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RBEIT
&
R
ECHT
8
Nr. 79, November 2015
Bildung, Beruf & Karriere
Kostenlose Beratung.
Sie möchten beruflich umsatteln oder sich weiterqualifizieren?
Die Bildungsprofis der Arbeiterkammer stehen Ihnen zur Seite, auch in den Bezirken.
GUT ZU WISSEN
FACTS
Überstunden
ohne Bezahlung
AK hilft bei
Lehrabschluss
AUSBILDUNG
Foto: Daniel Ernst/Fotolia.com
Foto: contrastwerkstatt/Fotolia.com
Z
ur optimalen Vorbereitung auf die
Lehrabschlussprüfung kannst du dir
ab sofort kostenlos Lernunterlagen in
der AK Bibliothek ausleihen. Zu diesem
Zweck stehen für etliche Lehrberufe die
Unterlagen in Buchform zur Verfügung.
Unter
http://www.aktirol.web-opac.at/search
kannst du nachschauen, ob für dei-
nen Lehrberuf Unterlagen verfügbar sind,
sofort reservieren
und anschlie-
ßend persönlich
in der AK Biblio-
thek in Innsbruck
abholen.
W
er immer sich weiter-
bilden, den Job wech-
seln, wiedereinsteigen
oder sich beruflich
komplett neu orientieren will, hat
meist viele Fragen: Wie steht es
um die Aussichten am Arbeits-
markt? Gibt es für mein Vorhaben
eine spezielle finanzielle Förde-
rung oder Unterstützung? Wie ge-
nau funktioniert Bildungskarenz
oder Bildungsteilzeit?
Bei derart individuellen Pro-
blemstellungen wissen die Bil-
dungsexpertinnen und -experten
der AK Tirol weiter. Das beste
daran: Unter dem Motto „Bil-
dung, Beruf & Karriere“ beraten
sie nicht nur jederzeit in der AK in
Innsbruck, sondern sie besuchen
auch regelmäßig die Bezirke!
Häufig geht es um Themen wie
Nachholen von Ausbildungen im
2. Bildungsweg, Bildungskarenz,
Bildungsteilzeit,
Fachkräftesti-
pendium, berufliche Weiterbil-
dung, Jobwechsel, Wiederein-
Termine und Hotline
Anrufen und persönlichen Termin sichern
unter
Telefon 0800/22 55 22
und der
jeweiligen Durchwahl (siehe unten).
AK Reutte:
Di. 17. Nov., Di. 1. Dez.,
Di. 15. Dez., 9 - 12 Uhr, Anm. DW3650
AK Imst:
Di. 17. Nov., Di. 1. Dez.,
Di. 15. Dez.,14 - 17 Uhr, Anm. DW3150
AK Lienz:
Do. 19. Nov., Do. 3. Dez.,
17. Dez., 9 - 12 Uhr, Anm. DW3550
AK Kitzbühel:
Do. 19. Nov, Do. 3. Dez.,
17. Dez., 14 - 17 Uhr, Anm. DW3252
AK Landeck:
Di. 24. Nov. und 15.
Dez., 9 - 12 Uhr, Anm. DW3450
AK Telfs:
Di. 24. Nov. und 15.
Dez., 14 -17 Uhr, Anm. DW3850
AK Kufstein:
Do. 26. Nov. und
Do. 10. Dez., 9 - 12 Uhr, DW3350
AK Schwaz:
Do. 26. Nov. und
Do. 10. Dez. 14 - 17 Uhr, DW3752
Abschaffen.
Kurze Verfallsfristen haben für Beschäftigte fatale Folgen –
sie verlieren oft viel Geld für bereits erbrachte Arbeit. Das gehört geändert.
Verfallsfristenmüssenweg!
A
chim war bei einem Trans-
portunternehmen als Fahrer
beschäftigt. Immer wieder
fielen Überstunden an. Be-
zahlt bekam er entweder viel we-
niger, als geleistet oder gar keine.
Aus Angst um seinen Job pochte
er nicht auf die Bezahlung aller
Überstunden. Ein Fehler, wie
sich im Nachhinein herausstellte.
Denn als Achim trotz allem
gekündigt wurde, wollte
er seine akribisch aufge-
zeichneten noch offenen
Überstunden bezahlt ha-
ben. Doch sein Chef wei-
gerte sich, den Großteil zu
bezahlen. Begründung: Die
Lohnansprüche seien ver-
fallen. Leider musste Achim
auch vom AK Experten erfah-
ren, dass im Güterbeförderungs-
gewerbe Entgeltansprüche für
Überstunden verfallen, wenn sie
nicht binnen drei Monaten nach
Durchführung der Lohnabrech-
nung über deren Leistung schrift-
lich gegenüber dem Dienstgeber
geltend gemacht werden. Selbst
bei Beendigung des Ar-
beitsverhältnisses gilt
diese dreimonatige
Verfallsfrist!
Für Achim eine bittere Nachricht.
Zwar bekommt er die von ihm säu-
berlich – samt Begründung – no-
tierten Überstunden der letzten drei
Monate vor der Kündigung ausbe-
zahlt, aber nicht jene davor.
Verfallsklauseln.
Nicht bezahlte
Ansprüche wie Lohn, Gehalt oder
Überstunden verjähren grundsätz-
lich nach drei Jahren. Verfallsklau-
seln in Arbeits- oder Kollektivver-
trägen (KV) zielen darauf ab, diese
gesetzliche Verjährungsfrist zu ver-
kürzen. So kommt es häufig vor,
dass geleistete, aber nicht bezahlte
Überstunden nach dem Ablauf von
nur wenigen Monaten nicht mehr
eingefordert bzw. eingeklagt werden
können. Das gilt etwa für alle Be-
schäftigen im Güterbeförderungs-
und im Kleintransportgewerbe. Die
Ansprüche verfallen nach diesen
Kollektivverträgen bereits nach drei
Monaten.
Aber auch im Gastgewerbe sollte
man schnell reagieren: Für Touris-
musbeschäftigte gilt eine Verfalls-
frist von nur vier Monaten.
Lesen Sie auf jeden Fall in dem
auf Ihr Arbeitsverhältnis anzuwen-
denden Kollektivvertrag nach und
fordern Sie offene Ansprüche mit-
tels eingeschriebenem Brief recht-
zeitig ein!
Nützliche AK Tipps.
Aus Be-
weisgründen ist es ratsam, immer
täglich minutengenaue Aufzeich-
nungen zu führen, wann und wie
lange gearbeitet wurde, samt Pau-
sen und Begründung der jeweiligen
Mehr- oder Überstunden.
Listen für Arbeitszeitaufzeich-
nungen und weitere wichtige
Informationen zum Thema
gibt es auf ak-tirol.com
V
iele Kollektiv- oder Arbeitsverträge
sehen vor, dass arbeitsrechtliche
Ansprüche rasch verfallen. Das kann
Beschäftigte viel Geld kosten, weil sie
etwa ihre offenen Überstunden nur
für den kurzen Zeitraum innerhalb der
Verfallsfrist gegenüber dem Arbeitgeber
geltend machen oder sogar einklagen
müssen. Versäumen sie diese Fristen,
sind die Ansprüche erloschen.
Diese Verfalls-Fristen gelten
auch, wenn ein Arbeitsverhältnis
beendet ist.
Viele Beschäftigte wagen aus
dem einfachen Grund keine Aus-
einandersetzung um unbezahlte
Überstunden, weil sie Angst haben,
ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Deshalb fordert die AK die Ab-
schaffung dieser kurzen Verfallsfristen.
Damit würde die im Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuch festgesetzte
dreijährige Verjährungsfrist gelten.
Zumindest konnte die AK schon er-
reichen, dass Arbeitnehmer informiert
werden müssen, wenn es bei einer
Betriebsprüfung durch die Gebiets-
krankenkasse oder das Finanzamt zu
einer Strafanzeige wegen Unterent-
lohnung gegen ihre Firma kommt.
Außerdemmachen sich Arbeitgeber
nach dem Lohn- und Sozialdum-
ping-Bekämpfungsgesetz
strafbar, wenn sie ihren
Beschäftigten den Lohn
vorenthalten. Das gilt
auch für Überstun-
den, Zulagen,
Zuschläge
Sonder-
zahlung,
Urlaubs-
oder
Kran-
kenent-
geld.
Trotz Arbeit kein Geld.
Verfallsfristen bedeuten oft, dass Beschäftigte durch die Finger schauen.
INFOS
Für Aufsteiger.
Die AK Bildungsprofis bieten eigene Beratungstage in den Bezirken.
stieg, Beihilfen und Förderungen.
Nutzen Sie die kostenlose Bil-
dungs- und Berufsberatung in Ih-
rer AK im Bezirk.
Foto: Piotr Marcinski/Fotolia.com