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Nr. 70, Jänner 2015
THEMA:
JUNGE & AUSBILDUNG
H
öflich, freundlich und zuvor-
kommend sein und dennoch
dem Stress trotzen, und zwar
viele Stunden lang: Die Hochsaison
verlangt jetzt allen Beschäftigten in der
Tourismuswirtschaft Höchstleistungen
ab. Auch jenen 1.500 Jugendlichen,
die in den Tiroler Betrieben eine Lehre
in Service, Küche und Rezeption ab-
solvieren. Und das heißt für sie, volle
Leistung zu erbringen, obwohl sie im
Gegenzug nur eine Lehrlingsentschädi-
gung erhalten, während sie den Betrie-
ben Fördergelder zugänglich machen.
Doch leider zeigt sich in den Bera-
tungsgesprächen mit den Experten der
AK Jugendabteilung immer wieder,
dass es bei den Arbeitsbedingungen für
diese jungen Menschen noch immer
viele Missstände gibt.
Unbezahlte
Überstunden.
Ein Hauptproblem stellt nach wie vor
die Leistung von unbezahlten Über-
stunden dar, die bei Jugendlichen in
Gastronomie und Hotellerie an der
Tagesordnung sind. Dies zeigt sich so-
wohl in der Beratungspraxis der AK Ju-
gendabteilung, als auch in sämtlichen
unter Lehrlingen durchgeführten Er-
hebungen.
Der zweite wesentliche Kritikpunkt
betrifft die praktische Ausbildung in
den Betrieben: Diese erfolgt in vielen
Fällen nicht so umfassend, wie dies
vorgeschrieben ist. Speziell im Lehr-
beruf Hotel- und Gastgewerbeassi-
stent ist eine wirklich dem Berufsbild
entsprechende Qualifizierung eher die
Ausnahme als die Regel.
Damit Lehrlinge über ihre Rechte
und Pflichten Bescheid wissen, ha-
ben die AK Experten die wichtigsten
rechtlichen Vorgaben fürs Arbeiten
und Lernen im Tourismus zusammen-
gefasst:
Arbeitszeit.
Die wöchentliche Ar-
beitszeit darf für Jugendliche (unter 18
Jahren) 40 Stunden nicht übersteigen.
Dennoch geleistete Überstunden sind
mit einem Zuschlag – finanziell oder
in Zeitausgleich – abzugelten. Jugend-
liche Lehrlinge müssen zwei zusam-
menhängende freie Tage pro Woche
erhalten. Auf die tägliche Arbeitszeit
muss eine mindestens zwölfstündige
Nachtruhe folgen. Das späteste Ar-
beitsende ist für Jugendliche ab dem
16. Lebensjahr um 23 Uhr. Jeder zwei-
te Sonntag muss arbeitsfrei bleiben.
Ausbildung.
Offensichtlich sind ei-
nige verpflichtend vorgeschriebene Be-
rufsbildpositionen in der Ausbildungs-
praxis vieler Betriebe unbekannt!
Restaurantfachleute.
Bei
Restaurantfachleuten gehören dazu
beispielsweise das Herstellen von
Mixgetränken, die Beratung aus der
Weinkarte, die Organisation von Ver-
anstaltungen, das Flambieren und
Tranchieren usw.
Herausforderung.
Rund 1.500 Lehrlinge packen im Winter im Tourismus mit an. Aber es gibt auch Schattenseiten.
Hochsaison für
Tourismus-Lehrlinge
Bitte recht freundlich.
Aber nicht immer fällt das Tourismus-Lehrlingen leicht.
Wer als Lehrling alle wichtigen
Bestimmungen nachlesen
möchte, sollte sich die Broschü-
re
„Deine Rechte als Lehrling“
besorgen. Einfach gratis herun-
terladen auf ak-tirol.com oder
telefonisch anfordern unter
0800/22 55 22 – 1566. Unter
dieser Nummer könnt ihr euch
mit Problemen und Fragen auch
gleich direkt an die Experten der
AK Jugendabteilung wenden.
Martin hat sich für einen Lehrberuf
mit Weitblick entschieden. Die Berge
sind sein täglicher Arbeitsort, egal ob
im Sommer bei Sonnenschein oder
im Winter bei Minustemperaturen, die
mitunter bis zu -25 Grad gehen kön-
nen. Die Höhenluft ist er gewohnt und
schwindelfrei ist er auch. Martin erlernt
den Beruf des „Seilbahntechnikers“
am Stubaier Gletscher und befindet
sich im 2. Lehrjahr. Außer Martin gibt
es noch einen zweiten Lehrling, insge-
samt fünf Lehrlinge haben in den letz-
ten Jahren ihre Ausbildung dort abge-
schlossen.
Seilbahnunternehmen spielen eine
wichtige Rolle für den Tourismus in
Tirol. Die technische Entwicklung
der heutigen Seilbahnen stellt immer
höhere Anforderungen an die fachli-
che und persönliche Qualifikation der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der
Lehrberuf „Seilbahntechniker“ ermög-
licht den Unternehmen die Ausbildung
seilbahntechnischer Fachkräfte, die
einerseits die moderne Technik und
andererseits den täglichen Umgang
mit Kunden beherrschen. Das Berufs-
bild umfasst die Bedienung, Wartung
und Instandhaltung von Seilbahn- und
Schleppliftanlagen, die Betreuung der
Gesamtanlagen sowie die Beratung
und Information der Kunden. Seil-
bahnen unterliegen strengen War-
tungs- und Instandhaltungsvorschrif-
ten. Regelmäßig werden Baugruppen,
Maschinen und Geräte, die in der Seil-
bahn- und Schlepplifttechnik verwen-
det werden, überprüft.
Im laufenden Betrieb bedienen die Mit-
arbeiter die Seilbahn- oder Schlepplift-
anlagen und beraten und informieren
die Kunden über Fahrzeiten, Preise,
Wandermöglichkeiten usw. Um die-
sen Lehrberuf zu erlernen, muss man
handwerkliches Geschick, physische
Ausdauer sowie Höhentauglichkeit
mitbringen. Darüber hinaus ist ein offe-
ner und freundlicher Umgang mit den
Gästen sehr wichtig. Martin hat sich
schon immer für Technik interessiert,
beim Schnuppern in der Polytechni-
schen Schule hat er erfahren, dass es
den Lehrberuf Seilbahntechniker gibt.
Es hat ihm am Stubaier Gletscher so
gut gefallen, dass er gleich geblieben
ist. Nach seiner Lehre hat Martin gute
Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in
Aussicht.
AK
REPORTER
Seilbahntechnikerin
Seilbahntechniker
Lehrzeit: 3,5 Jahre
Berufsschule: Landesberufsschule Hallein (Salzburg)
Seilbahntechniker -
ein Lehrberuf mit Weitblick.
Im Winter ist Martin hauptsächlich im Fahrgastbetrieb tätig
und hierbei ein kompetenter Ansprechpartner für die Gäste.
Die Bedienung der Seilbahnen erfordert
eine hohe fachliche Qualifikation.
Im Sommer werden die Anlagen
repariert und in Schuss gehalten.
Für Revisionsarbeiten in luftigen Höhen muss
Martin mindestens 18 Jahre und schwindelfrei sein.
Ratracs faszinieren den
technikbegeisterten Martin.
Als Seilbahntechniker muss man viele
Sicherheitsvorschriften kennen.
Arbeitszeit
dokumentieren!
W
usstest du, dass dir späte-
stens nach sechs Stunden
Arbeit eine Pause von mindestens
einer halben Stunde zusteht?
Arbeitszeitkalender
Mehrere wesentliche Arbeitszeit-
bestimmungen des Kinder- und
Jugendlichenbeschäftigungs-
Gesetzes findest du im neuen Ar-
beitszeitkalender für 2015, den
die AK Tirol kürzlich an Tirols Lehr-
linge verschickt hat.
Lückenlos notieren
Vor allem aber kannst du darin
deine Arbeitszeiten übersichtlich
notieren. Dies solltest du regel-
mäßig, lückenlos und leserlich
tun. Denn damit wird dein Arbeits-
zeitkalender zu einem wichtigen
Dokument, aus dem deine Ar-
beitsleistung sowie konsumierte
Urlaubstage, Berufsschulzeiten
und Krankenstände abzulesen
sind. Denn falls es zu Unstim-
migkeiten mit dem Arbeitgeber
kommt, z. B. beim Geltendma-
chen von Überstunden, dann wird
ein gut geführter Arbeitszeitka-
lender zu einem unentbehrlichen
Beweismittel.
Ausbildungstagebuch
Die AK Tirol rät gerade auch Ju-
gendlichen, die in der Tourismus-
branche eine Lehre absolvieren,
ihre Arbeitszeiten schriftlich zu do-
kumentieren, zumal diese häufig
wechseln. Zudem sollte ein Ausbil-
dungstagebuch geführt werden,
um den täglichen Lernfortschritt
zu dokumentieren und allfällige
Ausbildungslücken feststellen und
nachweisen zu können.
Rat und Hilfe
gibts auch von den
Experten der AK Jugendabteilung
unter der kostenlosen Hotline Tel.
0800/22 55 22 -1566.
AK TIPP
INFO
Deine Rechte
Köche.
Bei den Köchinnen und
Köchen sind vom Berufsbild auch die
Kenntnisse von Vollwert-, Diät- und
Schonkost, die Herstellung von Süß-
speisen, Küchenkalkulation usw. um-
fasst.
HGA-Lehrlinge.
Bei den HGA-
Lehrlingen gehören dazu z. B. das
Führen des Hoteljournals, Zahlungs-
verkehr, Rechnungswesen, Schriftver-
kehr, Marketing etc.
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