F
AMILIE
&
P
FLEGE
11
Nr. 88, September 2016
Berufsbild mit Fragezeichen
Pflege-Novelle.
Das neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bringt viel Neues bei
Beruf und Ausbildung. Und die Angst, dass der gehobene Dienst ersetzt werden könnte.
E
s war eine schwere Geburt,
das neue Gesundheits- und
Krankenpflegegesetz, das
mit 1. September 2016 in
Kraft getreten ist. Zähe Verhand-
lungen waren notwendig, um die
Gesetzesnovelle endlich unter Dach
und Fach zu bringen. Und auch
wenn sie den langjährigen Reform-
bestrebungen Rechnung trägt, fehlt
es nicht an Kritikpunkten. So ist
gerade die Einführung eines dritten
Pflegeberufes – der sogenannten
Pflegefachassistenz mit einer Aus-
bildungsdauer von zwei Jahren –
stark umstritten. Denn dies schürt
Befürchtungen, dass die Berufs-
gruppe der Pflegefachassistenz den
gehobenen Dienst ersetzen soll –
zwecks Kostenersparnis.
Was sich ändert.
Eine wesent-
liche Neuerung ist die allmähliche
Überführung der Ausbildung in
der allgemeinen Gesundheits- und
Krankenpflege an die Fachhoch-
schule bis 2024. Zudem laufen die
Grundausbildungen in der Kinder-
und Jugendpflege und der psychia
trischen Gesundheits- und Kran-
kenpflege mit Beginn 2018 aus.
In der medizinischen Diagnostik
und Therapie werden die Kompe-
tenzen des
gehobenen Dienstes
erweitert: So darf die Gesundheits-
und Krankenpflegeperson zukünf-
tig beispielsweise auch Vollblut und
Blutbestandteile verabreichen, den
Bed-Side-Test durchführen oder die
Punktion der Arteria radialis vor-
nehmen. Zudem hat der gehobene
Dienst nun die Berechtigung, nach
ärztlicher Anordnung bestimmte
verordnete Medizinprodukte, wie
Mobilisations- und Gehhilfen oder
Verbandsmaterialien so lange wei-
ter zu verordnen, bis sich der Zu-
stand des Patienten ändert. Weiters
wurden die Spezialisierungen um
die Bereiche Wundmanagement
und Stomaversorgung, Hospiz- und
Palliativversorgung sowie Psycho-
geriatrische Pflege ergänzt.
Auch der Aufgabenbereich der
Pflegeassistenz
wurde ausgebaut,
zu ihm zählen nun unter anderem
die standardisierte Blut- und Harn-
untersuchungen und die Blutab-
nahme aus der Vene. Außerdem ist
die Mitwirkung im Pflegeassess-
ment nun gesetzlich geregelt.
Die
Pflegefachassistenz
baut auf
den Tätigkeiten der Pflegeassistenz
auf, erweitert um beispielsweise
das Setzen eines transurethralen
Katheters bei der Frau, das Legen
einer Magensonde oder die Durch-
führung standardisierter diagnos-
tischer Programme (z. B. EKG).
Pflegefachassistenten arbeiten ei-
genverantwortlich auf Anordnung
des Arztes oder des gehobenen
Dienstes.
Theorie und Praxis.
Wie sich
die Gesetzesänderungen in der
Praxis auswirken, wird genau zu
beobachten sein. Denn gerade die
komplexer gewordene Pflege
landschaft erfordert einen höheren
Anteil an diplomierten Kräften.
Allerdings scheint diese Entwick-
lung derzeit auf Grund des Sparge-
dankens gegenläufig zu sein, was
hinsichtlich der Qualität der Pflege
abzulehnen ist. Denn qualitätvolle
Pflege hat ihren Preis: Um sie zu
sichern, bedarf es entsprechender
Finanzmittel.
Siehe dazu „Was bringt das neue
Gesetz?“, Kurzinfo unten links
Neue Tätigkeiten.
Die Aufgabenbereiche innerhalb des Berufsbildes „Pflegeassis
tenz“ wurden erweitert, u. a. ist Blutabnahme aus der Vene nun erlaubt.
Patientenverfügung
Tipps für Pflege daheim
Foto:GuidoGrochowski/Fotolia.com
S
ie denken daran, für Situationen vorzusorgen, in denen
Sie nicht mehr fähig sind, selbst Entscheidungen zu
fällen und möchten frühzeitig mögliche Bevollmächtigte
festlegen? Und sie wollen vorab klären, wie Sie im Ernstfall
bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kön-
nen? Beim kostenlosen Infoabend
„Patientenverfügung &
Vorsorgevollmacht
“ am
Dienstag, 20. September, 19 Uhr,
in der AK Lienz, Beda-Weber-Gasse 22
, bietet Notar Mag.
Markus Mayr einen Überblick, mit welchen Dokumenten
Sie Ihren Willen erklären können. Anmeldung: 0800/22
55 22 – 3550 oder
lienz@ak-tirol.comZ
uhause pflegen bedeutet viel persönlichen Einsatz.
Beim kostenlosen Infoabend
„Gesundheit – praktisch
pflegen“
am
Dienstag, 27. September, im Haus im
Magdalenengarten, Zollstraße 8 in Hall
, gibts wertvolle
Tipps für pflegende Angehörige. Experten von AK Tirol,
Gesundheits- und Sozialsprengel Hall und Umgebung
und der Wohn- und Pflegeheime der Stadt Hall infor-
mieren ab 19.30 Uhr u. a. über Pflegekarenz, Pflegegeld,
Familienhospizkarenz, Pflegefreistellung, Kurzzeitpflege,
24-Stunden-Betreuung und zur Selbstversicherung für
pflegende Angehörige. Anmeldung nicht erforderlich.
Foto: Robert Kneschke/Fotolia.com
Foto: Photographee.eu/Fotolia.com
Wer schnell hilft, hilft doppelt
Unterstützung.
Die Zahl von Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen wächst.
Die AK Tirol reagiert mit zahlreichen Info-Veranstaltungen, Beratung und Broschüren.
Was bringt das
neue Gesetz?
A
m 7. Juli 2016 hat der National-
rat das neue Gesundheits- und
Krankenpflegegesetz verabschiedet und
damit die größte Reform seit Einführung
des Gesetzes im Jahr 1997 umgesetzt.
So gibt es zukünftig neben der Diplom-
pflege und Pflegeassistenz auch die
Pflegefachassistenz mit einer zweijäh-
rigen Ausbildung. Weitere wesentliche
Neuregelungen sind unter anderem die
Aktualisierung der Tätigkeitsbereiche
und die Anpassung der Sonderaus-
bildungen. Die meisten Änderungen
gelten bereits ab September 2016.
Informieren Sie sich über die Neure-
gelungen am
Mittwoch, 12. Oktober,
um 19 Uhr in der AK Tirol, Maximili
anstr. 7
. Anmeldung unter 0800/22 55
22 – 1644 oder
gup@ak-tirol.comPFLEGEZUKUNFT
INFOS
KITZBÜHEL
HILFE
Zuhause pflegen:
Das ist wichtig
E
in Pflegefall in der Familie stellt die
Betroffenen vor viele Probleme. Des-
halb organisieren
Freiwilligenzentrum
Pillerseetal-Leukental
,
AK Kitzbühel
und
Regionalmanagement Regio3
für
alle pflegenden Angehörigen, Betrof-
fenen und Freiwilligen das kostenlose
Schwerpunktprogramm
„Pflege da-
heim: Was Sie wissen sollten“
. Experten
geben in Vorträgen Hilfestellungen
zu den Kernthemen für pflege- und
betreuungsbedürftige Menschen, einen
Überblick über mögliche Hilfs- und
Unterstützungsangebote und erklä-
ren, was im Zuge der Pflege zu Hause
wichtig ist.
Termine und Anmeldung:
Mi. 21. Sept, 19 Uhr:
Fieberbrunn, Sozialzentrum
„Hilfsmittel & finanzielle Unterstützung“
mit Manuel Putzer BA, Meine Pflege
Mi. 28. Sept, 19 Uhr:
AK Kitzbühel
„24-h-Personenbetreuung u. Rechtsinfos“
mit Mag. Daniela Russinger, AK Tirol
Mi. 5. Okt, 19 Uhr:
AK Kitzbühel
„Pflegegeld und Hilfsmittel“
mit
Mag. Daniela Russinger, AK Tirol
Mi. 12. Okt, 19 Uhr:
Oberndorf,Wohn- und Pflegeheim
„Mobilisation“
mit Karina Plattner MSc
Mi. 19. Okt, 19 Uhr:
AK Kitzbühel
„Rheumaschulung“
mit Univ.-Prof. DDr.
Manfred Herold (Rheumatologe, Univ.-
Klinik für Innere Medizin, Ibk) – Avomed
Mi. 2. Nov, 19 Uhr:
Oberndorf,Wohn- und Pflegeheim
„Sachwalterschaft & Patientenverfügung“
mit Mag. Daurer und Dr. Schuler
Mi. 9. Nov, 19 Uhr:
Kitzbühel, Altenwohnheim:
„Demenz“
mit Helga Rohra, Lichtblicke,
Demenzhilfe Tirol
Die Veranstaltungen sind jeweils von
19 bis 21 Uhr geplant und kostenlos.
Anmeldungen:
Freiwilligenzentrum
Pillerseetal-Leukental, Fr. Melanie Hutter,
05359/90501 – 1300 oder an hutter@
regio3.at – es wird empfohlen, sich so
schnell wie möglich anzumelden.
E
s ist immer zu früh, und sel-
ten sind die Familien auf die
neue Situation vorbereitet:
Wenn ein Partner, ein El-
ternteil oder ein Kind Betreuung
und Pflege braucht. Fakt ist: Ak-
tuell werden rund 80 Prozent aller
betreuungs- und pflegebedürftigen
Personen in Österreich daheim von
Angehörigen versorgt. Und damit
sind für die Betroffenen körper-
liche und psychische Belastungen
verbunden. Oft kommen noch fi-
nanzielle Ängste hinzu. Deshalb
brauchen die Familien breite
Unterstützung und vor allem
umfassende Information.
In der neuenAK Broschüre
„Pfle-
gebedarf – was nun?“
finden Sie
einen Überblick über die diversen
Betreuungsmöglichkeiten,
Heilbehelfe,
Pflege-
geld und Zuschüsse
sowie Infos zu
steuer- und so-
zialrechtlichen
Bestimmungen und zum Thema
Vertretungsbefugnisse.
Pflegegeld.
Anspruch auf Pflege-
geld besteht dann,
wenn ein Pfle-
gebedarf von
mehr als 65
Stunden mo-
natlich für
mindestens
ein halbes
Jahr gegeben ist. Bei der Einstu-
fung ist besonders wichtig, die not-
wendige Hilfe möglichst exakt zu
dokumentieren. Deshalb haben die
AK Experten in Zusammenarbeit
mit der Plattform Mobile Pflege
das Pflegetagebuch ausgearbeitet.
AK Broschüren anfordern.
Die Broschüren
„Pflegebedarf –
was nun?“
und
„Pflegetagebuch“
können im Referat „Gesundheit
und Pflege“ unter 0800/22 55 22
– 1645 kostenlos angefordert oder
auf ak-tirol.com heruntergeladen
werden. Bei Fragen helfen die AK
Experten unter der DW 1645 gerne
weiter. Aktuelle Veranstaltungen
finden Sie auf der AK Homepage
und monatlich in Ihrer Tiroler
Arbeiterzeitung.
Herausforderung.
Die Bedürf
nisse von Betroffenen sollen
bestmöglich erfüllt werden.
Foto:Photographee.eu/Fotolia.com