Tiroler Arbeiterzeitung - page 7

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Nr. 63, Mai 2014
THEMA:
Pendler & Geld
Was
Pendler wissen
müssen
Anspruch.
Unter bestimmten Gründen können Pendlerpauschalien
geltend gemacht werden. Dazu gibts seit 2013 den Pendlereuro.
G
rundsätzlich sind die Fahrtkos­
ten für den Arbeitsweg mit dem
Verkehrsabsetzbetrag von 291
Euro abgegolten, der mit der Lohnver­
rechnung automatisch berücksichtigt
wird.
Seit 2014
ist das Resultat des Pend­
lerrechners ausschlaggebend, ob Sie ei­
nen Anspruch haben. Das Ergebnis ist
grundsätzlich rechtsverbindlich. Ist es
falsch, beantragen Sie im Rahmen der
nächsten Arbeitnehmerveranlagung die
tatsächlich zustehende Pauschale.
Die kleine Pendlerpauschale
steht je­
nen zu, deren Arbeitsplatz mindestens
20 Kilometer von der Wohnstätte ent­
fernt liegt, und die Benutzung des öf­
fentlichen Verkehrsmittels überwiegend
möglich und zumutbar ist. Dabei ist
zumutbar, wenn ein Teil der Wegstre­
cke zu einer Haltestelle mit dem Auto
zurückgelegt werden muss. Sie beträgt
zwischen mindestens 20 bis 40 km 696
Euro, bei mehr als 40 km 1.356 Euro
und bei mehr als 60 km 2.016 Euro
jährlich. Dazu kommt der Pendlereuro.
Die große Pendlerpauschale
steht je­
nen zu, deren Arbeitsplatz zumindest
zwei Kilometer von der Wohnstätte
entfernt liegt, und die Benützung von
öffentlichen Verkehrsmitteln überwie­
gend unzumutbar ist. Die Staffelung be­
trägt im Jahr: 372 Euro bei mindestens
zwei km, 1.476 Euro bei mehr als 20 bis
40 km, 2.568 Euro bei mehr als 40 bis
60 km und 3.672 Euro bei mehr als 60
km. Dazu kommt der Pendlereuro.
Wichtig.
Die Pendlerpauschale
ist ein Freibetrag. Der Arbeitnehmer
erhält diesen Betrag deshalb nicht in
vollem Umfang, sondern die Lohn­
steuerbemessungsgrundlage wird um
diesen Betrag gesenkt. Somit ist auf
den Betrag der Pendlerpauschale kei­
ne Lohnsteuer zu entrichten. Je nach
Steuerklasse beträgt die tatsächliche
Steuerersparnis somit 36,5 bis 50 %
des Betrages der Pendlerpauschale.
<<
Gewusst wie.
So setzen Sie den
Laptop von der Steuer ab.
Endstation
Verwirrung
F
ranz L. staunte nicht schlecht,
als er die Berechnung seines
Arbeitsweges in den Pendler­
rechner eingab. Bisher wäre er nämlich
noch nie auf die Idee gekommen, so
zu seiner Arbeit zu gelangen. So wurde
dem Innsbrucker, der in unmittelbarer
Nähe zum Hauptbahnhof wohnt und
in Wörgl – auch dort nahe des Bahn­
hofs – arbeitet, tatsächlich berechnet,
dass es für ihn am schnellsten wäre,
mit dem Auto zum Bahnhof Fritzens-
Wattens zu fahren. Dass er gar kein
Auto besitzt, spielt dabei für den Pend­
lerrechner keine Rolle.
Da die Fahrzeiten mit dem Auto
unter optimalen Verkehrsbedingungen
berechnet werden, wäre es gemäß
Pendlerrechner vielfach am schnells­
ten, einen Teil mit dem Auto zurück­
zulegen. Gemäß Bestimmungen zur
Pendlerpauschale ist es nämlich zu­
mutbar, die Wegstrecke bis zur Hälfte
mit dem Auto zurückzulegen und erst
dann auf öffentliche Verkehrsmittel
umzusteigen (siehe Beitrag unten).
Rechner voller Fehler.
Viele
Tiroler haben ähnliche Erfahrungen
gemacht: Anstatt zum nächstgelegenen
Bahnhof zu gehen, gibt der Pendler­
rechner als schnellste Wegstrecke eine
Autofahrt zu einem weiter entfernten
Bahnhof an, der teilweise über keine
oder nur eingeschränkte Park & Ride-
Möglichkeiten verfügt. Beispiele hier­
für sind Hatting, Roppen oder Pill-
Vomperbach. Aber auch eine Autofahrt
zum Innsbrucker Hauptbahnhof oder
Innsbruck-Hötting wird als Ergebnis
der Berechnung häufig ausgegeben.
Dass sogar die Uhrzeit einen groß­
en Unterschied für den Pendlerrechner
verursachen kann, zeigt ein Beispiel aus
dem Oberland: Für den Angestellten
Werner M. wurde der Arbeitsweg von
Silz nach Innsbruck mit dem Zug mit
36 km berechnet, wenn der Arbeitsbe­
ginn um 8 Uhr ist. Als er jedoch 7.30
Uhr als Arbeitsbeginn eingab, spuck­
te der Pendlerrechner folgendes aus:
Es ist für Werner M. am schnellsten,
mit dem Auto über die Autobahnauf­
fahrt Mötz zum Bahnhof Telfs zu fa­
hren. Das Ergebnis: 42 km Wegstrecke
und damit Anspruch auf den höheren
Pendlerpauschalbetrag.
Umsteigen inklusive.
Da
der Pendlerrechner für öffentliche Ver­
kehrsmittel die theoretisch schnellste
Verbindung anführt, kann dies auch
mehrfaches Umsteigen bedeuten. So
kann der Rechner einen Ausstieg am
Innsbrucker Westbahnhof und Um­
stieg auf die Straßenbahn ausgeben,
auch wenn der Arbeitsort unweit vom
Hauptbahnhof liegt. Dass diese Stre­
cke für den Pendler deutlich teurer
würde, weil dadurch beim ÖV-Ticket
der Innsbrucker Kernzonenzuschlag zu
zahlen wäre, spielt für die Ermittlung
der Höhe des Pendlerpauschales wiede­
rum keine Rolle.
<<
Ungewisse Reise.
Viele Irrwege zeigte der Pendlerrechner auf. Nach AK Kritik wurden Verbesserungen angekündigt.
N
ach der Kritik der AK hat
das Finanzministerium nach
langem Hin und Her endlich Än-
derungen angekündigt. Laut
Finanzministerium sollen die Än-
derungen binnen zwei Monaten
umgesetzt werden. „Wir werden
strikt darauf achten, dass die
Verbesserungen und der Zeit-
plan auch eingehalten werden“,
betont AK Präsident Erwin Zan-
gerl. Denn schließlich geht es um
Geld, das die Pendlerinnen und
Pendler dringend brauchen.
Gerechtes Geld
für Betroffene.
Doch für die Pendler ist das
noch zu wenig, meint die AK Ti-
rol. Eine Änderung des Pendler-
rechners kann jedoch nur der
erste Schritt sein. Denn viele
Ungerechtigkeiten werden auch
bei einem gut funktionierenden
Pendlerrechner bleiben: Die AK
Tirol will ein einfaches, transpa-
rentes und gerechtes Pendler-
geld, das wirklich hilft. Anstatt
zu unterscheiden, ob öffentliche
Verkehrsmittel zumutbar sind
oder nicht, muss ein kilometer-
genauer Absetzbetrag das Ziel
sein. Dann würden alle Arbeit-
nehmer unabhängig vom Ein-
kommen in gleichem Maße profi-
tieren und Härtefälle vermieden
werden, wenn z. B. die Kilome-
tergrenzen der Pendlerpauscha-
le knapp nicht erreicht werden.
D
as EU-Parlament hat die Notbremse
gezogen bei der europaweiten Zulas-
sung von „Gigalinern“, den bis zu 25 Me-
ter langen Riesen-Lkw. Der EU-Verkehrs-
ausschuss hat die geplante europaweite
Zulassung abgelehnt. Damit wurde ein
wichtiger Schritt in Richtung Verlagerung von mehr Güter-
transporten auf die Schiene gesetzt, meint die AK. Denn
mehr Gigaliner bedeuten mehr Gütertransit auf der Straße.
Das wiederum hat Folgekosten für alle: Mehr Umweltschä-
den und weniger Verkehrssicherheit. Außerdem würden
Gigaliner bis zu 12 % der Jobs bei Transportunternehmen
und bis zu 4.000 Jobs bei der Bahn kosten.
D
oppelt heißt nicht besser. So leistet
sich das Landmit demVVT und Inns­
bruck mit den IVB parallele Strukturen
im öffentlichen Verkehr, was zu Nachtei-
len für die Benützer führt. Die AK meint:
Angesichts hoher Treibstoffkosten ist es
Zeit, jetzt Nägel mit Köpfen zu machen und eine zeitgemäße
und kostengünstige Tarifstruktur für ganz Tirol zu schaffen,
bei der die Kernzonengrenze Innsbruck keine Rolle mehr
spielt. Dies könnte mit der bereits vor einem Jahr angekündi-
gten Einführung eines e-Tickets erreicht werden. Und würde
bedeuten: Mehr Pendler in den Öffis, ein umweltpolitischer
Meilenstein und eine Kostenentlastung obendrein.
D
er AK Treibstoffpreismonitor zeigt:
Am Vormittag tankt man günstiger
und Autobahntankstellen solltemanmei-
den, denn hier ist Diesel um 15,2 % und
Eurosuper um 14,8 % teurer als im Ge-
samtdurchschnitt aller anderen 1.500
überprüften Tankstellen. Vergleichen lohnt sich, also gut,
dass der Spritpreisrechner (
)
bis Ende 2016 verlängert wurde. Der Rechner ist aller-
dings aus AK Sicht verbesserungswürdig: Statt nur die
billigsten Tankstellen im Umkreis eines bestimmten Ortes
anzuzeigen, wäre es sinnvoll, auch die günstigsten Tank-
stellen entlang einer Strecke auszuweisen.
Foto:berc/Fotolia.com
AK Kritik
hat geholfen
Neustart.
Viele Pendler erleben mit dem Pendlerrechner ihr blaues Wunder. Nun soll er verbessert
werden. Doch die AK Tirol will ein einfaches, transparentes und gerechtes Pendlergeld, das wirklich hilft.
Gigaliner
ausgebremst
Doppelt heißt
nicht besser
25 % beim
Tanken sparen
Computer
absetzen
Steuertipp.
Der neue PC kann drei Jahre
lang steuerlich geltend gemacht werden.
S
ie wollen sich demnächst für zu
Hause einen neuen Computer
anschaffen? Wenn Sie ihn nicht
nur privat, sondern auch beruflich
nutzen, dann können Sie ihn im Rah­
men Ihrer Arbeitnehmerveranlagung
über mehrere Jahre als Werbungskos­
ten von der Steuer abschreiben.
So funktionierts: Für die private
Nutzung müssen Sie 40 % der Kosten
abziehen, die Sie für Gerät und Zube­
hör bezahlt haben. Und weil man bei
einem Computer davon ausgeht, dass
er drei Jahre genutzt wird, wird das so­
genannte Absetzen der Kosten für die
Abnutzung (AfA) auf drei Jahre aufge­
teilt.
<<
Foto:GinaSanders/Fotolia.de
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