Tiroler Arbeiterzeitung - page 4

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Nr. 63, Mai 2014
Tiroler seltener
im Krankenstand
Nachgerechnet.
Im Schnitt 12,8 Tage waren die Arbeitnehmer im Jahr 2012 im Krankenstand.
D
as zeigt der aktuelle Fehlzei-
tenreport des Hauptverbandes
der österreichischen Sozial-
versicherungsträger. Im Jahr 2011 lag
dieser Wert noch bei 13,2 Tagen. Da-
mit kam es neuerlich zur Senkung der
krankheitsbedingten Fehlzeiten. Das
entspricht einer Krankenstandsquote
von 3,5 % der Jahresarbeitstage.
Tirols Arbeitnehmer sind noch sel-
tener krank. Unser Bundesland liegt
mit einer Krankenstandsquote von
3,2 % hinter Salzburg (2,9%) und
Vorarlberg (3%) an dritter Stelle.
Langfristig gesehen ist das Kran-
kenstandsniveau derzeit vergleichs-
weise niedrig: 1980 erreichten die
krankheitsbedingten Fehlzeiten 17,4
Krankenstandstage pro Kopf. In den
Jahren 1990 und 2000 waren die Be-
schäftigten durchschnittlich 15,2 Tage
bzw. 14,4 Tage krankgeschrieben. Aus
Sicht der Arbeiterkammer ist das Er-
gebnis durchaus erfreulich. Wirft man
jedoch einen Blick auf die Verteilung
der Krankenstandsgruppen, so zeigt
sich, dass im Bereich der psychischen
Erkrankungen besonders viele Kran-
kenstandstage anfallen. Mit einer
durchschnittlichen Dauer von 39,1
Tagen pro Krankheitsfall werden die
anderen Krankheitsgruppen deutlich
übertroffen.
„Unter Berücksichtigung der Tat-
sache, dass der Anteil der Invaliditäts-
und Berufsunfähigkeitspension wegen
psychischer Erkrankungen mittlerweile
32 % beträgt (im Jahr 1995 waren es
lediglich 11 %), ist dringender Hand-
lungsbedarf gegeben“, betont AK Präsi-
dent Erwin Zangerl. „Bei der Invalidi-
sierung der unter 50Jährigen betrug die
Zuerkennungsquote wegen psychischer
Erkrankungen im Jahr 2012 sogar 55
%. Daher wird es notwendig sein, rasch
zu reagieren und betriebliche Gesund-
heitsförderung und Prävention auszu-
bauen. Ebenso unverzichtbar ist die
Schaffung alternsgerechter Arbeitsplät-
ze. Jegliche politische Diskussion und
Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen
zur Anhebung des faktischen Pensions-
alters müssen ins Leere laufen, wenn es
nicht gelingt, ältere Arbeitnehmer so
lange wie möglich gesund am Arbeits-
platz zu halten.“
<<
Zu viel Druck.
Sorge bereitet die Zunahme von psychischen Erkrankungen. Hier
besteht dringender Handlungsbedarf.
Keine Angst vor Formularen.
Lesen Sie hier, warum es Sinn macht, den Fragebogen
der Pensionsversicherungsanstalt auszufüllen. Es ist viel einfacher, als man denkt!
S
ie haben den Fragebogen der
Pensionsversicherungsanstalt
(PVA) „Antrag auf Ergänzung
der Versicherungszeiten“ noch nicht
ausgefüllt retourniert – und ein wei-
teres Erinnerungsschreiben erhalten?
Dann sind Sie nicht allein. 611.000
Österreicher, darunter rund 70.000
Tirolerinnen und Tiroler fragten sich
ebenfalls: Wo hab‘ ich damals gearbei-
tet und wie lange? Hab‘ ich überhaupt
noch Unterlagen (siehe Beitrag unten)?
Machen Sie sich keine Sorgen! Die
AK Experten empfehlen: Füllen Sie
den Antrag aus und machen Sie besser
ungefähre Angaben als gar keine! 10
Tipps helfen dabei.
1.
Ferial- und Gelegenheitsjobs
müs-
sen nur ungefähr angegeben wer-
den: mit Jahr, Firma, Arbeitsort,
Bundesland.
2.
Sie waren zeitweilig nur tageweise
beschäftigt:
Dann listet das Pensi-
onskonto oft seitenlange vermeint-
liche Versicherungslücken auf. Hier
reicht es, insgesamt darauf hinzuwei-
sen, dass in den zeitlichen Zwischen-
räumen keine Versicherungszeiten
vorliegen.
3.
Schul- und Studienzeiten
gelten
ohne Beitragszahlung nicht als Bei-
tragsjahre. Sie können aber dafür
Beitragsjahre nachkaufen. Hierzu
müssen Sie die Zeiten nachweisen.
Für drei Jahre Schulzeit reicht das
Maturazeugnis, für Studienzeiten
müssen Sie jedes Semester nachwei-
sen. Wenn Sie Schul- und Studien-
zeiten nicht nachkaufen wollen, kön-
nen Sie einfach auf die Feststellung
dieser Zeiten verzichten. Wollen Sie
sie später doch nachkaufen, können
Sie das jederzeit tun, doch das ist
teurer. Klären Sie mit der PVA, ob es
sich lohnt.
4.
Wer vor 1972 pensionsversichert
war:
Damals wurden die ersten er-
worbenen Pensionszeiten noch nicht
elektronisch, sondern auf Stammkar-
ten der Gebietskrankenkassen erfasst.
Keine Angst, wenn Sie sich nicht an
jedes Detail erinnern können. Hier
reichen ungefähre Angaben, wann
Sie wo beschäftigt waren, z. B. Jahr,
Arbeitsort, Firma und Bundesland,
nicht aber das genaue Antritts- oder
Austrittsdatum.
5.
Ohne Verjährungsfrist nachmel-
den
können Sie jederzeit Präsenz-
oder Zivildienst, Zeiten der Kinder-
erziehung und Wochengeldbezug.
6.
Zeiten der Arbeitslosigkeit
meldet
das AMS an die Pensionsversiche-
rung. Zeiten, in denen Sie Kran-
kengeld bezogen haben, meldet die
Krankenversicherung.
7.
Beschäftigungszeiten.
Es kommt
immer wieder vor, dass Arbeitgeber
Pensionszeiten nicht gemeldet ha-
ben. Diese müssen binnen 5 Jahren
bekannt gegeben werden. Prüfen
Sie deshalb genau, ob erworbene
Pensionszeiten fehlen oder falsch er-
fasst sind. Stellen Sie Fehler richtig.
Die Pensionsversicherung prüft Ihre
Angaben dann bei der Gebietskran-
kenkasse nach.
8.
Beitragsgrundlage.
Es kommt auch
vor, dass Arbeitgeber ihre Arbeit-
nehmer mit falschen Beitragsgrund-
lagen (Lohn, Gehalt) anmelden. Sie
können Ihre Beitragsgrundlagen je-
derzeit bei Ihrem Pensionsversiche-
rungsträger anfordern.
9.
Zeiten korrigieren:
Wenn nicht
oder falsch gemeldete Zeiten län-
ger als 5 Jahre zurückliegen, haben
Sie immer noch die Möglichkeit,
diese – soweit belegbar – nachzu-
kaufen. Die dafür aufgewendeten
Mittel können unter Umständen
noch vom ehemaligen Arbeitgeber
eingefordert werden. Achten Sie auf
Verjährungsfristen! Bei Fragen hel-
fen die AK Experten!
10.
Nachmelden.
Wenn Sie den Fra-
gebogen nicht ausfüllen, können
Sie grundsätzlich Versicherungs-
zeiten auch später melden. Beach-
ten Sie aber: Bei Nachmeldungen
von Beschäftigungszeiten gilt die
Verjährungsfrist von nur fünf Jah-
ren!
<<
Die 10 besten Tipps fürs
perfekte Pensionskonto
Einfacher, als man denkt
ist das Ausfüllen des „Antrags auf Ergänzung der Versicherungszeiten“, den die PVA erneut an
mehr als 600.000 Österreicher schickt.
VIELE VORTEILE
Pensionskonto
bringt Klarheit
M
it dem Pensionskonto kann
künftig jeder Beschäftigte
einsehen, was ihn erwartet – jähr-
lich aktuell auf den Euro genau:
• Sie erfahren mit der Kontoerst-
gutschrift, wie viel bisher als Be-
rechnungsgrundlage Ihrer Pensi-
on auf ihremPensionskonto steht;
• wie viel Sie derzeit erwarten kön-
nen, wenn Sie bis zum Regelpensi-
onsalter (60 Jahre für Frauen, 65
für Männer) keine weiteren Pensi-
onsansprüche mehr erwerben;
• und Sie sollen ab 2015 sehen, wie
viel Sie erwarten können, wenn
Sie weiter wie bisher bis zum Re-
gelpensionsalter Pensionsansprü-
che erwerben.
Wer bis 2016 nicht an die PVA
rückmeldet, riskiert, dass Ansprü-
che nicht in korrekter Höhe geltend
gemacht werden können.
ZUM BESTELLEN
Pflegebedarf,
was nun?
E
s kommt oft unerwartet und
ist dann umso dramatischer:
Ein Familienmitglied wird plötzlich
pflegebedürftig. Von einem Mo-
ment auf den anderen hat sich
alles verändert - sowohl für den
Betroffenen als auch für die Ange-
hörigen. Wichtige Entscheidungen
sind zu treffen, über die man sich
oft noch nie vorher Gedanken
gemacht hat. Damit Sie sich mit
dieser Lage besser zurechtfinden,
gibt es die AK Broschüre „Pflege-
bedarf, was nun?“. Sie hilft Ihnen in
dieser schwierigen Situation vorab
mit den wichtigsten Informationen
weiter. Die Broschüre kann ko-
stenlos angefordert werden unter
0800/22 55 22 – 1638 oder
es gibt sie zum Herunterladen auf
GUT ZU WISSEN
Über 600.000
Briefe der PVA
M
ehr als 1 Million Versicherte
haben österreichweit den
Fragebogen der PVA bereits aus-
gefüllt. 611.000 noch Säumige,
darunter rund 70.000 Tiroler, er-
hielten bzw. erhalten im April und
Mai weitere Erinnerungsbriefe,
um fehlende Versicherungszeiten
nachzureichen. Denn nur ein voll-
ständiges Pensionskonto gibt ge-
naue Auskunft. Sobald Sie dann
Ihre Kontoerstgutschrift erhalten,
können Sie Ihr Pensionskonto mit
allen
Berechnungsgrundlagen
auch online einsehen. Besorgen
Sie sich daher schon jetzt Ihren
Online-Zugang. Sie können dazu
Ihre E-Card als Bürgerkarte frei-
schalten lassen oder eine Handy-
signatur anfordern. Mehr Infos
unter
THEMA:
Pension & Soziales
Noch Fragen?
Die PVA hat
zum Pensionskonto unter
05 03 03 – 87000 eine
eigene Hotline eingerichtet.
Hilfe gibts auch von den AK
Sozialversicherungsexperten
unter 0800/22 55 22 –
1616.
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Foto:RobertKneschke/Fotolia.com
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