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OHNEN
Foto: Ralf Geithe/Fotolia.com
Vertragsgebühr
jetzt abgeschafft
D
ie Mietvertragsgebühr bei Privat-
wohnungen ist Geschichte. Damit
wurde eine langjährige Forderung der
AK umgesetzt: Mietvertragsgebühren für
Wohnräume dürfen nicht mehr einge-
hoben werden. Dies betrifft die „Ver-
tragsgebühr“, nicht jedoch eine allfällige
Maklerprovision. Die Befreiung von der
Vergebührung des Mietvertrags gilt für
Mietverträge über Wohnraum, die ab dem
11. November 2017 abgeschlossen wur-
den. Bis zu diesemTag abgeschlossene
Wohnungsmietverträge sind unverändert
gebührenpflichtig. Die Gebührenpflicht
für Urkunden über den Abschluss von Be-
standverträgen über Räumlichkeiten, die
zu anderen als Wohnzwecken vermietet
werden sowie die Gebührenpflicht für
Bürgschaftserklärungen, die im Zusam-
menhang mit Wohnungsmietverträgen
abgegeben werden, bleibt aber weiterhin
aufrecht.
Suche neue Wohnung.
Schon ein Umzug kostet viel Geld. Wer eine Wohnung mietet,
sollte aber auch beachten, dass noch eine ganze Reihe weiterer Kosten anfallen.
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ohnen ist ein Grundbe-
dürfnis und ein Grund-
recht und muss für die
Menschen leistbar sein.
Die AK fordert daher ein neues
Mietrechtsgesetz mit klaren ge-
setzlichen Obergrenzen bei allen
Mieten. Die Wohnbauförderung
und deren Rückflüsse müssen wie-
der zweckgebunden und die Be-
triebskosten gesenkt werden. Die
Befristung von Mietverträgen muss
eingedämmt werden. Die Makler-
provision soll nur der Vermieter
zahlen. Die Kosten, die als Betriebs-
kosten auf Mieter derzeit überwälzt
werden dürfen, sind im Gesetz neu
zu regeln. Insbesondere die Grund-
steuer und die Kosten für die Versi-
cherung des Gebäudes sollte künftig
der Vermieter selbst tragen müssen
und nicht mehr den Mietern aufge-
bürdet werden dürfen. AK Präsident
Nebenkosten = Halbe Miete
AK ERFOLG
FACTS
Zangerl: „Bei privaten
Wohnungen
sind
die Mieten in den
letzten 10 Jahren
dramatisch ge-
stiegen. Diese
Preisexplosion
steht in keinem
Verhältnis
zu
Lohnentwicklung
oder Inflation. Bei
vielen Menschen fres-
sen die Wohnkosten einen großen
Teil des Haushaltsbudgets. Gerade
Junge können sich die eigenen vier
Wände kaum leisten. Dramatisch
ist auch der Anstieg bei befristeten
Mietverträgen, bei jeder Vertrags-
verlängerung droht ein teurer Um-
zug oder ein höherer Mietzins. Es
braucht eine soziale Wohnbau-Of-
fensive, um die Nachfrage und da-
mit die Preise zu dämpfen.“
BEISPIEL
3-Zimmerwohnung in Innsbruck, privat vermietet über Makler, Größe 70 m²,
4-Jahres-Vertrag, Vertragserrichtung durch Rechtsanwalt:
Miete: 1.050 € zzgl. USt., zzgl. BK/HK (geschätzt) Euro 200 = 1.355 € pro Monat
(BK/HK-Abrechnungen noch nicht berücksichtigt!)
Makler: 1.250 € x 2 = 2.500 € zuzüglich 20 % USt. =
3.000 €
Vertragserrichtung durch einen Anwalt
800 €
Kaution: 3 Monatsmieten € 1.355 x 3 =
4.065 €
Summe
7.865 €
Bei Fragen helfen
dieWohnrechts-
Experten der AK
kostenlos unter
0800/22 55 22 –
DW1717
Foto: tostphoto/Fotolia.com
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ine Erweiterung der Arbeits-
zeiten soll fixer Bestandteil
des Koalitionsabkommens
werden. „Aber solche Vorha-
ben dürfen nicht als Einbahnstraße
ausgestaltet werden“, sagt AK Präsi-
dent Erwin Zangerl in Richtung der
künftig Regierenden. Eine weitere
Ausweitung dürfe nicht zu Lasten
der Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer gehen.
Die Ankündigung, die Auswei-
tung der Arbeitszeit bei Fehlen
eines Betriebsrates zum Gegenstand
direkter Verhandlungen zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern
machen zu wollen, lässt bei Zan-
gerl die Alarmglocken schrillen.
„Den Beschäftigten bläst auf dem
Arbeitsmarkt bereits jetzt ein kalter
Wind entgegen, der Druck auf die
Einzelne oder den Einzelnen könnte
sich dadurch noch massiv erhöhen.
Darüber hinaus weichen die Koa-
litionsverhandler mit diesem Vor-
haben auch von ihren propagierten
Programmen ab“, kritisiert der AK
Präsident. So betonen beide Parteien
in ihren Programmen die Notwen-
digkeit einer guten Vereinbarkeit
von Beruf und Familie. „Wie dieses
Versprechen mit einem 12-Stunden-
Arbeitstag zusammenpasst, ist mir
ein Rätsel, und das müssen mir die
künftig Regierenden einmal erklä-
ren. Die Beschäftigten wollen und
brauchen gerechte Entlohnung auch
von Mehr- und Überstundenarbeit,
Planbarkeit und Zeitsouveränität,
eine Arbeit, die nicht auf Kosten der
Gesundheit geht, und die Vereinbar-
keit von Beruf und Familie.“
Die Gewerkschaften haben in den
Kollektivverträgen ausgezeichnete
Branchenlösungen verhandelt. Da-
her werde schon jetzt in Österreich
sehr flexibel gearbeitet. Einen nicht
unbeträchtlichen Teil tragen dazu
auch die vielen unvergüteten Mehr-
und Überstunden bei, die geleistet
werden und die ausschließlich den
Arbeitgebern zugutekommen. Be-
reits derzeit sind von den rund über
254 Millionen Überstunden, die
pro Jahr erarbeitet werden, rund
52 Millionen nicht bezahlt. Ausge-
hend davon, dass die überwiegende
Zahl der Überstunden innerhalb
des gesetzlichen Rahmens geleistet
wird, bedeutet die Ausweitung der
Arbeitszeit, dass derzeit geleistete
Überstundenzuschläge entfallen.
Es geht um viel Geld.
Damit
stehen bis zu 1,5 Milliarden Euro
für die Arbeitnehmer auf dem Spiel:
„Bei der Arbeitszeit geht es nicht
nur um die Wünsche der Wirtschaft.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer haben ein Recht auf Fami-
lienleben und Freizeit. Wir wollen
Fortschritt, keinen Rückschritt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie sowie die Gesundheit der
Beschäftigten sind wichtige Para-
meter, wenn man über eine Auswei-
tung der Arbeitszeiten spricht“, sagt
Zangerl. „Ganz zu schweigen von
den Problemen für Alleinerziehende
sowie für die vielen Ehrenamtlichen
in denVereinen.“
Aus arbeitsmedizinischer und ar-
beitswissenschaftlicher Sicht sind
Arbeitszeiten von täglich mehr als
acht Stunden – über einen längeren
Zeitraum betrachtet – abzulehnen,
weil durch die lange Arbeitsdau-
er körperliche, psychische und
gesundheitliche Belastungen ent-
stehen, die die Gesundheit der Be-
schäftigten enorm gefährden. Bei
längeren Arbeitszeiten steigt die
Ermüdung, was mittelfristig zu ge-
sundheitlichen Beeinträchtigungen
führen kann. Auch die Produktivität
sinkt, je länger man arbeitet.
Planlos.
Verschlechterungen bei der Arbeitszeit dürfen keine Einbahnstraße sein, kritisiert
AK Präsident Zangerl die angekündigten Regierungspläne zur Ausweitung der Arbeitszeiten.
Neue Regierung plant
12-Stunden-Arbeitstag
Nr. 102, Dezember 2017
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euchtturmprojekte hat die künftige
Regierung angekündigt, gepaart
mit Schlagworten wie: Modernität,
Leistungsbereitschaft, Individualität,
Flexibilität oder Entbürokratisierung.
Was sich hinter diesem Politsprech für
die Beschäftigten verbirgt, zeigt sich bei
der angekündigten neuen Arbeitszeit-
Regelung. Die gesetzlich und kollektiv-
vertraglich geregelte Normalarbeitszeit
soll bleiben, aber die Höchstarbeitszeit
könnte auf generell 60 Stunden pro
Woche und 12 Stunden am Tag erhöht
werden. Es würde möglich, Kollektivver-
träge zukünftig durch mehr Vereinba-
rungen auf Betriebsebene und individu-
elle Übereinkünfte zu umgehen.
Was könnte das heißen? Beispiels-
weise anhand der angedachten neuen
Ruhezeitregeln im Tourismus- und
Gastronomiebereich: Regelmäßig nur
mehr 8 Stunden Ruhezeit, meist ohne
Dienstpläne, stellen eine massive
Verschlechterung für die Betroffenen dar.
Man weiß aus der Arbeitsmedizin, dass
lange Arbeitszeiten, gemischt mit kurzen
Ruhephasen, Gift für die Gesundheit der
Arbeitnehmer sind. Die Belastung sowie
die Unfall- und Fehlerhäufigkeit steigen
deutlich. Die wenigsten wollen unter
solchen Bedingungen arbeiten. So findet
die Branche gewiss nicht das dringend
benötigte Personal. Dabei gibt es bereits
jetzt großzügige Ausnahmeregelungen.
12-Stunden-Tage und 60-Stunden-Wo-
chen etwa sind bereichsweise schon jetzt
möglich. Genügt das noch nicht? Müssen
die Menschen noch stärker belastet
werden? Die Beschäftigten wollen und
brauchen gerechte Entlohnung auch von
Mehr- und Überstundenarbeit, Plan-
barkeit und Zeitsouveränität, Arbeit, die
nicht auf Kosten der Gesundheit geht,
und Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Arbeiten bis
zum Umfallen
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