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Arbeiten bis

zum Umfallen?

Advent-Samstage

• An den vier Samstagen vor dem

24. Dezember dürfen die Ge-

schäfte bis 18 Uhr offen halten.

Das sind heuer der 28. November,

der 5., 12. und 19. Dezember.

• Die Regelung, dass jeder zwei-

te Samstag frei sein muss, gilt

nicht für diese Einkaufssamstage

vor Weihnachten. Mitarbeiter

im Handel können an allen vier

Samstagen eingesetzt werden.

So viel ist

die Arbeit „wert“

• Wie viel Sie für die Arbeit an den

Adventsamstagen

bekommen

müssen, hängt von Ihrer Arbeits-

zeiteinteilung an den übrigen

Samstagen im Jahr ab. Wenn Sie

von Jänner bis November im Mo-

nat öfter als einen Samstag nach

13 Uhr gearbeitet haben, dann be-

kommen Sie an den vier Advent-

samstagen ab 13 Uhr Überstunden

mit 100 Prozent Zuschlag – egal,

ob Sie vollzeit-, teilzeit- oder ge-

ringfügig beschäftigt sind, oder

ob sie grundsätzlich nur samstags

arbeiten.

• In allen anderen Fällen haben

Sie Anspruch auf Überstunden-

Zuschläge nur dann, wenn Sie

entweder die für den Tag verein-

barte Normalarbeitszeit oder die

wöchentliche Normalarbeitszeit

überschritten haben.

Zeitausgleich

statt Geld?

Wollen Sie für Ihre Überstunden

lieber Zeitausgleich, müssen Sie

dies mit Ihrem Arbeitgeber so ver-

einbaren. Zwei Varianten stehen

zur Auswahl:

• Entweder Sie nehmen für jede

gearbeitete Stunde frei und lassen

6

Nr. 79, November 2015

Stress.

Die Weihnachtszeit bedeutet für tausende Beschäftigte

lange Samstage, Arbeiten am Feiertag und viele Überstunden:

Hier die wichtigsten Bestimmungen zum Nachlesen.

THEMA: HANDEL

&

ADVENT

AK Infos

Bei Fragen zu Arbeitszeit, Überstunden,

Entlohnung und Zeitausgleich anru-

fen unter der kostenlosen AK Hotline

Arbeitsrecht 0800/22 55 22 – 1414.

Kein Recht auf Drei-Tages-Frist

Darf ich beim kranken Kind bleiben?

WAS GILT BEI KRANKHEIT?

WAS GILT BEI PFLEGEFREISTELLUNG?

W

enn die Kassa nicht stimmt, wird oft von Mitarbei-

tern verlangt, fehlendes Geld zu ersetzen. Aber

zuerst muss der Arbeitgeber nachweisen, dass Geld

fehlt, und wer den Fehlbetrag verursacht hat. Arbeiten

mehrere an der Kassa, und kann dieser Nachweis

nicht erbracht werden, darf die Summe nicht von allen

anteilig gefordert werden. Selbst wenn das Manko

zugeordnet werden kann, gibt es nach Dienstnehmer-

haftpflichtgesetz Mäßigungsmöglichkeiten.

M

ehr als 57.000 Tirolerinnen und Tiroler arbeiten

im Handel, zwei Drittel davon sind Frauen. Für

sie ist Weihnachten wohl die stressigste Zeit im Jahr.

Und das bei einem Mindest-KV-Verdienst von 1.500

Euro brutto pro Monat im 1. Berufsjahr und 1.672

Euro brutto im zehnten Jahr. Dennoch sind die Ver-

käuferinnen und Verkäufer freundlich und kompetent,

sorgen für gute Stimmung beim Einkauf, auch wenn

es ihnen nicht immer leicht fällt.

D

ie Arbeiterkammer

und Arbeitszeiten –

zeiten sowie den Pause

diese idealerweise vom

Auch um die monatlich

samt den Überstunden

Auf der AK Homepage g

mulare als Download.

57.000 Beschäftigte

Wenn die Kassa

nicht stimmt

Arbeitsze

immer no

nicht. Fällt der Feiertag, an dem

Sie arbeiten, auf einen Wochen-

tag, an dem Sie auch sonst im

Geschäft wären (also innerhalb

Ihrer normalen Arbeitszeitein-

teilung), so wird diese Arbeit zu-

sätzlich zum Feiertagsentgelt mit

Normalstunden abgegolten.

• Arbeiten Sie Vollzeit und fällt

der Feiertag, an dem Sie arbeiten,

auf einen Wochentag, an dem

Sie sonst frei hätten (somit au-

ßerhalb Ihrer normalen Arbeits-

zeiteinteilung), dann erhalten Sie

zusätzlich zum Feiertagsentgelt

Überstundenentlohnung mit 100

Prozent Zuschlag.

• Bei Lehrlingen gilt: Allfällige

Überstunden am Feiertag sind

auf Basis des niedrigsten Ange-

stelltengehaltes (BG 2/1. Berufs-

jahr) zu berechnen.

„Verlorener“

freier Tag

• Für die Arbeit am 8. Dezember

steht zusätzlich zur Bezahlung

des Feiertagsentgelts und der

tatsächlich geleisteten Stunden

auch noch Ersatzfreizeit zu: Ar-

beiten Sie bis zu vier Stunden,

bekommen Sie vier Stunden

Zeitguthaben. Arbeiten Sie mehr

als vier Stunden, erhalten Sie

acht Stunden Zeitguthaben.

• Wann Sie dafür Zeitausgleich

nehmen, müssen Sie mit dem

Vorgesetzten vereinbaren.

• Der Zeitausgleich muss bis spä-

testens 31. März 2016 verbraucht

werden können.

W

er krank ist, muss den Arbeitgeber

unverzüglich informieren, am

besten durch einen Anruf. Auf Verlangen

muss ein ärztliches Attest vorgelegt wer-

den über Beginn und voraussichtliche

Dauer der Arbeitsunfähigkeit, und ob es

sich um Krankheit, Kuraufenthalt oder Ar-

beitsunfall handelt. Das gilt auch, wenn

Sie nur einen Tag krank sind. Viele glau-

ben, sie könnten mit einer Bestätigung

drei Tage warten. Aber ein Recht auf

diese Frist gibt es nicht. Auch eine ärzt-

liche Verlängerung des Krankenstandes

muss mitgeteilt werden. Achtung: Wer

dies nicht beachtet, läuft Gefahr, keine

Lohnfortzahlung zu bekommen.

W

enn Ihr Kind krank wird,

haben Sie Anspruch auf

Pflegefreistellung bei voller

Bezahlung und zwar sofort

nach Antritt des Arbeitsver-

hältnisses. Als Erkrankung

gelten nicht nur akute

oder plötzlich auftretende

Krankheiten, sondern auch

chronische Leiden. Ent-

scheidend ist, ob eine

Pflegebedürftigkeit

gegeben ist oder nicht.

Meldepflicht.

Sie müssen den

Arbeitgeber so schnell wie mög-

lich informieren, wenn

Sie Pflegefreistellung

in Anspruch nehmen.

Verlangt der

Arbeitgeber eine

ärztliche Bestätigung,

dann hat er auch die

möglichen anfallenden

Kosten zu tragen.

Pflege durch andere.

Grundsätzlich ist

davon auszugehen,

dass die Kinder

von ihren Eltern

gepflegt werden.

Sind beide Elternteile berufstätig, kann

nicht der Arbeitgeber bestimmen, wer von

beiden beim kranken Kind bleibt. Gibt es

ausnahmsweise eine andere geeignete

Person, die die Pflege übernehmen kann,

ist die Pflegefreistellung nicht notwendig.

Wie lange?

Sie haben Anspruch auf

Fortzahlung des Entgelts bis zumAusmaß

von einer Woche pro Arbeitsjahr. Bei einer

40-Stunden-Woche können Sie sich etwa

pro Arbeitsjahr 40 Stunden zur Pflege

freinehmen.Wenn Ihr Kind unter 12 Jahre

alt ist, in einemArbeitsjahr neuerlich krank

wird, und die ersteWoche schon ganz ver-

braucht ist, gibt es eine zusätzlicheWoche.

Foto: Viacheslav Iakobchuk/Fotolia.com

Foto:angiolina/Fotolia.com

sich nur den Zuschlag auszahlen

• oder Sie nehmen sich für jede

gearbeitete Stunde im entspre-

chenden Verhältnis frei. Beispiel:

Für eine 100prozentige Über-

stunde erhalten Sie zwei Stunden

Freizeit.

Arbeiten am

8. Dezember

• Die Arbeit am 8. Dezember ist

freiwillig, der Chef darf Sie dazu

nicht zwingen! Wenn Sie freiha-

ben wollen, brauchen Sie keinen

Grund dafür anzugeben.

• Ihr Arbeitgeber musste bis 10.

November Bescheid geben, ob

das Geschäft am 8. Dezember

geöffnet sein wird. Sie haben das

Recht, dem Arbeitgeber binnen

einer Woche nach erfolgter Mit-

teilung zu sagen, ob Sie an diesem

Tag arbeiten wollen oder nicht.

• Angestellte und Lehrlinge dürfen

an diesem Tag zwischen 10 Uhr

und 18 Uhr folgende Arbeiten leis-

ten: Warenverkauf, Kundenbera-

tung bzw. Kundenbedienung und

Tätigkeiten, die damit in unmittel-

barem Zusammenhang stehen. Vor

10 Uhr und nach 18 Uhr sind nur

unbedingt notwendige Vor- und

Abschlussarbeiten erlaubt.

Achtung:

Bei Zeitausgleich statt

Geld für geleistete Überstunden

werden diese bei anderen Entgelt-

ansprüchen (Krankheit, Urlaub,

Abfertigung ALT) sowie bei der

Sozialversicherung nicht berück-

sichtigt. Empfehlenswert ist des-

halb die Auszahlung!

Feiertag und Geld

• Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für

den Feiertag das laufende Entgelt

(Grundgehalt, Zulagen etc.) be-

zahlen – egal, ob Sie arbeiten oder