FACTS
Registrierung mit System
Folgende Dokumente werden benötigt
HINTERGRUND
Die Vorteile der
neuen Regelung
Neue Regelung.
Das Gesundheitsberuferegister soll nicht nur die Qualifikationen von
Berufsangehörigen exakt darstellen, sondern auch die Patientensicherheit erhöhen.
B
eim
Gesundheitsberufe-
register handelt es sich um
ein elektronisches Ver-
zeichnis für Angehörige der
Gesundheits- und Krankenpflege-
berufe sowie der gehobenen medi-
zinisch-technischen Dienste. Ziel ist
es, die ca. 120.000 Berufstätigen so-
wie jährlich ca. 10.000Absolventen
der oben genannten Berufsgruppen
in das Register einzutragen.
Wichtig:
Die Registrierung beginnt
mit
1. Juli 2018
und ist eine Voraus-
setzung für die Ausübung des je-
weiligen Gesundheitsberufes. Wird
ein Gesundheitsberuf der in Frage
kommenden Berufsgruppen (siehe
links) ohne Registrierung ausgeübt,
kann dies verwaltungsstrafrecht-
liche Schritte zur Folge haben.
Welche Berufsangehörigen
werden erfasst?
Berufstätige sowie Berufseinstei-
ger der Gesundheits- und Kranken-
pflegeberufe sowie der gehobenen
medizinisch-technischen Dienste
müssen sich registrieren lassen.
Die zuständigen Behörden
Die Bundesarbeitskammer (AK)
sowie die Gesundheit Österreich
GmbH (GÖG) wurden mit der Re-
gistrierung vom Bundesministe-
rium für Gesundheit und Frauen
(BMGF) beauftragt. In den Zu-
ständigkeitsbereich der AK fallen
alle AK Mitglieder: Arbeitneh-
mer, Karenzierte, Arbeitslose und
Arbeitsuchende. Die GÖG ist für
die freiberuflich und ehrenamt-
lich Tätigen zuständig. Bei AK
Mitgliedern, die gleichzeitig auch
freiberuflich tätig sind, hängt die
Zuständigkeit von der überwie-
genden Art der Tätigkeit ab.
Möglichkeiten der Antragstellung
Für eine erfolgreiche Antragstel-
lung sind ein ausgefüllter Antrag
sowie die erforderlichen Doku-
mente notwendig (siehe unten:
„Folgende Dokumente werden
benötigt“). Diese können entwe-
der
persönlich
(im Betrieb unter
bestimmten Voraussetzungen, in
der AK Tirol in Innsbruck bzw.
in den Bezirksstellen) oder
online
auf
gbr.arbeiterkammer.ateinge-
bracht werden.
Um die Registrierung online
durchführen zu können, ist eine
elektronische Signatur (Bürger-
karte oder Handysignatur) not-
wendig. Die Durchführung der
Registrierung wird zwischen der
AK Registrierungsbehörde und den
Gesundheitseinrichtungen
unter
Einbeziehung von Betriebsrat bzw.
Geschäftsführung oder Personal-
vertretung vereinbart. Ab Juli 2018
finden Sie detaillierte Informatio-
nen zum Ablauf der Registrierung
unter
tirol.arbeiterkammer.at/gbrAb wann läuft die Registrierung?
Berufstätige:
Wenn Sie
am 1. Juli
2018
bereits in einem Gesundheits-
beruf tätig sind, müssen Sie sich
zwischen 1. Juli 2018 und 30. Juni
2019
registrieren lassen und dürfen
inzwischen weiterarbeiten.
Berufseinsteiger:
Wenn Sie
ab 1.
Juli 2018
neu in Ihrem Gesund-
heitsberuf zu arbeiten beginnen
oder nach einer Unterbrechung die
Tätigkeit wieder aufnehmen möch-
ten, so müssen Sie sich vorher in
das Gesundheitsberuferegister ein-
tragen lassen. Die Registrierung ist
eine Voraussetzung für Ihre Berufs-
ausübung.
P
Mehr Anerkennung für
die Berufsangehörigen
Mithilfe des Registers und mit dem
Berufsausweis werden die beruflichen
Qualifikationen der Berufsangehörigen
sichtbar.
P
Mehr Transparenz
Mit dem öffentlichen Teil des Gesund-
heitsberuferegisters können alle Interes-
sierten einsehen, welche Ausbildungen
und Zusatzqualifikationen die Berufsan-
gehörigen haben. Das Register trägt
somit zu mehr Transparenz, Auswahlmög-
lichkeit und Patientensicherheit bei.
P
Erleichterung bei Bedarfsplanung
Das Gesundheitsberuferegister kann für
Gesundheitsplanung bzw. statistische
Auswertungen verwendet werden und
erleichtert somit die Bedarfsplanung
erheblich.
P
Erreichen eines europäischen
Standards im Gesundheitswesen
Aufgrund der Einführung des Registers
wird ein europäischer Standard im
Gesundheitswesen erreicht.
P
Weniger Bürokratie
Das Gesundheitsberuferegister bringt
erhebliche administrative Erleichte-
rungen für Arbeitgeber sowie Behörden,
da sich alle in Zukunft auf das Register
als behördliche Überprüfung verlassen
können.
Das Tagebuch schafft Klarheit
Anlaufstelle für Fragen zur Pflege Wichtige Werte
D
ie Pflege eines Angehörigen
zuhause bedeutet immer eine
große physische und emotionale
Herausforderung. Weil das Pflegegeld
für die Betroffenen meist eine wichtige
finanzielle Unterstützung ist, hat die
AK Tirol in Zusammenarbeit mit der
Plattform Mobile Pflege Tirol das Pflege-
tagebuch aufgelegt. Damit können Sie
den regelmäßigen Betreuungsaufwand
und die Art der Hilfe festhalten und
diese Dokumentation bei der Einstufung
fürs Pflegegeld vorlegen. Sie erhalten
das Pflegetagebuch kostenlos unter
0800/22 55 22 – 1644 oder auf www.
ak-tirol.comF
ür alle, die im Bereich Pflege Rat su-
chen, hat die AK Tirol das Referat „Ge-
sundheit und Pflege“ eingerichtet. Hier
finden Mitglieder Schutz, Informationen
und Unterstützung in verschiedensten
Anliegen. Und zwar pflegende Ange-
hörige bei Fragen zu Heimaufnahme,
24-Stunden-Betreuung und Pflegegeld
ebenso, wie alle Beschäftigten im Sozial-
und Gesundheitsbereich, die etwa in
berufsrechtlichen Angelegenheiten
und Haftungsfragen fachkundige Hilfe
benötigen. Außerdem werden für diese
Gruppen spezielle Schulungen angebo-
ten. Die AK Expertin ist unter 0800/22
55 22 – 1644 erreichbar.
D
ie AK Tirol stellt für ihre Mitglieder
jährlich die wichtigsten sozial-
rechtlichen Werte in einem handlichen
Falter zusammen. Darin finden Sie
alles zu Höchstbeitragsgrundlagen für
Pensions-, Unfall-, Arbeitslosen- und
Krankenversicherung, Familienbeihilfe,
Kinderbetreuungsgeld und vieles mehr.
Noch gelten die sozialrechtlichen Werte
für 2017. Sollten Sie diese benötigen,
dann am besten die (noch aktuellen) so-
zialrechtlichen Bestimmungen kostenlos
anfordern unter 0800/22 55 22 – 1630
und – 1631 oder nachlesen auf ak-tirol.
com. Den Falter mit den neuen Werten
für 2018 gibt es dann ab Mitte Jänner.
WICHTIGES ZUM BESTELLEN INFOS, RAT & RECHT
ÜBERBLICK
A
RBEIT
&
S
OZIALES
8
Nr. 102, Dezember 2017
Berufstätige & Berufseinsteiger:
•
Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Reisepass)
•
Qualifikationsnachweis entsprechend den
berufsrechtlichen Vorschriften (z. B. Zeugnis, Diplom). Bei Na-
mensänderung nach Ausstellung des Qualifikationsnachweises
bitte den Nachweis (z. B. Heiratsurkunde) erbringen
•
Passfoto
WICHTIG:
Bei persönlicher Antragstellung sind die Unterlagen im
Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.
Folgende zusätzliche Unterlagen benötigen
Berufseinsteiger ab dem 1. 7. 2018:
•
Nachweis der Vertrauenswürdigkeit, z. B. Strafregisterbescheinigung
(Nachweise nicht älter als 3 Monate!)
•
ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung (n. älter als 3 Mon.)
•
Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse, sofern sich diese nicht aus
der Ausbildung oder dem Berufsweg ergeben
WICHTIG:
Fremdsprachigen Nachweisen ist auch eine beglaubigte
Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer beizulegen.
Diese Berufsgruppen
sind betroffen:
•
Biomedizinische Analytiker
•
Diätologen
•
Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger
•
Ergotherapeuten
•
Physiotherapeuten
•
Radiologietechnologen
•
Logopäden
•
Orthoptisten
•
Pflegefachassistenten
•
Pflegeassistenten (Pflegehelfer)
Darunter fallen auch:
Diplomsozialbetreuer in Alten-,
Behinderten- und Familienarbeit;
Fachsozialbetreuer in Alten- und
Behindertenarbeit
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Infos & Kontaktdaten
Arbeiterkammer Tirol, Maximilianstr. 7
Tel.: 0800/ 22 55 22 –1650
eMail:
gbr@ak-tirol.comMehr Details zur Registrierung, FAQs
sowie einen Folder finden Sie unter
https://tirol.arbeiterkammer.at/gbrFoto: Halfpoint/Fotolia.com
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