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Nr. 70, Jänner 2015

THEMA:

JUNGE & AUSBILDUNG

H

öflich, freundlich und zuvor-

kommend sein und dennoch

dem Stress trotzen, und zwar

viele Stunden lang: Die Hochsaison

verlangt jetzt allen Beschäftigten in der

Tourismuswirtschaft Höchstleistungen

ab. Auch jenen 1.500 Jugendlichen,

die in den Tiroler Betrieben eine Lehre

in Service, Küche und Rezeption ab-

solvieren. Und das heißt für sie, volle

Leistung zu erbringen, obwohl sie im

Gegenzug nur eine Lehrlingsentschädi-

gung erhalten, während sie den Betrie-

ben Fördergelder zugänglich machen.

Doch leider zeigt sich in den Bera-

tungsgesprächen mit den Experten der

AK Jugendabteilung immer wieder,

dass es bei den Arbeitsbedingungen für

diese jungen Menschen noch immer

viele Missstände gibt.

Unbezahlte

Überstunden.

Ein Hauptproblem stellt nach wie vor

die Leistung von unbezahlten Über-

stunden dar, die bei Jugendlichen in

Gastronomie und Hotellerie an der

Tagesordnung sind. Dies zeigt sich so-

wohl in der Beratungspraxis der AK Ju-

gendabteilung, als auch in sämtlichen

unter Lehrlingen durchgeführten Er-

hebungen.

Der zweite wesentliche Kritikpunkt

betrifft die praktische Ausbildung in

den Betrieben: Diese erfolgt in vielen

Fällen nicht so umfassend, wie dies

vorgeschrieben ist. Speziell im Lehr-

beruf Hotel- und Gastgewerbeassi-

stent ist eine wirklich dem Berufsbild

entsprechende Qualifizierung eher die

Ausnahme als die Regel.

Damit Lehrlinge über ihre Rechte

und Pflichten Bescheid wissen, ha-

ben die AK Experten die wichtigsten

rechtlichen Vorgaben fürs Arbeiten

und Lernen im Tourismus zusammen-

gefasst:

Arbeitszeit.

Die wöchentliche Ar-

beitszeit darf für Jugendliche (unter 18

Jahren) 40 Stunden nicht übersteigen.

Dennoch geleistete Überstunden sind

mit einem Zuschlag – finanziell oder

in Zeitausgleich – abzugelten. Jugend-

liche Lehrlinge müssen zwei zusam-

menhängende freie Tage pro Woche

erhalten. Auf die tägliche Arbeitszeit

muss eine mindestens zwölfstündige

Nachtruhe folgen. Das späteste Ar-

beitsende ist für Jugendliche ab dem

16. Lebensjahr um 23 Uhr. Jeder zwei-

te Sonntag muss arbeitsfrei bleiben.

Ausbildung.

Offensichtlich sind ei-

nige verpflichtend vorgeschriebene Be-

rufsbildpositionen in der Ausbildungs-

praxis vieler Betriebe unbekannt!

Restaurantfachleute.

Bei

Restaurantfachleuten gehören dazu

beispielsweise das Herstellen von

Mixgetränken, die Beratung aus der

Weinkarte, die Organisation von Ver-

anstaltungen, das Flambieren und

Tranchieren usw.

Herausforderung.

Rund 1.500 Lehrlinge packen im Winter im Tourismus mit an. Aber es gibt auch Schattenseiten.

Hochsaison für

Tourismus-Lehrlinge

Bitte recht freundlich.

Aber nicht immer fällt das Tourismus-Lehrlingen leicht.

Wer als Lehrling alle wichtigen

Bestimmungen nachlesen

möchte, sollte sich die Broschü-

re

„Deine Rechte als Lehrling“

besorgen. Einfach gratis herun-

terladen auf ak-tirol.com oder

telefonisch anfordern unter

0800/22 55 22 – 1566. Unter

dieser Nummer könnt ihr euch

mit Problemen und Fragen auch

gleich direkt an die Experten der

AK Jugendabteilung wenden.

Martin hat sich für einen Lehrberuf

mit Weitblick entschieden. Die Berge

sind sein täglicher Arbeitsort, egal ob

im Sommer bei Sonnenschein oder

im Winter bei Minustemperaturen, die

mitunter bis zu -25 Grad gehen kön-

nen. Die Höhenluft ist er gewohnt und

schwindelfrei ist er auch. Martin erlernt

den Beruf des „Seilbahntechnikers“

am Stubaier Gletscher und befindet

sich im 2. Lehrjahr. Außer Martin gibt

es noch einen zweiten Lehrling, insge-

samt fünf Lehrlinge haben in den letz-

ten Jahren ihre Ausbildung dort abge-

schlossen.

Seilbahnunternehmen spielen eine

wichtige Rolle für den Tourismus in

Tirol. Die technische Entwicklung

der heutigen Seilbahnen stellt immer

höhere Anforderungen an die fachli-

che und persönliche Qualifikation der

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der

Lehrberuf „Seilbahntechniker“ ermög-

licht den Unternehmen die Ausbildung

seilbahntechnischer Fachkräfte, die

einerseits die moderne Technik und

andererseits den täglichen Umgang

mit Kunden beherrschen. Das Berufs-

bild umfasst die Bedienung, Wartung

und Instandhaltung von Seilbahn- und

Schleppliftanlagen, die Betreuung der

Gesamtanlagen sowie die Beratung

und Information der Kunden. Seil-

bahnen unterliegen strengen War-

tungs- und Instandhaltungsvorschrif-

ten. Regelmäßig werden Baugruppen,

Maschinen und Geräte, die in der Seil-

bahn- und Schlepplifttechnik verwen-

det werden, überprüft.

Im laufenden Betrieb bedienen die Mit-

arbeiter die Seilbahn- oder Schlepplift-

anlagen und beraten und informieren

die Kunden über Fahrzeiten, Preise,

Wandermöglichkeiten usw. Um die-

sen Lehrberuf zu erlernen, muss man

handwerkliches Geschick, physische

Ausdauer sowie Höhentauglichkeit

mitbringen. Darüber hinaus ist ein offe-

ner und freundlicher Umgang mit den

Gästen sehr wichtig. Martin hat sich

schon immer für Technik interessiert,

beim Schnuppern in der Polytechni-

schen Schule hat er erfahren, dass es

den Lehrberuf Seilbahntechniker gibt.

Es hat ihm am Stubaier Gletscher so

gut gefallen, dass er gleich geblieben

ist. Nach seiner Lehre hat Martin gute

Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in

Aussicht.

AK

REPORTER

Seilbahntechnikerin

Seilbahntechniker

Lehrzeit: 3,5 Jahre

Berufsschule: Landesberufsschule Hallein (Salzburg)

Seilbahntechniker -

ein Lehrberuf mit Weitblick.

Im Winter ist Martin hauptsächlich im Fahrgastbetrieb tätig

und hierbei ein kompetenter Ansprechpartner für die Gäste.

Die Bedienung der Seilbahnen erfordert

eine hohe fachliche Qualifikation.

Im Sommer werden die Anlagen

repariert und in Schuss gehalten.

Für Revisionsarbeiten in luftigen Höhen muss

Martin mindestens 18 Jahre und schwindelfrei sein.

Ratracs faszinieren den

technikbegeisterten Martin.

Als Seilbahntechniker muss man viele

Sicherheitsvorschriften kennen.

Arbeitszeit

dokumentieren!

W

usstest du, dass dir späte-

stens nach sechs Stunden

Arbeit eine Pause von mindestens

einer halben Stunde zusteht?

Arbeitszeitkalender

Mehrere wesentliche Arbeitszeit-

bestimmungen des Kinder- und

Jugendlichenbeschäftigungs-

Gesetzes findest du im neuen Ar-

beitszeitkalender für 2015, den

die AK Tirol kürzlich an Tirols Lehr-

linge verschickt hat.

Lückenlos notieren

Vor allem aber kannst du darin

deine Arbeitszeiten übersichtlich

notieren. Dies solltest du regel-

mäßig, lückenlos und leserlich

tun. Denn damit wird dein Arbeits-

zeitkalender zu einem wichtigen

Dokument, aus dem deine Ar-

beitsleistung sowie konsumierte

Urlaubstage, Berufsschulzeiten

und Krankenstände abzulesen

sind. Denn falls es zu Unstim-

migkeiten mit dem Arbeitgeber

kommt, z. B. beim Geltendma-

chen von Überstunden, dann wird

ein gut geführter Arbeitszeitka-

lender zu einem unentbehrlichen

Beweismittel.

Ausbildungstagebuch

Die AK Tirol rät gerade auch Ju-

gendlichen, die in der Tourismus-

branche eine Lehre absolvieren,

ihre Arbeitszeiten schriftlich zu do-

kumentieren, zumal diese häufig

wechseln. Zudem sollte ein Ausbil-

dungstagebuch geführt werden,

um den täglichen Lernfortschritt

zu dokumentieren und allfällige

Ausbildungslücken feststellen und

nachweisen zu können.

Rat und Hilfe

gibts auch von den

Experten der AK Jugendabteilung

unter der kostenlosen Hotline Tel.

0800/22 55 22 -1566.

AK TIPP

INFO

Deine Rechte

Köche.

Bei den Köchinnen und

Köchen sind vom Berufsbild auch die

Kenntnisse von Vollwert-, Diät- und

Schonkost, die Herstellung von Süß-

speisen, Küchenkalkulation usw. um-

fasst.

HGA-Lehrlinge.

Bei den HGA-

Lehrlingen gehören dazu z. B. das

Führen des Hoteljournals, Zahlungs-

verkehr, Rechnungswesen, Schriftver-

kehr, Marketing etc.

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