Table of Contents Table of Contents
Previous Page  5 / 12 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 5 / 12 Next Page
Page Background

A

RBEIT

&

R

ECHT

5

Nr. 87, Juli/August 2016

Mehr Qualität im Tourismus

Die Tourismuswirtschaft ist in Tirol ein wesentlicher Impulsgeber und Wirt-

schaftsmotor. Es gibt eine Fülle von Leitbetrieben, die Spitzenleistungen

erbringen. Nicht zuletzt deshalb, weil sie wissen, dass ihre Mitarbeiter

das wesentliche Kapital in dieser dienstleistungsintensiven Branche sind.

Das spüren die Beschäftigten und das merken Gäste. Wo ein gutes Ar-

beitsklima herrscht, sind auch die Bedingungen für den Gast optimal.

Und damit machen sich anständige Entlohnung, gute Mitarbeiterfüh-

rung und ordentliche Unterkünfte bezahlt. Leider gibt es immer noch

einige schwarze Schafe, die eine ganze Branche in Verruf bringen, das

beginnt schon bei den fehlenden Gehaltsangaben.

Eigentlich sieht das Gesetz bei Androhung einer Geldstrafe im

Wiederholungsfall vor, dass in jedem Stelleninserat das Gehalt

betragsmäßig angegeben wird. Aber es ist letztlich völlig

zahnlos. Denn anders als bei sonstigen Verwaltungsstrafde-

likten kann nicht jeder Staatsbürger über seine Anzeige hin

ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten, sondern das Gesetz

verlangt ausdrücklich einen Strafantrag entweder des Stellen-

bewerbers oder der Anwältin bzw. Regionalanwältin für die

Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt.

Die AK verlangt, dass auch den Arbeitnehmervertretungen das

Recht eingeräumt wird, Gesetzesbrüche anzuzeigen.

Angaben zu Mindesteinkommen

helfen allen Beschäftigten, insbe-

sondere auch Frauen. Denn so

werden die Gehaltsunterschiede

in einzelnen Berufen transparent

und auch die niedrigen Löhne,

die in manchen Branchen bezahlt

werden. Arbeitnehmer können durch

Gehaltsangaben nicht nur bei der Job-

suche hilfreiche Vergleiche anstellen,

sondern finden darin auch Argumente

für eine Gehaltserhöhung. Außerdem

können Jugendliche diese Infos über

die unterschiedlichen Einstiegsgehälter

bei ihrer Berufswahl berücksichtigen.

Und gleich noch ein wichtiger Tipp für alle

imGastgewerbe Beschäftigten: Für die

Durchsetzung der meisten arbeitsrecht-

lichen Ansprüche gelten kurze Verfalls-

fristen. Deshalb nicht lange zuwarten, wenn

Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung

überprüfen lassen wollen. Denn imGastge-

werbe verfallen Lohnansprüche bereits nach

vier Monaten. Also auf keinen Fall die viermo-

natige Verfallsfrist versäumen und Ansprüche

unbedingt schriftlich beimArbeitgeber geltend

machen! Es kommt in der Praxis häufig vor, dass

geleistete, aber nicht bezahlte Überstunden

nach demAblauf von nur vier Monaten nicht

mehr geltend gemacht werden können. Ärgerlich,

aber leider rechtlich gedeckt.

Beschäftigte haben auf Druck der AK seit heuer einen zivil-

rechtlichen Anspruch auf eine monatliche (in manchen Fällen

wöchentliche) schriftliche, nachvollziehbare und vollständige

Abrechnung ihrer Bezüge (samt Zulagen, Zuschlägen, Mehr- und

Überstunden,...). So können Arbeitnehmer jetzt besser nachvoll-

ziehen, ob sie korrekt entlohnt und angemeldet sind.

Seit März 2011 muss in Stellenanzeigen von Privatun-

ternehmen angeführt sein, wie viel man im Beruf

mindestens verdient, und zwar in der betrags-

mäßigen Höhe. Auch das Land hat sich

bereit erklärt, Stellen gehaltstransparent

auszuschreiben. Eine allgemeine

Auswertung der AK Tirol von

Februar und März 2016 hat

bereits eine sinkende Mel-

demoral ergeben: 6.481

Stellenanzeigen in Tiroler

Medien wurden kontrol-

liert, bei 58,5 % fehlten die

Gehaltsangaben. Aber es

geht noch schlimmer, wie

die aktuelle Sonderauswer-

tung im Bereich Hotel- und

Gastgewerbe zeigt.

Die AK Tirol hat in dieser Sonderaus-

wertung speziell die Gehaltsangaben in

Stelleninseraten im Hotel- und Gastgewerbe

unter die Lupe genommen und zwar imMai

2016 jeweils in der Samstagsausgabe der Tiroler

Tageszeitung, in der Zeitung basics und in den

Tiroler Bezirksblättern. Das Ergebnis ist noch

schlechter ausgefallen als der allgemeine Durch-

schnitt: Satte 73,7 % halten sich in diesem Bereich

nicht ans Gesetz und führen keine Gehaltsangabe an.

Die Meldemoral der Betriebe im Hotel- und

Gastgewerbe ist katastrophal: Insgesamt 410

Stellenanzeigen wurden im Mai 2016 kon-

trolliert, davon enthielten 108 Inserate eine

Gehaltsangabe, bei immerhin 302 fehlte diese.

Das ergibt eine „Kriminalitätsquote“ von 73,7 %.

Es wurde außerdem noch eine Unterscheidung

getroffen in „Hotels“ sowie „Gasthäuser und Kaf-

fees“. Bei den Hotels waren 50 Inserate mit Gehalts-

angaben, 131 ohne. Bei Gasthäusern und Kaffees 58

Stelleninserate mit, 171 ohne Gehaltsangaben.

Wichtiger Impulsgeber

Zahnloses Gesetz

Über Geld

spricht man

Anspruch auf

Lohnabrechnung

Fristen

beachten!

Mindestgehalt

im Inserat

Schlechte

Quote

Das Ergebnis

im Detail

Gehaltsangaben? Fehlanzeige.

Im Hotel- und Gastgewerbe gibt es bei 73,7 % der Stelleninserate

trotz einer gesetzlichen Verpflichtung keine Angaben über den betragsmäßigen Verdienst. Gerade

im Tourismus werden händeringend Mitarbeiter gesucht. Doch leider ist von Gehaltstransparenz

allzu oft keine Rede. Das ergibt eine AK Erhebung vom Mai 2016 in Tiroler Medien.

Foto: luismolinero

/Fotolia.com