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U

RLAUB

&

R

EISE

9

Nr. 87, Juli/August 2016

Ich bin dann mal weg . . .

Gute Reise.

Sandstrände, soweit das Auge reicht. Ein Städtetrip. Oder ein Ferienparadies ganz in der

Nähe. So verschieden die Urlaubsziele sind, so vielfältig können die Fragen und Probleme rund um

Buchung, Unterkunft, Flug etc. sein. Mit den Tipps der AK Reiserechtsexperten sind Sie gut informiert.

T

olle Bilder und schöne Erinne-

rungen möchten Urlauber mit

nach Hause nehmen. Mit den Top

Ten, zusammengestellt von den

Profis der AK Tirol, können Sie Ent-

täuschungen und so manche Abzocke

vermeiden.

Vergleichen.

Lesen Sie

vielversprechende Angebote

besonders aufmerksam: „Meerblick“

und „Strandnähe“ müssen nicht bedeu-

ten, dass das Hotel direkt am Strand

liegt. Im Zweifel beim Reisebüro nach-

fragen und Unterlagen zum Beweis auf-

bewahren.

Buchen.

Klären Sie ab, ob

es sich beim Angebot um eine

Pauschalreise handelt. Wenn Sie aber

Hotel, Flug oder andere Leistungen ein-

zeln buchen, haftet jedes Unternehmen

nur für seine eigene Leistung. Zudem

ist keine einheitliche Insolvenzabsiche-

rungspflicht vorgeschrieben.

Online.

Beim Buchen im

Internet penibel sein: Eingabe-

fehler verursachen oft zusätzliche Ko-

sten, und wenn die Daten nicht mit je-

nen im Reisepass übereinstimmen, kann

die Airline die Beförderung verweigern.

Kontrollieren Sie alle Infos zum Rei-

severanstalter und prüfen Sie vor Be-

kanntgabe Ihrer Kreditkartennummer,

ob er eine Insolvenzabsicherung hat.

Gleich nach der Buchung müssen Sie

eine schriftliche Bestätigung erhalten.

Pass, Visum & Co.

Auf

bmeia.gv.at

, der Homepage des

Außenministeriums, finden Sie Infos zu

Sicherheit, Einreisebestimmungen für

österreichische Staatsbürger etc. Zu

Pass- und Visumbestimmungen, Fristen

und Versicherungen muss auch das Rei-

sebüro informieren.

Gesundheit.

Mit der E-

Card haben Sie Anspruch

auf unverzüglich notwendige Sach-

leistungen. Reiseunfall- und Heim-

transportversicherung

sind

gute

Ergänzungen. Eine Reisekrankenver-

sicherung übernimmt Kosten, die die

gesetzliche Versicherung nicht abdeckt.

Für exotische Länder Hygiene-Tipps

und Impf-Empfehlungen beachten.

Storno.

Wer die Reise nicht

antreten kann oder will, muss

Stornogebühren zahlen. Je kurzfristiger

die Absage, desto höher fallen sie aus

und können bis zu 100 % betragen.

Eine Stornoversicherung gilt nur für

bestimmte Fälle, wie eine plötzliche Er-

krankung. Keine Stornogebühren dürfen

verrechnet werden, wenn sich nach dem

Buchen wesentliche Umstände ändern,

etwa durch Terrordrohung oder Natur-

katastrophen, oder wenn das Reiseunter-

nehmen die Leistung einseitig erheblich

ändert. Hier können Reisende Preismin-

derung und Schadenersatz fordern.

Flug & Gepäck.

Ver-

schiedenste

Bestimmungen

regeln die Rechte der Passagiere von

Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus. Flug-

passagiere sind per EU-Verordnung bei

Annullierung, Nichtbeförderung und

Verspätung von Flügen geschützt. Sie

haben Anspruch auf Betreuungsleis-

tungen, alternative Beförderung bzw.

pauschale Ausgleichszahlungen. Diese

betragen je nach Strecke 250, 400 oder

600 Euro pro Passagier.Ansprechpartner

ist dieAirline, die den Flug ausführt bzw.

ausführen sollte. Der Schaden durch ver-

spätetes oder beschädigtes Gepäck ist

von derAirline zu ersetzen, die das Flug-

ticket verkauft hat, bei Pauschalreisen

vom Veranstalter. Die Fristen sind kurz:

Bei Beschädigung 7 Tage, bei Verspä-

tung 21 Tage ab Rückgabe des Gepäck-

stücks. Infos liegen auf allen Flughäfen

in der EU und bei den Airlines auf.

Reisekasse.

Innerhalb

der Eurozone fallen bei der

Bargeldbehebung mit der Kreditkarte

Spesen an. Bei Bargeldbehebung mit

der Bankomatkarte dürfen maximal

die Spesen verrechnet werden, die bei

der Behebung im Inland anfallen. Bei

Reiseschecks werden beim Kauf und

beim Einlösen Spesen verrechnet, da-

für werden sie bei Verlust ersetzt, sofern

man die aufgedruckte Nummer angeben

kann. Notieren Sie alle Servicenum-

mern, um Ihre Karten sperren zu lassen.

Flop.

Von gruseligem Es-

sen bis zum verdreckten Pool:

Bei Problemen vor Ort Verbesserung

verlangen. Hilft das nicht, Mängel mit

Fotos, Videos, Zeugen oder einer Bestä-

tigung des Reiseleiters dokumentieren.

Sie können bis 2 Jahre nach der Reise

Preisminderung fordern, auch ein Er-

satz für finanzielle Schäden oder ent-

gangene Urlaubsfreuden ist möglich.

Souvenirs.

Innerhalb

der EU können Sie unbe-

grenzt Waren für den Eigenbedarf

kaufen und importieren. Für Tabak-

waren und Alkoholika gibt es Richt-

werte, die bei Darlegung des Eigen-

bedarfs überschritten werden können.

Die Freigrenzen finden Sie auf der

Seite des Finanzministeriums oder

über die dort bereitgestellte App

bmf.gv.at/kampagnen/bmf-zoll-app.html

M

itte Juni 2017 dürften die Roaming-

Aufschläge für Telefonieren und Inter-

net in der EU endgültig fallen. Heuer sind die

Kosten durch die neue Roaming-Verordnung

erneut gesunken. Freieinheiten werden nun

auch beim Roaming verbraucht. Zusätzlich

kann der Anbieter einen maximalen Auf-

schlag je Minute, SMS oder MB verrechnen.

Sind die Freieinheiten aufgebraucht oder hat

man gar keine, wird pro Minute, SMS oder

MB abgerechnet. Zum Inlandstarif können

Aufschläge anfallen, die einen Maximalbe-

trag nicht überschreiten dürfen.

Achtung:

Auf Schiffen und in Flugzeugen

gilt die Roaming-Verordnung nicht! Und in

Nicht-EU-Urlaubsländern sind die Aufschläge

nach wie vor sehr hoch.

AK Tipps

• Die Roaming-Verordnung gilt automatisch,

man kann aber auch drauf verzichten, etwa

bei Abschluss eines Roaming Pakets. Bei

der Entscheidung hilft es, Preise zu verglei-

chen und das eigene Nutzungsverhalten

zu berücksichtigen

• ImNicht-EU-Ausland SMS schreiben statt

telefonieren!

V

ergessen Sie beim Kofferpacken nicht

auf die neue AK Broschüre „

Tipps für

einen unbeschwerten Urlaub“

mit

allen Infos aus arbeits-

und konsumenten-

rechtlicher Sicht.

Anfordern unter

0800/22 55 22

– 1432 oder auf

ak-tirol.com

Telefonieren und

surfen im Urlaub

Alle Infos für

Pool und Palmen

Die AK Experten

helfen unter

0800/22 55 22 – 1818

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