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Nr. 84, April 2016
Das sollten Steuerzahler wissen
Bei Zweitbeschäftigung.
Das Finanzamt forciert ab sofort die elektronische Bezahlung
von Steuerschulden. Und Zahlscheine werden nur noch auf Antrag mit der Post verschickt.
ARBEITSMARKT
Foto: freshideaFotolia.com
S
ie wollten immer schon wissen,
welche Ausgaben in die Betriebskos-
tenabrechnung gehören und was dort
nichts zu suchen hat? Dann kommen
Sie am
Di, 26. April, um 19 Uhr
zum
kostenlosen Infoabend
„Durchblick bei
Betriebs- und Heizkosten“
in die
AK
Lienz
. Dort erfahren Sie, welche Positi-
onen Mietern verrechnet werden dürfen,
und wo sich häufig Fehler einschleichen.
Anmeldung erforderlich unter 0800/22
55 22 – 3550 oder
lienz@ak-tirol.comAchtung:
Zusätzlich gibts im Sommer
wieder den „Betriebskosten-Check“,
bei dem AK Experten Ihre Abrechnung
prüfen (mehr dazu rechts).
Betriebskosten
im Überblick
Kontrolle ist besser!
Betriebskosten-Check.
Wenn Ihnen bei Ihrer Betriebskostenabrechnung etwas spanisch
vorkommt, liegt es nicht am Sommer. Die AK Experten wissen weiter und helfen tirolweit.
N
achzahlung oder Gutha-
ben? Das müssten viele
Mieter bis spätestens 30.
Juni erfahren. Denn dann
ist bei bestimmten Mietwohnungen
die Betriebskostenabrechnung fäl-
lig. Allerdings zeigt sich in den An-
fragen bei den Mietrechtsexperten
der AK Tirol: Immer wieder sind
Aufstellungen nicht korrekt bzw.
wenig nachvollziehbar.
In allen Bezirken.
Deshalb star-
tete die AK Tirol im Vorjahr ein
neues Service: Unter dem Motto
„Wir checken Ihre Betriebskosten“
besuchten Experten die Bezirke und
prüften kostenlos die Abrechnungen
von Mietern. Die Nachfrage war
so groß, dass die Info-Tage heuer
wieder tirolweit angeboten werden
(Termine siehe rechts)
.
Das fiel 2015 auf:
Viele Abrechnungen entsprachen
nicht den vertraglichen und gesetz-
lichen Bestimmungen. Manche
enthielten nur einen Rechnungsbe-
trag – ohne einzelne Betriebskosten-
positionen, Abrechnungszeitraum
oder Aufteilungsschlüssel. Oder
private Vermieter hatten einfach
ihre Eigentümerabrechnung an die
Mieter weitergeleitet – inklusive
nicht verrechenbarer Kosten,
wie Beiträge zum Rückla-
genfonds. Bei Neuver-
mietungen wurde häufig
die Unwissenheit der
Mieter ausgenutzt
und eine viel zu
niedrige Voraus-
zahlung verein-
bart.
Expertentipps
• Prüfen Sie die Abrechnung und
vergleichen Sie sie, falls möglich,
mit jener vom Vorjahr. Bei Auffäl-
ligkeiten mit Vermieter oder Haus-
verwaltung sprechen und Einsicht
in die Belege nehmen!
• Der Begriff „Betriebskosten“ ist
gesetzlich nur für Mietwohnungen
definiert, die zur Gänze unter das
Mietrechtsgesetz fallen (z. B. klas-
sischer Altbau). Danach können
verrechnet werden: Wasser- und
Abwasserkosten, Kanalräumung,
Müllabfuhr,
Rauchfangkehrer,
Stromversorgung der allgemeinen
Teile des Hauses, angemessene
Versicherung des Hauses (grund-
sätzlich Feuer, Leitungswasser,
Haftpflicht), Aufwendungen für
Verwaltung und Hausbetreuung,
Grundsteuer etc.
• Nicht zu den Betriebskosten zählen
Reparaturen, Erhaltung, Kaminsa-
nierung, Mietzinsausfälle etc.
• Bei gemieteten Eigentumswoh-
nungen und Ein- und Zweifami-
lienhäusern kann grundsätzlich
anderes vereinbart werden.
• Klauseln, in denen versucht
wird, anteilige Instandhal-
tungs- und Erhaltungs-
kosten auf den Mieter
zu überwälzen, sind
meist gesetzwidrig
und müssen im
Einzelfall über-
prüft werden.
AKINFOABENDE
NEWS
Fast-Food und
Diätwahnsinn
S
chlankheitsprodukte und „Wunderdi-
äten“ sind Dauerbrenner, besonders
im Frühling. Andererseits leiden immer
mehr Menschen an Ess-Störungen und
Krankheiten, wie Fett- und Magersucht.
Warum das so ist, und welche scheinbar
gesunden Lebensmittel besonders pro-
blematisch sind, erklärt Apothekerin und
Nährstoffspezialistin Mag. Karin Hofinger
beimAK Infoabend „
Zwischen Fastfood
und Diätwahn“
am
Dienstag, 10. Mai, ab
19 Uhr in der AK Tirol in Innsbruck
. Die
Expertin spricht auch über zweifelhafte
Schönheitsideale, Gesundheit, Verbrau-
cherschutz und den Verlust an Esskultur.
Gleich anmelden unter 0800/22 55 22 –
1833 oder
konsument@ak-tirol.comAK Profis prüfen
IhreAbrechnung!
„Wir checken Ihre Betriebskosten“ heißt
es wieder für Mieter in allen Bezirken:
Im Juni und Juli können Mitglieder ihre
aktuelle Betriebskostenabrechnung kos-
tenlos von den AK Experten überprüfen
lassen. Diese klären auch über mögliche
Fallen auf und helfen, zu viel bezahltes
Geld vomVermieter zurückzuholen.
AK INNSBRUCK
Do. 16 Juni
AK REUTTE
Di. 21. Juni
AK LANDECK
Do. 23. Juni
AK IMST
Di. 28. Juni
AK LIENZ
Do. 30. Juni
AK SCHWAZ
Di. 5. Juli
AK KITZBÜHEL
Do. 7. Juli
AK TELFS
Di. 12. Juli
AK KUFSTEIN
Do. 14. Juli
Anmeldung.
Termine werden
telefonisch unter 0800/22 55
22 – 1717 vergeben. Dabei
erfahren Sie, welche Unter-
lagen (Mietvertrag, Be-
triebs- und Heizkos-
tenabrechnung,
Abrechnung
des Vorjahres)
an die AK über-
mittelt werden
sollen.
JETZT ANMELDEN
V
iele Tirolerinnen und Tiroler
machen ihren Steueraus-
gleich bereits elektronisch
über
finanzonline.bmf.gv.at
Das spart den Weg zum Finanzamt,
die Steuererklärung kann rund um
die Uhr eingereicht werden, und die
Höhe der Steuergutschrift ist sogar
vorab ersichtlich.
Steuern für Nebenjob.
Neue-
rungen kamen mit 1. April 2016 auf
all jene zu, die Steuern nachzahlen
müssen – also auch auf Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer, die
einer Nebenbeschäftigung nachge-
hen: Sie werden vom Finanzamt
ersucht, ihre Abgabenschuld beim
Fiskus ab sofort auf elektronischem
Wege abzuliefern,
• entweder per „Finanzamtszah-
lung“ in den Online-Systemen der
Banken
• oder direkt in FinanzOnline mit-
tels „eps-Überweisung“ (mehr
dazu auf
finanzonline.bmf.gv.at
)
Antrag stellen.
Wer seine Steu-
ern nicht elektronisch zahlen kann
oder möchte, beantragt einfach mit
einem formlosen Schreiben, Fax
oder telefonisch beim zuständigen
Finanzamt, dass ihm die Zahlungs-
anweisungen auch künftig zuge-
schickt werden. Weiters kann auch
über FinanzOnline die Zusendung
von Zahlscheinen aktiviert werden.
Elektronische Post.
Beach-
ten Sie, dassSie ab sofort mit der
Post zwar Buchungsmitteilungen,
aber keine Zahlscheine mehr er-
halten. Achtung: All jene, die
sich irgendwann einmal auf Fi-
nanzOnline registriert und der
elektronischen Zustellung nicht
widersprochen haben, erhalten
sämtliche Mitteilungen nur noch
auf elektronischem Wege – also
Buchungsmitteilungen und auch
Einkommensteuerbescheide, Er-
gänzungsersuchen und andere
Finanzamtsschreiben.
Denken Sie also daran,
dass Sie dem Finanzamt
Ihren Verzicht auf die
elektronische Zustel-
lung
bekanntgeben,
wenn Sie zur nächsten
Quartalsvorschrei-
bung Mitte Mai
– vielleicht
sogar ver-
geblich –
auf Post vom
Finanzamt warten!
B
ildungskarenz und Bildungsteilzeit
sind beliebte Möglichkeiten, sich
eine Auszeit für Weiterbildung zu
nehmen.Wie es imDetail funktio-
niert und finanziert wird, erläutern
Spezialisten von AK und AMS am
Do,
14. April, in der AK Schwaz, Münch-
ner Straße 20, amDi, 19. April, in der
AK Kufstein, Arkadenplatz 2,
und am
Do, 21. April, in der AK Tirol in Innsbruck,
Maximilianstraße 7.
Beginn ist jeweils
um 19 Uhr.Wenn Sie berufstätig sind
und eine Ausbildung planen, können Sie
sich unter bestimmten Voraussetzungen
für einige Zeit karenzieren lassen und be-
kommen vomAMSWeiterbildungsgeld.
Mit diesemAngebot erhöhen Sie Ihre
Chancen amArbeitsmarkt. Anmeldung für
Schwaz unter 0800/22 55 22 – DW3752
oder
schwaz@ak-tirol.com, für Kufstein
DW3350 oder
kufstein@ak-tirol.comund für Innsbruck unter 0800/22 55 22 –
1515 oder
bildung@ak-tirol.comAuszeit für
Weiterbildung
Steuern
zahlen.
Das
Finanzamt ver-
schickt keine Zahl-
scheine mehr – außer
man stellt einen Antrag.
Da kann was nicht stimmen!
Die Mietrechtsexperten der AK Tirol überprüfen Ihre Betriebskostenabrechnung.
Foto: pathdoc/Fotolia.com
CHECK
Weitere Informationen finden Sie in
der AK Broschüre
„Betriebskosten-
abrechnung“
, einfach anfordern un-
ter 0800/22 55 22 – 1731 oder her-
unterladen auf ak-tirol.com
Foto: leszekglasner/Fotolia.com
Alle Infos zu aktuellen Steuer-
themen finden Sie auf bmf.gv.at
Noch Fragen?