gemacht – in den verschiedensten Branchen
und mit oft unverfrorenen Methoden. Deshalb setzt sich die AK auch hier für die Rechte der Beschäftigten ein.
Foto:Patryssia/Fotolia.com
Foto:RobertKneschke/Fotolia.com
Exekution
,
was nun?
AK Falter
informiert über Lohnpfändung.
Betroffene sollten sich persönlich beraten lassen.
V
iele Notlagen können in eine
Lohnexekution münden. Und
diese sorgt oft für Verzweiflung
und viele offene Fragen. Was vom Ein-
kommen übrig bleiben muss, und was
bei der Berechnung des unpfändbaren
Freibetrags berücksichtigt wird, erklären
AK Experten im Falter „Lohnpfändung
–Wichtige Bestimmungen bei der Lohn­
exekution“. Auf insgesamt 10 Seiten wer-
den die allgemeinen Bestimmungen in
einer Art Überblick veranschaulicht, z. B.
wie Sachleistungen bewertet oder Son-
derzahlungen der Pfändung unterworfen
werden. Betroffene sollten sich aber in
jedem Fall persönlich beraten lassen.
<<
RECHTE & PFLICHTEN
Krankenstand:
Das ist wichtig
W
er krank ist, sollte seine Rechte
und Pflichten kennen:
• Der Chef muss unverzüglich, meist tele-
fonisch, über die Arbeitsverhinderung­
informiert werden. Lassen Sie sich
vom Hausarzt krankschreiben.
• Der Arbeitgeber hat das Recht, eine
Krankenstandbestätigung zu verlan-
gen. Sie muss Beginn, voraussicht-
liche Dauer und Ursache enthalten.
Achtung: Mit Ursache ist nicht die Dia-
gnose gemeint, sondern ob Krankheit
oder Unfall vorliegt.
• In manchen Firmen ist für die ersten
drei Krankenstandstage keine Bestä-
tigung erforderlich. Ihr Arbeitgeber
kann sie aber auch für nur einen Tag
verlangen. Wenn Sie die Regelung in
Ihrem Unternehmen nicht kennen, su-
chen Sie auch bei kurzen Krankenstän-
den Ihren Arzt auf.
• Wer Melde- und Nachweispflichten
nicht erfüllt, verliert für die Dauer der
Säumnis seinen Anspruch auf Entgelt.
Der Arbeitgeber muss nicht zahlen.
Er darf das Arbeitsverhältnis deshalb
aber nicht durch Entlassung beenden.
• Krankenstand schützt nicht vor Kündi-
gung, dabei sind nur Fristen und Ter-
mine einzuhalten. Achtung: Kranken
werden immer wieder einvernehm-
liche Lösungen per sofort angeboten,
weil mit Ende des Dienstverhältnisses
die Zahlungspflicht des Arbeitgebers
für den Krankenstand endet. Sie erhal-
ten dann zwar sofort Krankengeld von
der Krankenkasse, dieses ist jedoch
kein voller Lohnersatz.
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