A
RBEIT &
S
TEUER
10
Nr. 79, November 2015
W
ir haben von
Vorarlberg und
Tirol aus den Anschub
geleistet, 2016 ist es
so weit: Dann sorgt die
Lohnsteuer-Senkung
dafür, dass allein Tirols
Beschäftigten jährlich mehr
als 350 Millionen Euro zusätz-
lich zur Verfügung stehen. Angesichts der schwachen
Wirtschaftsentwicklung müssen sich wohl auch die
Vertreter der Wirtschaft eingestehen, dass diese
Steuerentlastung zur richtigen Zeit kommt. Denn
wenn den Beschäftigten etwas mehr Geld vom
Brutto-Einkommen bleibt, dann profitiert davon
auch die heimische Wirtschaft.
Besonders positiv sind die Senkung des Eingangs-
steuersatzes von 36,5 auf 25 %, die Erhöhung des
Arbeitnehmer- bzw. Verkehrsabsetzbetrages und die
Erhöhung der sogenannten Negativsteuer, also der
Steuergutschrift für Geringverdienende von 110 auf
400 Euro bzw. ihre Neu-Einführung für Pensionisten
in Höhe von maximal 110 Euro.
Österreichweit konnten AK und ÖGB ein Entlas-
tungspaket in Höhe von 5,1 Mrd. Euro erreichen, von
dem zu 90 % die Schwächsten, also die Bezieher von
niedrigen und mittleren Einkommen, profitieren.
W
ir haben es geschafft:
Die größte Steuer-
reform seit 40 Jahren ist
eine spürbare Entlastung
von 5,1 Milliarden
Euro für Arbeitnehmer
und Pensionisten, die
vor allem den kleinen und
mittleren Einkommen zugute-
kommt. Bei einemmittleren Einkommen von 2.100
Euro monatlich bleiben 900 Euro im Jahr zusätzlich,
das sind ca. 30 %mehr Netto vom Brutto.
Auch jene, die keine Lohnsteuer zahlen, weil
sie etwa aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung so
niedrige Einkünfte beziehen, gewinnen. Statt bisher
110 Euro Steuergutschrift bekommen sie ab 2016
jährlich bis zu 400 Euro. Wir haben aber auch dafür
gekämpft, dass wir uns die Entlastung nicht selbst
zahlen: Es gibt keine Kürzungen bei Zulagen oder
Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sondern eine sozial
ausgewogene Gegenfinanzierung, die mit verstärkter
Bekämpfung des Steuerbetrugs zu mehr Fairness
führt. Wir haben eine Steuerreform gefordert, um die
zu entlasten, die den Großteil der Steuerbelastung
tragen, und dieses Ziel klar erreicht! Die FSG wird
sich natürlich auch in Zukunft vehement für mehr
Verteilungsgerechtigkeit einsetzen.
M
ittlerweile trägt die
Lohnsteuer den
größten Anteil zu den
Steuereinnahmen des
Staates bei. Vergangene
Steuerreformen haben in
erster Linie die Unterneh-
men entlastet, auch wenn
diese gerne das Gegenteil
behaupten. Alle Lohnsteuersenkungen wurden aber
innerhalb kürzester Zeit durch die kalte Progression
aufgefressen. Diese kalte Progression gilt es übrigens
in einem nächsten Schritt bei kommenden Reformen
abzuschaffen.
Ab nächstem Jahr wird nun endlich allen Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmern spürbar mehr Geld
für ihre Arbeitsleistung bleiben. Als Wermutstropfen
bleibt aber, dass wieder einmal die besser Verdienen-
den ammeisten von dieser Lohnsteuerreform profi-
tieren werden. Hier hätte ruhig noch mehr umverteilt
werden können, denn die Chance, die wachsende
Kluft zwischen Reich und Arm zu verringern, wurde
leider bei dieser Steuerreform nicht genutzt. Es soll
aber nicht alles gleich schlecht geredet werden: Die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die
großen Gewinner dieser Steuerreform und erhalten
endlich einen gerechteren Anteil für ihre Leistung.
A
m 26. August 2014:
Der auf ein „Nein zur
Steuerreform“ einge-
schworene Finanzminis-
ter Michael Spindeleg-
ger tritt zurück.
17. März 2015: Beschluss
der Regierung zu den Eck-
punkten der Steuerentlastung.
1. Jänner 2016: Die hart erstrittene Lohnsteuerre-
form tritt in Kraft.
Diese Chronologie der Ereignisse zeigt, dass es
sich lohnt, nicht klein beizugeben, nicht aufzugeben
und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
zu kämpfen. Denn letztendlich wurden viele unserer
Forderungen mit Erfolg umgesetzt.
Diese Lohnsteuerreformwird jetzt nicht ein
großes Wirtschaftswunder in Gang setzen, aber die
Einkommen der Beschäftigten werden zumindest
entlastet, und das hilft vielen. Es wird auch in Zukunft
die Kraft der Arbeitnehmervertretung brauchen, um
die ungerechte Steuerbelastung in eine Richtung zu
leiten, damit die Arbeitnehmer nicht mehr als Melk-
kuh des Finanzministers bereitstehen. Dazu gehören
auch die Beseitigung der „kalten Progression“ und
die Besteuerung von Finanzspekulationen, um die
Arbeitseinkommen weiter zu entlasten.
Alle profitieren von
Lohnsteuer-Senkung
Endlich Entlastung
durch Steuerreform
Arbeitnehmer sind
die großen Gewinner
Reform ist Erfolg der
Arbeitnehmervertreter
Sozialdemokratische
GewerkschafterInnen
Liste Erwin Zangerl, AAB-FCG
Grüne in der AK
Freiheitliche
Arbeitnehmer in der AK
Erwin Zangerl,
AK Präsident
Günter Mayr,
Fraktionsvorsitzender
Helmut Deutinger,
Fraktionsvorsitzender
Franz Ebster,
Fraktionsobmann
Arbeitslosengeld.
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, sollten
sich Beschäftigte möglichst schnell beim AMS melden.
Achtung: Vorgegebene Termine sind unbedingt einzuhalten!
K
eine Entspannung in der
Arbeitswelt: Fast als 31.000
Arbeitssuchende
(inkl.
2860
Schulungsteilneh-
mern) waren Ende Oktober 2015
in Tirol beim Arbeitsmarktservice
(AMS) vorgemerkt. Österreichweit
waren fast 411.000 Menschen ohne
Arbeit.
DasArbeitslosengeld soll ihre Le-
bensgrundlage finanziell absichern,
so lange, bis eine neue Beschäfti-
gung gefunden ist bzw. bis die ge-
setzlich vorgeschriebene Bezugs-
dauer endet. Aber was ist dabei zu
beachten?
Die Arbeitslosigkeit beginnt,
sobald man eine unselbständige
oder selbständige Beschäftigung/
Erwerbstätigkeit beendet hat, grund-
sätzlich nicht mehr der Pflichtversi-
cherung in der Pensionsversiche-
rung unterliegt und keine neue oder
weitere Beschäftigung/Erwerbsstä-
tigkeit ausübt.
Dann sollte man sofort persön-
lich beim AMS Arbeitslosengeld
beantragen. Zuständig ist das AMS
im jeweiligen Wohnbezirk bzw. in
jenem Bezirk, in dem sich der Ar-
beitssuchende ständig aufhält. Falls
schon vorab bekannt ist, dass das
Arbeitsverhältnis endet, können
dies Beschäftigte schon frühzeitig
mitteilen – auch elektronisch über
das eAMS-Konto. Achtung: Diese
Mitteilung ersetzt nicht den Antrag!
Termine einhalten!
Wenn Sie
Arbeitslosengeld beantragen, be-
kommen Sie das Antragsformular
zurück. Darauf ist vermerkt, wann
Sie es mit den nötigen Unterlagen
zurück bringen müssen. Halten Sie
diesen Abgabetermin ein, selbst
wenn noch Unterlagen fehlen.
Wenn Sie ihn versäumen, verlieren
Sie Ihren Anspruch
bis zu Ihrer nächsten
Vorsprache. Ähnlich
verhält es sich mit
den vorgeschriebenen
Kontrollterminen: Sie
bekommen erst wieder
Geld, wenn Sie sich
persönlich zurückmel-
den, bei Vorliegen trif-
tiger Gründe auch ab
Versäumung des ur-
sprünglichen Termins.
Achtung:
Auch
die Art, wie das Ar-
beitsverhältnis be-
endet wurde, hat
Auswirkungen. Bei
fristloser
Entlas-
sung oder freiwil-
liger Lösung eines
(freien) Dienstver-
hältnisses erhalten
Sie die ersten vier
Wochen (28 Tage)
kein Arbeitslosen-
geld.
Weitere Informa-
tionen gibt es bei den
Experten der AK Sozi-
alabteilung unter Tel.
0800/22 55 22 – 1616
oder auf ak-tirol.com
Beschäftigung:
Bezieher von Arbeitslosengeld
dürfen bis zur Geringfügigkeitsgrenze (405,98
Euro brutto/Monat) dazu verdienen, ohne dass ihr
Bezug gekürzt wird. Wichtig: Jede Erwerbstätig-
keit, auch eine geringfügige, sofort bekanntgeben!
Notstandshilfe:
Weil bei der Berechnung das
Partnereinkommen berücksichtigt wird,
sind Veränderungen zu melden. Auch
Kredite, Belastungen oder Unterhalt
werden oft berücksichtigt. Falls Sie eine
Mitteilung zum Ende der Notstandshilfe
erhalten, vergessen Sie nicht, diese neu
zu beantragen.
Krankenstand:
Wenn Sie krankge-
schrieben werden, müssen Sie beim
AMS anrufen oder die Krankmeldung
abgeben. Ist darauf das Enddatum des
Krankenstandes vermerkt, reicht dies.
Sonst muss eine Gesundschreibung
binnen einer Woche bekannt gege-
ben werden. Dauert der Krankenstand
länger als 62 Tage, unbedingt
persönlich zumAMS kommen! Ver-
streichen die Fristen, erhalten Sie erst
wieder ab Ihrer nächsten Vorsprache
Leistungen.
Kein Job:
Sie haben das AMS
bereits informiert, dass Sie zu arbeiten
beginnen? Falls sich der Job zerschlägt
oder verschiebt, müssen Sie dies
sofort melden. Sonst bekommen Sie ab
diesem Datum kein Geld mehr.
Ausland:
Auch Reisen ins Ausland sind zu
melden. In dieser Zeit besteht kein Leistungs-
anspruch. Sie können beimAMS aber beantragen,
vom „Ruhen der Leistung“ abzusehen. Dies ist z. B.
bei zwingenden familiären Gründen, Arbeitssuche
sowie Vorstellungsgesprächen möglich.
Was beimAMS
alles zu melden ist
Wie die Leistung
berechnet wird
Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes
beträgt
55 % des täglichen Nettoein-
kommens
, das sich aus der Beitrags-
grundlage ergibt. Falls der Grundbetrag
niedriger als der Ausgleichszulagenricht-
satz ist, gibts einen Ergänzungsbetrag
bis auf
60 bzw. 80 % des täglichen
Nettoeinkommens
. Für den ersten
Antrag auf Arbeitslosengeld muss man
für die letzten 24 Monate mindestens 52
Wochen an arbeitslosenversicherungs-
pflichtiger Beschäftigung nachweisen,
bei weiteren Anträgen mindestens 28
Wochen in den letzten 12 Monaten. Bis
25 Jahre gelten eigene Regelungen.
Arbeitslos: Was nun?
Foto: vladimirfloyd/Fotolia.com
ERREICHT: LOHNSTEUER RUNTER
AK FRAKTIONEN ZUM THEMA