Ein stressfreier Urlaub beginnt
schon mit dem richtigen Studium
von Reiseprospekten, Internetsei-
ten oder konkreten Anfragen im
Reisebüro. Und dabei sollte man
auf einige Details achten.
Sammeln & prüfen
Haben Sie Ihr Wunschziel gefun-
den gilt: In den Beschreibungen
im Prospekt bzw. Internet müs-
sen alle relevanten Infos zu den
Leistungen angegeben sein. Die
Beschreibungen auf „reisekatalo-
gisch“ fallen oft sehr blumig und
vielversprechend aus. So bedeutet
„Meerblick“ oder „Strandnähe“
nicht zwingend, dass das Hotel
direkt an einem Badestrand liegt.
„Zentrumsnahe Lage“ kann ein In-
diz auf Umgebungslärm sein. Auf
solche Formulierungen sollten Sie
daher genau achten und im Zwei-
fel beim Reisebüro nachfragen.
Die Beschreibungen sind jeden-
falls verbindlich und werden bei
Buchung Vertragsinhalt.
Die Prospekte sollte man aus
Beweisgründen aufbewahren, bei
Internetbuchungen Screenshots
speichern.
TIPPS
URLAUB & REISE
M
it der
Bankomatkarte
können Sie in
Ländern der Eurozone spesenlos Bargeld
beheben und in vielen Geschäften bezahlen.
Bei der
Kreditkarte
fallen bei Geldbehebungen
dagegen hohe Spesen an. Daher emfiehlt
es sich insbesondere im Euro-Raum, mit der
Bankomatkarte Geld zu beheben und mit
der Kreditkarte zu bezahlen. Aufgrund der
aktuellen Situation in Griechenland sollten
Urlauber mehr Bargeld mitnehmen, möglichst
in kleiner Stückelung.
Reiseschecks
sind sicher,
da sie bei Verlust ersetzt werden, hierzu muss
man die am Scheck aufgedruckte Nummer
angeben können. Bei Kauf und Einlösung sind
jedoch Spesen zu zahlen. Notieren Sie sich zur
Sicherheit alle Servicenummern, damit Sie
Karten imNotfall sofort sperren lassen können.
In der handlichen AK Broschüre „
Tipps
für einen unbeschwerten Urlaub“
fin-
den Sie alle wichtigen Servicenummern
kompakt zusammengefasst.
Innerhalb der EU-Staaten können SieWaren
zum Eigenbedarf in unbegrenzter Menge und
ohne Preislimit einkaufen und importieren. Für
Tabakwaren und Alkoholika gibt es Richtwerte,
die aber bei Darlegung des Eigenbedarfs
überschritten werden können.
Auf der Seite des Finanzministeriums
oder über eine dort bereitgestellte neue App
kann man sich immer aktuell über zulässige
Freigrenzen informieren. Die App ist in den
Stores von Android und Apple verfügbar, Infos
finden Sie hier:
bmf.gv.at/kampagnen/bmf-zoll-app.htmlWissenswertes zu Reisekasse und Zollbestimmungen
DARAUF SOLLTEN SIE ACHTEN
Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen haftet ein Un-
ternehmen für alle Reiseleistungen,
die Anzahlung ist beschränkt, alle
Zahlungen sind gegen Insolvenz
abgesichert und die Rechtsdurch-
setzung ist meist einfach, wenn auf
der Reise etwas schiefgehen sollte.
Bucht man dagegen Hotel, Flug
oder andere Leistungen einzeln,
so haftet jedes Unternehmen nur
für seine eigene Leistung und man
muss sich bei Problemen direkt mit
diesen in Verbindung setzen.
Dabei kann auch das Recht eines
anderen Staates zur Anwendung
kommen oder es muss ein Ge-
richtsstand im Ausland in Kauf
genommen werden. Der Aufwand
der Rechtsdurchsetzung ist somit
höher, auch ist keine einheitliche
Insolvenzabsicherungspflicht vor-
geschrieben.
Bei der Buchung sollte man un-
bedingt darauf achten, ob es sich
dabei um ein Pauschalreiseangebot
handelt.
Buchung im Netz
Vergessen Sie bei Internetbuchungen
nicht, vor dem Absenden noch ein-
mal alle Daten zu kontrollieren,
denn Eingabefehler zu korrigieren,
verursacht oft zusätzliche Kosten.
Insbesondere bei Flugbuchungen
müssen die Daten mit jenen im Rei-
sepass übereinstimmen, sonst kann
die Airline im schlimmsten Fall die
Beförderung verweigern.
Kontrollieren Sie die Informatio-
nen über den Reiseveranstalter, An-
schrift und Kontaktmöglichkeiten
und vergewissern Sie sich (immer
vor Bekanntgabe Ihrer Kreditkar-
tennummer), dass der Veranstalter
eine Insolvenzabsicherung hat.
Unmittelbar nach der Buchung
muss sofort eine schriftliche Bestä-
tigung ausgefolgt werden, die noch
einmal alle relevanten Reise- und
Kontaktdaten enthalten muss.
Formalitäten
Informationen zu Sicherheit im
Reiseland und Einreisebestim-
mungen für österreichische Staats-
bürger können auf der Seite des
Außenministeriums
bmeia.gv.atkontrolliert werden.
Über Pass- und Visumerforder-
nisse,
Fristen
und Versiche-
rungen muss
auch das Reise-
büro informieren.
Vorsicht bei Buchungen
für Personen, die nicht öster-
reichische Staatsbürger sind, denn
für diese können andere Bestim-
mungen gelten!
Gesundheit
Vor allem bei Reisen in exotische
Länder oder solche mit schlechter
medizinischer Versorgung sollten
Sie unbedingt einschlägige Hygi-
enetipps und Impf-Empfehlungen
recherchieren. Auch der Abschluss
einer Reisekrankenversicherung ist
hier sinnvoll, da diese jene Kosten
übernimmt, die durch eine gesetz-
liche Versicherung nicht gedeckt
sind. Innerhalb der EU besteht
mit der E-Card Anspruch auf die
unverzüglich notwendigen Sach-
leistungen. Ergänzt werden sollte
diese durch eine Reiseunfall- und
Heimtransportversicherung.
Versicherungen bieten auch um-
fassende Leistungspakete an, die
zudem auch eine Stornokostenver-
sicherung beinhalten.
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Nr. 76, Juli/August 2015
Foto: thomasklee/Fotolia.com
Rund ums Reiserecht.
Mit der richtigen Planung vermeiden
Sie negative Urlaubsandenken. Nutzen Sie also die AK Tipps zu
Reisevorbereitung, richtiger Buchung oder Gesundheit.
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EISE
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RLAUB
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Foto:jr_casas
/Fotolia.comFoto: peshkov/Fotolia.com