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THEMA:
AK IM BETRIEB
Nr. 70, Jänner 2015
Insolvenz.
Wenn die Firma pleite ist,
heißt es rasch handeln.
Teamplayer.
Die Experten im AK Betriebsservice stehen im Dauereinsatz. Es gilt, die Tiroler Betriebsräte zu unterstützen.
Denn als Stimme der Belegschaft setzen sie sich für die Rechte der Mitarbeiter ein und tragen im Ernstfall Konflikte aus.
AK hilft Beschäftigten
im Betrieb
A
ls Teamplayer, Berater und An-
sprechpartner sind Betriebsrä-
tinnen und Betriebsräte die
Stimme der Belegschaft für betrieb-
liche Fragen, Anliegen und Probleme,
die die einzelnen Arbeitnehmer nur
schwer allein durchsetzen, und sor-
gen für mehr Demokratie im Betrieb.
Die Beschäftigten haben damit selbst
gewählte Ansprechpartner, die ihre In-
teressen gegenüber der Firmenleitung
vertreten.
Das Betriebsservice der AK Tirol
hilft den Betriebsrätinnen und Be-
triebsräten bei ihrer Arbeit und ist
daher die wichtigste Anlauf- und Be-
ratungsstelle. Hier findet eine intensive
rechtliche Betreuung in arbeitsrecht-
lichen Fragen statt, vor allem bei der
rechtlichen Unterstützung beim Ab-
schluss von Betriebsvereinbarungen,
die immer wichtiger werden. Die AK
Experten werden auch direkt vor Ort
in den Firmen aktiv – gerade bei plötz-
lich auftretenden Krisensituationen ist
dies ein unschätzbarer Vorteil! Bei Be-
triebsversammlungen können Beschäf-
tigte auf das umfangreiche Know-how
der AK Experten zählen.
Aber auch in Betrieben ohne Be-
triebsrat sind die AK Profis im Einsatz:
So konnten allein im vergangenen Jahr
sieben neue Betriebsratskörperschaf-
ten gegründet werden – ein wichtiger
Schritt zu mehr innerbetrieblicher
Mitbestimmung!
Die Mitarbeiter des AK Betriebs-
service sind auch regelmäßig an der
Verhandlung und am Abschluss von
Sozialplänen federführend beteiligt.
Gerade bei Betriebsschließungen und
Personalabbau sind dies wichtige Maß-
nahmen, um die entstehenden Härten
zu mildern. So konnten seit Bestehen
des Betriebsservice der AK Tirol im
Rahmen von Sozialplänen bereits meh-
rere Millionen Euro zugunsten der be-
troffenen Beschäftigten erzielt werden,
dies zusätzlich zu weiteren wichtigen
Maßnahmen wie Arbeitsstiftungen,
Umschulungsmaßnahmen etc.
Selbst aktiv werden.
Laut Ge-
setz muss in jedem Betrieb ein Be-
triebsrat errichtet sein – ausgenommen
davon sind nur jene Betriebe, die weni-
ger als fünf Personen beschäftigen. Die
Aufforderung zur Errichtung des Be-
triebsrates richtet sich allerdings direkt
an die Belegschaft und nicht an den
Arbeitgeber. Die Mitarbeiter müssen
also selbst die Initiative ergreifen. Der
Arbeitgeber darf jedoch eine Betriebs-
ratswahl nicht behindern, sondern hat
sie zu ermöglichen.
Wahl des Betriebsrates.
Die
Gründung eines Betriebsrates erfolgt
durch eine Betriebsratswahl. Diese un-
terliegt genauen Formvorschriften. Für
den ersten Schritt ist es jedoch bei einer
Betriebsratsgründung am allerwich-
tigsten, dass ein paar Interessierte bereit
sind, ein solches Vorhaben in die Hand
zu nehmen und daran mitzuwirken.
<<
M
anche Arbeitgeber behindern die Neugründung eines Be-
triebsrates bereits im Vorfeld, etwa durch Einschüchte-
rungsversuche. So geraten ganze Belegschaften derart unter
Druck, dass sie das Vorhaben wieder aufgeben. Diese Fälle kom-
men immer wieder vor und veranlassen die Arbeiterkammer Tirol,
vom Gesetzgeber zu fordern, dass die „Behinderung der Bildung
von Organen der Arbeitnehmerschaft“ als eigener Tatbestand in
das Arbeitsverfassungsgesetz aufgenommen werden sollte. Da-
mit könnten jene Beschäftigten geschützt werden, die erstmalig
in ihrem Betrieb einen Betriebsrat installieren. AK Präsident Er-
win Zangerl: „Demokratische Umgangsformen im Betrieb müssen
notfalls auch rechtlich ermöglicht werden, das hilft Arbeitgebern
und Beschäftigten gleichermaßen“.
D
as Gesetz zur Errichtung von Betriebsräten wurde im Jahr
1919 beschlossen und ist ein Meilenstein in der Geschich-
te Österreichs auf dem Weg zu besseren Arbeitsbedingungen,
mehr sozialer Gerechtigkeit und Mitbestimmung in den Betrieben.
Es war dies der Vorläufer des seit 1974 geltenden Arbeitsver-
fassungsgesetzes, in dem das Erfolgsmodell der Sozialpartner-
schaft noch weiter ausgebaut wurde. Das Ziel ist aktueller denn je:
Schwierige wirtschaftliche Zeiten sowie die zunehmende Globali-
sierung der Wirtschaft führen dazu, dass es zur Entsolidarisierung
der Arbeitnehmer und zu einer Aushöhlung der Mitbestimmung
der Belegschaft kommt. Viele Arbeitgeber scheuen nach wie vor
die Gründung von Betriebsräten, obwohl dies einen ausgespro-
chen günstigen Einfluss auf das Arbeitsklima hat.
Mehr Mitsprache ermöglichen
Betriebsrat ist gut fürs Arbeitsklima
Wenn die Firma
Pleite macht
Wichtig.
Die Arbeiterkammer ist für die Betroffenen da und kümmert sich um sie. Im letzten
Jahr wurden 7,4 Millionen Euro an offenen Forderungen für die Beschäftigten zurückgeholt.
D
ie Insolvenz des Arbeitgebers
stellt die betroffenen Arbeit-
nehmer vor einen Berg an
Problemen. Im ersten Moment er-
scheint die Angst vor dem Verlust der
hart erarbeiteten Ansprüche und des
Arbeitsplatzes unüberwindbar. In die-
ser Situation bedarf es einer kompe-
tenten und raschen Hilfe.
Das Betriebsservice der AK legt
dabei besonderes Augenmerk darauf,
den betroffenen Arbeitnehmern di-
rekt vor Ort in den Betrieben mit
Rat und Tat zur Seite zu stehen. Für
Arbeitnehmer, denen bereits über län-
gere Zeit der hart erarbeitete Lohn
vorenthalten wurde, sind rasche fach-
kundige Hilfe und das nötige Ein-
fühlungsvermögen in die individuelle
Notlage von elementarer Bedeutung.
Um eine schnelle Auszahlung der
offenen Beträge zu garantieren, wer-
den intensive Gespräche und Ver-
handlungen mit den Insolvenzver-
waltern, Lohnbuchhaltern und dem
Insolvenzentgeltfonds geführt.
Pleiten.
Im Jahr 2014 hat der Plei-
tegeier leider keinen Bogen um Tirol
gemacht: Mehr als 1.400 Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer waren
von der Insolvenz ihres Arbeitgebers
unmittelbar betroffen. Es ist dem Be-
triebsservice der AK gelungen, für die
betroffenen Beschäftigten einen Be-
trag in der Höhe von 7,4 Millionen
Euro netto einbringlich zu machen.
Viel Geld, das gerade in derart schlim-
men Lagen doppelt wichtig für die Be-
troffenen und ihre Familien ist.
Wichtig zu wissen.
Wenn Ihre
Firma pleite ist und Ihren Lohn nicht
mehr zahlen kann, springt der Insol-
venzentgeltfonds ein. Sie bekommen
alle Geldleistungen, die Ihnen der
ehemalige Arbeitgeber noch schuldet.
Dazu gehören: Lohn oder Gehalt,
anteilige Sonderzahlungen, Abfer-
tigung, Kündigungsentschädigung,
offene Urlaubstage, Schadenersatzan-
sprüche etc.
Anspruch auf Insolvenzentgelt ha-
ben Arbeitnehmer, ehemalige Arbeit-
nehmer (falls noch Ansprüche offen
sind), freie Dienstnehmer, Heimar-
beiter und die Erben dieser Personen.
Nicht jedoch Personen, die auf der
Basis eines Werkvertrags für die Firma
gearbeitet haben.
<<
Wissen und Kompetenz.
Die Experten des AK Betriebsservice sind für alle Fragen der Beschäftigten bestens gerüstet.
Foto: Jeanette Dietl/Fotolia.com
Foto: Gina Sanders/Fotolia.com
BR-Kolleg für
Westösterreich
R
und 13.000 Betriebsräte
sowie
Personalvertreter
engagieren sich in den drei west-
lichen Bundesländern für ihre
Kollegen, rund 1.500 als Vorsit-
zende. Betriebsräte können er-
folgreich arbeiten, wenn sie gut
geschult sind. Im AK Betriebs-
räte-Kolleg im Bildungshaus
Seehof wird ihnen in Zusam-
menarbeit der AK von Salzburg,
Vorarlberg und Tirol eine hoch-
karätige Ausbildung geboten.
Besonders zu erwähnen ist,
dass die Ausbildung in enger Zu-
sammenarbeit mit dem Institut
für Arbeitsrecht der Universität
Innsbruck erfolgt.
Der erste Lehrgang des Be-
triebsrats-Kollegs wurde im ver-
gangenen Dezember hervorra-
gend abgeschlossen und hat die
Erwartungen sogar übertroffen.
Darüber hinaus bietet die AK
noch zahlreiche kürzere Semi-
narreihen zur Aus- und Fortbil-
dung von Betriebsräten an. Von
„Arbeitsrecht – kurzgefasst“ bis
hin zum Thema „Betriebsverein-
barung“ reicht das Spektrum an
gut nutzbaren Informationen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Alle
Infos unter 0800/ 22 55 22 –
2105.
Für alle Fragen sowie die fachliche
Betreuung einer Betriebsrats-
wahl steht das Betriebsservice
der AK Tirol gerne zur Verfügung:
Tel. 0800/ 22 55 22 - 1919 oder
betriebsservice@ak-tirol.comUm zu seinem Geld zu kommen,
muss man innerhalb
von sechs
Monaten nach Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens einen Antrag
bei der IEF-Service GmbH
einbrin-
gen. Die Experten des AK Betriebs-
service beraten und helfen kosten-
los, berechnen Ihre Ansprüche und
können alle notwendigen Schritte
für Sie durchführen.
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