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RBEIT
&
R
ECHT
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Nr. 87, Juli/August 2016
Gut zu wissen.
Holen
Sie sich die aktuellen
Arbeitsrechts-Broschü-
ren, kostenlos erhältlich
unter 0800/22 55 22 –
1432 oder als Down-
load auf
ak-tirol.comG
erechtigkeit muss sein, gerade
auch im Arbeitsleben. Doch die
Realität sieht leider oft ganz anders aus.
Deshalb können Beschäftigte in der
AK Broschüre
„Arbeitsrecht griffbereit“
nachlesen, was erlaubt ist, und wo sie
aufpassen müssen, z. B. bei Arbeitsver-
trag und Dienstzettel, im Krankenstand,
bei geringfügiger Beschäftigung sowie
Kündigung oder Entlassung. Und sie
erfahren das Wichtigste zu Urlaubsrecht,
Abfertigung, Betriebsübergang und
Pflegefreistellung. Denn nur wer seine
Rechte und Pflichten kennt, kann sich
auch daran orientieren!
D
as Arbeitszeitrecht ist ein wichtiges
Instrument. Es regelt u. a., wie
Mehr- oder Überstunden zu entlohnen
sind und was für Pausen, Feiertage etc.
gilt. Überstunden fallen an, wenn die
gesetzliche Normalarbeitszeit von 40
Stunden pro Woche oder von 8 Stunden
pro Tag überschritten wird. Pro Überstun-
de steht ein mindestens 50-prozentiger
Zuschlag zu, bei Zeitausgleich gibt es
pro Überstunde 1,5 Stunden Freizeit. Für
Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit
sind in vielen Kollektivverträgen höhere
Zuschläge vorgesehen! Mehr im
AK Falter
„Arbeitszeit und Ruhezeit“
.
D
as Abfertigungsrecht Neu gilt für
alle Arbeitsverhältnisse, die ab
dem 1. Jänner 2003 neu begonnen
haben. Seither haben alle betroffenen
Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis
unter die neue Regelung fällt, Anspruch
auf Abfertigung. Und das Beste daran
ist: Abfertigung geht auch bei einer
Selbstkündigung durch den Arbeitneh-
mer nicht verloren. Aber wie funktioniert
das neue System? Ist ein Übertritt vom
alten möglich, wie wird die Abfertigung
berechnet und wann muss sie der Arbeit-
geber auszahlen? Infos finden Sie im AK
Falter
„Abfertigung Neu und Alt“
.
Ihr gutes Recht Ruhezeit
Abfertigung
AK BROSCHÜREN
INFOS
Pause für
Laptop und
Diensthandy
Einfach abschalten.
Wer auch im
Urlaub mit dem Kopf ständig bei der
Arbeit ist, wird sich nicht erholen.
Das kann sogar zu gesundheitlichen
Problemen wie z. B. Burnout führen.
W
as bei einer Lohnpfändung übrig
bleiben muss und was bei der
Berechnung berücksichtigt wird, erklären
AK Experten im Falter
„Lohnpfändung –
Wichtige Bestimmungen bei der
Lohnexekution“
. Lesen Sie nach, wie z. B.
Sachleistungen bewertet oder Urlaubs-
undWeihnachtsgeld der Pfändung
unterworfen werden.
AK Tipp:
Auf
schuldnerberatung.at ,der
Homepage der Schuldnerberatung, gibts
einen Lohnpfändungsrechner.
Betroffene sollten sich außerdem unbe-
dingt persönlich beraten lassen.
E
in Betriebsübergang, wenn also durch
Verkauf oder Verpachtung der Firmen-
inhaber wechselt, bedeutete früher für
viele den Verlust des Arbeitsplatzes. Seit
1993 schützt davor das Arbeitsvertrags-
rechtsanpassungsgesetz. Eine gute Erst-
Information finden Betroffene imAK Falter
„Betriebsübergang – Ihr Recht, wenn die
Firma verkauft oder verpachtet wird“
. Am
besten umgehend anfordern und die AK
Experten zusätzlich für ein individuelles
Beratungsgespräch kontaktieren!
N
icht jeder kann sich auf eine Betriebs-
pension freuen, und der Anspruch auf
einen solchen Zuschuss des Arbeitgebers
zur gesetzlichen Pension entsteht nicht
einfach automatisch. Tatsächlich werden
derartige Leistungszusagen vertraglich
geregelt und auf Basis unterschiedlichs-
ter Modelle möglich. Alle Details dazu
können Sie in der neuen AK Broschüre
„Betriebspension“
nachlesen.
D
ie Vermittlung von Leiharbeitern,
genauer gesagt die Arbeitskräfteüber-
lassung, hat in den letzten Jahren stark
zugenommen. Zum Schutz der überlassenen
Arbeitskräfte ist eine Überlassung aber nur
mit ausdrücklicher Zustimmung der Arbeit-
nehmer möglich. Der Verleiher (Überlasser)
muss über die Arbeitsbedingungen eine
schriftliche Grundvereinbarung (Dienstzettel)
und eine Überlassungsmitteilung ausstellen.
Welche Regeln sonst noch einzuhalten sind,
etwa bei Entgeltansprüchen, steht in der
AK Broschüre
„Leiharbeit – Schutzbestim-
mungen für Leiharbeiter“
.
W
er derzeit weniger als 415,72 Euro
brutto monatlich oder 31,92 Euro pro
Tag verdient, gilt als geringfügig beschäftigt.
Damit hat er zwar die gleichen Rechte wie
Teil- oder Vollzeitbeschäftigte, z. B. Anspruch
auf Urlaub, Pflegefreistellung und Entgelt-
fortzahlung bei Krankheit, außerdem stehen
je nach KV meist auch Sonderzahlungen zu.
Aber Minijobber sind nur unfallversichert. Für
58,68 Euro pro Monat können sie sich frei-
willig kranken- und pensionsversichern. Alle
wichtigen arbeits-, sozial- und steuerrecht-
lichen Bestimmungen finden Sie im neuen
AK Falter
„Geringfügige Beschäftigung“
.
Bestimmungen für Leiharbeiter Was Geringfügige wissen sollten
RUND UMS GELD
TIPPS
Wichtiges zur
Lohnexekution
Wenn die Firma
verkauft wird
Ruhestand und
Betriebspension
Gesetz schützt Leiharbeiter.
Minijobber sind nur unfallversichert.
Foto: John Casey/Fotolia.com
Foto: KZenon/Fotolia.com
S
martphone & Co. sind aus
dem Alltag kaum noch
wegzudenken. Und doch
haben diese praktischen Er-
gebnisse einer rasanten technolo-
gischen Entwicklung auch so ihre
Schattenseiten.
Aus für On-Modus.
Sie sorgen
dafür, dass die Grenzen zwischen
Arbeitszeit und Freizeit immer mehr
aufweichen und dass Beschäftigte
auch nach Dienstschluss, am Wo-
chenende oder im Urlaub erreichbar
sind – unabhängig vom Ort, an dem
sie sich gerade aufhalten. Und Hand
aufs Herz: Wer lässt das (Dienst-)
Handy schon gleichgültig läuten,
wenn er sieht, dass der Chef anruft?
Wer ignoriert beim Checken seines
elektronischen Postfachs dessen
eMails?
Abgesehen davon, dass es sich
dabei genau genommen um unbe-
zahlte Arbeitszeit handelt, schmä-
lert die ständige Erreichbarkeit auch
den Erholungseffekt. Auf Dauer
kann sie sogar mit Ursache für ge-
sundheitliche Probleme wie für ein
Burnout sein. Studien deuten darauf
hin, dass bereits eine eingehende
eMail am Smartphone den Stressle-
vel ansteigen lässt.
Deshalb gilt – nicht nur imUrlaub:
• In der Freizeit macht auch das Fir-
menhandy Pause!
• Firmen-eMails nur in Notfällen
lesen.
• Stellen Sie sich rechtzeitig auf ei-
nen Urlaub ein: Verschaffen Sie
sich einen Überblick über die Ar-
beit, die noch zu bewältigen ist,
damit Sie alles erledigen können.
Und bereiten Sie die Dienstüber-
gabe vor.
• Vergessen Sie nicht, eine Abwe-
senheitsnotiz für Ihre eMails ein-
zurichten.
• Vermeiden Sie im Urlaub Stress
und Erfolgsdruck.
Infos finden Sie auch in der AK
Broschüre
„Ihre Rechte am Arbeits-
platz“
, erhältlich unter 0800/22 55
22 – 1432 oder auf
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