A
nita, Angestellte in einem Planungs-
büro, verdient 2.600 Euro brutto
im Monat. Bisher bezahlte sie jährlich
eine Lohnsteuer von 5.147 Euro. Durch
die Lohnsteuer-Reform beträgt ihre
Entlastung 19 %. Durch die Senkung
des Lohnsteuertarifes werden niedrige
Einkommen prozentuell am stärksten
entlastet, während höhere Einkom-
mensbezieher in absoluten Zahlen
mehr profitieren.
F
ranz, Reinigungskraft in einer
Oberländer Firma, bezahlte bei
seinem monatlichen Einkommen von
1.250 Euro brutto bisher 311,50 Euro
Lohnsteuer im Jahr. Ab 1. Jänner 2016
muss er nur noch 78,50 Euro Lohnsteu-
er bezahlen. Das bedeutet für ihn eine
Ersparnis von 75 %.
Endlich mehr Geld im Börsl
Erfolg.
Was bringt die Lohnsteuer-Senkung? Was ist neu 2016? Was konnte die
AK für die Beschäftigten, Familien und Pensionisten erreichen? Ein Überblick.
P
ünktlich im neuen Jahr
werden die Tiroler Ar-
beitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer, die Pensio-
nistinnen und Pensionisten sowie
Familien mit Kindern durch die
Lohnsteuer-Senkung endlich wie-
der mehr Geld imBörsl haben. Vor
allem durch den massiven Einsatz
von AK und ÖGB beschloss die
Regierung ein Entlastungspaket
von 5,1 Milliarden Euro, von dem
zu 90 % die niedrigen und die
mittleren Einkommensbezieher
profitieren.
Entlastung.
Am 1. Jänner 2016
tritt ein neuer Einkommensteuer-
tarif in Kraft. Ein Einkommen un-
ter 12.000 Euro im Jahr ist für Ar-
beitnehmer überhaupt steuerfrei.
Die Steuersätze ab diesem Ein-
kommen wurden deutlich gesenkt.
So beträgt der Eingangssteuersatz,
also der erste Steuersatz, mit dem
ein Einkommen über 12.000 Euro
zu versteuern ist, in Zukunft nur
noch 25 % statt 36,5 %. Auch alle
anderen Grenzsteuersätze wurden
gesenkt, der Spitzensteuersatz
bleibt mit 50 % gleich hoch. Für
Einkommensteile über 1 Million
Euro wurde ein Steuersatz von 55
% befristet bis 2020 eingeführt.
Negativsteuer.
Positiv ist auch,
dass Arbeitnehmer mit einem mo-
natlichen Einkommen von 1.000
Euro netto keine Lohnsteuer zah-
len und darüberhinaus noch eine
Steuergutschrift in Form der so-
genannten Negativsteuer erhalten
(Rückerstattung von Sozialver-
sicherungsbeiträgen). Durch die
Anhebung der Negativsteuer von
110 Euro auf bis zu 400 Euro bzw.
bei Anspruch auf Pendlerpauscha-
le von 290 auf maximal 500 Euro
profitieren auch sie von der Steu-
erreform.
Obwohl die Steuerreform erst
am 1. Jänner 2016 in Kraft tritt,
kommt ein Teil dieser höheren
Steuergutschrift den Beschäf-
tigten bereits rückwirkend für das
Jahr 2015 zugute, da die Nega-
tivsteuer in zwei Schritten erhöht
wird: Steuerpflichtige mit einem
niedrigen Einkommen erhalten
bereits mit der Arbeitnehmerver-
anlagung für das Jahr 2015 mehr
Geld vom Finanzamt zurück, da
Sozialversicherungsbeiträge
in
Höhe von maximal 220 Euro, bei
Anspruch auf Pendlerpauschale
maximal 450 Euro, rückerstattet
werden.
Positiv für Pensionisten.
Neu ist, dass nun auch Pensio-
nisten Negativsteuer erhalten, im
kommenden Jahr bis zu 55 Euro,
bei der Arbeitnehmerveranlagung
für das Jahr 2016 sind es bis zu
110 Euro.
Siehe auch Seite 10
Gemeinsam erkämpft.
Franz Ebster, Freiheitliche Arbeitnehmer in der AK; LA KR Heribert Mariacher; AK Vorstand
Günter Mair, Sozialdemokratische GewerkschafterInnen; ÖGB-Chef Otto Leist; AK Präsident Erwin Zangerl; Landesrä-
tin Beate Palfrader; LA KR Heinz Kirchmair (v. li.). Nicht im Bild: Helmut Deutinger, Grüne in der AK.
MEHR FAIRNESS
FAKTEN
Kinderfreibetrag
ebenfalls erhöht
F
amilien bringt die Steuerreform die
Erhöhung des Kinderfreibetrages.
Wird für ein Kind für mehr als sechs
Monate im Jahr Familienbeihilfe
bezogen, steht der Kinderfreibetrag zu.
Dieser verdoppelt sich ab kommendem
Jahr von
220 auf 440 Euro pro Kind
bzw. erhöht sich von
132 auf 300 Euro
pro Steuerpflichtigem
, wenn beide
Elternteile den Kinderfreibetrag geltend
machen. Der Kinderfreibetrag ist für
jedes Kind separat im Formular L1k
geltend zu machen.
Foto:AndresRodriguez/Fotolia.comAutomatische Steuergutschrift
Erleichtert.
Eine wichtige Forderung konnte ebenfalls erledigt werden.
Es kommt die automatische Arbeitnehmerveranlagung für Niedrigverdiener.
J
edes Jahr werden bis zu 200
Millionen Euro an Steuer-
gutschriften nicht vom Fi-
nanzamt abgeholt. Grund
dafür ist, dass viele Arbeitnehmer
mit niedrigen Einkommen oder
Teilzeitbeschäftigte gar keine Ar-
beitnehmerveranlagung beim Fi-
nanzamt einreichen. Ab dem kom-
menden Jahr erhalten all jene von
ihnen, die bis 30. Juni keine Ar-
beitnehmerveranlagung eingereicht
haben, aber eine Steuergutschrift
erhalten würden, diese automatisch
vom Finanzamt. Natürlich können
aber auch nach Erhalt des Ein-
kommensteuerbescheides weitere
Absetzposten wie z. B. der Allein-
verdiener- oder Alleinerzieherab-
setzbetrag geltend gemacht werden.
Ab dem Jahr 2017 werden zu-
dem Spenden, Kirchenbeiträge und
Beiträge zur freiwilligen Weiter-
versicherung oder Nachkauf von
Versicherungszeiten automatisch
als Sonderausgaben bei der Arbeit-
nehmerveranlagung berücksichtigt.
Untersagt der Steuerpflichtige die
Übermittlung seiner Daten, findet
keine automatische Berücksichti-
gung seiner Ausgaben als Sonder-
ausgaben statt.
Topfsonderausgaben.
Ein Wer-
mutstropfen der Steuerreform ist,
dass ab dem Jahr 2016 die steuer-
liche Absetzbarkeit von Topfson-
derausgaben wegfällt.
Topfsonderausgaben sind etwa
Prämienzahlungen für private
Kranken- oder Unfallversiche-
rungen und Ausgaben für Wohn-
raumschaffung und -sanierung.
Für bestehende Verträge bzw. für
bereits laufende Bau- und Sanie-
rungsvorhaben gibt es eine 5 Jahre
dauernde Übergangsfrist, sodass bis
einschließlich 2020 diese Ausgaben
geltend gemacht werden können.
Dabei können bis zu 2.290 Euro
im Jahr – bei Anspruch auf den
Alleinverdiener oder Alleinerzie-
herabsetzbetrag bis zu 5.840 Euro
im Jahr – von der Steuer abgesetzt
werden, die sich dann zu einem
Viertel steuermindernd auswirken.
Entlastung von
19 Prozent
Ersparnis von
75 Prozent
IMPRESSUM
AK TIROLER ARBEITERZEITUNG – AK AKTUELL
Zeitung für Arbeit und Konsumentenschutz
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
Medieninhaber und Herausgeber:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol,
6020 Innsbruck, Maximilianstraße 7
Redaktion:
Dr. Elmar Schiffkorn, Mag. Christine Mandl,
Gertraud Walch, Mag. Henrik Eder,Armin Muigg
Fotos:
AK,
www.fotolia.comDruck:
Intergraphik GmbH, 6020 Innsbruck,
Ing. Etzelstraße 30
Offenlegung gemäß Mediengesetz, § 25 (2):
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, 6020 In-
nsbruck, Maximilianstraße 7; Präsident: Erwin Zangerl;
Aufgabenstellung: Interessenvertretung der Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer; Die Blattlinie entspricht
jenen Grundsätzen, die imArbeiterkammergesetz
1992 BGBl. Nr. 626/1991 idgF festgehalten sind.
Die von der AK Tirol angebotenen Leistungen
kommen ausschließlich ihren Mitgliedern zugute.
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in
männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich
auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Foto: Gina Sanders/Fotolia.com
Monats-
brutto
Entlastung
Lohnsteuer
derzeit
neu
in
€
in
%
Das bringt mir
die Steuersenkung
1.000
1.100
1.200
1.300
1.400
1.500
1.600
1.700
1.800
1.900
2.000
2.100
2.200
2.300
2.400
2.500
2.600
2.700
2.800
2.900
3.000
3.100
3.200
3.300
3.400
3.500
+110
+110
53
411
759
1.132
1.434
1.802
2.171
2.540
2.909
3.278
3.646
4.015
4.384
4.753
5.147
5.581
6.016
6.451
6.886
7.321
7.755
8.190
8.625
9.060
+400
+395
+122
138
389
648
857
1.112
1.368
1.673
2.027
2.381
2.735
3.089
3.443
3.797
4.151
4.505
4.859
5.213
5.567
5.921
6.294
6.717
7.140
7.563
290
285
174
274
370
485
577
690
803
867
882
897
912
926
941
956
995
1.076
1.157
1.238
1.318
1.399
1.461
1.473
1.485
1.497
264
259
328
67
49
43
40
38
37
34
30
27
25
23
21
20
19
19
19
19
19
19
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18
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THEMA: STEUERN
2
Nr. 79, November 2015
AK
iNFO
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