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THEMA:

AK IM BETRIEB

Nr. 70, Jänner 2015

Insolvenz.

Wenn die Firma pleite ist,

heißt es rasch handeln.

Teamplayer.

Die Experten im AK Betriebsservice stehen im Dauereinsatz. Es gilt, die Tiroler Betriebsräte zu unterstützen.

Denn als Stimme der Belegschaft setzen sie sich für die Rechte der Mitarbeiter ein und tragen im Ernstfall Konflikte aus.

AK hilft Beschäftigten

im Betrieb

A

ls Teamplayer, Berater und An-

sprechpartner sind Betriebsrä-

tinnen und Betriebsräte die

Stimme der Belegschaft für betrieb-

liche Fragen, Anliegen und Probleme,

die die einzelnen Arbeitnehmer nur

schwer allein durchsetzen, und sor-

gen für mehr Demokratie im Betrieb.

Die Beschäftigten haben damit selbst

gewählte Ansprechpartner, die ihre In-

teressen gegenüber der Firmenleitung

vertreten.

Das Betriebsservice der AK Tirol

hilft den Betriebsrätinnen und Be-

triebsräten bei ihrer Arbeit und ist

daher die wichtigste Anlauf- und Be-

ratungsstelle. Hier findet eine intensive

rechtliche Betreuung in arbeitsrecht-

lichen Fragen statt, vor allem bei der

rechtlichen Unterstützung beim Ab-

schluss von Betriebsvereinbarungen,

die immer wichtiger werden. Die AK

Experten werden auch direkt vor Ort

in den Firmen aktiv – gerade bei plötz-

lich auftretenden Krisensituationen ist

dies ein unschätzbarer Vorteil! Bei Be-

triebsversammlungen können Beschäf-

tigte auf das umfangreiche Know-how

der AK Experten zählen.

Aber auch in Betrieben ohne Be-

triebsrat sind die AK Profis im Einsatz:

So konnten allein im vergangenen Jahr

sieben neue Betriebsratskörperschaf-

ten gegründet werden – ein wichtiger

Schritt zu mehr innerbetrieblicher

Mitbestimmung!

Die Mitarbeiter des AK Betriebs-

service sind auch regelmäßig an der

Verhandlung und am Abschluss von

Sozialplänen federführend beteiligt.

Gerade bei Betriebsschließungen und

Personalabbau sind dies wichtige Maß-

nahmen, um die entstehenden Härten

zu mildern. So konnten seit Bestehen

des Betriebsservice der AK Tirol im

Rahmen von Sozialplänen bereits meh-

rere Millionen Euro zugunsten der be-

troffenen Beschäftigten erzielt werden,

dies zusätzlich zu weiteren wichtigen

Maßnahmen wie Arbeitsstiftungen,

Umschulungsmaßnahmen etc.

Selbst aktiv werden.

Laut Ge-

setz muss in jedem Betrieb ein Be-

triebsrat errichtet sein – ausgenommen

davon sind nur jene Betriebe, die weni-

ger als fünf Personen beschäftigen. Die

Aufforderung zur Errichtung des Be-

triebsrates richtet sich allerdings direkt

an die Belegschaft und nicht an den

Arbeitgeber. Die Mitarbeiter müssen

also selbst die Initiative ergreifen. Der

Arbeitgeber darf jedoch eine Betriebs-

ratswahl nicht behindern, sondern hat

sie zu ermöglichen.

Wahl des Betriebsrates.

Die

Gründung eines Betriebsrates erfolgt

durch eine Betriebsratswahl. Diese un-

terliegt genauen Formvorschriften. Für

den ersten Schritt ist es jedoch bei einer

Betriebsratsgründung am allerwich-

tigsten, dass ein paar Interessierte bereit

sind, ein solches Vorhaben in die Hand

zu nehmen und daran mitzuwirken.

<<

M

anche Arbeitgeber behindern die Neugründung eines Be-

triebsrates bereits im Vorfeld, etwa durch Einschüchte-

rungsversuche. So geraten ganze Belegschaften derart unter

Druck, dass sie das Vorhaben wieder aufgeben. Diese Fälle kom-

men immer wieder vor und veranlassen die Arbeiterkammer Tirol,

vom Gesetzgeber zu fordern, dass die „Behinderung der Bildung

von Organen der Arbeitnehmerschaft“ als eigener Tatbestand in

das Arbeitsverfassungsgesetz aufgenommen werden sollte. Da-

mit könnten jene Beschäftigten geschützt werden, die erstmalig

in ihrem Betrieb einen Betriebsrat installieren. AK Präsident Er-

win Zangerl: „Demokratische Umgangsformen im Betrieb müssen

notfalls auch rechtlich ermöglicht werden, das hilft Arbeitgebern

und Beschäftigten gleichermaßen“.

D

as Gesetz zur Errichtung von Betriebsräten wurde im Jahr

1919 beschlossen und ist ein Meilenstein in der Geschich-

te Österreichs auf dem Weg zu besseren Arbeitsbedingungen,

mehr sozialer Gerechtigkeit und Mitbestimmung in den Betrieben.

Es war dies der Vorläufer des seit 1974 geltenden Arbeitsver-

fassungsgesetzes, in dem das Erfolgsmodell der Sozialpartner-

schaft noch weiter ausgebaut wurde. Das Ziel ist aktueller denn je:

Schwierige wirtschaftliche Zeiten sowie die zunehmende Globali-

sierung der Wirtschaft führen dazu, dass es zur Entsolidarisierung

der Arbeitnehmer und zu einer Aushöhlung der Mitbestimmung

der Belegschaft kommt. Viele Arbeitgeber scheuen nach wie vor

die Gründung von Betriebsräten, obwohl dies einen ausgespro-

chen günstigen Einfluss auf das Arbeitsklima hat.

Mehr Mitsprache ermöglichen

Betriebsrat ist gut fürs Arbeitsklima

Wenn die Firma

Pleite macht

Wichtig.

Die Arbeiterkammer ist für die Betroffenen da und kümmert sich um sie. Im letzten

Jahr wurden 7,4 Millionen Euro an offenen Forderungen für die Beschäftigten zurückgeholt.

D

ie Insolvenz des Arbeitgebers

stellt die betroffenen Arbeit-

nehmer vor einen Berg an

Problemen. Im ersten Moment er-

scheint die Angst vor dem Verlust der

hart erarbeiteten Ansprüche und des

Arbeitsplatzes unüberwindbar. In die-

ser Situation bedarf es einer kompe-

tenten und raschen Hilfe.

Das Betriebsservice der AK legt

dabei besonderes Augenmerk darauf,

den betroffenen Arbeitnehmern di-

rekt vor Ort in den Betrieben mit

Rat und Tat zur Seite zu stehen. Für

Arbeitnehmer, denen bereits über län-

gere Zeit der hart erarbeitete Lohn

vorenthalten wurde, sind rasche fach-

kundige Hilfe und das nötige Ein-

fühlungsvermögen in die individuelle

Notlage von elementarer Bedeutung.

Um eine schnelle Auszahlung der

offenen Beträge zu garantieren, wer-

den intensive Gespräche und Ver-

handlungen mit den Insolvenzver-

waltern, Lohnbuchhaltern und dem

Insolvenzentgeltfonds geführt.

Pleiten.

Im Jahr 2014 hat der Plei-

tegeier leider keinen Bogen um Tirol

gemacht: Mehr als 1.400 Arbeitneh-

merinnen und Arbeitnehmer waren

von der Insolvenz ihres Arbeitgebers

unmittelbar betroffen. Es ist dem Be-

triebsservice der AK gelungen, für die

betroffenen Beschäftigten einen Be-

trag in der Höhe von 7,4 Millionen

Euro netto einbringlich zu machen.

Viel Geld, das gerade in derart schlim-

men Lagen doppelt wichtig für die Be-

troffenen und ihre Familien ist.

Wichtig zu wissen.

Wenn Ihre

Firma pleite ist und Ihren Lohn nicht

mehr zahlen kann, springt der Insol-

venzentgeltfonds ein. Sie bekommen

alle Geldleistungen, die Ihnen der

ehemalige Arbeitgeber noch schuldet.

Dazu gehören: Lohn oder Gehalt,

anteilige Sonderzahlungen, Abfer-

tigung, Kündigungsentschädigung,

offene Urlaubstage, Schadenersatzan-

sprüche etc.

Anspruch auf Insolvenzentgelt ha-

ben Arbeitnehmer, ehemalige Arbeit-

nehmer (falls noch Ansprüche offen

sind), freie Dienstnehmer, Heimar-

beiter und die Erben dieser Personen.

Nicht jedoch Personen, die auf der

Basis eines Werkvertrags für die Firma

gearbeitet haben.

<<

Wissen und Kompetenz.

Die Experten des AK Betriebsservice sind für alle Fragen der Beschäftigten bestens gerüstet.

Foto: Jeanette Dietl/Fotolia.com

Foto: Gina Sanders/Fotolia.com

BR-Kolleg für

Westösterreich

R

und 13.000 Betriebsräte

sowie

Personalvertreter

engagieren sich in den drei west-

lichen Bundesländern für ihre

Kollegen, rund 1.500 als Vorsit-

zende. Betriebsräte können er-

folgreich arbeiten, wenn sie gut

geschult sind. Im AK Betriebs-

räte-Kolleg im Bildungshaus

Seehof wird ihnen in Zusam-

menarbeit der AK von Salzburg,

Vorarlberg und Tirol eine hoch-

karätige Ausbildung geboten.

Besonders zu erwähnen ist,

dass die Ausbildung in enger Zu-

sammenarbeit mit dem Institut

für Arbeitsrecht der Universität

Innsbruck erfolgt.

Der erste Lehrgang des Be-

triebsrats-Kollegs wurde im ver-

gangenen Dezember hervorra-

gend abgeschlossen und hat die

Erwartungen sogar übertroffen.

Darüber hinaus bietet die AK

noch zahlreiche kürzere Semi-

narreihen zur Aus- und Fortbil-

dung von Betriebsräten an. Von

„Arbeitsrecht – kurzgefasst“ bis

hin zum Thema „Betriebsverein-

barung“ reicht das Spektrum an

gut nutzbaren Informationen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Alle

Infos unter 0800/ 22 55 22 –

2105.

Für alle Fragen sowie die fachliche

Betreuung einer Betriebsrats-

wahl steht das Betriebsservice

der AK Tirol gerne zur Verfügung:

Tel. 0800/ 22 55 22 - 1919 oder

betriebsservice@ak-tirol.com

Um zu seinem Geld zu kommen,

muss man innerhalb

von sechs

Monaten nach Eröffnung eines

Insolvenzverfahrens einen Antrag

bei der IEF-Service GmbH

einbrin-

gen. Die Experten des AK Betriebs-

service beraten und helfen kosten-

los, berechnen Ihre Ansprüche und

können alle notwendigen Schritte

für Sie durchführen.

!

!