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ONSUMENT
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ECHT
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Nr. 88, September 2016
K
affee ist nicht gleich Kaffee, gerade
wenn es sich um die „Königin“
der Bohnen, die 100%-Arabica-Bohne,
handelt. Qualität und Preis differieren hier
oft stark und in einigen Fällen werden billi-
gere Bohnen untergemischt. Grund genug
für die AK Konsumentenschützer, in Tirol
angebotene Produkte zu untersuchen.
Dazu wurden in acht Supermärkten in
Innsbruck und Umgebung stichprobenar-
tig 16 Kaffee-Proben gekauft. Ausgewählt
wurde nur Kaffee, der laut Kennzeichnung
zu 100 % aus Arabica-Kaffee besteht. Ge-
kauft wurden zudem ganze Bohnen und
bereits gemahlener, vakuumverpackter
Kaffee. Das Ergebnis war überaus erfreu-
lich: Von den 16 Proben waren lediglich
zwei mangelhaft, sie enthielten Robusta-
Bohnen. War die Qualität der Produkte
positiv zu bewerten, zeigten sich beim
Preis enorme Unterschiede: So betrug
die Preisspanne zwischen billigstem und
teuerstem Kaffee satte 409 %.
Volle Bohne,
reiner Genuss
AK KAFFEE-TEST
Haariger Zwischenfall
Die gesamten
Testergebnisse
inklusive Preise
finden Sie auf
ak-tirol.com
Etappensieg der AK vor Gericht
16.440 Euro für Teppichreinigung
Zuviel Chemie?
Mit „FatKiller“
in der Abo-Falle
Foto: WS-Design/Fotolia.com
Foto: f/2.8 by ARC/Fotolia.com
D
ie Zinsen sind im Keller, und die Banken
sichern sich ab. Einige informierten ihre
Kunden, dass mindestens ein Sollzinssatz in
Höhe des vertraglich vereinbarten Aufschla-
ges verrechnet wird, andere geben einen
negativen Libor (bzw. Euribor) bei laufenden
Verträgen so weiter, dass sich in Summe
ein Zinssatz von zumindest Null ergibt.
Deshalb wurde im Auftrag der AK Tirol eine
Verbandsklage gegen die Hypo Tirol Bank
eingebracht. Das OLG Innsbruck entschied:
Die Hypo muss einen negativen Referenz-
zinssatz an Kreditnehmer weitergeben. Echte
„Negativzinsen“ sind aber nicht zu bezahlen,
ein Zinssatz von „Null“ (zinsenloser Kredit) ist
die Untergrenze. Nicht rechtskräftig.
F
ür viel Aufsehen sorgte der Fall einer
Zillertalerin, die sich wegen einer
dubiosen Teppichreinigungsfirma an die AK
Konsumentenschützer wandte. Mitarbeiter
des Unternehmens mit angeblichem Sitz
im Unterland hatten sie überzeugt, ihre fünf
Orientteppiche für 16.440 Euro reinigen und
reparieren zu lassen. Aber als der Kundin
Zweifel kamen und sie stornieren wollte, wur-
de sie abgewimmelt und bedroht. Schließlich
erstattete sie Anzeige und die AK Tirol warnte
vor den Machenschaften. Da meldeten sich
nicht nur weitere Geschädigte, letztlich wur-
den der Konsumentin die Teppiche wieder
zurückgebracht, ohne dass sie etwas zahlen
musste. Mehr auf ak-tirol.com
W
ie schädlich sind Lebensmittelzu-
satzstoffe (E-Nummern), Schad-
stoffe oder Arzneimittelrückstände in
der Ernährung? Nährstoffspezialistin
Mag. Karin Hofinger informiert dazu
verunsicherte Konsumentinnen und
Konsumenten am
Donnerstag, 13.
Oktober, ab 19 Uhr in der AK Imst
.
Beleuchtet werden oft verharmloste,
manchmal übertriebene und häufig
unsachlich diskutierte Problemfelder.
Zudem wird auch die Frage geklärt:
„Was ist wirklich Bedrohung, was Panik-
mache?“ Eine Anmeldung ist erforder-
lich unter 0800/22 55 22 – 3150 oder
imst@ak-tirol.comN
ehmen Sie in 4Wochen 12 kg ab!“
–
Vollmundig bewirbt eine Firma Aliaz
Cooperation SIA ihre Diät-Pille „FatKiller“
im Internet und über Facebook. Aber
Vorsicht: Wer sich informieren möchte
und auf ein Inserat klickt bzw. Daten
bekannt gibt, erhält mehrfach Pillen und
Zahlungsaufforderungen über mehrere
hundert Euro aufgrund eines angeblichen
Abo-Vertrags. Später folgt sogar Post vom
Inkassobüro. Zahlungspflicht besteht laut
AK Experten jedoch keine, da gesetzliche
Vorgaben nicht eingehalten wurden.
Aber was tun, wenn „FatKiller“ schon
geliefert wurden?
•
Wenn Sie etwas bekommen, ohne es
bestellt zu haben, gilt das als uner-
wünschteWarenzusendung. Laut Gesetz
können Sie damit machen, was Sie wol-
len – wegwerfen, aufheben, etc. Außer,
dieWare ist für andere bestimmt.
•
Bei einer Bestellung via Internet
können Sie ab Erhalt 14 Tage lang
vom Kauf zurücktreten! Rücktritt per
eingeschriebenem Brief erklären; Kopie
und Postbeleg aufbewahren und Pillen
zurückschicken.
Die AK Experten helfen unter 0800/22 55
22 – 1818.
VERBANDSKLAGE GEGEN HYPO TIROL DUBIOSE FLUGBLATT-ANGEBOTE
ERNÄHRUNG
AKWARNUNG
TRICK
Foto:BillionPhotos/Fotolia.comA
rmin war seiner starken
Brustbehaarung überdrüs-
sig. Er suchte nach einer
geeigneten Methode, die-
se loszuwerden und stieß dabei
auf ein Kosmetikstudio, das die
dauerhafte Haarentfernung mit-
tels Lichtblitzbehandlung anpries.
Das Unternehmen garantierte sei-
nen Kunden uneingeschränkt den
Eintritt eines dauerhaften Erfolges
nach sechs bis acht Behandlungen.
Als Armin nach fünf Behand-
lungen keinerlei Fortschritt erken-
nen konnte, beschwerte er sich zu-
nächst direkt beim Unternehmen.
Dort entschuldigte man den unter-
bliebenen Erfolg mit einem Defekt
am Gerät. Gleichzeitig wurde Ar-
min angeboten, seine Behandlung
bis zum Eintritt eines Erfolges
kostenlos weiterzuführen.
Arbeiterkammer greift ein.
Wochen und Monate vergingen,
allein die Brustbehaarung blieb.
Armin, des Wartens überdrüssig,
forderte das Kosmetikstudio auf,
das bereits bezahlte Geld zurück-
Nervig.
Anstelle einer pro-
fessionellen Haarentfernung
gab es Frust für den Kunden.
Gericht.
Dauerhafte Brusthaarentfernung war nicht einmal im Ansatz erfolgreich.
Mit Hilfe der AK Konsumentenschützer bekommt Betroffener sein Geld zurück.
Um Armin zu seinem Recht zu verhel-
fen, beschritt die AK Tirol den Rechts-
weg. Erfolgreich wurde auf Erstattung
des bezahlten Entgeltes geklagt. Das
Gerichtsverfahren konnte für den Betrof-
fenen in allen Punkten erfolgreich abge-
schlossen werden, Armin erhält seine 570
Euro vollständig zurück und ist froh, dass
die leidige Angelegenheit mit Unterstützung
der AK Tirol für ihn doch noch ein positives
Ende genommen hat.
Das gilt rechtlich:
Für
wertlose Leistungen steht
dem Unternehmer grund-
sätzlich kein Honorar zu.
Verspricht der Unterneh-
mer einen bestimmten
Behandlungserfolg, so
hat er für diesen auch
einzustehen. Mehr In-
fos bei den AK Konsu-
mentenschützern unter
der kostenlosen Hotline
0800/22 55 22 – 1818.
zuerstatten. Dies wurde ihm jedoch ver-
weigert. So wandte er sich hilfesuchend
an die Konsumentenschützer der AK
Tirol. Das Unternehmen wurde von der
AK Tirol zu einer Stellungnahme auf-
gefordert. Die Geschäftsführung räum-
te erneut einen technischen Defekt am
Gerät ein, von dem mehrere Kunden
betroffen seien. Das Kosmetikstudio
bat mehrfach um Fristerstreckung,
da mit dem Hersteller des
Gerätes eine Schaden-
übernahme verein-
bart würde.
Doch was zu-
nächst plausibel er-
schien, erwies sich
als bloße Verzöge-
rungstaktik. Obwohl
das
Unternehmen
der AK Tirol bereits
eine schriftliche Zah-
lungszusage übermit-
telt hatte, verweiger-
te es schließlich die
Rückerstattung
des
bezahlten
Entgeltes
unter fadenscheiniger
Begründung.
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