Table of Contents Table of Contents
Previous Page  8 / 12 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 8 / 12 Next Page
Page Background

FACTS

Registrierung mit System

Folgende Dokumente werden benötigt

HINTERGRUND

Die Vorteile der

neuen Regelung

Neue Regelung.

Das Gesundheitsberuferegister soll nicht nur die Qualifikationen von

Berufsangehörigen exakt darstellen, sondern auch die Patientensicherheit erhöhen.

B

eim

Gesundheitsberufe-

register handelt es sich um

ein elektronisches Ver-

zeichnis für Angehörige der

Gesundheits- und Krankenpflege-

berufe sowie der gehobenen medi-

zinisch-technischen Dienste. Ziel ist

es, die ca. 120.000 Berufstätigen so-

wie jährlich ca. 10.000Absolventen

der oben genannten Berufsgruppen

in das Register einzutragen.

Wichtig:

Die Registrierung beginnt

mit

1. Juli 2018

und ist eine Voraus-

setzung für die Ausübung des je-

weiligen Gesundheitsberufes. Wird

ein Gesundheitsberuf der in Frage

kommenden Berufsgruppen (siehe

links) ohne Registrierung ausgeübt,

kann dies verwaltungsstrafrecht-

liche Schritte zur Folge haben.

Welche Berufsangehörigen

werden erfasst?

Berufstätige sowie Berufseinstei-

ger der Gesundheits- und Kranken-

pflegeberufe sowie der gehobenen

medizinisch-technischen Dienste

müssen sich registrieren lassen.

Die zuständigen Behörden

Die Bundesarbeitskammer (AK)

sowie die Gesundheit Österreich

GmbH (GÖG) wurden mit der Re-

gistrierung vom Bundesministe-

rium für Gesundheit und Frauen

(BMGF) beauftragt. In den Zu-

ständigkeitsbereich der AK fallen

alle AK Mitglieder: Arbeitneh-

mer, Karenzierte, Arbeitslose und

Arbeitsuchende. Die GÖG ist für

die freiberuflich und ehrenamt-

lich Tätigen zuständig. Bei AK

Mitgliedern, die gleichzeitig auch

freiberuflich tätig sind, hängt die

Zuständigkeit von der überwie-

genden Art der Tätigkeit ab.

Möglichkeiten der Antragstellung

Für eine erfolgreiche Antragstel-

lung sind ein ausgefüllter Antrag

sowie die erforderlichen Doku-

mente notwendig (siehe unten:

„Folgende Dokumente werden

benötigt“). Diese können entwe-

der

persönlich

(im Betrieb unter

bestimmten Voraussetzungen, in

der AK Tirol in Innsbruck bzw.

in den Bezirksstellen) oder

online

auf

gbr.arbeiterkammer.at

einge-

bracht werden.

Um die Registrierung online

durchführen zu können, ist eine

elektronische Signatur (Bürger-

karte oder Handysignatur) not-

wendig. Die Durchführung der

Registrierung wird zwischen der

AK Registrierungsbehörde und den

Gesundheitseinrichtungen

unter

Einbeziehung von Betriebsrat bzw.

Geschäftsführung oder Personal-

vertretung vereinbart. Ab Juli 2018

finden Sie detaillierte Informatio-

nen zum Ablauf der Registrierung

unter

tirol.arbeiterkammer.at/gbr

Ab wann läuft die Registrierung?

Berufstätige:

Wenn Sie

am 1. Juli

2018

bereits in einem Gesundheits-

beruf tätig sind, müssen Sie sich

zwischen 1. Juli 2018 und 30. Juni

2019

registrieren lassen und dürfen

inzwischen weiterarbeiten.

Berufseinsteiger:

Wenn Sie

ab 1.

Juli 2018

neu in Ihrem Gesund-

heitsberuf zu arbeiten beginnen

oder nach einer Unterbrechung die

Tätigkeit wieder aufnehmen möch-

ten, so müssen Sie sich vorher in

das Gesundheitsberuferegister ein-

tragen lassen. Die Registrierung ist

eine Voraussetzung für Ihre Berufs-

ausübung.

P

Mehr Anerkennung für

die Berufsangehörigen

Mithilfe des Registers und mit dem

Berufsausweis werden die beruflichen

Qualifikationen der Berufsangehörigen

sichtbar.

P

Mehr Transparenz

Mit dem öffentlichen Teil des Gesund-

heitsberuferegisters können alle Interes-

sierten einsehen, welche Ausbildungen

und Zusatzqualifikationen die Berufsan-

gehörigen haben. Das Register trägt

somit zu mehr Transparenz, Auswahlmög-

lichkeit und Patientensicherheit bei.

P

Erleichterung bei Bedarfsplanung

Das Gesundheitsberuferegister kann für

Gesundheitsplanung bzw. statistische

Auswertungen verwendet werden und

erleichtert somit die Bedarfsplanung

erheblich.

P

Erreichen eines europäischen

Standards im Gesundheitswesen

Aufgrund der Einführung des Registers

wird ein europäischer Standard im

Gesundheitswesen erreicht.

P

Weniger Bürokratie

Das Gesundheitsberuferegister bringt

erhebliche administrative Erleichte-

rungen für Arbeitgeber sowie Behörden,

da sich alle in Zukunft auf das Register

als behördliche Überprüfung verlassen

können.

Das Tagebuch schafft Klarheit

Anlaufstelle für Fragen zur Pflege Wichtige Werte

D

ie Pflege eines Angehörigen

zuhause bedeutet immer eine

große physische und emotionale

Herausforderung. Weil das Pflegegeld

für die Betroffenen meist eine wichtige

finanzielle Unterstützung ist, hat die

AK Tirol in Zusammenarbeit mit der

Plattform Mobile Pflege Tirol das Pflege-

tagebuch aufgelegt. Damit können Sie

den regelmäßigen Betreuungsaufwand

und die Art der Hilfe festhalten und

diese Dokumentation bei der Einstufung

fürs Pflegegeld vorlegen. Sie erhalten

das Pflegetagebuch kostenlos unter

0800/22 55 22 – 1644 oder auf www.

ak-tirol.com

F

ür alle, die im Bereich Pflege Rat su-

chen, hat die AK Tirol das Referat „Ge-

sundheit und Pflege“ eingerichtet. Hier

finden Mitglieder Schutz, Informationen

und Unterstützung in verschiedensten

Anliegen. Und zwar pflegende Ange-

hörige bei Fragen zu Heimaufnahme,

24-Stunden-Betreuung und Pflegegeld

ebenso, wie alle Beschäftigten im Sozial-

und Gesundheitsbereich, die etwa in

berufsrechtlichen Angelegenheiten

und Haftungsfragen fachkundige Hilfe

benötigen. Außerdem werden für diese

Gruppen spezielle Schulungen angebo-

ten. Die AK Expertin ist unter 0800/22

55 22 – 1644 erreichbar.

D

ie AK Tirol stellt für ihre Mitglieder

jährlich die wichtigsten sozial-

rechtlichen Werte in einem handlichen

Falter zusammen. Darin finden Sie

alles zu Höchstbeitragsgrundlagen für

Pensions-, Unfall-, Arbeitslosen- und

Krankenversicherung, Familienbeihilfe,

Kinderbetreuungsgeld und vieles mehr.

Noch gelten die sozialrechtlichen Werte

für 2017. Sollten Sie diese benötigen,

dann am besten die (noch aktuellen) so-

zialrechtlichen Bestimmungen kostenlos

anfordern unter 0800/22 55 22 – 1630

und – 1631 oder nachlesen auf ak-tirol.

com. Den Falter mit den neuen Werten

für 2018 gibt es dann ab Mitte Jänner.

WICHTIGES ZUM BESTELLEN INFOS, RAT & RECHT

ÜBERBLICK

A

RBEIT

&

S

OZIALES

8

Nr. 102, Dezember 2017

Berufstätige & Berufseinsteiger:

Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Reisepass)

Qualifikationsnachweis entsprechend den

berufsrechtlichen Vorschriften (z. B. Zeugnis, Diplom). Bei Na-

mensänderung nach Ausstellung des Qualifikationsnachweises

bitte den Nachweis (z. B. Heiratsurkunde) erbringen

Passfoto

WICHTIG:

Bei persönlicher Antragstellung sind die Unterlagen im

Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.

Folgende zusätzliche Unterlagen benötigen

Berufseinsteiger ab dem 1. 7. 2018:

Nachweis der Vertrauenswürdigkeit, z. B. Strafregisterbescheinigung

(Nachweise nicht älter als 3 Monate!)

ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung (n. älter als 3 Mon.)

Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse, sofern sich diese nicht aus

der Ausbildung oder dem Berufsweg ergeben

WICHTIG:

Fremdsprachigen Nachweisen ist auch eine beglaubigte

Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer beizulegen.

Diese Berufsgruppen

sind betroffen:

Biomedizinische Analytiker

Diätologen

Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger

Ergotherapeuten

Physiotherapeuten

Radiologietechnologen

Logopäden

Orthoptisten

Pflegefachassistenten

Pflegeassistenten (Pflegehelfer)

Darunter fallen auch:

Diplomsozialbetreuer in Alten-,

Behinderten- und Familienarbeit;

Fachsozialbetreuer in Alten- und

Behindertenarbeit

Foto: Photographee.eu/Fotolia.com

Foto: WavebreakMediaMicro/Fotolia.com

Infos & Kontaktdaten

Arbeiterkammer Tirol, Maximilianstr. 7

Tel.: 0800/ 22 55 22 –1650

eMail:

gbr@ak-tirol.com

Mehr Details zur Registrierung, FAQs

sowie einen Folder finden Sie unter

https://tirol.arbeiterkammer.at/gbr

Foto: Halfpoint/Fotolia.com

Foto: Photographee.eu/Fotolia.com

Foto: StockPhotoPro/Fotolia.com