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F

AMILIE

&

P

FLEGE

11

Nr. 88, September 2016

Berufsbild mit Fragezeichen

Pflege-Novelle.

Das neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bringt viel Neues bei

Beruf und Ausbildung. Und die Angst, dass der gehobene Dienst ersetzt werden könnte.

E

s war eine schwere Geburt,

das neue Gesundheits- und

Krankenpflegegesetz, das

mit 1. September 2016 in

Kraft getreten ist. Zähe Verhand-

lungen waren notwendig, um die

Gesetzesnovelle endlich unter Dach

und Fach zu bringen. Und auch

wenn sie den langjährigen Reform-

bestrebungen Rechnung trägt, fehlt

es nicht an Kritikpunkten. So ist

gerade die Einführung eines dritten

Pflegeberufes – der sogenannten

Pflegefachassistenz mit einer Aus-

bildungsdauer von zwei Jahren –

stark umstritten. Denn dies schürt

Befürchtungen, dass die Berufs-

gruppe der Pflegefachassistenz den

gehobenen Dienst ersetzen soll –

zwecks Kostenersparnis.

Was sich ändert.

Eine wesent-

liche Neuerung ist die allmähliche

Überführung der Ausbildung in

der allgemeinen Gesundheits- und

Krankenpflege an die Fachhoch-

schule bis 2024. Zudem laufen die

Grundausbildungen in der Kinder-

und Jugendpflege und der psychia­

trischen Gesundheits- und Kran-

kenpflege mit Beginn 2018 aus.

In der medizinischen Diagnostik

und Therapie werden die Kompe-

tenzen des

gehobenen Dienstes

erweitert: So darf die Gesundheits-

und Krankenpflegeperson zukünf-

tig beispielsweise auch Vollblut und

Blutbestandteile verabreichen, den

Bed-Side-Test durchführen oder die

Punktion der Arteria radialis vor-

nehmen. Zudem hat der gehobene

Dienst nun die Berechtigung, nach

ärztlicher Anordnung bestimmte

verordnete Medizinprodukte, wie

Mobilisations- und Gehhilfen oder

Verbandsmaterialien so lange wei-

ter zu verordnen, bis sich der Zu-

stand des Patienten ändert. Weiters

wurden die Spezialisierungen um

die Bereiche Wundmanagement

und Stomaversorgung, Hospiz- und

Palliativversorgung sowie Psycho-

geriatrische Pflege ergänzt.

Auch der Aufgabenbereich der

Pflegeassistenz

wurde ausgebaut,

zu ihm zählen nun unter anderem

die standardisierte Blut- und Harn-

untersuchungen und die Blutab-

nahme aus der Vene. Außerdem ist

die Mitwirkung im Pflegeassess-

ment nun gesetzlich geregelt.

Die

Pflegefachassistenz

baut auf

den Tätigkeiten der Pflegeassistenz

auf, erweitert um beispielsweise

das Setzen eines transurethralen

Katheters bei der Frau, das Legen

einer Magensonde oder die Durch-

führung standardisierter diagnos-

tischer Programme (z. B. EKG).

Pflegefachassistenten arbeiten ei-

genverantwortlich auf Anordnung

des Arztes oder des gehobenen

Dienstes.

Theorie und Praxis.

Wie sich

die Gesetzesänderungen in der

Praxis auswirken, wird genau zu

beobachten sein. Denn gerade die

komplexer gewordene Pflege­

landschaft erfordert einen höheren

Anteil an diplomierten Kräften.

Allerdings scheint diese Entwick-

lung derzeit auf Grund des Sparge-

dankens gegenläufig zu sein, was

hinsichtlich der Qualität der Pflege

abzulehnen ist. Denn qualitätvolle

Pflege hat ihren Preis: Um sie zu

sichern, bedarf es entsprechender

Finanzmittel.

Siehe dazu „Was bringt das neue

Gesetz?“, Kurzinfo unten links

Neue Tätigkeiten.

Die Aufgabenbereiche innerhalb des Berufsbildes „Pflegeassis­

tenz“ wurden erweitert, u. a. ist Blutabnahme aus der Vene nun erlaubt.

Patientenverfügung

Tipps für Pflege daheim

Foto:GuidoGrochowski/Fotolia.com

S

ie denken daran, für Situationen vorzusorgen, in denen

Sie nicht mehr fähig sind, selbst Entscheidungen zu

fällen und möchten frühzeitig mögliche Bevollmächtigte

festlegen? Und sie wollen vorab klären, wie Sie im Ernstfall

bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kön-

nen? Beim kostenlosen Infoabend

„Patientenverfügung &

Vorsorgevollmacht

“ am

Dienstag, 20. September, 19 Uhr,

in der AK Lienz, Beda-Weber-Gasse 22

, bietet Notar Mag.

Markus Mayr einen Überblick, mit welchen Dokumenten

Sie Ihren Willen erklären können. Anmeldung: 0800/22

55 22 – 3550 oder

lienz@ak-tirol.com

Z

uhause pflegen bedeutet viel persönlichen Einsatz.

Beim kostenlosen Infoabend

„Gesundheit – praktisch

pflegen“

am

Dienstag, 27. September, im Haus im

Magdalenengarten, Zollstraße 8 in Hall

, gibts wertvolle

Tipps für pflegende Angehörige. Experten von AK Tirol,

Gesundheits- und Sozialsprengel Hall und Umgebung

und der Wohn- und Pflegeheime der Stadt Hall infor-

mieren ab 19.30 Uhr u. a. über Pflegekarenz, Pflegegeld,

Familienhospizkarenz, Pflegefreistellung, Kurzzeitpflege,

24-Stunden-Betreuung und zur Selbstversicherung für

pflegende Angehörige. Anmeldung nicht erforderlich.

Foto: Robert Kneschke/Fotolia.com

Foto: Photographee.eu/Fotolia.com

Wer schnell hilft, hilft doppelt

Unterstützung.

Die Zahl von Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen wächst.

Die AK Tirol reagiert mit zahlreichen Info-Veranstaltungen, Beratung und Broschüren.

Was bringt das

neue Gesetz?

A

m 7. Juli 2016 hat der National-

rat das neue Gesundheits- und

Krankenpflegegesetz verabschiedet und

damit die größte Reform seit Einführung

des Gesetzes im Jahr 1997 umgesetzt.

So gibt es zukünftig neben der Diplom-

pflege und Pflegeassistenz auch die

Pflegefachassistenz mit einer zweijäh-

rigen Ausbildung. Weitere wesentliche

Neuregelungen sind unter anderem die

Aktualisierung der Tätigkeitsbereiche

und die Anpassung der Sonderaus-

bildungen. Die meisten Änderungen

gelten bereits ab September 2016.

Informieren Sie sich über die Neure-

gelungen am

Mittwoch, 12. Oktober,

um 19 Uhr in der AK Tirol, Maximili­

anstr. 7

. Anmeldung unter 0800/22 55

22 – 1644 oder

gup@ak-tirol.com

PFLEGEZUKUNFT

INFOS

KITZBÜHEL

HILFE

Zuhause pflegen:

Das ist wichtig

E

in Pflegefall in der Familie stellt die

Betroffenen vor viele Probleme. Des-

halb organisieren

Freiwilligenzentrum

Pillerseetal-Leukental

,

AK Kitzbühel

und

Regionalmanagement Regio3

für

alle pflegenden Angehörigen, Betrof-

fenen und Freiwilligen das kostenlose

Schwerpunktprogramm

„Pflege da-

heim: Was Sie wissen sollten“

. Experten

geben in Vorträgen Hilfestellungen

zu den Kernthemen für pflege- und

betreuungsbedürftige Menschen, einen

Überblick über mögliche Hilfs- und

Unterstützungsangebote und erklä-

ren, was im Zuge der Pflege zu Hause

wichtig ist.

Termine und Anmeldung:

Mi. 21. Sept, 19 Uhr:

Fieberbrunn, Sozialzentrum

„Hilfsmittel & finanzielle Unterstützung“

mit Manuel Putzer BA, Meine Pflege

Mi. 28. Sept, 19 Uhr:

AK Kitzbühel

„24-h-Personenbetreuung u. Rechtsinfos“

mit Mag. Daniela Russinger, AK Tirol

Mi. 5. Okt, 19 Uhr:

AK Kitzbühel

„Pflegegeld und Hilfsmittel“

mit

Mag. Daniela Russinger, AK Tirol

Mi. 12. Okt, 19 Uhr:

Oberndorf,Wohn- und Pflegeheim

„Mobilisation“

mit Karina Plattner MSc

Mi. 19. Okt, 19 Uhr:

AK Kitzbühel

„Rheumaschulung“

mit Univ.-Prof. DDr.

Manfred Herold (Rheumatologe, Univ.-

Klinik für Innere Medizin, Ibk) – Avomed

Mi. 2. Nov, 19 Uhr:

Oberndorf,Wohn- und Pflegeheim

„Sachwalterschaft & Patientenverfügung“

mit Mag. Daurer und Dr. Schuler

Mi. 9. Nov, 19 Uhr:

Kitzbühel, Altenwohnheim:

„Demenz“

mit Helga Rohra, Lichtblicke,

Demenzhilfe Tirol

Die Veranstaltungen sind jeweils von

19 bis 21 Uhr geplant und kostenlos.

Anmeldungen:

Freiwilligenzentrum

Pillerseetal-Leukental, Fr. Melanie Hutter,

05359/90501 – 1300 oder an hutter@

regio3.at – es wird empfohlen, sich so

schnell wie möglich anzumelden.

E

s ist immer zu früh, und sel-

ten sind die Familien auf die

neue Situation vorbereitet:

Wenn ein Partner, ein El-

ternteil oder ein Kind Betreuung

und Pflege braucht. Fakt ist: Ak-

tuell werden rund 80 Prozent aller

betreuungs- und pflegebedürftigen

Personen in Österreich daheim von

Angehörigen versorgt. Und damit

sind für die Betroffenen körper-

liche und psychische Belastungen

verbunden. Oft kommen noch fi-

nanzielle Ängste hinzu. Deshalb

brauchen die Familien breite

Unterstützung und vor allem

umfassende Information.

In der neuenAK Broschüre

„Pfle-

gebedarf – was nun?“

finden Sie

einen Überblick über die diversen

Betreuungsmöglichkeiten,

Heilbehelfe,

Pflege-

geld und Zuschüsse

sowie Infos zu

steuer- und so-

zialrechtlichen

Bestimmungen und zum Thema

Vertretungsbefugnisse.

Pflegegeld.

Anspruch auf Pflege-

geld besteht dann,

wenn ein Pfle-

gebedarf von

mehr als 65

Stunden mo-

natlich für

mindestens

ein halbes

Jahr gegeben ist. Bei der Einstu-

fung ist besonders wichtig, die not-

wendige Hilfe möglichst exakt zu

dokumentieren. Deshalb haben die

AK Experten in Zusammenarbeit

mit der Plattform Mobile Pflege

das Pflegetagebuch ausgearbeitet.

AK Broschüren anfordern.

Die Broschüren

„Pflegebedarf –

was nun?“

und

„Pflegetagebuch“

können im Referat „Gesundheit

und Pflege“ unter 0800/22 55 22

– 1645 kostenlos angefordert oder

auf ak-tirol.com heruntergeladen

werden. Bei Fragen helfen die AK

Experten unter der DW 1645 gerne

weiter. Aktuelle Veranstaltungen

finden Sie auf der AK Homepage

und monatlich in Ihrer Tiroler

Arbeiterzeitung.

Herausforderung.

Die Bedürf­

nisse von Betroffenen sollen

bestmöglich erfüllt werden.

Foto:Photographee.eu/Fotolia.com