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A

RBEIT &

S

TEUER

10

Nr. 79, November 2015

W

ir haben von

Vorarlberg und

Tirol aus den Anschub

geleistet, 2016 ist es

so weit: Dann sorgt die

Lohnsteuer-Senkung

dafür, dass allein Tirols

Beschäftigten jährlich mehr

als 350 Millionen Euro zusätz-

lich zur Verfügung stehen. Angesichts der schwachen

Wirtschaftsentwicklung müssen sich wohl auch die

Vertreter der Wirtschaft eingestehen, dass diese

Steuerentlastung zur richtigen Zeit kommt. Denn

wenn den Beschäftigten etwas mehr Geld vom

Brutto-Einkommen bleibt, dann profitiert davon

auch die heimische Wirtschaft.

Besonders positiv sind die Senkung des Eingangs-

steuersatzes von 36,5 auf 25 %, die Erhöhung des

Arbeitnehmer- bzw. Verkehrsabsetzbetrages und die

Erhöhung der sogenannten Negativsteuer, also der

Steuergutschrift für Geringverdienende von 110 auf

400 Euro bzw. ihre Neu-Einführung für Pensionisten

in Höhe von maximal 110 Euro.

Österreichweit konnten AK und ÖGB ein Entlas-

tungspaket in Höhe von 5,1 Mrd. Euro erreichen, von

dem zu 90 % die Schwächsten, also die Bezieher von

niedrigen und mittleren Einkommen, profitieren.

W

ir haben es geschafft:

Die größte Steuer-

reform seit 40 Jahren ist

eine spürbare Entlastung

von 5,1 Milliarden

Euro für Arbeitnehmer

und Pensionisten, die

vor allem den kleinen und

mittleren Einkommen zugute-

kommt. Bei einemmittleren Einkommen von 2.100

Euro monatlich bleiben 900 Euro im Jahr zusätzlich,

das sind ca. 30 %mehr Netto vom Brutto.

Auch jene, die keine Lohnsteuer zahlen, weil

sie etwa aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung so

niedrige Einkünfte beziehen, gewinnen. Statt bisher

110 Euro Steuergutschrift bekommen sie ab 2016

jährlich bis zu 400 Euro. Wir haben aber auch dafür

gekämpft, dass wir uns die Entlastung nicht selbst

zahlen: Es gibt keine Kürzungen bei Zulagen oder

Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sondern eine sozial

ausgewogene Gegenfinanzierung, die mit verstärkter

Bekämpfung des Steuerbetrugs zu mehr Fairness

führt. Wir haben eine Steuerreform gefordert, um die

zu entlasten, die den Großteil der Steuerbelastung

tragen, und dieses Ziel klar erreicht! Die FSG wird

sich natürlich auch in Zukunft vehement für mehr

Verteilungsgerechtigkeit einsetzen.

M

ittlerweile trägt die

Lohnsteuer den

größten Anteil zu den

Steuereinnahmen des

Staates bei. Vergangene

Steuerreformen haben in

erster Linie die Unterneh-

men entlastet, auch wenn

diese gerne das Gegenteil

behaupten. Alle Lohnsteuersenkungen wurden aber

innerhalb kürzester Zeit durch die kalte Progression

aufgefressen. Diese kalte Progression gilt es übrigens

in einem nächsten Schritt bei kommenden Reformen

abzuschaffen.

Ab nächstem Jahr wird nun endlich allen Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmern spürbar mehr Geld

für ihre Arbeitsleistung bleiben. Als Wermutstropfen

bleibt aber, dass wieder einmal die besser Verdienen-

den ammeisten von dieser Lohnsteuerreform profi-

tieren werden. Hier hätte ruhig noch mehr umverteilt

werden können, denn die Chance, die wachsende

Kluft zwischen Reich und Arm zu verringern, wurde

leider bei dieser Steuerreform nicht genutzt. Es soll

aber nicht alles gleich schlecht geredet werden: Die

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die

großen Gewinner dieser Steuerreform und erhalten

endlich einen gerechteren Anteil für ihre Leistung.

A

m 26. August 2014:

Der auf ein „Nein zur

Steuerreform“ einge-

schworene Finanzminis-

ter Michael Spindeleg-

ger tritt zurück.

17. März 2015: Beschluss

der Regierung zu den Eck-

punkten der Steuerentlastung.

1. Jänner 2016: Die hart erstrittene Lohnsteuerre-

form tritt in Kraft.

Diese Chronologie der Ereignisse zeigt, dass es

sich lohnt, nicht klein beizugeben, nicht aufzugeben

und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

zu kämpfen. Denn letztendlich wurden viele unserer

Forderungen mit Erfolg umgesetzt.

Diese Lohnsteuerreformwird jetzt nicht ein

großes Wirtschaftswunder in Gang setzen, aber die

Einkommen der Beschäftigten werden zumindest

entlastet, und das hilft vielen. Es wird auch in Zukunft

die Kraft der Arbeitnehmervertretung brauchen, um

die ungerechte Steuerbelastung in eine Richtung zu

leiten, damit die Arbeitnehmer nicht mehr als Melk-

kuh des Finanzministers bereitstehen. Dazu gehören

auch die Beseitigung der „kalten Progression“ und

die Besteuerung von Finanzspekulationen, um die

Arbeitseinkommen weiter zu entlasten.

Alle profitieren von

Lohnsteuer-Senkung

Endlich Entlastung

durch Steuerreform

Arbeitnehmer sind

die großen Gewinner

Reform ist Erfolg der

Arbeitnehmervertreter

Sozialdemokratische

GewerkschafterInnen

Liste Erwin Zangerl, AAB-FCG

Grüne in der AK

Freiheitliche

Arbeitnehmer in der AK

Erwin Zangerl,

AK Präsident

Günter Mayr,

Fraktionsvorsitzender

Helmut Deutinger,

Fraktionsvorsitzender

Franz Ebster,

Fraktionsobmann

Arbeitslosengeld.

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, sollten

sich Beschäftigte möglichst schnell beim AMS melden.

Achtung: Vorgegebene Termine sind unbedingt einzuhalten!

K

eine Entspannung in der

Arbeitswelt: Fast als 31.000

Arbeitssuchende

(inkl.

2860

Schulungsteilneh-

mern) waren Ende Oktober 2015

in Tirol beim Arbeitsmarktservice

(AMS) vorgemerkt. Österreichweit

waren fast 411.000 Menschen ohne

Arbeit.

DasArbeitslosengeld soll ihre Le-

bensgrundlage finanziell absichern,

so lange, bis eine neue Beschäfti-

gung gefunden ist bzw. bis die ge-

setzlich vorgeschriebene Bezugs-

dauer endet. Aber was ist dabei zu

beachten?

Die Arbeitslosigkeit beginnt,

sobald man eine unselbständige

oder selbständige Beschäftigung/

Erwerbstätigkeit beendet hat, grund-

sätzlich nicht mehr der Pflichtversi-

cherung in der Pensionsversiche-

rung unterliegt und keine neue oder

weitere Beschäftigung/Erwerbsstä-

tigkeit ausübt.

Dann sollte man sofort persön-

lich beim AMS Arbeitslosengeld

beantragen. Zuständig ist das AMS

im jeweiligen Wohnbezirk bzw. in

jenem Bezirk, in dem sich der Ar-

beitssuchende ständig aufhält. Falls

schon vorab bekannt ist, dass das

Arbeitsverhältnis endet, können

dies Beschäftigte schon frühzeitig

mitteilen – auch elektronisch über

das eAMS-Konto. Achtung: Diese

Mitteilung ersetzt nicht den Antrag!

Termine einhalten!

Wenn Sie

Arbeitslosengeld beantragen, be-

kommen Sie das Antragsformular

zurück. Darauf ist vermerkt, wann

Sie es mit den nötigen Unterlagen

zurück bringen müssen. Halten Sie

diesen Abgabetermin ein, selbst

wenn noch Unterlagen fehlen.

Wenn Sie ihn versäumen, verlieren

Sie Ihren Anspruch

bis zu Ihrer nächsten

Vorsprache. Ähnlich

verhält es sich mit

den vorgeschriebenen

Kontrollterminen: Sie

bekommen erst wieder

Geld, wenn Sie sich

persönlich zurückmel-

den, bei Vorliegen trif-

tiger Gründe auch ab

Versäumung des ur-

sprünglichen Termins.

Achtung:

Auch

die Art, wie das Ar-

beitsverhältnis be-

endet wurde, hat

Auswirkungen. Bei

fristloser

Entlas-

sung oder freiwil-

liger Lösung eines

(freien) Dienstver-

hältnisses erhalten

Sie die ersten vier

Wochen (28 Tage)

kein Arbeitslosen-

geld.

Weitere Informa-

tionen gibt es bei den

Experten der AK Sozi-

alabteilung unter Tel.

0800/22 55 22 – 1616

oder auf ak-tirol.com

Beschäftigung:

Bezieher von Arbeitslosengeld

dürfen bis zur Geringfügigkeitsgrenze (405,98

Euro brutto/Monat) dazu verdienen, ohne dass ihr

Bezug gekürzt wird. Wichtig: Jede Erwerbstätig-

keit, auch eine geringfügige, sofort bekanntgeben!

Notstandshilfe:

Weil bei der Berechnung das

Partnereinkommen berücksichtigt wird,

sind Veränderungen zu melden. Auch

Kredite, Belastungen oder Unterhalt

werden oft berücksichtigt. Falls Sie eine

Mitteilung zum Ende der Notstandshilfe

erhalten, vergessen Sie nicht, diese neu

zu beantragen.

Krankenstand:

Wenn Sie krankge-

schrieben werden, müssen Sie beim

AMS anrufen oder die Krankmeldung

abgeben. Ist darauf das Enddatum des

Krankenstandes vermerkt, reicht dies.

Sonst muss eine Gesundschreibung

binnen einer Woche bekannt gege-

ben werden. Dauert der Krankenstand

länger als 62 Tage, unbedingt

persönlich zumAMS kommen! Ver-

streichen die Fristen, erhalten Sie erst

wieder ab Ihrer nächsten Vorsprache

Leistungen.

Kein Job:

Sie haben das AMS

bereits informiert, dass Sie zu arbeiten

beginnen? Falls sich der Job zerschlägt

oder verschiebt, müssen Sie dies

sofort melden. Sonst bekommen Sie ab

diesem Datum kein Geld mehr.

Ausland:

Auch Reisen ins Ausland sind zu

melden. In dieser Zeit besteht kein Leistungs-

anspruch. Sie können beimAMS aber beantragen,

vom „Ruhen der Leistung“ abzusehen. Dies ist z. B.

bei zwingenden familiären Gründen, Arbeitssuche

sowie Vorstellungsgesprächen möglich.

Was beimAMS

alles zu melden ist

Wie die Leistung

berechnet wird

Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes

beträgt

55 % des täglichen Nettoein-

kommens

, das sich aus der Beitrags-

grundlage ergibt. Falls der Grundbetrag

niedriger als der Ausgleichszulagenricht-

satz ist, gibts einen Ergänzungsbetrag

bis auf

60 bzw. 80 % des täglichen

Nettoeinkommens

. Für den ersten

Antrag auf Arbeitslosengeld muss man

für die letzten 24 Monate mindestens 52

Wochen an arbeitslosenversicherungs-

pflichtiger Beschäftigung nachweisen,

bei weiteren Anträgen mindestens 28

Wochen in den letzten 12 Monaten. Bis

25 Jahre gelten eigene Regelungen.

Arbeitslos: Was nun?

Foto: vladimirfloyd/Fotolia.com

ERREICHT: LOHNSTEUER RUNTER

AK FRAKTIONEN ZUM THEMA