Arbeiten bis
zum Umfallen?
Advent-Samstage
• An den vier Samstagen vor dem
24. Dezember dürfen die Ge-
schäfte bis 18 Uhr offen halten.
Das sind heuer der 28. November,
der 5., 12. und 19. Dezember.
• Die Regelung, dass jeder zwei-
te Samstag frei sein muss, gilt
nicht für diese Einkaufssamstage
vor Weihnachten. Mitarbeiter
im Handel können an allen vier
Samstagen eingesetzt werden.
So viel ist
die Arbeit „wert“
• Wie viel Sie für die Arbeit an den
Adventsamstagen
bekommen
müssen, hängt von Ihrer Arbeits-
zeiteinteilung an den übrigen
Samstagen im Jahr ab. Wenn Sie
von Jänner bis November im Mo-
nat öfter als einen Samstag nach
13 Uhr gearbeitet haben, dann be-
kommen Sie an den vier Advent-
samstagen ab 13 Uhr Überstunden
mit 100 Prozent Zuschlag – egal,
ob Sie vollzeit-, teilzeit- oder ge-
ringfügig beschäftigt sind, oder
ob sie grundsätzlich nur samstags
arbeiten.
• In allen anderen Fällen haben
Sie Anspruch auf Überstunden-
Zuschläge nur dann, wenn Sie
entweder die für den Tag verein-
barte Normalarbeitszeit oder die
wöchentliche Normalarbeitszeit
überschritten haben.
Zeitausgleich
statt Geld?
Wollen Sie für Ihre Überstunden
lieber Zeitausgleich, müssen Sie
dies mit Ihrem Arbeitgeber so ver-
einbaren. Zwei Varianten stehen
zur Auswahl:
• Entweder Sie nehmen für jede
gearbeitete Stunde frei und lassen
6
Nr. 79, November 2015
Stress.
Die Weihnachtszeit bedeutet für tausende Beschäftigte
lange Samstage, Arbeiten am Feiertag und viele Überstunden:
Hier die wichtigsten Bestimmungen zum Nachlesen.
THEMA: HANDEL
&
ADVENT
AK Infos
Bei Fragen zu Arbeitszeit, Überstunden,
Entlohnung und Zeitausgleich anru-
fen unter der kostenlosen AK Hotline
Arbeitsrecht 0800/22 55 22 – 1414.
Kein Recht auf Drei-Tages-Frist
Darf ich beim kranken Kind bleiben?
WAS GILT BEI KRANKHEIT?
WAS GILT BEI PFLEGEFREISTELLUNG?
W
enn die Kassa nicht stimmt, wird oft von Mitarbei-
tern verlangt, fehlendes Geld zu ersetzen. Aber
zuerst muss der Arbeitgeber nachweisen, dass Geld
fehlt, und wer den Fehlbetrag verursacht hat. Arbeiten
mehrere an der Kassa, und kann dieser Nachweis
nicht erbracht werden, darf die Summe nicht von allen
anteilig gefordert werden. Selbst wenn das Manko
zugeordnet werden kann, gibt es nach Dienstnehmer-
haftpflichtgesetz Mäßigungsmöglichkeiten.
M
ehr als 57.000 Tirolerinnen und Tiroler arbeiten
im Handel, zwei Drittel davon sind Frauen. Für
sie ist Weihnachten wohl die stressigste Zeit im Jahr.
Und das bei einem Mindest-KV-Verdienst von 1.500
Euro brutto pro Monat im 1. Berufsjahr und 1.672
Euro brutto im zehnten Jahr. Dennoch sind die Ver-
käuferinnen und Verkäufer freundlich und kompetent,
sorgen für gute Stimmung beim Einkauf, auch wenn
es ihnen nicht immer leicht fällt.
D
ie Arbeiterkammer
und Arbeitszeiten –
zeiten sowie den Pause
diese idealerweise vom
Auch um die monatlich
samt den Überstunden
Auf der AK Homepage g
mulare als Download.
57.000 Beschäftigte
Wenn die Kassa
nicht stimmt
Arbeitsze
immer no
nicht. Fällt der Feiertag, an dem
Sie arbeiten, auf einen Wochen-
tag, an dem Sie auch sonst im
Geschäft wären (also innerhalb
Ihrer normalen Arbeitszeitein-
teilung), so wird diese Arbeit zu-
sätzlich zum Feiertagsentgelt mit
Normalstunden abgegolten.
• Arbeiten Sie Vollzeit und fällt
der Feiertag, an dem Sie arbeiten,
auf einen Wochentag, an dem
Sie sonst frei hätten (somit au-
ßerhalb Ihrer normalen Arbeits-
zeiteinteilung), dann erhalten Sie
zusätzlich zum Feiertagsentgelt
Überstundenentlohnung mit 100
Prozent Zuschlag.
• Bei Lehrlingen gilt: Allfällige
Überstunden am Feiertag sind
auf Basis des niedrigsten Ange-
stelltengehaltes (BG 2/1. Berufs-
jahr) zu berechnen.
„Verlorener“
freier Tag
• Für die Arbeit am 8. Dezember
steht zusätzlich zur Bezahlung
des Feiertagsentgelts und der
tatsächlich geleisteten Stunden
auch noch Ersatzfreizeit zu: Ar-
beiten Sie bis zu vier Stunden,
bekommen Sie vier Stunden
Zeitguthaben. Arbeiten Sie mehr
als vier Stunden, erhalten Sie
acht Stunden Zeitguthaben.
• Wann Sie dafür Zeitausgleich
nehmen, müssen Sie mit dem
Vorgesetzten vereinbaren.
• Der Zeitausgleich muss bis spä-
testens 31. März 2016 verbraucht
werden können.
W
er krank ist, muss den Arbeitgeber
unverzüglich informieren, am
besten durch einen Anruf. Auf Verlangen
muss ein ärztliches Attest vorgelegt wer-
den über Beginn und voraussichtliche
Dauer der Arbeitsunfähigkeit, und ob es
sich um Krankheit, Kuraufenthalt oder Ar-
beitsunfall handelt. Das gilt auch, wenn
Sie nur einen Tag krank sind. Viele glau-
ben, sie könnten mit einer Bestätigung
drei Tage warten. Aber ein Recht auf
diese Frist gibt es nicht. Auch eine ärzt-
liche Verlängerung des Krankenstandes
muss mitgeteilt werden. Achtung: Wer
dies nicht beachtet, läuft Gefahr, keine
Lohnfortzahlung zu bekommen.
W
enn Ihr Kind krank wird,
haben Sie Anspruch auf
Pflegefreistellung bei voller
Bezahlung und zwar sofort
nach Antritt des Arbeitsver-
hältnisses. Als Erkrankung
gelten nicht nur akute
oder plötzlich auftretende
Krankheiten, sondern auch
chronische Leiden. Ent-
scheidend ist, ob eine
Pflegebedürftigkeit
gegeben ist oder nicht.
Meldepflicht.
Sie müssen den
Arbeitgeber so schnell wie mög-
lich informieren, wenn
Sie Pflegefreistellung
in Anspruch nehmen.
Verlangt der
Arbeitgeber eine
ärztliche Bestätigung,
dann hat er auch die
möglichen anfallenden
Kosten zu tragen.
Pflege durch andere.
Grundsätzlich ist
davon auszugehen,
dass die Kinder
von ihren Eltern
gepflegt werden.
Sind beide Elternteile berufstätig, kann
nicht der Arbeitgeber bestimmen, wer von
beiden beim kranken Kind bleibt. Gibt es
ausnahmsweise eine andere geeignete
Person, die die Pflege übernehmen kann,
ist die Pflegefreistellung nicht notwendig.
Wie lange?
Sie haben Anspruch auf
Fortzahlung des Entgelts bis zumAusmaß
von einer Woche pro Arbeitsjahr. Bei einer
40-Stunden-Woche können Sie sich etwa
pro Arbeitsjahr 40 Stunden zur Pflege
freinehmen.Wenn Ihr Kind unter 12 Jahre
alt ist, in einemArbeitsjahr neuerlich krank
wird, und die ersteWoche schon ganz ver-
braucht ist, gibt es eine zusätzlicheWoche.
Foto: Viacheslav Iakobchuk/Fotolia.com
Foto:angiolina/Fotolia.comsich nur den Zuschlag auszahlen
• oder Sie nehmen sich für jede
gearbeitete Stunde im entspre-
chenden Verhältnis frei. Beispiel:
Für eine 100prozentige Über-
stunde erhalten Sie zwei Stunden
Freizeit.
Arbeiten am
8. Dezember
• Die Arbeit am 8. Dezember ist
freiwillig, der Chef darf Sie dazu
nicht zwingen! Wenn Sie freiha-
ben wollen, brauchen Sie keinen
Grund dafür anzugeben.
• Ihr Arbeitgeber musste bis 10.
November Bescheid geben, ob
das Geschäft am 8. Dezember
geöffnet sein wird. Sie haben das
Recht, dem Arbeitgeber binnen
einer Woche nach erfolgter Mit-
teilung zu sagen, ob Sie an diesem
Tag arbeiten wollen oder nicht.
• Angestellte und Lehrlinge dürfen
an diesem Tag zwischen 10 Uhr
und 18 Uhr folgende Arbeiten leis-
ten: Warenverkauf, Kundenbera-
tung bzw. Kundenbedienung und
Tätigkeiten, die damit in unmittel-
barem Zusammenhang stehen. Vor
10 Uhr und nach 18 Uhr sind nur
unbedingt notwendige Vor- und
Abschlussarbeiten erlaubt.
•
Achtung:
Bei Zeitausgleich statt
Geld für geleistete Überstunden
werden diese bei anderen Entgelt-
ansprüchen (Krankheit, Urlaub,
Abfertigung ALT) sowie bei der
Sozialversicherung nicht berück-
sichtigt. Empfehlenswert ist des-
halb die Auszahlung!
Feiertag und Geld
• Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für
den Feiertag das laufende Entgelt
(Grundgehalt, Zulagen etc.) be-
zahlen – egal, ob Sie arbeiten oder