U
RLAUB
&
R
EISE
9
Nr. 87, Juli/August 2016
Ich bin dann mal weg . . .
Gute Reise.
Sandstrände, soweit das Auge reicht. Ein Städtetrip. Oder ein Ferienparadies ganz in der
Nähe. So verschieden die Urlaubsziele sind, so vielfältig können die Fragen und Probleme rund um
Buchung, Unterkunft, Flug etc. sein. Mit den Tipps der AK Reiserechtsexperten sind Sie gut informiert.
T
olle Bilder und schöne Erinne-
rungen möchten Urlauber mit
nach Hause nehmen. Mit den Top
Ten, zusammengestellt von den
Profis der AK Tirol, können Sie Ent-
täuschungen und so manche Abzocke
vermeiden.
Vergleichen.
Lesen Sie
vielversprechende Angebote
besonders aufmerksam: „Meerblick“
und „Strandnähe“ müssen nicht bedeu-
ten, dass das Hotel direkt am Strand
liegt. Im Zweifel beim Reisebüro nach-
fragen und Unterlagen zum Beweis auf-
bewahren.
Buchen.
Klären Sie ab, ob
es sich beim Angebot um eine
Pauschalreise handelt. Wenn Sie aber
Hotel, Flug oder andere Leistungen ein-
zeln buchen, haftet jedes Unternehmen
nur für seine eigene Leistung. Zudem
ist keine einheitliche Insolvenzabsiche-
rungspflicht vorgeschrieben.
Online.
Beim Buchen im
Internet penibel sein: Eingabe-
fehler verursachen oft zusätzliche Ko-
sten, und wenn die Daten nicht mit je-
nen im Reisepass übereinstimmen, kann
die Airline die Beförderung verweigern.
Kontrollieren Sie alle Infos zum Rei-
severanstalter und prüfen Sie vor Be-
kanntgabe Ihrer Kreditkartennummer,
ob er eine Insolvenzabsicherung hat.
Gleich nach der Buchung müssen Sie
eine schriftliche Bestätigung erhalten.
Pass, Visum & Co.
Auf
bmeia.gv.at, der Homepage des
Außenministeriums, finden Sie Infos zu
Sicherheit, Einreisebestimmungen für
österreichische Staatsbürger etc. Zu
Pass- und Visumbestimmungen, Fristen
und Versicherungen muss auch das Rei-
sebüro informieren.
Gesundheit.
Mit der E-
Card haben Sie Anspruch
auf unverzüglich notwendige Sach-
leistungen. Reiseunfall- und Heim-
transportversicherung
sind
gute
Ergänzungen. Eine Reisekrankenver-
sicherung übernimmt Kosten, die die
gesetzliche Versicherung nicht abdeckt.
Für exotische Länder Hygiene-Tipps
und Impf-Empfehlungen beachten.
Storno.
Wer die Reise nicht
antreten kann oder will, muss
Stornogebühren zahlen. Je kurzfristiger
die Absage, desto höher fallen sie aus
und können bis zu 100 % betragen.
Eine Stornoversicherung gilt nur für
bestimmte Fälle, wie eine plötzliche Er-
krankung. Keine Stornogebühren dürfen
verrechnet werden, wenn sich nach dem
Buchen wesentliche Umstände ändern,
etwa durch Terrordrohung oder Natur-
katastrophen, oder wenn das Reiseunter-
nehmen die Leistung einseitig erheblich
ändert. Hier können Reisende Preismin-
derung und Schadenersatz fordern.
Flug & Gepäck.
Ver-
schiedenste
Bestimmungen
regeln die Rechte der Passagiere von
Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus. Flug-
passagiere sind per EU-Verordnung bei
Annullierung, Nichtbeförderung und
Verspätung von Flügen geschützt. Sie
haben Anspruch auf Betreuungsleis-
tungen, alternative Beförderung bzw.
pauschale Ausgleichszahlungen. Diese
betragen je nach Strecke 250, 400 oder
600 Euro pro Passagier.Ansprechpartner
ist dieAirline, die den Flug ausführt bzw.
ausführen sollte. Der Schaden durch ver-
spätetes oder beschädigtes Gepäck ist
von derAirline zu ersetzen, die das Flug-
ticket verkauft hat, bei Pauschalreisen
vom Veranstalter. Die Fristen sind kurz:
Bei Beschädigung 7 Tage, bei Verspä-
tung 21 Tage ab Rückgabe des Gepäck-
stücks. Infos liegen auf allen Flughäfen
in der EU und bei den Airlines auf.
Reisekasse.
Innerhalb
der Eurozone fallen bei der
Bargeldbehebung mit der Kreditkarte
Spesen an. Bei Bargeldbehebung mit
der Bankomatkarte dürfen maximal
die Spesen verrechnet werden, die bei
der Behebung im Inland anfallen. Bei
Reiseschecks werden beim Kauf und
beim Einlösen Spesen verrechnet, da-
für werden sie bei Verlust ersetzt, sofern
man die aufgedruckte Nummer angeben
kann. Notieren Sie alle Servicenum-
mern, um Ihre Karten sperren zu lassen.
Flop.
Von gruseligem Es-
sen bis zum verdreckten Pool:
Bei Problemen vor Ort Verbesserung
verlangen. Hilft das nicht, Mängel mit
Fotos, Videos, Zeugen oder einer Bestä-
tigung des Reiseleiters dokumentieren.
Sie können bis 2 Jahre nach der Reise
Preisminderung fordern, auch ein Er-
satz für finanzielle Schäden oder ent-
gangene Urlaubsfreuden ist möglich.
Souvenirs.
Innerhalb
der EU können Sie unbe-
grenzt Waren für den Eigenbedarf
kaufen und importieren. Für Tabak-
waren und Alkoholika gibt es Richt-
werte, die bei Darlegung des Eigen-
bedarfs überschritten werden können.
Die Freigrenzen finden Sie auf der
Seite des Finanzministeriums oder
über die dort bereitgestellte App
bmf.gv.at/kampagnen/bmf-zoll-app.htmlM
itte Juni 2017 dürften die Roaming-
Aufschläge für Telefonieren und Inter-
net in der EU endgültig fallen. Heuer sind die
Kosten durch die neue Roaming-Verordnung
erneut gesunken. Freieinheiten werden nun
auch beim Roaming verbraucht. Zusätzlich
kann der Anbieter einen maximalen Auf-
schlag je Minute, SMS oder MB verrechnen.
Sind die Freieinheiten aufgebraucht oder hat
man gar keine, wird pro Minute, SMS oder
MB abgerechnet. Zum Inlandstarif können
Aufschläge anfallen, die einen Maximalbe-
trag nicht überschreiten dürfen.
Achtung:
Auf Schiffen und in Flugzeugen
gilt die Roaming-Verordnung nicht! Und in
Nicht-EU-Urlaubsländern sind die Aufschläge
nach wie vor sehr hoch.
AK Tipps
• Die Roaming-Verordnung gilt automatisch,
man kann aber auch drauf verzichten, etwa
bei Abschluss eines Roaming Pakets. Bei
der Entscheidung hilft es, Preise zu verglei-
chen und das eigene Nutzungsverhalten
zu berücksichtigen
• ImNicht-EU-Ausland SMS schreiben statt
telefonieren!
V
ergessen Sie beim Kofferpacken nicht
auf die neue AK Broschüre „
Tipps für
einen unbeschwerten Urlaub“
mit
allen Infos aus arbeits-
und konsumenten-
rechtlicher Sicht.
Anfordern unter
0800/22 55 22
– 1432 oder auf
ak-tirol.comTelefonieren und
surfen im Urlaub
Alle Infos für
Pool und Palmen
Die AK Experten
helfen unter
0800/22 55 22 – 1818
Mehr auf ak-tirol.com