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ONSUMENT
&
R
ECHT
4
Nr. 76, Juli/August 2015
I
mmer häufiger klagen Kon-
sumenten über dasselbe Pro-
blem: Man surft mit dem Han-
dy im Internet, klickt in einer
eMail oder auf Facebook auf einen
Link und in der nächsten Rech-
nung findet man plötzlich Kosten
für ein angeblich abgeschlossenes
Abo. Dafür verantwortlich sind so-
genannte „Content-Dienste“
(auch
als „Premium-Dienste“, „Digitale
Güter extern“, „Wap/Web Billing“
o. ä. bezeichnet)
, die über die Han-
dyrechnung abgerechnet werden,
aber mit dem eigentlichen Handy-
vertrag nichts zu tun haben.
Die Beschwerden über die-
se oft undurchsichtigen Zu-
satzdienste haben gemeinsam,
dass die Konsumenten die
Forderungen nicht nachvoll-
ziehen können bzw. glaub-
haft angeben, derartige Ver-
tragsverhältnisse keinesfalls
bewusst abgeschlossen zu
haben. Außerdem sind für Ver-
tragsabschlüsse im Internet
gesetzliche Informationspflichten
vorgeschrieben, die vielfach nicht
eingehalten werden. Besonders är-
gerlich: Wer die Handyrechnung
nicht bezahlt, dem droht die Sperre
des Anschlusses und die Kündi-
gung des Handyvertrages.
Leider wehren sich viele Konsu-
menten zu spät oder überhaupt nicht
gegen diese ungerechtfertigten For-
derungen. Damit werden dubiosen
Diensteanbietern gute Geschäfte
ermöglicht. Die AK Tirol wollte
wissen, wie Mobilfunkbetreiber
mit diesem Thema umgehen und
holte zwischen Oktober 2014 und
April 2015 Stellungnahmen der
Unternehmen ein:
Die Ergebnisse im Detail
•
A1 Telekom Austria
ermöglicht
jederzeit die telefonische Sperre
solcher Dienste und richtet auch
bei jedem diesbezüglichen Ein-
spruch automatisch eine Sperre
ein. Weiters werden Kunden mit
einer kostenlosen SMS über jeden
Abo-Abschluss informiert.
•
HoT
gibt an, dass bei Beanstan-
dungen Daten zwischen dem je-
weiligen Anbieter und dem Kun-
den übermittelt würden, jedoch
sei in der erst kurzen (Anfang
2015) Tätigkeit am Markt noch
kein solcher Fall aufgetreten.
•
Hutchison Drei Austria
über-
prüft bei Einsprüchen den Be-
stellvorgang in den eigenen Sys-
temen und holt beim jeweiligen
Anbieter einen Nachweis für
die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften ein. Mit einer Ju-
gendschutzsperre können ko-
stenpflichtige Inhalte gesperrt
werden.
•
T-Mobile Austria (tele:ring)
bietet nach Prüfung und Bereit-
stellung der Unternehmerdaten
an, die bestrittenen Forderungen
gutzuschreiben, wenn der Weiter-
leitung der Daten an den jewei-
ligen Dienstanbieter zugestimmt
wird. Online können aktive Abos
und Kontaktmöglichkeiten zu den
jeweiligen Anbietern kontrolliert
werden. Eine präventive Sperre
der Dienste ist möglich. Wenn be-
kannt ist, dass ein Minderjähriger
das Handy nutzt, werden diese
sogar automatisch gesperrt.
•
UPC Mobile
führt an, solche
Dienste derzeit gar nicht anzu-
bieten.
Zwischenzeitlich sind laufend Be-
mühungen der Anbieter festzustel-
len, das Service zu verbessern, Hut-
chison Drei hat etwa kürzlich über
die Einführung einer automatischen
Information per eMail und SMS
und eine Sperre der Contentdienste
bei Beschwerden informiert.
Fazit.
Die Erhebung zeigt, dass
sich alle Provider der Problema-
tik bewusst sind und unterschied-
lich umfangreiche Maßnahmen
setzen, um Kunden zu schützen.
Die AK Tirol setzt sich bereits
seit geraumer Zeit dafür ein, dass
im Bereich der Content-Dienste
gesetzliche Regelungen erlassen
werden. Solche haben sich bereits
bei Mehrwertdiensten oder Daten-
volumen bewährt und die Problem-
fälle deutlich reduziert. Das Ein-
spruchsverfahren sollte einheitlich
erleichtert werden: Entweder ist
die Forderung unverzüglich nach-
zuweisen oder sie ist auszubuchen.
Der Gesetzgeber muss reagieren
und entsprechende Regelungen für
ein einheitlich hohes Schutzniveau
erlassen.
A
bis Z – Unsere Angebote im Über-
blick
, lautet der Titel einer Broschüre,
mit der Mitglieder über die Leistungen
ihrer AK Tirol und aller Abteilungen
informiert werden. Egal, ob Arbeits-,
Sozial-, Konsumenten-, Wohn- und
Steuerrecht oder in Wirtschafts-, Jugend-
sowie Bildungsfragen: Die AK Experten
sind in Innsbruck und in allen Bezirken
für Sie da. Es gibt noch zahlreiche
weitere Angebote: Vom Magazin „Kon-
sument“ über die Arbeiterzeitung bis
hin zur AK Bücherei samt eBooks oder
Bildungsbeihilfen. Die Broschüre kann
kostenlos unter Tel 0800/22 55 22 –
1300 angefordert werden oder steht als
Download auf
ak-tirol.combereit.
D
erzeit werden in Innsbruck die
kostenpflichtigen Parkstraßen massiv
ausgeweitet. In der Reichenau, in Pradl,
Hötting West und anderen Stadtteilen,
die bisher nicht bewirtschaftet wurden,
kostet nun oder in Bälde das Parken 70
Cent pro halbe Stunde bzw. 7 Euro für
den gesamten Tag. Das bedeutet gerade
für die zahlreichen Einpendler, die in
diesen Stadtteilen arbeiten, eine extreme
Kostenbelastung, ohne oftmals eine
brauchbare Alternative zu haben. Bei 20
Arbeitstagen in einemMonat betragen
die Parkkosten 140 Euro und damit etwa
gleich viel, wie für einen Stellplatz in einer
Parkgarage in der Innenstadt. Selbst wenn
diese Einpendler bereit wären, einen
Garagenplatz zu mieten, so können sie es
in den neu geschaffenen Parkstraßen oft
gar nicht, denn dort gibt es praktisch keine
öffentlichen Tiefgaragen.
Deshalb fordert die AK Tirol erneut die
Einführung einer kostengünstigen Ein-
pendlerparkkarte für alle. Die Stadt hat die-
se Forderung aber bislang abgelehnt und
verweist auf eine Ausnahmebewilligung
für Pendler, falls öffentliche Verkehrsmittel
nicht zumutbar sind. Die Kriterien dafür
sind aber derart streng (Pendlerweg mehr
als 2,5 Stunden), dass kaum ein Pendler
darauf Anspruch hat. Falls auch Sie von
den neu eingeführten Parkstraßen betrof-
fen sind, schildern Sie uns Ihre Probleme
unter
wirtschaftspolitik@ak-tirol.comAlle Leistungen auf einen Blick
Innsbruck-Pendler bitte bei derAKmelden!
AK BROSCHÜRE
PROBLEME MIT PARKSTRASSEN
•Werden in der Telefonrechnung nicht
nachvollziehbare Forderungen wie Content-
Dienste verrechnet, sollten Sie die
Rechnung
so rasch wie möglich beeinspruchen
,
längstens binnen 3 Monaten. Den Einspruch
schriftlich, aus Beweisgründen am besten per
Einschreiben mit Rückschein, erheben.
• Falls der Anbieter die strittige Forderung
nicht ausbucht, kann man sich binnen
eines Monats an die Schlichtungsstelle der
RTR wenden und ein
kostenloses Schlich-
tungsverfahren
beantragen, in dem der
Einspruch genau überprüft wird. In vielen
von der AK Tirol vertretenen Fällen wurden
Content-Dienst-Forderungen nach erfolgtem
Einspruch und Einschaltung der RTR ausge-
bucht.
• Eine
präventive Sperre von Content-Diens
ten
ist insbesondere bei minderjährigen
Nutzern sinnvoll, so sind sie vor „Fallen“ im
Netz besser geschützt.
Was tun bei
Problemen?
Ärger über Content-Dienste
Vorsicht.
Mit dem Handy im Internet surfen, Klingeltöne und Spiele herunterladen, einen
Link anklicken und plötzlich fallen Kosten für ein Abo an? Die Beschwerden häufen sich.
DRAUFZAHLER
FACTS
Telefonieren
mit Köpfchen
Vorsicht: Teurer
Goldsparplan!
F
rau B. dachte, dass eine Veranlagung
in Gold eine optimale Vorsorge für die
Zukunft bedeutet. Zudemwurde sie noch
von einer Vermittlerin „ermuntert“, den
sogenannten „Goldsparplan“ der Firma
Multi-Invest Sachwerte GmbH
mit Sitz
in Frankfurt amMain abzuschließen, was
sie imDezember 2011 auch tat. Nicht be-
wusst war Frau B., dass für die Einrichtung
des Sparplans einmalig und pauschal ein
Betrag von 1.500 Euro zu bezahlen ist.
Frau B. hat umgehend den Rücktritt er-
klärt, allerdings wollte die Firma von einer
Falschberatung und einer Irreführung in
der Beratung nichts wissen und beauftrag-
te eine deutsche Anwaltskanzlei mit der
weiteren Betreibung der Forderung. Die
AK Lienz intervenierte bei der Multi-Invest
Sachwerte GmbH. Doch die Firma rückte
von der Forderung nicht ab.
Frau B. nahm das Risiko in Kauf,
geklagt zu werden und bezahlte nicht. Im
Mai 2015 forderte ein österreichisches
Inkassobüro sie neuerlich zur Zahlung auf.
Die AK Lienz berief sich auf Verjährung.
Das Inkassobüro teilte diese Rechtsansicht
und stellte die Bearbeitung ein.
Frau B. hat sich mit Hilfe der AK-Exper-
ten durchgesetzt.
V
on A wie
Abonnement
über E wie
Einspruch
und P wie
Phishing
bis
hin zu Z wie
Zertifikaten
bietet die AK
Broschüre
„Mit dem
Handy telefonieren“
das Wichtigste zur
Handynutzung. Gerade
Sicherheitsfragen oder
Probleme mit überhöh-
ten Rechnungen rücken
immer mehr in den
Vordergrund und auch
hier ist die Broschüre der
AK Konsumentenschüt-
zer ein hilfreicher Begleiter. Kostenlos
anfordern unter 0800/22 55 22 – 1836
bzw. herunterladen auf
ak-tirol.comFoto: tunedin
/Fotolia.comFoto: Javier Brosch
/Fotolia.comCONTENT-DIENSTE
Foto: Andrey Popov/Fotolia.com
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