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K

ONSUMENT

&

R

ECHT

4

Nr. 76, Juli/August 2015

I

mmer häufiger klagen Kon-

sumenten über dasselbe Pro-

blem: Man surft mit dem Han-

dy im Internet, klickt in einer

eMail oder auf Facebook auf einen

Link und in der nächsten Rech-

nung findet man plötzlich Kosten

für ein angeblich abgeschlossenes

Abo. Dafür verantwortlich sind so-

genannte „Content-Dienste“

(auch

als „Premium-Dienste“, „Digitale

Güter extern“, „Wap/Web Billing“

o. ä. bezeichnet)

, die über die Han-

dyrechnung abgerechnet werden,

aber mit dem eigentlichen Handy-

vertrag nichts zu tun haben.

Die Beschwerden über die-

se oft undurchsichtigen Zu-

satzdienste haben gemeinsam,

dass die Konsumenten die

Forderungen nicht nachvoll-

ziehen können bzw. glaub-

haft angeben, derartige Ver-

tragsverhältnisse keinesfalls

bewusst abgeschlossen zu

haben. Außerdem sind für Ver-

tragsabschlüsse im Internet

gesetzliche Informationspflichten

vorgeschrieben, die vielfach nicht

eingehalten werden. Besonders är-

gerlich: Wer die Handyrechnung

nicht bezahlt, dem droht die Sperre

des Anschlusses und die Kündi-

gung des Handyvertrages.

Leider wehren sich viele Konsu-

menten zu spät oder überhaupt nicht

gegen diese ungerechtfertigten For-

derungen. Damit werden dubiosen

Diensteanbietern gute Geschäfte

ermöglicht. Die AK Tirol wollte

wissen, wie Mobilfunkbetreiber

mit diesem Thema umgehen und

holte zwischen Oktober 2014 und

April 2015 Stellungnahmen der

Unternehmen ein:

Die Ergebnisse im Detail

A1 Telekom Austria

ermöglicht

jederzeit die telefonische Sperre

solcher Dienste und richtet auch

bei jedem diesbezüglichen Ein-

spruch automatisch eine Sperre

ein. Weiters werden Kunden mit

einer kostenlosen SMS über jeden

Abo-Abschluss informiert.

HoT

gibt an, dass bei Beanstan-

dungen Daten zwischen dem je-

weiligen Anbieter und dem Kun-

den übermittelt würden, jedoch

sei in der erst kurzen (Anfang

2015) Tätigkeit am Markt noch

kein solcher Fall aufgetreten.

Hutchison Drei Austria

über-

prüft bei Einsprüchen den Be-

stellvorgang in den eigenen Sys-

temen und holt beim jeweiligen

Anbieter einen Nachweis für

die Einhaltung der gesetzlichen

Vorschriften ein. Mit einer Ju-

gendschutzsperre können ko-

stenpflichtige Inhalte gesperrt

werden.

T-Mobile Austria (tele:ring)

bietet nach Prüfung und Bereit-

stellung der Unternehmerdaten

an, die bestrittenen Forderungen

gutzuschreiben, wenn der Weiter-

leitung der Daten an den jewei-

ligen Dienstanbieter zugestimmt

wird. Online können aktive Abos

und Kontaktmöglichkeiten zu den

jeweiligen Anbietern kontrolliert

werden. Eine präventive Sperre

der Dienste ist möglich. Wenn be-

kannt ist, dass ein Minderjähriger

das Handy nutzt, werden diese

sogar automatisch gesperrt.

UPC Mobile

führt an, solche

Dienste derzeit gar nicht anzu-

bieten.

Zwischenzeitlich sind laufend Be-

mühungen der Anbieter festzustel-

len, das Service zu verbessern, Hut-

chison Drei hat etwa kürzlich über

die Einführung einer automatischen

Information per eMail und SMS

und eine Sperre der Contentdienste

bei Beschwerden informiert.

Fazit.

Die Erhebung zeigt, dass

sich alle Provider der Problema-

tik bewusst sind und unterschied-

lich umfangreiche Maßnahmen

setzen, um Kunden zu schützen.

Die AK Tirol setzt sich bereits

seit geraumer Zeit dafür ein, dass

im Bereich der Content-Dienste

gesetzliche Regelungen erlassen

werden. Solche haben sich bereits

bei Mehrwertdiensten oder Daten-

volumen bewährt und die Problem-

fälle deutlich reduziert. Das Ein-

spruchsverfahren sollte einheitlich

erleichtert werden: Entweder ist

die Forderung unverzüglich nach-

zuweisen oder sie ist auszubuchen.

Der Gesetzgeber muss reagieren

und entsprechende Regelungen für

ein einheitlich hohes Schutzniveau

erlassen.

A

bis Z – Unsere Angebote im Über-

blick

, lautet der Titel einer Broschüre,

mit der Mitglieder über die Leistungen

ihrer AK Tirol und aller Abteilungen

informiert werden. Egal, ob Arbeits-,

Sozial-, Konsumenten-, Wohn- und

Steuerrecht oder in Wirtschafts-, Jugend-

sowie Bildungsfragen: Die AK Experten

sind in Innsbruck und in allen Bezirken

für Sie da. Es gibt noch zahlreiche

weitere Angebote: Vom Magazin „Kon-

sument“ über die Arbeiterzeitung bis

hin zur AK Bücherei samt eBooks oder

Bildungsbeihilfen. Die Broschüre kann

kostenlos unter Tel 0800/22 55 22 –

1300 angefordert werden oder steht als

Download auf

ak-tirol.com

bereit.

D

erzeit werden in Innsbruck die

kostenpflichtigen Parkstraßen massiv

ausgeweitet. In der Reichenau, in Pradl,

Hötting West und anderen Stadtteilen,

die bisher nicht bewirtschaftet wurden,

kostet nun oder in Bälde das Parken 70

Cent pro halbe Stunde bzw. 7 Euro für

den gesamten Tag. Das bedeutet gerade

für die zahlreichen Einpendler, die in

diesen Stadtteilen arbeiten, eine extreme

Kostenbelastung, ohne oftmals eine

brauchbare Alternative zu haben. Bei 20

Arbeitstagen in einemMonat betragen

die Parkkosten 140 Euro und damit etwa

gleich viel, wie für einen Stellplatz in einer

Parkgarage in der Innenstadt. Selbst wenn

diese Einpendler bereit wären, einen

Garagenplatz zu mieten, so können sie es

in den neu geschaffenen Parkstraßen oft

gar nicht, denn dort gibt es praktisch keine

öffentlichen Tiefgaragen.

Deshalb fordert die AK Tirol erneut die

Einführung einer kostengünstigen Ein-

pendlerparkkarte für alle. Die Stadt hat die-

se Forderung aber bislang abgelehnt und

verweist auf eine Ausnahmebewilligung

für Pendler, falls öffentliche Verkehrsmittel

nicht zumutbar sind. Die Kriterien dafür

sind aber derart streng (Pendlerweg mehr

als 2,5 Stunden), dass kaum ein Pendler

darauf Anspruch hat. Falls auch Sie von

den neu eingeführten Parkstraßen betrof-

fen sind, schildern Sie uns Ihre Probleme

unter

wirtschaftspolitik@ak-tirol.com

Alle Leistungen auf einen Blick

Innsbruck-Pendler bitte bei derAKmelden!

AK BROSCHÜRE

PROBLEME MIT PARKSTRASSEN

•Werden in der Telefonrechnung nicht

nachvollziehbare Forderungen wie Content-

Dienste verrechnet, sollten Sie die

Rechnung

so rasch wie möglich beeinspruchen

,

längstens binnen 3 Monaten. Den Einspruch

schriftlich, aus Beweisgründen am besten per

Einschreiben mit Rückschein, erheben.

• Falls der Anbieter die strittige Forderung

nicht ausbucht, kann man sich binnen

eines Monats an die Schlichtungsstelle der

RTR wenden und ein

kostenloses Schlich-

tungsverfahren

beantragen, in dem der

Einspruch genau überprüft wird. In vielen

von der AK Tirol vertretenen Fällen wurden

Content-Dienst-Forderungen nach erfolgtem

Einspruch und Einschaltung der RTR ausge-

bucht.

• Eine

präventive Sperre von Content-Diens­

ten

ist insbesondere bei minderjährigen

Nutzern sinnvoll, so sind sie vor „Fallen“ im

Netz besser geschützt.

Was tun bei

Problemen?

Ärger über Content-Dienste

Vorsicht.

Mit dem Handy im Internet surfen, Klingeltöne und Spiele herunterladen, einen

Link anklicken und plötzlich fallen Kosten für ein Abo an? Die Beschwerden häufen sich.

DRAUFZAHLER

FACTS

Telefonieren

mit Köpfchen

Vorsicht: Teurer

Goldsparplan!

F

rau B. dachte, dass eine Veranlagung

in Gold eine optimale Vorsorge für die

Zukunft bedeutet. Zudemwurde sie noch

von einer Vermittlerin „ermuntert“, den

sogenannten „Goldsparplan“ der Firma

Multi-Invest Sachwerte GmbH

mit Sitz

in Frankfurt amMain abzuschließen, was

sie imDezember 2011 auch tat. Nicht be-

wusst war Frau B., dass für die Einrichtung

des Sparplans einmalig und pauschal ein

Betrag von 1.500 Euro zu bezahlen ist.

Frau B. hat umgehend den Rücktritt er-

klärt, allerdings wollte die Firma von einer

Falschberatung und einer Irreführung in

der Beratung nichts wissen und beauftrag-

te eine deutsche Anwaltskanzlei mit der

weiteren Betreibung der Forderung. Die

AK Lienz intervenierte bei der Multi-Invest

Sachwerte GmbH. Doch die Firma rückte

von der Forderung nicht ab.

Frau B. nahm das Risiko in Kauf,

geklagt zu werden und bezahlte nicht. Im

Mai 2015 forderte ein österreichisches

Inkassobüro sie neuerlich zur Zahlung auf.

Die AK Lienz berief sich auf Verjährung.

Das Inkassobüro teilte diese Rechtsansicht

und stellte die Bearbeitung ein.

Frau B. hat sich mit Hilfe der AK-Exper-

ten durchgesetzt.

V

on A wie

Abonnement

über E wie

Einspruch

und P wie

Phishing

bis

hin zu Z wie

Zertifikaten

bietet die AK

Broschüre

„Mit dem

Handy telefonieren“

das Wichtigste zur

Handynutzung. Gerade

Sicherheitsfragen oder

Probleme mit überhöh-

ten Rechnungen rücken

immer mehr in den

Vordergrund und auch

hier ist die Broschüre der

AK Konsumentenschüt-

zer ein hilfreicher Begleiter. Kostenlos

anfordern unter 0800/22 55 22 – 1836

bzw. herunterladen auf

ak-tirol.com

Foto: tunedin

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Foto: Javier Brosch

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CONTENT-DIENSTE

Foto: Andrey Popov/Fotolia.com

Foto: Andres Rodriguez/Fotolia.com