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A

RBEIT

&

R

ECHT

4

Nr. 87, Juli/August 2016

Gut zu wissen.

Holen

Sie sich die aktuellen

Arbeitsrechts-Broschü-

ren, kostenlos erhältlich

unter 0800/22 55 22 –

1432 oder als Down-

load auf

ak-tirol.com

G

erechtigkeit muss sein, gerade

auch im Arbeitsleben. Doch die

Realität sieht leider oft ganz anders aus.

Deshalb können Beschäftigte in der

AK Broschüre

„Arbeitsrecht griffbereit“

nachlesen, was erlaubt ist, und wo sie

aufpassen müssen, z. B. bei Arbeitsver-

trag und Dienstzettel, im Krankenstand,

bei geringfügiger Beschäftigung sowie

Kündigung oder Entlassung. Und sie

erfahren das Wichtigste zu Urlaubsrecht,

Abfertigung, Betriebsübergang und

Pflegefreistellung. Denn nur wer seine

Rechte und Pflichten kennt, kann sich

auch daran orientieren!

D

as Arbeitszeitrecht ist ein wichtiges

Instrument. Es regelt u. a., wie

Mehr- oder Überstunden zu entlohnen

sind und was für Pausen, Feiertage etc.

gilt. Überstunden fallen an, wenn die

gesetzliche Normalarbeitszeit von 40

Stunden pro Woche oder von 8 Stunden

pro Tag überschritten wird. Pro Überstun-

de steht ein mindestens 50-prozentiger

Zuschlag zu, bei Zeitausgleich gibt es

pro Überstunde 1,5 Stunden Freizeit. Für

Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit

sind in vielen Kollektivverträgen höhere

Zuschläge vorgesehen! Mehr im

AK Falter

„Arbeitszeit und Ruhezeit“

.

D

as Abfertigungsrecht Neu gilt für

alle Arbeitsverhältnisse, die ab

dem 1. Jänner 2003 neu begonnen

haben. Seither haben alle betroffenen

Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis

unter die neue Regelung fällt, Anspruch

auf Abfertigung. Und das Beste daran

ist: Abfertigung geht auch bei einer

Selbstkündigung durch den Arbeitneh-

mer nicht verloren. Aber wie funktioniert

das neue System? Ist ein Übertritt vom

alten möglich, wie wird die Abfertigung

berechnet und wann muss sie der Arbeit-

geber auszahlen? Infos finden Sie im AK

Falter

„Abfertigung Neu und Alt“

.

Ihr gutes Recht Ruhezeit

Abfertigung

AK BROSCHÜREN

INFOS

Pause für

Laptop und

Diensthandy

Einfach abschalten.

Wer auch im

Urlaub mit dem Kopf ständig bei der

Arbeit ist, wird sich nicht erholen.

Das kann sogar zu gesundheitlichen

Problemen wie z. B. Burnout führen.

W

as bei einer Lohnpfändung übrig

bleiben muss und was bei der

Berechnung berücksichtigt wird, erklären

AK Experten im Falter

„Lohnpfändung –

Wichtige Bestimmungen bei der

Lohnexekution“

. Lesen Sie nach, wie z. B.

Sachleistungen bewertet oder Urlaubs-

undWeihnachtsgeld der Pfändung

unterworfen werden.

AK Tipp:

Auf

schuldnerberatung.at ,

der

Homepage der Schuldnerberatung, gibts

einen Lohnpfändungsrechner.

Betroffene sollten sich außerdem unbe-

dingt persönlich beraten lassen.

E

in Betriebsübergang, wenn also durch

Verkauf oder Verpachtung der Firmen-

inhaber wechselt, bedeutete früher für

viele den Verlust des Arbeitsplatzes. Seit

1993 schützt davor das Arbeitsvertrags-

rechtsanpassungsgesetz. Eine gute Erst-

Information finden Betroffene imAK Falter

„Betriebsübergang – Ihr Recht, wenn die

Firma verkauft oder verpachtet wird“

. Am

besten umgehend anfordern und die AK

Experten zusätzlich für ein individuelles

Beratungsgespräch kontaktieren!

N

icht jeder kann sich auf eine Betriebs-

pension freuen, und der Anspruch auf

einen solchen Zuschuss des Arbeitgebers

zur gesetzlichen Pension entsteht nicht

einfach automatisch. Tatsächlich werden

derartige Leistungszusagen vertraglich

geregelt und auf Basis unterschiedlichs-

ter Modelle möglich. Alle Details dazu

können Sie in der neuen AK Broschüre

„Betriebspension“

nachlesen.

D

ie Vermittlung von Leiharbeitern,

genauer gesagt die Arbeitskräfteüber-

lassung, hat in den letzten Jahren stark

zugenommen. Zum Schutz der überlassenen

Arbeitskräfte ist eine Überlassung aber nur

mit ausdrücklicher Zustimmung der Arbeit-

nehmer möglich. Der Verleiher (Überlasser)

muss über die Arbeitsbedingungen eine

schriftliche Grundvereinbarung (Dienstzettel)

und eine Überlassungsmitteilung ausstellen.

Welche Regeln sonst noch einzuhalten sind,

etwa bei Entgeltansprüchen, steht in der

AK Broschüre

„Leiharbeit – Schutzbestim-

mungen für Leiharbeiter“

.

W

er derzeit weniger als 415,72 Euro

brutto monatlich oder 31,92 Euro pro

Tag verdient, gilt als geringfügig beschäftigt.

Damit hat er zwar die gleichen Rechte wie

Teil- oder Vollzeitbeschäftigte, z. B. Anspruch

auf Urlaub, Pflegefreistellung und Entgelt-

fortzahlung bei Krankheit, außerdem stehen

je nach KV meist auch Sonderzahlungen zu.

Aber Minijobber sind nur unfallversichert. Für

58,68 Euro pro Monat können sie sich frei-

willig kranken- und pensionsversichern. Alle

wichtigen arbeits-, sozial- und steuerrecht-

lichen Bestimmungen finden Sie im neuen

AK Falter

„Geringfügige Beschäftigung“

.

Bestimmungen für Leiharbeiter Was Geringfügige wissen sollten

RUND UMS GELD

TIPPS

Wichtiges zur

Lohnexekution

Wenn die Firma

verkauft wird

Ruhestand und

Betriebspension

Gesetz schützt Leiharbeiter.

Minijobber sind nur unfallversichert.

Foto: John Casey/Fotolia.com

Foto: KZenon/Fotolia.com

S

martphone & Co. sind aus

dem Alltag kaum noch

wegzudenken. Und doch

haben diese praktischen Er-

gebnisse einer rasanten technolo-

gischen Entwicklung auch so ihre

Schattenseiten.

Aus für On-Modus.

Sie sorgen

dafür, dass die Grenzen zwischen

Arbeitszeit und Freizeit immer mehr

aufweichen und dass Beschäftigte

auch nach Dienstschluss, am Wo-

chenende oder im Urlaub erreichbar

sind – unabhängig vom Ort, an dem

sie sich gerade aufhalten. Und Hand

aufs Herz: Wer lässt das (Dienst-)

Handy schon gleichgültig läuten,

wenn er sieht, dass der Chef anruft?

Wer ignoriert beim Checken seines

elektronischen Postfachs dessen

eMails?

Abgesehen davon, dass es sich

dabei genau genommen um unbe-

zahlte Arbeitszeit handelt, schmä-

lert die ständige Erreichbarkeit auch

den Erholungseffekt. Auf Dauer

kann sie sogar mit Ursache für ge-

sundheitliche Probleme wie für ein

Burnout sein. Studien deuten darauf

hin, dass bereits eine eingehende

eMail am Smartphone den Stressle-

vel ansteigen lässt.

Deshalb gilt – nicht nur imUrlaub:

• In der Freizeit macht auch das Fir-

menhandy Pause!

• Firmen-eMails nur in Notfällen

lesen.

• Stellen Sie sich rechtzeitig auf ei-

nen Urlaub ein: Verschaffen Sie

sich einen Überblick über die Ar-

beit, die noch zu bewältigen ist,

damit Sie alles erledigen können.

Und bereiten Sie die Dienstüber-

gabe vor.

• Vergessen Sie nicht, eine Abwe-

senheitsnotiz für Ihre eMails ein-

zurichten.

• Vermeiden Sie im Urlaub Stress

und Erfolgsdruck.

Infos finden Sie auch in der AK

Broschüre

„Ihre Rechte am Arbeits-

platz“

, erhältlich unter 0800/22 55

22 – 1432 oder auf

ak-tirol.com

Foto: Jakub K

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Foto: aquar

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Foto: goodluz

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