Tiroler Arbeiterzeitung - page 9

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THEMA:
ARBEIT & RECHT
Nr. 60, Februar 2014
Alles zu
Ihrem Urlaub
AK Broschüre.
Sie enthält alle wichtigen
Infos, damit Sie entspannt relaxen können.
E
ndlich Zeit, um die Seele bau-
meln zu lassen: Jedem Arbeit-
nehmer sowie Lehrling steht
jährlich ein angemessener Urlaub zu.
Doch gerade bei diesem Thema tau-
chen häufig Fragen und Unklarheiten
auf, z. B.: Wie viel Urlaub bekomme
ich? Wann und wie muss ich ihn ver-
einbaren?
Die AK Broschüre „Urlaub“ enthält
Antworten auf die häufigsten Fragen
sowie alle wichtigen Regeln und Infos
rund um Ihre bezahlte Freizeit.
Generell gilt: Beschäftigten steht
fünf Wochen bezahlter Urlaub zu.
Dieser muss zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer vereinbart wer-
den und zwar unter Rücksicht auf
die Erholungsmöglichkeiten des Be-
schäftigten und die Erfordernisse des
Betriebes (siehe dazu auch Beitrag
oben). Mitglieder der Arbeiterkam-
mer können die Broschüre „Urlaub“
kostenlos anfordern unter 0800/22
55 22 – 1432 oder herunterladen auf
<<
RAT PER WEB UND APP
Freie Tage clever planen
S
o manche Arbeitnehmer organisieren
bereits jetzt ihren Urlaub für dieses Jahr.
Praktisch kann dabei der AK Urlaubsplaner
sein. Mit dem Rechner lassen sich die freien
Tage ganz einfach im Handumdrehen planen,
und man kann mit möglichst wenigen Urlaubs-
tagen das Maximum an Freizeit herausholen.
Überzeugen Sie sich selbst und klicken Sie
rein auf
unter „Servicerech-
ner“. Sie können aber auch den QR-Code im Bild benutzen, um den Rech-
ner als App auf Ihr Smartphone zu holen. Voraussetzung ist, dass ein
QR-Reader auf Ihrem Smartphone installiert ist.
Urlaubsrecht gilt für
Bali und Balkonien
Keine Schlupflöcher.
Wo auch immer Sie die schönste Zeit im Jahr am liebsten verbringen,
hier finden Sie die wichtigsten Bestimmungen, mit denen auch Ihre Ferien geregelt sind!
V
iele Tiroler können die Winter-
freuden ja erst jetzt so richtig
beim Skifahren oder Spazie-
rengehen genießen. Andere aber haben
bereits mehr als genug von Schnee und
Kälte, von salzbefleckten Schuhen und
dicken Schals. Kein Wunder, dass Ur-
laubshungrige da Sonne und Strand
herbeisehnen – und am liebsten gleich
auch noch von Frühbucher-Rabatten
profitieren.
Umso wichtiger ist es, die wichtigsten
arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund
um die schönste Zeit im Jahr parat zu
haben. Schließlich gilt: Urlaub muss
immer zwischen Arbeitgeber und Ar-
beitnehmer vereinbart werden. Und
dabei sind sowohl die Erholungsmög-
lichkeiten des Beschäftigten, als auch
die Erfordernisse des Betriebes zu be-
rücksichtigen.
5 oder 6 Wochen?
Insgesamt
haben Arbeitnehmer, auch Lehrlinge,
pro Arbeitsjahr Anspruch auf min-
destens 5 Wochen bezahlten Urlaub.
Bei einer 6-Tage-Woche (inkl. Sams-
tagen) entspricht dies 30 Werktagen,
bei einer 5-Tage-Woche (Montag bis
Freitag) 25 sogenannten Arbeitstagen.
6 Wochen stehen nach mehr als 25
Dienstjahren zu (derzeit grundsätzlich
nur bei durchgehender Beschäftigung
im gleichen Unternehmen, wobei Vor-
dienstzeiten und bestimmte Ausbil-
dungszeiten beschränkt anrechenbar
sind). Und: Der Jahresurlaub sollte
möglichst innerhalb eines Arbeits-
jahres konsumiert werden.
Ab wann steht Urlaub zu?
Während der ersten sechs Monate
eines Arbeitsverhältnisses wächst der
Urlaubsanspruch im Verhältnis zur
zurückgelegten Dienstzeit an, also alle
2 Wochen um ca. 1 Tag. Nach sechs
Monaten steht der gesamte Jahresur-
laub zu. Ab dem zweiten Arbeitsjahr
entsteht der gesamte Urlaubsanspruch
immer zu Beginn eines Arbeitsjahres.
Kann Urlaub verjähren?
Laut
Urlaubsgesetz dürfen Resturlaube aus
Vorjahren nicht einfach wegfallen, son-
dern müssen dem Urlaubskonto gutge-
schrieben bzw. bei Beendigung des Ar-
beitsverhältnisses ausbezahlt werden.
Urlaub beginnt erst zu verjähren, wenn
man den Anspruch von drei Arbeits-
jahren angesammelt hat und Urlaub
fürs vierte Jahr anfällt. Verbraucht wird
immer der älteste noch offene Urlaub.
Dubiose „Verfallsklauseln“.
Zwar werden den AK Juristen immer
wieder Arbeits-Vereinbarungen vorge-
legt, mit denen Beschäftigte dazu ein-
willigen, dass z. B. „Resturlaub gänzlich
verfällt, wenn er nicht innerhalb eines
Jahres verbraucht wird“. Aber selbst
wenn sie unterschrieben wurden, sind
solche Vereinbarungen nichtig und
rechtsunwirksam!
<<
Oje.
Die Koffer sind zwar gepackt, doch Sarah hat vergessen, den Urlaub mit
ihrem Chef zu vereinbaren. Jetzt heißt es rasch handeln.
Ein
Gesetz für alle
AK Initiative.
Uni-Institut erarbeitet im Auftrag der AK Tirol
die Grundlagen für ein gerechteres „Arbeitsrecht Neu“.
G
erechtigkeit muss sein, vor
allem auch am Arbeitsplatz!“
– Dieser Leitspruch gilt ak-
tuell für einen wichtigen Vorstoß
der AK Tirol: „Das Innsbrucker Uni-
Institut für Arbeits- und Sozialrecht
erarbeitet für uns die Grundlagen für
ein „Arbeitsrecht Neu“, das für alle
Arbeitnehmer gleichermaßen gelten
soll“, berichtet AK Präsident Erwin
Zangerl. „Denn uns macht sehr be-
troffen, dass Arbeiter in Österreich
noch immer schlechter gestellt sind
als Angestellte.“
Monarchie.
Während Angestell-
te auf das passable Angestelltenge-
setz von 1921 bauen können, gelten
für viele Arbeiter, hochqualifizierte
Fachkräfte also, nach wie vor Bestim-
mungen aus der Zeit der Monarchie,
die sie zu „Arbeitnehmern 2. Klasse“
machen. Vor dem Gesetz und in den
Betrieben. Dabei ist eine solche Un-
terscheidung durch nichts mehr zu
rechtfertigen.
Die Nachteile für Arbeiter sind
massiv. Während z. B. bei Angestell-
ten alle wichtigen Gründe – von der
Straßensperre wegen Schneechaos
bis hin zum Arztbesuch – entgelt-
fortzahlungspflichtige
Dienstver-
hinderungen sind, können diese bei
Arbeitern vom Kollektivvertrag auf
bestimmte Gründe eingeschränkt
werden.
Die neue Bundesregierung hat
das Projekt eines einheitlichen Ar-
beitnehmer-Begriffs wieder aus dem
Regierungsprogramm
gestrichen.
„Umso mehr fühlen wir uns als Ar-
beiterkammer verpflichtet, für mehr
Gerechtigkeit zu sorgen“, betont
Zangerl. Die Ergebnisse werden pu-
bliziert und sollen die Basis für eine
verbesserte Gesetzgebung bilden.
<<
Schluss damit.
Die Benachteiligung von einzelnen Arbeitnehmergruppen muss
ein Ende haben.
Foto:contrastwerstatt/Fotolia.com
Wem gehört
der Wohlstand?
D
ie Ungleichheit in der Vertei-
lung von Einkommen und Ver-
mögen bildete zusammen mit der
Liberalisierung der Finanzmärkte
und den Ungleichgewichten inner-
halb der EU eine der wichtigsten
Ursachen der Finanzkrise. Eine
Folge der Krise ist unter anderem
der dramatische Anstieg der Ar-
beitslosigkeit in der EU, besonders
unter Jugendlichen. In Österreich
wurde dies zwar deutlich begrenzt.
Doch auch bei uns sind untere Ein-
kommensgruppen mit Problemen
auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert
und bleiben bei der Entwicklung
der Einkommen zurück.
In seinem Vortrag
„Wem ge-
hört der Wohlstand – Heraus-
forderungen und Spielräume der
Verteilungspolitik in Österreich“
beleuchtet Markus Marterbauer,
Leiter der Abteilung Wirtschafts-
wissenschaft und Statistik der
AK Wien, am
Dienstag, dem 11.
März,
die Verteilung von Vermö-
gen und Einkommen in Österreich.
Ko-Referent ist Hans Grohs, der
Geschäftsführer der ASB Schuld-
nerberatungen GmbH.
Die Veranstaltung findet um
18.30 Uhr in der AK Tirol in Inns-
bruck, Maximilianstraße 7, in Koo-
peration mit dem Büro für Gender
Studies der Universität Innsbruck,
ÖGB Tirol sowie AMS statt. Anm.:
oder
0800/22 55 22 – 1930.
ZUM MITREDEN
Foto: industrieblick/Fotolia.com
Foto:GrieschaGeorgiew/Fotolia.com
Am besten Urlaub immer
rechtzeitig und schriftlich
vereinbaren. Dann können Sie
Ihre Reise sorglos planen. Mehr
Infos finden Sie auf
com
. Für persönliche Auskünfte
erreichen Sie die Arbeitsrechts-
Experten unter der Hotline
0800/22 55 22 – 1414.
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