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Nr. 70, Jänner 2015
1. Pensionserhöhung
Die Pensionserhöhung 2015 beträgt
für alle Pensionen einheitlich 1,7 %.
2. Familienbeihilfe
Die Höhe der Familienbeihilfe ist abhängig vom
Alter des Kindes sowie der Anzahl der Kinder.
Alter des Kindes
Betrag pro
Monat
ab Geburt
€ 109,70
ab 3 Jahren
€ 117,30
ab 10 Jahren
€ 136,20
ab 19 Jahren
€ 158,90
Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe
erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für
jedes Kind, wenn sie:
- Für 2 Kinder gewährt wird, um € 6,70 für jedes Kind
- Für 3 Kinder gewährt wird, um € 16,60 für jedes Kind
- Für 4 Kinder gewährt wird, um € 25,50 für jedes Kind
- Für 5 Kinder gewährt wird, um € 30,80 für jedes Kind
- Für 6 Kinder gewährt wird, um € 34,30 für jedes Kind
- Für 7 und mehr Kinder gewährt wird, um € 50 für
jedes Kind
Erhöhungsbetrag für behindertes Kind € 150,00
Gleichzeitig mit der Familienbeihilfe wird der Kinder-
absetzbetrag von € 58,40 für jedes Kind ausbezahlt.
3. Kinderbetreuungsgeld
Pauschalvarianten:
bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten
(+ 6 Monate bei Teilung mit Partner)
monatlich ca.
€ 436,00
bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten
(+ 4 Monate bei Teilung mit Partner)
monatlich ca.
€ 624,00
bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten
(+ 3 Monate bei Teilung mit Partner)
monatlich ca.
€ 800,00
bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten
(+ 2 Monate bei Teilung mit Partner)
monatlich ca.
€ 1.000,00
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:
bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate
bei Teilung mit Partner) 80 % des Wochengeldes
(max. € 2.000,00 monatlich)
Zuverdienstgrenzen und Beihilfe auf Anfrage!
4. Ausgleichszulagenrichtsätze
in der Pensionsversicherung
1. Alleinstehende Pensionisten
€ 872,31
2. Ehepaare im gemeinsamen Haushalt € 1.307,89
3. Halbwaisen bis zum 24. Lebensjahr € 320,84
Vollwaisen bis zum 24. Lebensjahr
€ 481,75
Halbwaisen über dem 24. Lebensjahr € 570,14
Vollwaisen über dem 24. Lebensjahr € 872,31
4. Richtsatzerhöhung pro Kind
€ 134,59
5. Die Lehrlingsentschädigung wird bei der
Bemessung der Ausgleichszulage nicht
berücksichtigt bis zum Betrag von
€ 204,89
5. Kinderzuschuss in der
Pensionsversicherung
€ 29,07
6. Pflegegeld
Stufe 1
€ 154,20
bei Pflegebedarf von durchschnittlich
mehr als 65 Std. im Monat.
Stufe 2
€ 284,30
bei Pflegebedarf von durchschnittlich
mehr als 95 Std. im Monat.
Stufe 3
€ 442,90
bei Pflegebedarf von durchschnittlich
mehr als 120 Std. im Monat.
Stufe 4
€ 664,30
bei Pflegebedarf von durchschnittlich
mehr als 160 Std. im Monat.
Stufe 5
€ 902,30
bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr
als 180 Std. im Monat, wenn ein außergewöhnlicher
Pflegeaufwand erforderlich ist.
Stufe 6
€ 1.260,00
bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180
Std. im Monat, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreu-
ungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmä-
ßig während des Tages und der Nacht zu erbringen
sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeper-
son während des Tages und der Nacht erforderlich ist,
weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremd-
gefährdung gegeben ist.
Stufe 7
€ 1.655,80
bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180
Std. im Monat, wenn keine zielgerichteten Bewegun-
gen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung
möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vor-
liegt.
7. Geringfügigkeitsgrenze gem. § 5 ASVG
Bei täglichem Verdienst bis
€ 31,17
monatlichem Verdienst bis
€ 405,98
besteht keine Vollversicherungspflicht.
8. Beiträge zur freiwilligen Versicherung
Der Beitrag zur freiwilligen Pensionsversicherung
beträgt für Arbeiter und Angestellte mindestens
(Beitragsgrundlage € 744,00)
€ 169,63
höchstens (Beitragsgrundlage € 5.425,00) € 1.236,90
Der Beitrag zur Selbstversicherung in der
Krankenversicherung beträgt mindestens € 97,01
höchstens
€ 388,04
Der Beitrag zur Selbstversicherung
bei geringfügiger Beschäftigung beträgt
monatlich für Arbeiter und Angestellte
€ 57,30
9. Höchstbeitragsgrundlagen
Pensions-, Unfall-, Arbeitslosen-,
Krankenversicherung monatlich
€ 4.650,00
10. Dazuverdienen für ASVG Pensionisten
(gilt nicht für Ausgleichszulagenempfänger!)
a) Zu einer vorzeitigen Alterspension:
Dazuverdienen bis höchstens € 405,98 monatlich
Das gilt für
Familien und Senioren
Neue Werte.
Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Geringfügigkeitsgrenze und Mindestpension auf einen Blick.
THEMA:
ARBEIT & ZUKUNFT
B
ewerbung ist Marketing in eigener Sache.
Dabei können ein paar Tipps nicht schaden.
Die stehen in der AK Broschüre
„Bewerbung“
.
Es geht um richtige Vorbereitung, die verschie
denen Formen der Bewerbung, das Zusammen
stellen der Unterlagen und um das Bewerbungs
gespräch. Positive und negative Beispiele helfen,
Fehler zu vermeiden. Außerdem liefert die zweite
Broschüre
„Jobsuche – Jobwechsel“
alles
Wichtige aus arbeitsrechtlicher Sicht, wie zu den
Vertragstypen, zu befristetem und unbefristetem
Arbeitsverhältnis und vieles mehr. Die beiden AK Broschüren können kos
tenlos angefordert werden unter Telefon 0800/22 55 22 - 1515 oder
herunterladen auf ak-tirol.com
E
in wahrer Fundus für Jobsuchende ist die
Online-Plattform whatchado.com. Sieben
Fragen, sieben Antworten: Ebenso kurz wie aus
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um Berufsbilder, Karrieren oder Betriebe zu
entdecken. Außerdem gibt’s die Möglichkeit zum
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Video-Story alle thematisch dazu passenden frei
en Stellen, für die noch die geeigneten neuen Mitarbeiter gesucht werden.
Damit einer hoffentlich erfolgreichen Bewerbung nichts mehr imWege
steht. Also am besten gleich reinklicken auf whatchado.com
Tipps für die Stellensuche
Online-Plattform Whatchado
Keine Angst.
Wer gut vorbereitet zum Vorstellungsgespräch geht, muss sich nicht
fürchten.
Tücken vermeiden
beim Bewerben
Perfekt vorbereitet.
Beim Vorstellungstermin hapert es meist an der Darstellung der eigenen
Fähigkeiten und amWissen über das Unternehmen. Das lässt sich leicht vermeiden.
W
er zum Bewerbungsge-
spräch eingeladen wird,
hat die wichtigste Hürde
schon geschafft. Jetzt bloß keine Panik,
es geht ums persönliche Kennenlernen.
Bereiten Sie sich in Ruhe auf diesen
Termin vor. Personalzuständige wollen
überzeugt werden.
Mangelnde Vorbereitung.
Denn Fehler Nummer eins ist die
mangelnde Vorbereitung auf das Ge-
spräch. Ein Vorstellungstermin ist kein
Blind Date. Es geht in erster Linie um
die eigenen Fähigkeiten, Stärken und
Erfahrungen. Die müssen an die Frau
bzw. an den Mann gebracht werden.
Das ist das Um und Auf. Da reicht
der Lebenslauf nicht aus. Nützen Sie
die Chance, sich im rechten Licht zu
präsentieren. Am besten, Sie beschrei-
ben durch anschauliche Beispiele, wie
Sie Ihre Kompetenzen gerade bei dieser
Stelle gut einbringen und nutzen kön-
nen.
Ein weiterer Minuspunkt ist man-
gelndesWissen über das Unternehmen.
Dabei könnte dies so leicht vermieden
werden: Die Homepage des Unterneh-
mens genau studieren, Zeitungsartikel
über das Unternehmen suchen, Bran-
chen-Informationen sammeln und den
Gesprächspartner googeln.
Zu wenig Vorstellung über Karriere-
pläne und Ziele ist ein weiteres Man-
ko bei Bewerbern, vor allem bei Be-
rufseinsteigern. Es schadet nicht, laut
ZUKUNFTSMUSIK
Videos im Trend
B
ei großen Unternehmen sind
Videos für die Personalsuche
bereits durchaus üblich. Bei dieser
Art von Personalsuche wird die aus
geschriebene Stelle samt Anforde
rungen genau beschrieben, oft auch
gleich samt Unternehmenskultur.
Meist werden die Videos auf die ei
gene Homepage gestellt. Sehr selten
noch verirrt sich ein Bewerbungsvi
deo in die Hände von Personalchefs,
in dem sich ein Bewerber selbst dar
stellt. Aber auch das wird in Zukunft
in bestimmten Branchen und Ziel
gruppen zum Trend und sollte dann
auch professionell gestaltet sein.
AK BROSCHÜREN
2.700 KARRIEREN
Foto: Maridav/Fotolia.com
darüber nachzudenken, wo man selbst
in fünf Jahren stehen möchte, welche
Weiterbildungen man machen möch-
te. Dadurch kann man Begeisterung
und Identifikation mit dem Unterneh-
men signalisieren.
Und noch ein Tipp: Eine realistische
Gehaltsvorstellung schützt Bewerber
vor Absagen aus dem Grund überzo-
gener Entlohnungserwartungen. Am
besten, Sie geben eine Bandbreite an.
Zu redselig.
Manche Bewerber
sind schlichtweg zu redselig. Das Ge-
genteil ist aber auch nicht optimal: Zu
knappe Antworten lassen auf mangeln-
des Engagement schließen. Auch wer
keine Fragen stellt, wird oft als desin-
teressiert eingestuft. Also ruhig fragen.
So kann man auch das Gegenüber ein-
binden.
Ein weiteres Fettnäpfchen, in das
man tunlichst nicht tappen sollte, ist
schlechtes Nachreden über frühere
Chefs oder Kollegen.
Unehrlich.
Neigen Sie nicht zu
Übertreibungen oder zu unrichtigen
Angaben, denn früher oder später
können Falschangaben zu einer unan-
genehmen Situation führen. Seien Sie
ehrlich und authentisch. Vertrauen
Sie auf Ihre Stärken, Schwächen sind
menschlich. Lücken im Lebenslauf
nicht verschweigen. Überlegen Sie, wie
Sie reagieren, wenn Sie darauf ange-
sprochen werden.
Unpünklich.
Kaum zu glauben,
aber Realität: Unpünktlichkeit kommt
oft vor und gilt als absolutes No-Go.
Besser ein paar Minuten zu früh dran
sein und sich noch einmal sammeln.
So kann man entspannt ins Gespräch
gehen. Pünktlichkeit vermeidet Stress,
Unpünktlichkeit kann ein Absage-
Grund sein.
Heikle Fragen.
Sicheres Auftre-
ten, Ruhe und Gelassenheit, Haltung,
Gestik sowie gute Antworten auf un-
liebsame Fragen sind wichtig. Also den
Gesprächsverlauf vorab durchspielen.
Typische Fragen sind etwa: Warum ha-
ben Sie sich gerade bei uns beworben?
Wie würden Sie sich selbst beschreiben?
Was sind Ihre Schwächen? Auch dazu
sachliche Antworten überlegen und am
besten vorher trainieren.
Dresscode.
Die Kleidung sollte
dem Job angepasst sein. Als Führungs-
kraft ist Kostüm oder Anzug Pflicht,
Kreative dürfen auch bei der Kleidung
kreativ sein, für kommunikative Tätig-
keiten gehen auch Jeans und ein Hemd.
Achtung Damen: Nicht zu offenherzig
kleiden, Make-up und Parfum dezent
verwenden.
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Foto: Robert Kneschke/Fotolia.com
Mehr Infos finden Sie auf ak-
tirol.com oder fragen Sie nach
bei unseren Bildungsexperten
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