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Nr. 70, Jänner 2015
AK Steuertipps.
420 Euro holten AK Experten bei den Steuerspartagen 2014 im Schnitt
pro Antrag zurück. Hart erarbeitetes Geld, deshalb: Machen Sie Ihren Steuerausgleich!
K
aum hat das neue Jahr begon
nen, heißt es für viele Arbeit
nehmerfamilien auch schon,
den Gürtel enger schnallen. Denn mit
diversen Jahresbeiträgen etc. kommen
jetzt besonders viele Zahlungen auf sie
zu.
Dabei können sich (fast) alle ihr „Zu
ckerl“ beim Finanzamt abholen, indem
sie einfach ihren Lohnsteuerausgleich
machen, um die zu viel abgelieferte Steu
er zurückzufordern.
100 verlorene Millionen.
Trotzdem verschenken die Österreicher
jedes Jahr mehr als 100 Millionen Euro,
weil sie den Steuerausgleich nicht ma
chen. Sei es, weil sie sich allein nicht an
die Formulare wagen, weil sie darauf ver
gessen oder irrtümlich annehmen, dass
es sich für sie nicht lohnt.
Dabei macht sich die Arbeitnehmer
veranlagung (fast) immer bezahlt! Die
Formulare können rückwirkend für die
letzten fünf Jahre, also ab 2010, abgege
ben bzw. online ausgefüllt werden.
AK Steuerspartage.
Für alle
Mitglieder, die auf die Hilfe von Exper
ten bauen möchten oder wichtige Fra
gen haben, organisiert die AK heuer im
März wieder in ganz Tirol die beliebten
Steuerspartage. (Termine siehe links.)
Infos von Experten.
Dann er
fahren Sie gratis von den Steuerprofis,
wie Sie als Arbeitnehmer die Abschreib
möglichkeiten voll ausnützen können,
wie etwa Sonderausgaben, Werbungs
kosten, außergewöhnliche Belastungen
oder familienbezogene Freibeträge.
420 Euro pro Antrag.
Im
Vorjahr nutzten tirolweit 828 AK
Mitglieder dieses tolle Service. Dabei
konnten von den Experten 1.368 Steu
ererklärungen bearbeitet und insgesamt
574.560 Euro an zu viel bezahlten Steu
ern zurückgeholt werden. Macht im
Schnitt pro Antrag 420 Euro! Allein in
Kufstein kamen 138 Arbeitnehmerin
nen und Arbeitnehmer zum AK Steuer
spartag, in Telfs weitere 117.
Wer profitiert besonders?
Vom Pendler bis zum Häuslbauer: Wer
sich ein wenig mit der Materie befasst,
findet bald heraus, dass fast jeder ein
paar Abschreibposten beim Fiskus gel
tend machen kann.
Die AK Experten raten gerade jenen
Personen einen Steuerausgleich zu ma
chen, die nicht das ganze Jahr durchge
hend berufstätig waren, oder die über
das Jahr gesehen schwankende Bezüge
hatten, etwa durch Präsenz- und Zivil
dienst, Karenz, den Wechsel von Voll-
und Teilzeit, das Ende der Lehre etc.
Aber auch Niedrigverdiener sollten
die Formulare ausfüllen, denn sie er
halten die Negativsteuer von bis zu 110
Euro als Gutschrift. Dies betrifft Lehr
linge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter
und Pflichtpraktikanten – vorausgesetzt,
das Einkommen liegt unter 1.190 Euro
brutto pro Monat. Falls ein Anspruch
auf Pendlerpauschale besteht, erhöht
sich die Gutschrift auf bis zu 400 Euro!
Lohnend ist der vergleichsweise ge
ringe Aufwand auch für Arbeitnehmer-
Holen Sie sich Ihr Geld zurück.
Markus hat seinen Steuerausgleich bereits abgegeben. Er freut sich schon auf die Gutschrift auf seinem Konto.
Nichts
zu verschenken
THEMA:
STEUER & GELD
bzw. € 31,17 täglich möglich. Ein diesen Betrag
übersteigendes Einkommen führt zum Wegfall der
Pension.
b) Zu einer Alterspension:
Unbeschränktes Dazuverdienen möglich.
c) Zu einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension:
Bei Pensionsbeginn vor 1.7.1993: unbeschränktes
Dazuverdienen möglich. Bei Pensionsbeginn ab
1.7.1993: Kürzung bei Überschreiten individueller
Grenzbeträge möglich, sofern die Pension einen
Zurechnungszuschlag beinhaltet.
Bei Pensionsbeginn ab 1.1.2001:
Kürzung um bis zu 50 % möglich.
d) Dazuverdienen zu einer Witwen-/Witwerpension:
Bei Pensionsbeginn vor 1.1.1995: unbeschränkt
möglich. Bei Pensionsbeginn ab 1.1.1995:
Kürzung im Einzelfall möglich.
11. Befreiung von der Rezeptgebühr
(Rezeptgebühr € 5,55)
a) Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte
€ 872,31 (für Alleinstehende) bzw. € 1.307,89
(für Ehepaare) nicht übersteigen, sowie
b) Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen
überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen
(mindestens € 65,42 pro Monat) und deren
monatliche Nettoeinkünfte €1.003,16 (für Allein-
stehende) bzw. € 1.504,07 (für Ehepaare) nicht
übersteigen, sind auf Antrag von der Entrichtung
der Rezeptgebühr zu befreien.
Die angeführten Grenzbeträge erhöhen sich
für jedes Kind um € 134,59.
12. Service-Entgelt e-card
Fällig jeweils am 15. Nov. des Vorjahres € 10,85
Diese Gebühr darf nicht eingehoben werden:
• von mitversicherten Angehörigen,
• von Pensionisten,
• von Personen, die von der Rezeptgebühr befreit
sind, sowie
• von Zivil- und Präsenzdienern.
13. Spitalskostenbeitrag
(bei Anstaltspflege auf Kosten
eines Sozialversicherungsträgers)
Dieser beträgt € 11,74 pro Verpflegstag in der
allgemeinen Gebührenklasse und darf für maximal
28 Tage pro Behandlungsjahr eingehoben werden.
Ausnahmen bestehen:
• für Rezeptgebührenbefreite
• für den Versicherungsfall der Mutterschaft
• für Organspender
• für mitversicherte Angehörige (für diesen
Personenkreis ist aber bei stationärer Pflege ein
Kostenbeitrag im Ausmaß von 10 % der täglichen
Pflegegebührenersätze zu entrichten.)
14. Befreiungsrichtsätze für
Rundfunk- und Fernsehgebühr (netto)
Haushalt mit einer Person
€ 976,99
Haushalt mit zwei Personen
€ 1.464,84
für jede weitere Person
€ 150,74
(Absetzbeträge wie Familienbeihilfe,
Miete, Diäterfordernis beachten).
Achtung:
Lohn- und Gehaltsempfänger können nur
dann befreit werden, wenn sie auch von der Rezeptge-
bühr (siehe Punkt 11) befreit sind!
15. Pensionsvorschuss bis zur
Bescheiderteilung durch die PVA
Der Pensionsvorschuss vom Arbeitsamt beträgt bei
Antragstellung auf Alterspension
täglich höchstens
€ 40,57
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension
täglich höchstens
€ 35,97
16. Familienzuschlag zum Arbeitslosengeld
Zum Grundbetrag gebührt für zuschlagsberechtigte
Personen täglich ein Betrag bis zu
€
0,97
17. Freigrenzen gemäß Notstandshilfeverordnung
Bei der Anrechnung von Einkommen auf die Not-
standshilfe beträgt die Freigrenze für den Ehepartner
(Lebensgefährten bzw. -gefährtin) monatlich € 634,00
sowie zusätzlich monatlich € 275,50 pro Unterhalts-
verpflichtung des Partners.
Achtung:
Unter gewissen Voraussetzungen Freigren-
zenerhöhung ab dem 50. Lebensjahr auf das Zweifa-
che bzw. ab dem 55. Lebensjahr (bei Frauen ab dem
54. Lebensjahr) auf das Dreifache des Grundbetrages
(€ 551,00)!
18. Bewertung von Sachbezügen für
Arbeiter und Angestellte
Der Wert der vollen freien Station (einschließlich Un-
terkunft und Beheizung) beträgt für das Ausgleichs-
zulagenrecht € 278,72 monatlich (für das Steuerrecht
gelten andere Sätze!). Bei teilweiser Gewährung der
vollen freien Station sind anzuwenden:
a) Wohnung (ohne Heizung und
Beleuchtung)
1/10 € 27,87
b) Beheizung und Beleuchtung
1/10 € 27,87
c) erstes und zweites Frühstück
mit je
1/10 € 27,87
d) Mittagessen
3/10 € 83,62
e) Jause
1/10 € 27,87
f) Abendessen
2/10 € 55,74
19. Einkauf von Schul- und Studienzeiten
Damit Schul- und Studienzeiten wirksam werden,
ist ein Beitrag zu entrichten. Dieser Beitrag beträgt
monatlich bei Besuch einer mittleren-,
höheren- oder Hochschule
€ 1.060,20
Erfolgt der Nachkauf durch Versicherte, die vor
dem 1.1.1955 geboren sind, erst nach Vollendung
des 40. Lebensjahres ist ein altersabhängiger
Risikozuschlag zu entrichten.
20. Unterstützungen nach dem Tiroler
Mindestsicherungsgesetz
Alleinstehende und Alleinerziehende
€ 620,87
Volljährige im gemeinsamen Haushalt
€ 465,65
Ab der dritten volljährigen
unterhaltsberechtigten Person
€ 310,43
Minderjährige, für die ein Anspruch
auf Familienbeihilfe besteht
€ 204,43
Stand: 1. Jänner 2015 (Änderungen vorbehalten)
Neue sozialrechtliche
Bestimmungen
Wichtige Änderungen.
Dazuverdienen in der Pension, Rezeptgebühr, Mindestsicherung, Nachkauf von Schulzeiten.
Foto: Wavebreakmedia Micro/Fotolia.com
Familien: Alleinstehende, die für min
destens ein Kind über sechs Monate im
Jahr Familienbeihilfe bezogen haben,
erhalten den Alleinerzieherabsetzbetrag.
Den Alleinverdienerabsetzbetrag kann
man geltend machen, wenn der Ehe
partner oder Lebensgefährte nicht mehr
als 6.000 Euro Jahreseinkommen hatte
und für mehr als sechs Monate die Fa
milienbeihilfe bezogen wurde.
Wichtige Unterlagen.
Zum
AK Steuerspartag oder einer Beratung
durch die AK Experten sollten Sie un
bedingt die Belege für alle Ausgaben
mitbringen, die geltend gemacht wer
den sollen. Dazu gehören z. B. Finanz
amtsbestätigungen von Versicherungen,
Einzahlungsbestätigungen für Spenden
oder Kirchenbeitrag sowie Sozialver
sicherungsnummer der Kinder für et
waige Kinderfreibeträge. Falls Sie Ihre
Steuererklärung online durchführen
möchten, sollten Sie Ihren Ausweis bzw.
– falls bereits vergeben – Ihren PIN-
Code vom Finanzamt nicht vergessen!
<<
0800/22 55 10
Anmelden zum
Steuerspartag
M
anche haben ihren Lohn-
steuerausgleich noch nie
gemacht, andere sind sich bei
bestimmten Punkten nicht sicher,
haben individuelle Fragen oder
wollen auf Online umstellen.
Unser Service für alle Beschäf-
tigten: AK Steuerspartage in ganz
Tirol. Rufen Sie an und sichern Sie
sich als AK Mitglied Ihren persön-
lichen Steuertermin.
Sie erhalten nach Terminver-
einbarung von AK Experten und
Mitarbeitern der Finanzämter
Hilfe und Tipps beim Ausfüllen
des Formulars oder der Online-
Variante.
DIE TERMINE
AK Innsbruck:
Mi und Do, 4. und 5. März
AK Imst:
Di, 10. März
AK Kitzbühel:
Mi, 11. März
AK Lienz:
Do, 12. März
AK Reutte:
Mo, 16. März
AK Telfs:
Mi, 18. März
AK Landeck:
Do, 19. März
AK Schwaz:
Di, 24. März
AK Kufstein:
Do, 26. März
ANMELDE-HOTLINE
Unter der Gratis-Telefonnummer
0800/22 55 10 können Sie ab
sofort Ihren ganz persönlichen
Steuertermin vereinbaren. Ver-
gessen Sie nicht, alle notwendi-
gen Unterlagen mitzunehmen
sowie einen Ausweis für die Pin-
Code-Vergabe, falls die Online-Va-
riante durchgeführt werden soll.
Die
Beratungszeiten
sind je-
weils von 9 bis 12 und von 13
bis 17 Uhr. Der Ausgleich kann
rückwirkend für die letzten fünf
Jahre gemacht werden.
ACHTUNG:
Beratung nur zu
nichtselbstständigen Einkünften,
NICHT zu Mieteinkünften bzw.
NICHT für Gewerbescheininha-
ber (mehr auf
www.ak-tirol.com).
JETZT ANRUFEN!
0800/22 55 10