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Nr. 70, Jänner 2015

AK Steuertipps.

420 Euro holten AK Experten bei den Steuerspartagen 2014 im Schnitt

pro Antrag zurück. Hart erarbeitetes Geld, deshalb: Machen Sie Ihren Steuerausgleich!

K

aum hat das neue Jahr begon­

nen, heißt es für viele Arbeit­

nehmerfamilien auch schon,

den Gürtel enger schnallen. Denn mit

diversen Jahresbeiträgen etc. kommen

jetzt besonders viele Zahlungen auf sie

zu.

Dabei können sich (fast) alle ihr „Zu­

ckerl“ beim Finanzamt abholen, indem

sie einfach ihren Lohnsteuerausgleich

machen, um die zu viel abgelieferte Steu­

er zurückzufordern.

100 verlorene Millionen.

Trotzdem verschenken die Österreicher

jedes Jahr mehr als 100 Millionen Euro,

weil sie den Steuerausgleich nicht ma­

chen. Sei es, weil sie sich allein nicht an

die Formulare wagen, weil sie darauf ver­

gessen oder irrtümlich annehmen, dass

es sich für sie nicht lohnt.

Dabei macht sich die Arbeitnehmer­

veranlagung (fast) immer bezahlt! Die

Formulare können rückwirkend für die

letzten fünf Jahre, also ab 2010, abgege­

ben bzw. online ausgefüllt werden.

AK Steuerspartage.

Für alle

Mitglieder, die auf die Hilfe von Exper­

ten bauen möchten oder wichtige Fra­

gen haben, organisiert die AK heuer im

März wieder in ganz Tirol die beliebten

Steuerspartage. (Termine siehe links.)

Infos von Experten.

Dann er­

fahren Sie gratis von den Steuerprofis,

wie Sie als Arbeitnehmer die Abschreib­

möglichkeiten voll ausnützen können,

wie etwa Sonderausgaben, Werbungs­

kosten, außergewöhnliche Belastungen

oder familienbezogene Freibeträge.

420 Euro pro Antrag.

Im

Vorjahr nutzten tirolweit 828 AK

Mitglieder dieses tolle Service. Dabei

konnten von den Experten 1.368 Steu­

ererklärungen bearbeitet und insgesamt

574.560 Euro an zu viel bezahlten Steu­

ern zurückgeholt werden. Macht im

Schnitt pro Antrag 420 Euro! Allein in

Kufstein kamen 138 Arbeitnehmerin­

nen und Arbeitnehmer zum AK Steuer­

spartag, in Telfs weitere 117.

Wer profitiert besonders?

Vom Pendler bis zum Häuslbauer: Wer

sich ein wenig mit der Materie befasst,

findet bald heraus, dass fast jeder ein

paar Abschreibposten beim Fiskus gel­

tend machen kann.

Die AK Experten raten gerade jenen

Personen einen Steuerausgleich zu ma­

chen, die nicht das ganze Jahr durchge­

hend berufstätig waren, oder die über

das Jahr gesehen schwankende Bezüge

hatten, etwa durch Präsenz- und Zivil­

dienst, Karenz, den Wechsel von Voll-

und Teilzeit, das Ende der Lehre etc.

Aber auch Niedrigverdiener sollten

die Formulare ausfüllen, denn sie er­

halten die Negativsteuer von bis zu 110

Euro als Gutschrift. Dies betrifft Lehr­

linge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter

und Pflichtpraktikanten – vorausgesetzt,

das Einkommen liegt unter 1.190 Euro

brutto pro Monat. Falls ein Anspruch

auf Pendlerpauschale besteht, erhöht

sich die Gutschrift auf bis zu 400 Euro!

Lohnend ist der vergleichsweise ge­

ringe Aufwand auch für Arbeitnehmer-

Holen Sie sich Ihr Geld zurück.

Markus hat seinen Steuerausgleich bereits abgegeben. Er freut sich schon auf die Gutschrift auf seinem Konto.

Nichts

zu verschenken

THEMA:

STEUER & GELD

bzw. € 31,17 täglich möglich. Ein diesen Betrag

übersteigendes Einkommen führt zum Wegfall der

Pension.

b) Zu einer Alterspension:

Unbeschränktes Dazuverdienen möglich.

c) Zu einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension:

Bei Pensionsbeginn vor 1.7.1993: unbeschränktes

Dazuverdienen möglich. Bei Pensionsbeginn ab

1.7.1993: Kürzung bei Überschreiten individueller

Grenzbeträge möglich, sofern die Pension einen

Zurechnungszuschlag beinhaltet.

Bei Pensionsbeginn ab 1.1.2001:

Kürzung um bis zu 50 % möglich.

d) Dazuverdienen zu einer Witwen-/Witwerpension:

Bei Pensionsbeginn vor 1.1.1995: unbeschränkt

möglich. Bei Pensionsbeginn ab 1.1.1995:

Kürzung im Einzelfall möglich.

11. Befreiung von der Rezeptgebühr

(Rezeptgebühr € 5,55)

a) Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte

€ 872,31 (für Alleinstehende) bzw. € 1.307,89

(für Ehepaare) nicht übersteigen, sowie

b) Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen

überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen

(mindestens € 65,42 pro Monat) und deren

monatliche Nettoeinkünfte €1.003,16 (für Allein-

stehende) bzw. € 1.504,07 (für Ehepaare) nicht

übersteigen, sind auf Antrag von der Entrichtung

der Rezeptgebühr zu befreien.

Die angeführten Grenzbeträge erhöhen sich

für jedes Kind um € 134,59.

12. Service-Entgelt e-card

Fällig jeweils am 15. Nov. des Vorjahres € 10,85

Diese Gebühr darf nicht eingehoben werden:

• von mitversicherten Angehörigen,

• von Pensionisten,

• von Personen, die von der Rezeptgebühr befreit

sind, sowie

• von Zivil- und Präsenzdienern.

13. Spitalskostenbeitrag

(bei Anstaltspflege auf Kosten

eines Sozialversicherungsträgers)

Dieser beträgt € 11,74 pro Verpflegstag in der

allgemeinen Gebührenklasse und darf für maximal

28 Tage pro Behandlungsjahr eingehoben werden.

Ausnahmen bestehen:

• für Rezeptgebührenbefreite

• für den Versicherungsfall der Mutterschaft

• für Organspender

• für mitversicherte Angehörige (für diesen

Personenkreis ist aber bei stationärer Pflege ein

Kostenbeitrag im Ausmaß von 10 % der täglichen

Pflegegebührenersätze zu entrichten.)

14. Befreiungsrichtsätze für

Rundfunk- und Fernsehgebühr (netto)

Haushalt mit einer Person

€ 976,99

Haushalt mit zwei Personen

€ 1.464,84

für jede weitere Person

€ 150,74

(Absetzbeträge wie Familienbeihilfe,

Miete, Diäterfordernis beachten).

Achtung:

Lohn- und Gehaltsempfänger können nur

dann befreit werden, wenn sie auch von der Rezeptge-

bühr (siehe Punkt 11) befreit sind!

15. Pensionsvorschuss bis zur

Bescheiderteilung durch die PVA

Der Pensionsvorschuss vom Arbeitsamt beträgt bei

Antragstellung auf Alterspension

täglich höchstens

€ 40,57

Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension

täglich höchstens

€ 35,97

16. Familienzuschlag zum Arbeitslosengeld

Zum Grundbetrag gebührt für zuschlagsberechtigte

Personen täglich ein Betrag bis zu

0,97

17. Freigrenzen gemäß Notstandshilfeverordnung

Bei der Anrechnung von Einkommen auf die Not-

standshilfe beträgt die Freigrenze für den Ehepartner

(Lebensgefährten bzw. -gefährtin) monatlich € 634,00

sowie zusätzlich monatlich € 275,50 pro Unterhalts-

verpflichtung des Partners.

Achtung:

Unter gewissen Voraussetzungen Freigren-

zenerhöhung ab dem 50. Lebensjahr auf das Zweifa-

che bzw. ab dem 55. Lebensjahr (bei Frauen ab dem

54. Lebensjahr) auf das Dreifache des Grundbetrages

(€ 551,00)!

18. Bewertung von Sachbezügen für

Arbeiter und Angestellte

Der Wert der vollen freien Station (einschließlich Un-

terkunft und Beheizung) beträgt für das Ausgleichs-

zulagenrecht € 278,72 monatlich (für das Steuerrecht

gelten andere Sätze!). Bei teilweiser Gewährung der

vollen freien Station sind anzuwenden:

a) Wohnung (ohne Heizung und

Beleuchtung)

1/10 € 27,87

b) Beheizung und Beleuchtung

1/10 € 27,87

c) erstes und zweites Frühstück

mit je

1/10 € 27,87

d) Mittagessen

3/10 € 83,62

e) Jause

1/10 € 27,87

f) Abendessen

2/10 € 55,74

19. Einkauf von Schul- und Studienzeiten

Damit Schul- und Studienzeiten wirksam werden,

ist ein Beitrag zu entrichten. Dieser Beitrag beträgt

monatlich bei Besuch einer mittleren-,

höheren- oder Hochschule

€ 1.060,20

Erfolgt der Nachkauf durch Versicherte, die vor

dem 1.1.1955 geboren sind, erst nach Vollendung

des 40. Lebensjahres ist ein altersabhängiger

Risikozuschlag zu entrichten.

20. Unterstützungen nach dem Tiroler

Mindestsicherungsgesetz

Alleinstehende und Alleinerziehende

€ 620,87

Volljährige im gemeinsamen Haushalt

€ 465,65

Ab der dritten volljährigen

unterhaltsberechtigten Person

€ 310,43

Minderjährige, für die ein Anspruch

auf Familienbeihilfe besteht

€ 204,43

Stand: 1. Jänner 2015 (Änderungen vorbehalten)

Neue sozialrechtliche

Bestimmungen

Wichtige Änderungen.

Dazuverdienen in der Pension, Rezeptgebühr, Mindestsicherung, Nachkauf von Schulzeiten.

Foto: Wavebreakmedia Micro/Fotolia.com

Familien: Alleinstehende, die für min­

destens ein Kind über sechs Monate im

Jahr Familienbeihilfe bezogen haben,

erhalten den Alleinerzieherabsetzbetrag.

Den Alleinverdienerabsetzbetrag kann

man geltend machen, wenn der Ehe­

partner oder Lebensgefährte nicht mehr

als 6.000 Euro Jahreseinkommen hatte

und für mehr als sechs Monate die Fa­

milienbeihilfe bezogen wurde.

Wichtige Unterlagen.

Zum

AK Steuerspartag oder einer Beratung

durch die AK Experten sollten Sie un­

bedingt die Belege für alle Ausgaben

mitbringen, die geltend gemacht wer­

den sollen. Dazu gehören z. B. Finanz­

amtsbestätigungen von Versicherungen,

Einzahlungsbestätigungen für Spenden

oder Kirchenbeitrag sowie Sozialver­

sicherungsnummer der Kinder für et­

waige Kinderfreibeträge. Falls Sie Ihre

Steuererklärung online durchführen

möchten, sollten Sie Ihren Ausweis bzw.

– falls bereits vergeben – Ihren PIN-

Code vom Finanzamt nicht vergessen!

<<

0800/22 55 10

Anmelden zum

Steuerspartag

M

anche haben ihren Lohn-

steuerausgleich noch nie

gemacht, andere sind sich bei

bestimmten Punkten nicht sicher,

haben individuelle Fragen oder

wollen auf Online umstellen.

Unser Service für alle Beschäf-

tigten: AK Steuerspartage in ganz

Tirol. Rufen Sie an und sichern Sie

sich als AK Mitglied Ihren persön-

lichen Steuertermin.

Sie erhalten nach Terminver-

einbarung von AK Experten und

Mitarbeitern der Finanzämter

Hilfe und Tipps beim Ausfüllen

des Formulars oder der Online-

Variante.

DIE TERMINE

AK Innsbruck:

Mi und Do, 4. und 5. März

AK Imst:

Di, 10. März

AK Kitzbühel:

Mi, 11. März

AK Lienz:

Do, 12. März

AK Reutte:

Mo, 16. März

AK Telfs:

Mi, 18. März

AK Landeck:

Do, 19. März

AK Schwaz:

Di, 24. März

AK Kufstein:

Do, 26. März

ANMELDE-HOTLINE

Unter der Gratis-Telefonnummer

0800/22 55 10 können Sie ab

sofort Ihren ganz persönlichen

Steuertermin vereinbaren. Ver-

gessen Sie nicht, alle notwendi-

gen Unterlagen mitzunehmen

sowie einen Ausweis für die Pin-

Code-Vergabe, falls die Online-Va-

riante durchgeführt werden soll.

Die

Beratungszeiten

sind je-

weils von 9 bis 12 und von 13

bis 17 Uhr. Der Ausgleich kann

rückwirkend für die letzten fünf

Jahre gemacht werden.

ACHTUNG:

Beratung nur zu

nichtselbstständigen Einkünften,

NICHT zu Mieteinkünften bzw.

NICHT für Gewerbescheininha-

ber (mehr auf

www.ak-tirol.com

).

JETZT ANRUFEN!

0800/22 55 10