Tiroler Arbeiterzeitung - page 7

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THEMA:
WOHNEN & MIETE
W
er einen schriftlichen Miet-
vertrag abschließt, dem
wird vom Finanzamt eine
Vertragsgebühr vorgeschrieben.
Die Gebühr ist hoch. Sie richtet sich
nach der Mietvertragsdauer und der
Miethöhe. „Deshalb fordert die AK seit
Jahren, dass die Gebühr auf Mietverträ-
ge ersatzlos gestrichen wird. Denn sie
ist eine große Belastung“, betont AK
Präsident Erwin Zangerl. „Mieter müs-
sen ja so schon viel Geld aufbringen,
um überhaupt eine Wohnung beziehen
zu dürfen.“
Bei unbefristeten sowie bei minde-
stens auf drei Jahre befristeten Mietver-
trägen beträgt die Bemessungsgrund-
lage für die Gebühr das Dreifache
des Jahresbruttomietzinses (Mietzins
zuzüglich Betriebs-, Heiz-, Warmwas-
serkosten und Mehrwertsteuer). Die
Gebühr selbst beträgt dann 1 % der
Bemessungsgrundlage.
So kassiert der Finanzminister z. B.
bei einem unbefristeten Mietvertrag
über 800 Euro Miete immerhin 288
Euro (Ob die Miete den gesetzlichen
Bestimmungen entspricht, ist dem Fi-
nanzamt egal!). Bei einer Vertragsdauer
unter drei Jahren macht die Gebühr 1
% der in der gesamten Vertragsdauer zu
bezahlenden Miete aus.
Übrigens: Gebührenschuldner sind
beide Vertragspartner – Mieter und
Vermieter. Allerdings steht in fast allen
Mietverträgen, dass sie der Mieter allein
trägt. Die AKTirol geht davon aus, dass
eine solche Vereinbarung rechtsunwirk-
sam ist, wenn sie in einem vom Ver-
mieter stammenden Vertragsformular
getroffen wurde und es keine sachliche
Rechtfertigung dafür gibt.
<<
Teure Gebühr
auf Mietverträge
Weg damit.
Für Mieter ist die Mietvertragsgebühr an den Fiskus eine
große Belastung. Sie muss endlich ersatzlos gestrichen werden.
Nebenkosten.
Die Mietvertragsgebühr macht den Umzug noch teurer.
Nr. 60, Febraur 2014
Nebenkosten:
Fast die halbe Miete
E
s gibt viele gute Gründe, eine
Wohnung zu suchen: Einen neu-
en Arbeitsplatz etwa, eine Hoch-
zeit oder Familienzuwachs. Doch damit
beginnt auch schon ein oft nervenzerrei-
ßender Spießrutenlauf. Von der Suche
nach dem passenden Angebot über das
Bangen, ob man sich mit dem Vermie-
ter auch einigen kann, bis hin zum zeit-
und kostenintensiven Umzug.
Was finanziell auf Sie zukommt – ab-
gesehen von den österreichweit höch-
sten Mieten, lesen Sie hier:
Maklerprovision.
Wer einen
Makler braucht, muss mit bis zu zwei
Bruttomonatsmieten (Miete plus Ne-
benkosten) zuzüglich 20 % USt als
Maklergebühren rechnen. Sofern Mie-
ter und Vermieter den Mietvertrag nur
auf die Dauer von drei Jahren abschlie-
ßen, fällt lediglich eine Provision von
einer Bruttomonatsmiete an, im Fall
der Vertragsverlängerung erhält der
Makler dann noch eine halbe Brut-
tomonatsmiete. Die AK fordert, dass
nur der Erstauftraggeber – das ist üb-
licherweise der Vermieter – gegenüber
dem Makler provisionspflichtig ist. Es
ist nicht einzusehen, dass der Makler
auch vom Mieter eine Provision kas-
siert, obwohl er in der Regel für und
zum Vorteil des Vermieters tätig wird,
dies müsste im Maklergesetz geregelt
werden.
Mietvertrag.
Die Vertragserrich-
tung durch einen Anwalt kostet bis
zu zwei Monatsmieten. Bei mietenge-
schützten Wohnungen dürfen Mieter
keinesfalls mit Vertragserrichtungskos­
ten belastet werden, da der Abschluss
eines Mietvertrages eine typische Ver-
waltungstätigkeit darstellt und der da-
mit verbundene Aufwand durch das
Verwaltungshonorar abgedeckt ist, das
dem Mieter ohnehin als Betriebskosten
verrechnet wird. Die AK fordert daher,
dass diese Rechtslage für alle Mieter gel-
ten sollte.
Kaution.
Kaum ein Mietverhältnis,
bei dem der Vermieter zur Sicherstellung
seiner Forderungen nicht eine Kaution
verlangt. Meist beträgt sie drei Monats-
mieten. Auch hier sieht die AK Reform-
bedarf: Die Kaution ist auf max. zwei
Bruttomonatsmieten zu beschränken.
Betriebskosten.
Neben der Miete
sind Betriebskosten zu bezahlen, un-
ter anderem für Wasser, Kanal, Müll,
Strom und stetig steigende Energieko-
sten. Aber Achtung: Diese Nebenkosten
können u. U. fast die Hälfte der monat-
lichen Wohnungskosten ausmachen.
Wohnen muss leistbar sein.
Die AK fordert ein neues Mietrechts-
gesetz mit klaren gesetzlichen Ober-
grenzen bei allen Mieten. Die Wohn-
bauförderung und deren Rückflüsse
müssen wieder zweckgebunden und
die Betriebskosten gesenkt werden. Die
Befristung von Mietverträgen muss ein-
gedämmt werden. Die Maklerprovision
soll nur der Vermieter zahlen.
Die Kosten, die derzeit als Betriebs-
kosten auf Mieter überwälzt werden
dürfen, sind im Gesetz neu zu regeln.
Insbesondere die Grundsteuer und die
Kosten für die Versicherung des Gebäu-
des sollte künftig der Vermieter selbst
tragen müssen und nicht mehr den
Mietern aufgebürdert werden dürfen.
<<
Horrend.
Bevor die neue Wohnung überhaupt bezogen werden kann, sind meist Maklerprovision, Kaution etc. zu bezahlen.
Beispiel: 3-Zimmerwohnung in Innsbruck, privat vermietet über
Makler, Größe ca. 70 m², 4-Jahres-Vertrag
Miete:
Euro 781 zuzüglich BK/HK (geschätzt) Euro 200 = Euro 981 pro
Monat (BK/HK-Abrechnungen noch nicht berücksichtigt!)
Makler:
€ 981 x 2 = 1.962 zuzüglich 20 % Ust =
2.354,40
Vertragserrichtung
durch einen Anwalt ca.
800,00
Vergebührung:
€ 981 x 36 x 1 % =
353,16
Kaution: 3 Monatsmieten
€ 981 x 3 =
2.943,00
Summe
€ 6.450,56
F
aire Rechnung, gute
Freunde: Das gilt auch
bei der Betriebskostenab-
rechnung. Doch gerade hier
kommt es immer wieder vor,
dass Mietern Beträge ver-
rechnet werden, die in der
Abrechnung nichts verloren
haben. Die neue AK Broschüre „Betriebskostenabrechnung“
gibt einen verständlichen Überblick anhand von detaillierten
Beispielen. So werden etwa einzelne Betriebskosten, der Be-
triebskostenschlüssel und häufig vorkommende Gesetzwidrig-
keiten erklärt. Einfach kostenlos anfordern unter 0800/22
55 22 – 1731 oder herunterladen auf
W
er mehr verbraucht,
soll auch mehr be-
zahlen – dieses Prinzip steht
hinter dem Heizkostenab-
rechnungsgesetz. Doch so
einfach, wie es sich anhört, ist
es leider oft nicht: Die Abrech-
nung ist weit komplizierter,
als diese simple Formel. Bei hohen Heizkosten ist deshalb
eine genaue Kontrolle besonders wichtig. Damit Sie nicht
draufzahlen, am besten die Details nachlesen in der neuen
AK Broschüre „Heizkostenabrechnung“. AK Mitglieder kön-
nen sie unter der Hotline 0800/22 55 22 – 1731 kostenlos
bestellen oder herunterladen auf
G
erade im Bereich Wohnen,
vor allem aber beim Mieten,
gibt es immer wieder Unklar-
heiten. Um dem vorzubeugen,
haben die AK Wohnrechtsex-
perten die Broschüre „Miet-
recht für Mieter“ zusammen-
gestellt. Denn wer seine Rechte
und Pflichten kennt, kann Probleme eher vermeiden. Vom
Mietvertrag über Kaution bis hin zur Beendigung des Miet-
verhältnisses: In der neuen Broschüre finden Konsumenten
viele praktischen Tipps. Sie kann unter 0800/22 55 22 –
1731 kostenlos angefordert werden oder steht auf
-
tirol.com als Download bereit.
Suche neue Wohnung.
Schon ein Umzug kostet nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Geld. Wer eine Wohnung
mietet, sollte beachten, dass noch eine ganze Reihe von Gebühren, Provisionen etc. anstehen können.
Betriebskosten prüfen
Schau genau bei Heizkosten Das müssen Mieter wissen
ALLES KLAR?
Miete: Das muss
ich nachfragen!
?
Wie hoch sind Miete, Betriebs-
kosten und Heizkosten? Wie
wird geheizt? Wie viel muss ich
noch extra für Strom rechnen?
?
Muss ich eine Kaution zahlen?
?
Muss ich eine Ablöse für die Kü-
che bezahlen?
?
Wie hoch sind die Kosten für
den Vertrag?
?
Wann kann ich einziehen?
?
Gibt es ein Kellerabteil, eine
Waschküche, einen Fahrrad-
Abstellraum oder Parkplatz?
?
Für wie lange wird der Miet-
vertrag abgeschlossen, kann
er verlängert werden, welche
Kündigungsfristen habe ich?
?
Wie schaut der Mietvertrag
im Detail aus? Prüfen Sie ihn in
Ruhe, um Stolperfallen zu ver-
hindern.
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Hotline für AK Mitglieder:
0800/22 55 22 – 1718
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