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K

ONSUMENT

&

R

ECHT

4

Nr. 88, September 2016

K

affee ist nicht gleich Kaffee, gerade

wenn es sich um die „Königin“

der Bohnen, die 100%-Arabica-Bohne,

handelt. Qualität und Preis differieren hier

oft stark und in einigen Fällen werden billi-

gere Bohnen untergemischt. Grund genug

für die AK Konsumentenschützer, in Tirol

angebotene Produkte zu untersuchen.

Dazu wurden in acht Supermärkten in

Innsbruck und Umgebung stichprobenar-

tig 16 Kaffee-Proben gekauft. Ausgewählt

wurde nur Kaffee, der laut Kennzeichnung

zu 100 % aus Arabica-Kaffee besteht. Ge-

kauft wurden zudem ganze Bohnen und

bereits gemahlener, vakuumverpackter

Kaffee. Das Ergebnis war überaus erfreu-

lich: Von den 16 Proben waren lediglich

zwei mangelhaft, sie enthielten Robusta-

Bohnen. War die Qualität der Produkte

positiv zu bewerten, zeigten sich beim

Preis enorme Unterschiede: So betrug

die Preisspanne zwischen billigstem und

teuerstem Kaffee satte 409 %.

Volle Bohne,

reiner Genuss

AK KAFFEE-TEST

Haariger Zwischenfall

Die gesamten

Testergebnisse

inklusive Preise

finden Sie auf

ak-tirol.com

Etappensieg der AK vor Gericht

16.440 Euro für Teppichreinigung

Zuviel Chemie?

Mit „FatKiller“

in der Abo-Falle

Foto: WS-Design/Fotolia.com

Foto: f/2.8 by ARC/Fotolia.com

D

ie Zinsen sind im Keller, und die Banken

sichern sich ab. Einige informierten ihre

Kunden, dass mindestens ein Sollzinssatz in

Höhe des vertraglich vereinbarten Aufschla-

ges verrechnet wird, andere geben einen

negativen Libor (bzw. Euribor) bei laufenden

Verträgen so weiter, dass sich in Summe

ein Zinssatz von zumindest Null ergibt.

Deshalb wurde im Auftrag der AK Tirol eine

Verbandsklage gegen die Hypo Tirol Bank

eingebracht. Das OLG Innsbruck entschied:

Die Hypo muss einen negativen Referenz-

zinssatz an Kreditnehmer weitergeben. Echte

„Negativzinsen“ sind aber nicht zu bezahlen,

ein Zinssatz von „Null“ (zinsenloser Kredit) ist

die Untergrenze. Nicht rechtskräftig.

F

ür viel Aufsehen sorgte der Fall einer

Zillertalerin, die sich wegen einer

dubiosen Teppichreinigungsfirma an die AK

Konsumentenschützer wandte. Mitarbeiter

des Unternehmens mit angeblichem Sitz

im Unterland hatten sie überzeugt, ihre fünf

Orientteppiche für 16.440 Euro reinigen und

reparieren zu lassen. Aber als der Kundin

Zweifel kamen und sie stornieren wollte, wur-

de sie abgewimmelt und bedroht. Schließlich

erstattete sie Anzeige und die AK Tirol warnte

vor den Machenschaften. Da meldeten sich

nicht nur weitere Geschädigte, letztlich wur-

den der Konsumentin die Teppiche wieder

zurückgebracht, ohne dass sie etwas zahlen

musste. Mehr auf ak-tirol.com

W

ie schädlich sind Lebensmittelzu-

satzstoffe (E-Nummern), Schad-

stoffe oder Arzneimittelrückstände in

der Ernährung? Nährstoffspezialistin

Mag. Karin Hofinger informiert dazu

verunsicherte Konsumentinnen und

Konsumenten am

Donnerstag, 13.

Oktober, ab 19 Uhr in der AK Imst

.

Beleuchtet werden oft verharmloste,

manchmal übertriebene und häufig

unsachlich diskutierte Problemfelder.

Zudem wird auch die Frage geklärt:

„Was ist wirklich Bedrohung, was Panik-

mache?“ Eine Anmeldung ist erforder-

lich unter 0800/22 55 22 – 3150 oder

imst@ak-tirol.com

N

ehmen Sie in 4Wochen 12 kg ab!“

Vollmundig bewirbt eine Firma Aliaz

Cooperation SIA ihre Diät-Pille „FatKiller“

im Internet und über Facebook. Aber

Vorsicht: Wer sich informieren möchte

und auf ein Inserat klickt bzw. Daten

bekannt gibt, erhält mehrfach Pillen und

Zahlungsaufforderungen über mehrere

hundert Euro aufgrund eines angeblichen

Abo-Vertrags. Später folgt sogar Post vom

Inkassobüro. Zahlungspflicht besteht laut

AK Experten jedoch keine, da gesetzliche

Vorgaben nicht eingehalten wurden.

Aber was tun, wenn „FatKiller“ schon

geliefert wurden?

Wenn Sie etwas bekommen, ohne es

bestellt zu haben, gilt das als uner-

wünschteWarenzusendung. Laut Gesetz

können Sie damit machen, was Sie wol-

len – wegwerfen, aufheben, etc. Außer,

dieWare ist für andere bestimmt.

Bei einer Bestellung via Internet

können Sie ab Erhalt 14 Tage lang

vom Kauf zurücktreten! Rücktritt per

eingeschriebenem Brief erklären; Kopie

und Postbeleg aufbewahren und Pillen

zurückschicken.

Die AK Experten helfen unter 0800/22 55

22 – 1818.

VERBANDSKLAGE GEGEN HYPO TIROL DUBIOSE FLUGBLATT-ANGEBOTE

ERNÄHRUNG

AKWARNUNG

TRICK

Foto:BillionPhotos/Fotolia.com

A

rmin war seiner starken

Brustbehaarung überdrüs-

sig. Er suchte nach einer

geeigneten Methode, die-

se loszuwerden und stieß dabei

auf ein Kosmetikstudio, das die

dauerhafte Haarentfernung mit-

tels Lichtblitzbehandlung anpries.

Das Unternehmen garantierte sei-

nen Kunden uneingeschränkt den

Eintritt eines dauerhaften Erfolges

nach sechs bis acht Behandlungen.

Als Armin nach fünf Behand-

lungen keinerlei Fortschritt erken-

nen konnte, beschwerte er sich zu-

nächst direkt beim Unternehmen.

Dort entschuldigte man den unter-

bliebenen Erfolg mit einem Defekt

am Gerät. Gleichzeitig wurde Ar-

min angeboten, seine Behandlung

bis zum Eintritt eines Erfolges

kostenlos weiterzuführen.

Arbeiterkammer greift ein.

Wochen und Monate vergingen,

allein die Brustbehaarung blieb.

Armin, des Wartens überdrüssig,

forderte das Kosmetikstudio auf,

das bereits bezahlte Geld zurück-

Nervig.

Anstelle einer pro-

fessionellen Haarentfernung

gab es Frust für den Kunden.

Gericht.

Dauerhafte Brusthaarentfernung war nicht einmal im Ansatz erfolgreich.

Mit Hilfe der AK Konsumentenschützer bekommt Betroffener sein Geld zurück.

Um Armin zu seinem Recht zu verhel-

fen, beschritt die AK Tirol den Rechts-

weg. Erfolgreich wurde auf Erstattung

des bezahlten Entgeltes geklagt. Das

Gerichtsverfahren konnte für den Betrof-

fenen in allen Punkten erfolgreich abge-

schlossen werden, Armin erhält seine 570

Euro vollständig zurück und ist froh, dass

die leidige Angelegenheit mit Unterstützung

der AK Tirol für ihn doch noch ein positives

Ende genommen hat.

Das gilt rechtlich:

Für

wertlose Leistungen steht

dem Unternehmer grund-

sätzlich kein Honorar zu.

Verspricht der Unterneh-

mer einen bestimmten

Behandlungserfolg, so

hat er für diesen auch

einzustehen. Mehr In-

fos bei den AK Konsu-

mentenschützern unter

der kostenlosen Hotline

0800/22 55 22 – 1818.

zuerstatten. Dies wurde ihm jedoch ver-

weigert. So wandte er sich hilfesuchend

an die Konsumentenschützer der AK

Tirol. Das Unternehmen wurde von der

AK Tirol zu einer Stellungnahme auf-

gefordert. Die Geschäftsführung räum-

te erneut einen technischen Defekt am

Gerät ein, von dem mehrere Kunden

betroffen seien. Das Kosmetikstudio

bat mehrfach um Fristerstreckung,

da mit dem Hersteller des

Gerätes eine Schaden-

übernahme verein-

bart würde.

Doch was zu-

nächst plausibel er-

schien, erwies sich

als bloße Verzöge-

rungstaktik. Obwohl

das

Unternehmen

der AK Tirol bereits

eine schriftliche Zah-

lungszusage übermit-

telt hatte, verweiger-

te es schließlich die

Rückerstattung

des

bezahlten

Entgeltes

unter fadenscheiniger

Begründung.

Foto: Jeanette Dietl/Fotolia.com