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K

ONSUMENT

&

R

ECHT

5

Nr. 84, April 2016

Und der Urlaub wird ein Hit…

Perfekt vorbereitet!

Endlich frei, endlich raus aus dem Alltag. Mit den AK Urlaubstipps können

Sie manch böse Überraschung schon im Vorfeld vermeiden und Ihre Ferien unbeschwert genießen.

M

edizin sollte Heilungsprozesse

unterstützen. Aber zu viel

Medizin kann das Gegenteil bewirken

und krank machen. Mit provokanten

Aussagen hat der Arzt und Schrift-

steller Dr. Günther Loewit Patienten

und Kollegen aufgerüttelt. Er warnt

auch vor einer gefährlichen Spirale

von Medikamenten, Operationen,

Diagnosen und Therapie. Erfahren Sie

mehr beim kostenlosen Info-Abend

„Wieviel Medizin braucht der Mensch“

am

Mittwoch, 20. April, um 19 Uhr in

der AK Landeck, Malserstraße 11

.

Der Eintritt ist frei, Anmeldung erfor-

derlich unter 0800/22 55 22 – 3450

oder

landeck@ak-tirol.com

T

ausende Tiroler Jugendliche

arbeiten in den Ferien, um sich ein

bisschen Geld zu verdienen oder ihr

Praktikum zu absolvieren. Hilfreiche

Tipps, damit alles glatt läuft, gibts beim

kostenlosen Infoabend

„Arbeiten in den

Ferien: Ferialjob und Pflichtpraktikum –

was muss ich beachten?“

in der

AK Tirol

in Innsbruck am Dienstag, 12. April,

ab 18.30 Uhr

. Während fürs Jobben

im Sommer die üblichen arbeitsrecht-

lichen Bestimmungen gelten, steht

beim Pflichtpraktikum der Lehr- und

Ausbildungszweck im Vordergrund. An-

meldung erforderlich unter der Hotline

0800/22 55 22 – 1566 oder jugend@

ak-tirol.com

Wieviel Medizin braucht der Mensch? Ferialjob & Pflichtpraktikum

Essens-Mythen

V

egane Ernährung, Smoothie, Clean

Eating, Chia-Samen, Steinzeit-Diät

(Paleo), Superfood etc. Was von diesen

Trends zu halten ist, erfahren Sie beim

kostenlosen AK Infoabend

„Lug und Trug

beim Essen“

am

Donnerstag, 28. April,

um 19.30 Uhr im Hotel Maria Theresia

in Hall

. Werfen Sie mit Gesundheitswis-

senschaftlerin Mag. Angelika Kirchmaier

einen Blick hinter die Kulissen der

profitorientierten Ernährungsindus­

trie. KR Fritz Gurgiser informiert über

die Vorteile regionaler Produkte (mit

Verkostung) und warum kurze Transport-

wege heimische Arbeitsplätze sichern.

Anmeldung erforderlich unter 0800/22

55 22 – 3850 oder

hall@ak-tirol.com

VORTRAG AK LANDECK

HALL IN TIROL

INFOABEND AK INNSBRUCK

G

ründliches und regelmäßiges Fahrrad-

service ist wichtig – aber wo? Die AK

Konsumentenschützer verglichen Preise und

Leistungen von 18 Anbietern und fanden

erhebliche Unterschiede. So liegen die Kosten

für ein „kleines Service“ zwischen 24 und

72 Euro, bei einem „großen Service“ sind

zwischen 48 und 130 Euro zu berappen, im-

merhin eine Spanne von 63 %! Damit kostete

das teuerste Service jeweils mehr als drei Mal

so viel wie das billigste. Regelmäßig kommen

auch noch Kosten für verwendetes Material

hinzu. Da die „Inklusiv-Leistungen“ der ein-

zelnen Anbieter zum Teil sehr unterschiedlich

sind, empfiehlt es sich, vorab nach den Kosten

zu fragen bzw. einen Kostenvoranschlag zu

verlangen. Die Konsumentenschützer raten

zudem, nicht nur auf den Preis zu achten,

sondern ihn in Relation zur angebotenen

Leistung zu setzen. Weitere Tipps und Details

zur Erhebung finden Sie auf ak-tirol.com

Vor allem auf die

Leistung achten!

S

ie freuen sich schon auf den

Urlaub? Wenn Sie die Tipps

der AK Experten berück-

sichtigen, bleibt Ihnen si-

cher manche Enttäuschung erspart.

Angebote vergleichen.

Vielver-

sprechende Formulierungen sollten

Sie aufmerksam lesen: So bedeu-

ten „Meerblick“ und „Strandnähe“

nicht unbedingt, dass das Hotel

direkt am Strand liegt. Fragen Sie

im Zweifel beim Reisebüro nach!

Prospekte aus Beweisgründen auf-

bewahren, bei Internetbuchungen

Screenshots speichern.

Richtig buchen.

Klären Sie vor

der Buchung ab, ob es sich um

ein Pauschalreiseangebot handelt.

Wenn Sie hingegen Hotel, Flug und

andere Leistungen einzeln buchen,

haftet jedes Unternehmen nur für

seine Leistung. Das sollten Sie beim

Buchen im Internet beachten:

• Vor dem Absenden alle Daten

kontrollieren. Eingabefehler ver-

ursachen oft Kosten.

• Insbesondere beim Buchen von

Flügen müssen die Daten mit

jenen im Reisepass übereinstim-

men.

• Kontrollieren Sie Infos über den

Reiseveranstalter, also Anschrift,

Kontakt und ob eine Insolvenzab-

sicherung vorhanden ist.

• Unmittelbar nach der Buchung

müssen Sie eine schriftliche Be-

stätigung mit allen relevanten

Reise- und Kontaktdaten erhalten.

Dokumente.

Zu Pass- und Visum-

bestimmungen, Fristen und Versi-

cherungen muss das Reisebüro in-

formieren. Einreisebestimmungen

und Infos zum Thema Sicherheit

finden Sie auf der Homepage des

Außenministeriums bmeia.gv.at

Sicher.

Führt Sie der Urlaub in ein

exotisches Land? Dann erkundigen

Sie sich unbedingt über Hygiene-

Tipps, Impf-Empfehlungen und

eine

Reisekrankenversicherung.

Innerhalb der EU besteht mit der

E-Card Anspruch

auf die unver-

züglich notwen-

digen Sachleis­

tungen.

Ergänzt werden sollte dies durch

eine Reiseunfall- und Heimtrans-

portversicherung.

Richtig stornieren.

Achten Sie

auf die Storno-Bedingungen.

Eine Stornoversicherung gilt

nur in bestimmten Fällen, wie

bei plötzlicher Erkrankung.

Keine Stornogebühren dürfen

verrechnet werden, wenn sich

nach dem Buchen wesent-

liche Änderungen ergeben,

etwa durch Terrordrohungen

und Naturkatastrophen oder

wenn das Reiseunterneh-

men die Leistung einseitig erheb-

lich ändert.

Zahlungsmittel.

Mit der Ban-

komatkarte können Sie derzeit in

Ländern der Eurozone spesenlos

Bargeld beheben und in vielen

Geschäften bezahlen. Bei der

Kreditkarte fallen bei Geldbehe-

bungen jedoch hohe Spesen an.

Notieren Sie alle Servicenum-

mern, damit Sie Ihre Karten bei

Verlust oder Diebstahl sofort

sperren lassen können. Reise-

schecks sind zwar teuer, weil

Spesen anfallen, dafür sind

sie aber sicher, weil sie bei Verlust

ersetzt werden.

Ihr Recht als Passagier.

Neben

nationalen Bestimmungen regeln

auch EU-Verordnungen und in-

ternationale Übereinkommen die

Rechte von Passagieren beimTrans-

port mit Flugzeug, Schiff, Bahn

oder Bus. Flugpassagiere können

bei Annullierung, Nichtbeförderung

und Verspätung Ansprüche geltend

machen, auch für die Verspätung

oder Beschädigung von Gepäck.

Teilweise gelten sehr kurze Fristen.

Entsprechende Infos liegen auf den

Flughäfen und bei den Airlines auf.

Flop statt top.

Das Hotelzimmer

ist verdreckt, das Essen ein Alb-

traum? Wenn Reklamationen beim

Reiseveranstalter vor Ort nichts

bringen, steht Preisminderung nach

der „Frankfurter Tabelle“ zu. Ver-

gessen Sie nicht, die Mängel zu

dokumentieren! Mehr auf

ak-tirol.com und in der

AK Broschüre „

Tipps

für einen unbe-

schwerten Urlaub“

.

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