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A

nita, Angestellte in einem Planungs-

büro, verdient 2.600 Euro brutto

im Monat. Bisher bezahlte sie jährlich

eine Lohnsteuer von 5.147 Euro. Durch

die Lohnsteuer-Reform beträgt ihre

Entlastung 19 %. Durch die Senkung

des Lohnsteuertarifes werden niedrige

Einkommen prozentuell am stärksten

entlastet, während höhere Einkom-

mensbezieher in absoluten Zahlen

mehr profitieren.

F

ranz, Reinigungskraft in einer

Oberländer Firma, bezahlte bei

seinem monatlichen Einkommen von

1.250 Euro brutto bisher 311,50 Euro

Lohnsteuer im Jahr. Ab 1. Jänner 2016

muss er nur noch 78,50 Euro Lohnsteu-

er bezahlen. Das bedeutet für ihn eine

Ersparnis von 75 %.

Endlich mehr Geld im Börsl

Erfolg.

Was bringt die Lohnsteuer-Senkung? Was ist neu 2016? Was konnte die

AK für die Beschäftigten, Familien und Pensionisten erreichen? Ein Überblick.

P

ünktlich im neuen Jahr

werden die Tiroler Ar-

beitnehmerinnen und Ar-

beitnehmer, die Pensio-

nistinnen und Pensionisten sowie

Familien mit Kindern durch die

Lohnsteuer-Senkung endlich wie-

der mehr Geld imBörsl haben. Vor

allem durch den massiven Einsatz

von AK und ÖGB beschloss die

Regierung ein Entlastungspaket

von 5,1 Milliarden Euro, von dem

zu 90 % die niedrigen und die

mittleren Einkommensbezieher

profitieren.

Entlastung.

Am 1. Jänner 2016

tritt ein neuer Einkommensteuer-

tarif in Kraft. Ein Einkommen un-

ter 12.000 Euro im Jahr ist für Ar-

beitnehmer überhaupt steuerfrei.

Die Steuersätze ab diesem Ein-

kommen wurden deutlich gesenkt.

So beträgt der Eingangssteuersatz,

also der erste Steuersatz, mit dem

ein Einkommen über 12.000 Euro

zu versteuern ist, in Zukunft nur

noch 25 % statt 36,5 %. Auch alle

anderen Grenzsteuersätze wurden

gesenkt, der Spitzensteuersatz

bleibt mit 50 % gleich hoch. Für

Einkommensteile über 1 Million

Euro wurde ein Steuersatz von 55

% befristet bis 2020 eingeführt.

Negativsteuer.

Positiv ist auch,

dass Arbeitnehmer mit einem mo-

natlichen Einkommen von 1.000

Euro netto keine Lohnsteuer zah-

len und darüberhinaus noch eine

Steuergutschrift in Form der so-

genannten Negativsteuer erhalten

(Rückerstattung von Sozialver-

sicherungsbeiträgen). Durch die

Anhebung der Negativsteuer von

110 Euro auf bis zu 400 Euro bzw.

bei Anspruch auf Pendlerpauscha-

le von 290 auf maximal 500 Euro

profitieren auch sie von der Steu-

erreform.

Obwohl die Steuerreform erst

am 1. Jänner 2016 in Kraft tritt,

kommt ein Teil dieser höheren

Steuergutschrift den Beschäf-

tigten bereits rückwirkend für das

Jahr 2015 zugute, da die Nega-

tivsteuer in zwei Schritten erhöht

wird: Steuerpflichtige mit einem

niedrigen Einkommen erhalten

bereits mit der Arbeitnehmerver-

anlagung für das Jahr 2015 mehr

Geld vom Finanzamt zurück, da

Sozialversicherungsbeiträge

in

Höhe von maximal 220 Euro, bei

Anspruch auf Pendlerpauschale

maximal 450 Euro, rückerstattet

werden.

Positiv für Pensionisten.

Neu ist, dass nun auch Pensio-

nisten Negativsteuer erhalten, im

kommenden Jahr bis zu 55 Euro,

bei der Arbeitnehmerveranlagung

für das Jahr 2016 sind es bis zu

110 Euro.

Siehe auch Seite 10

Gemeinsam erkämpft.

Franz Ebster, Freiheitliche Arbeitnehmer in der AK; LA KR Heribert Mariacher; AK Vorstand

Günter Mair, Sozialdemokratische GewerkschafterInnen; ÖGB-Chef Otto Leist; AK Präsident Erwin Zangerl; Landesrä-

tin Beate Palfrader; LA KR Heinz Kirchmair (v. li.). Nicht im Bild: Helmut Deutinger, Grüne in der AK.

MEHR FAIRNESS

FAKTEN

Kinderfreibetrag

ebenfalls erhöht

F

amilien bringt die Steuerreform die

Erhöhung des Kinderfreibetrages.

Wird für ein Kind für mehr als sechs

Monate im Jahr Familienbeihilfe

bezogen, steht der Kinderfreibetrag zu.

Dieser verdoppelt sich ab kommendem

Jahr von

220 auf 440 Euro pro Kind

bzw. erhöht sich von

132 auf 300 Euro

pro Steuerpflichtigem

, wenn beide

Elternteile den Kinderfreibetrag geltend

machen. Der Kinderfreibetrag ist für

jedes Kind separat im Formular L1k

geltend zu machen.

Foto:AndresRodriguez/Fotolia.com

Automatische Steuergutschrift

Erleichtert.

Eine wichtige Forderung konnte ebenfalls erledigt werden.

Es kommt die automatische Arbeitnehmerveranlagung für Niedrigverdiener.

J

edes Jahr werden bis zu 200

Millionen Euro an Steuer-

gutschriften nicht vom Fi-

nanzamt abgeholt. Grund

dafür ist, dass viele Arbeitnehmer

mit niedrigen Einkommen oder

Teilzeitbeschäftigte gar keine Ar-

beitnehmerveranlagung beim Fi-

nanzamt einreichen. Ab dem kom-

menden Jahr erhalten all jene von

ihnen, die bis 30. Juni keine Ar-

beitnehmerveranlagung eingereicht

haben, aber eine Steuergutschrift

erhalten würden, diese automatisch

vom Finanzamt. Natürlich können

aber auch nach Erhalt des Ein-

kommensteuerbescheides weitere

Absetzposten wie z. B. der Allein-

verdiener- oder Alleinerzieherab-

setzbetrag geltend gemacht werden.

Ab dem Jahr 2017 werden zu-

dem Spenden, Kirchenbeiträge und

Beiträge zur freiwilligen Weiter-

versicherung oder Nachkauf von

Versicherungszeiten automatisch

als Sonderausgaben bei der Arbeit-

nehmerveranlagung berücksichtigt.

Untersagt der Steuerpflichtige die

Übermittlung seiner Daten, findet

keine automatische Berücksichti-

gung seiner Ausgaben als Sonder-

ausgaben statt.

Topfsonderausgaben.

Ein Wer-

mutstropfen der Steuerreform ist,

dass ab dem Jahr 2016 die steuer-

liche Absetzbarkeit von Topfson-

derausgaben wegfällt.

Topfsonderausgaben sind etwa

Prämienzahlungen für private

Kranken- oder Unfallversiche-

rungen und Ausgaben für Wohn-

raumschaffung und -sanierung.

Für bestehende Verträge bzw. für

bereits laufende Bau- und Sanie-

rungsvorhaben gibt es eine 5 Jahre

dauernde Übergangsfrist, sodass bis

einschließlich 2020 diese Ausgaben

geltend gemacht werden können.

Dabei können bis zu 2.290 Euro

im Jahr – bei Anspruch auf den

Alleinverdiener oder Alleinerzie-

herabsetzbetrag bis zu 5.840 Euro

im Jahr – von der Steuer abgesetzt

werden, die sich dann zu einem

Viertel steuermindernd auswirken.

Entlastung von

19 Prozent

Ersparnis von

75 Prozent

IMPRESSUM

AK TIROLER ARBEITERZEITUNG – AK AKTUELL

Zeitung für Arbeit und Konsumentenschutz

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol

Medieninhaber und Herausgeber:

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol,

6020 Innsbruck, Maximilianstraße 7

Redaktion:

Dr. Elmar Schiffkorn, Mag. Christine Mandl,

Gertraud Walch, Mag. Henrik Eder,Armin Muigg

Fotos:

AK,

www.fotolia.com

Druck:

Intergraphik GmbH, 6020 Innsbruck,

Ing. Etzelstraße 30

Offenlegung gemäß Mediengesetz, § 25 (2):

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, 6020 In-

nsbruck, Maximilianstraße 7; Präsident: Erwin Zangerl;

Aufgabenstellung: Interessenvertretung der Arbeitneh-

merinnen und Arbeitnehmer; Die Blattlinie entspricht

jenen Grundsätzen, die imArbeiterkammergesetz

1992 BGBl. Nr. 626/1991 idgF festgehalten sind.

Die von der AK Tirol angebotenen Leistungen

kommen ausschließlich ihren Mitgliedern zugute.

Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in

männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich

auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

Foto: Gina Sanders/Fotolia.com

Monats-

brutto

Entlastung

Lohnsteuer

derzeit

neu

in

in

%

Das bringt mir

die Steuersenkung

1.000

1.100

1.200

1.300

1.400

1.500

1.600

1.700

1.800

1.900

2.000

2.100

2.200

2.300

2.400

2.500

2.600

2.700

2.800

2.900

3.000

3.100

3.200

3.300

3.400

3.500

+110

+110

53

411

759

1.132

1.434

1.802

2.171

2.540

2.909

3.278

3.646

4.015

4.384

4.753

5.147

5.581

6.016

6.451

6.886

7.321

7.755

8.190

8.625

9.060

+400

+395

+122

138

389

648

857

1.112

1.368

1.673

2.027

2.381

2.735

3.089

3.443

3.797

4.151

4.505

4.859

5.213

5.567

5.921

6.294

6.717

7.140

7.563

290

285

174

274

370

485

577

690

803

867

882

897

912

926

941

956

995

1.076

1.157

1.238

1.318

1.399

1.461

1.473

1.485

1.497

264

259

328

67

49

43

40

38

37

34

30

27

25

23

21

20

19

19

19

19

19

19

19

18

17

17

THEMA: STEUERN

2

Nr. 79, November 2015

AK

iNFO

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