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Ein stressfreier Urlaub beginnt

schon mit dem richtigen Studium

von Reiseprospekten, Internetsei-

ten oder konkreten Anfragen im

Reisebüro. Und dabei sollte man

auf einige Details achten.

Sammeln & prüfen

Haben Sie Ihr Wunschziel gefun-

den gilt: In den Beschreibungen

im Prospekt bzw. Internet müs-

sen alle relevanten Infos zu den

Leistungen angegeben sein. Die

Beschreibungen auf „reisekatalo-

gisch“ fallen oft sehr blumig und

vielversprechend aus. So bedeutet

„Meerblick“ oder „Strandnähe“

nicht zwingend, dass das Hotel

direkt an einem Badestrand liegt.

„Zentrumsnahe Lage“ kann ein In-

diz auf Umgebungslärm sein. Auf

solche Formulierungen sollten Sie

daher genau achten und im Zwei-

fel beim Reisebüro nachfragen.

Die Beschreibungen sind jeden-

falls verbindlich und werden bei

Buchung Vertragsinhalt.

Die Prospekte sollte man aus

Beweisgründen aufbewahren, bei

Internetbuchungen Screenshots

speichern.

TIPPS

URLAUB & REISE

M

it der

Bankomatkarte

können Sie in

Ländern der Eurozone spesenlos Bargeld

beheben und in vielen Geschäften bezahlen.

Bei der

Kreditkarte

fallen bei Geldbehebungen

dagegen hohe Spesen an. Daher emfiehlt

es sich insbesondere im Euro-Raum, mit der

Bankomatkarte Geld zu beheben und mit

der Kreditkarte zu bezahlen. Aufgrund der

aktuellen Situation in Griechenland sollten

Urlauber mehr Bargeld mitnehmen, möglichst

in kleiner Stückelung.

Reiseschecks

sind sicher,

da sie bei Verlust ersetzt werden, hierzu muss

man die am Scheck aufgedruckte Nummer

angeben können. Bei Kauf und Einlösung sind

jedoch Spesen zu zahlen. Notieren Sie sich zur

Sicherheit alle Servicenummern, damit Sie

Karten imNotfall sofort sperren lassen können.

In der handlichen AK Broschüre „

Tipps

für einen unbeschwerten Urlaub“

fin-

den Sie alle wichtigen Servicenummern

kompakt zusammengefasst.

Innerhalb der EU-Staaten können SieWaren

zum Eigenbedarf in unbegrenzter Menge und

ohne Preislimit einkaufen und importieren. Für

Tabakwaren und Alkoholika gibt es Richtwerte,

die aber bei Darlegung des Eigenbedarfs

überschritten werden können.

Auf der Seite des Finanzministeriums

oder über eine dort bereitgestellte neue App

kann man sich immer aktuell über zulässige

Freigrenzen informieren. Die App ist in den

Stores von Android und Apple verfügbar, Infos

finden Sie hier:

bmf.gv.at/kampagnen/bmf-zoll-app.html

Wissenswertes zu Reisekasse und Zollbestimmungen

DARAUF SOLLTEN SIE ACHTEN

Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen haftet ein Un-

ternehmen für alle Reiseleistungen,

die Anzahlung ist beschränkt, alle

Zahlungen sind gegen Insolvenz

abgesichert und die Rechtsdurch-

setzung ist meist einfach, wenn auf

der Reise etwas schiefgehen sollte.

Bucht man dagegen Hotel, Flug

oder andere Leistungen einzeln,

so haftet jedes Unternehmen nur

für seine eigene Leistung und man

muss sich bei Problemen direkt mit

diesen in Verbindung setzen.

Dabei kann auch das Recht eines

anderen Staates zur Anwendung

kommen oder es muss ein Ge-

richtsstand im Ausland in Kauf

genommen werden. Der Aufwand

der Rechtsdurchsetzung ist somit

höher, auch ist keine einheitliche

Insolvenzabsicherungspflicht vor-

geschrieben.

Bei der Buchung sollte man un-

bedingt darauf achten, ob es sich

dabei um ein Pauschalreiseangebot

handelt.

Buchung im Netz

Vergessen Sie bei Internetbuchungen

nicht, vor dem Absenden noch ein-

mal alle Daten zu kontrollieren,

denn Eingabefehler zu korrigieren,

verursacht oft zusätzliche Kosten.

Insbesondere bei Flugbuchungen

müssen die Daten mit jenen im Rei-

sepass übereinstimmen, sonst kann

die Airline im schlimmsten Fall die

Beförderung verweigern.

Kontrollieren Sie die Informatio-

nen über den Reiseveranstalter, An-

schrift und Kontaktmöglichkeiten

und vergewissern Sie sich (immer

vor Bekanntgabe Ihrer Kreditkar-

tennummer), dass der Veranstalter

eine Insolvenzabsicherung hat.

Unmittelbar nach der Buchung

muss sofort eine schriftliche Bestä-

tigung ausgefolgt werden, die noch

einmal alle relevanten Reise- und

Kontaktdaten enthalten muss.

Formalitäten

Informationen zu Sicherheit im

Reiseland und Einreisebestim-

mungen für österreichische Staats-

bürger können auf der Seite des

Außenministeriums

bmeia.gv.at

kontrolliert werden.

Über Pass- und Visumerforder-

nisse,

Fristen

und Versiche-

rungen muss

auch das Reise-

büro informieren.

Vorsicht bei Buchungen

für Personen, die nicht öster-

reichische Staatsbürger sind, denn

für diese können andere Bestim-

mungen gelten!

Gesundheit

Vor allem bei Reisen in exotische

Länder oder solche mit schlechter

medizinischer Versorgung sollten

Sie unbedingt einschlägige Hygi-

enetipps und Impf-Empfehlungen

recherchieren. Auch der Abschluss

einer Reisekrankenversicherung ist

hier sinnvoll, da diese jene Kosten

übernimmt, die durch eine gesetz-

liche Versicherung nicht gedeckt

sind. Innerhalb der EU besteht

mit der E-Card Anspruch auf die

unverzüglich notwendigen Sach-

leistungen. Ergänzt werden sollte

diese durch eine Reiseunfall- und

Heimtransportversicherung.

Versicherungen bieten auch um-

fassende Leistungspakete an, die

zudem auch eine Stornokostenver-

sicherung beinhalten.

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Nr. 76, Juli/August 2015

Foto: thomasklee/Fotolia.com

Rund ums Reiserecht.

Mit der richtigen Planung vermeiden

Sie negative Urlaubsandenken. Nutzen Sie also die AK Tipps zu

Reisevorbereitung, richtiger Buchung oder Gesundheit.

R

EISE

&

U

RLAUB

Foto:sdecoret

/Fotolia.com

Sommer, Sonne, Sand & Mee

Foto:jr_casas

/Fotolia.com

Foto: peshkov/Fotolia.com