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Nr. 102, Dezember 2017

B

ereits zum sechsten Mal hat die AK Tirol

eine Erhebung zum Loipenangebot

in Tirol durchgeführt. Positiv: 34 Touris-

musverbände haben an der Erhebung

teilgenommen, keine Daten übermittelte

lediglich der TVB Wildschönau. Positiv ist

auch der Befund in Bezug auf Infrastruktur

und Benutzungsgebühren. Von insgesamt

504 erhobenen Loipen sind 409 kostenlos

(mehr als 80 %), kostenpflichtig sind die

Loipen im Pillerseetal und in Seefeld,

einige Loipen in Osttirol und eine Loipe der

Silberregion Karwendel. Die Preise blieben

großteils unverändert, eine Preissteigerung

konnte nur bei einigen Osttiroler Loipen

festgestellt werden, hier sind auch einige

Loipen erstmals kostenpflichtig. Sämtliche

Details zu den einzelnen Regionen finden

Sie auf

ak-tirol.com

Tirols Loipen mit

positivem Befund

AK CHECK

Preis &Wert.

Der aktuelle AK Test zu Skiverleih und Skiservice

zeigt Unterschiede bei Preis und Leistung. Wer vergleicht

und Online-Reservierungen nutzt, kann einiges an Geld sparen.

E

ine wöchentliche Leihgebühr für Er-

wachsenenski bis zu 269 Euro – schon

allein die Kosten für die „Bretter“ ha-

ben es teilweise in sich, wie aus der ak-

tuellen Preiserhebung der AK hervorgeht.

Die tirolweite Erhebung zeigt aber

auch: Wer Preise vergleicht und

das Material vorab online

bucht, kann einiges

an Geld spa-

ren.

Test: Skiverleih.

Berücksichtigt bei der

Auswertung wurden die jeweils teuersten

und die günstigsten Kategorien der einzel-

nen Anbieter: Der Preis für den jeweils teu-

ersten angebotenen Ski beträgt für einen Tag

zwischen

16 und 42 Euro

, die jeweils güns-

tigsten Modelle kann man bereits zwischen

12 bis 24 Euro

erhalten. Kinderski werden

zwischen

5 und 13 Euro

pro Tag angeboten.

Für Jugendliche bezahlt man zwischen

6 und

21 Euro

pro Tag. Wann ein Ski als Kinder-

oder Jugendski vermietet wird, hängt meist

von Skilänge oder demAlter des Kindes bzw.

Jugendlichen ab. Über die Hälfte der

Anbieter ermöglicht die Online-

Buchung des Materials,

wobei

Rabatte

von

bis zu 15%

gewährt werden. Ratsam ist

es deshalb, Angebote und Preise zu verglei-

chen und unbedingt die Preise für angebotene

Sets zu beachten.

Test: Skiservice.

Doch nicht nur beim

Skiverleih gibt es große Unterschiede, son-

dern auch beim Service, sowohl in Preis als

auch in Leistung. So bezahlt man für ein

„kleines Service“ zwischen 19,99 und 30

Euro, für das „große Service“ zwischen 25

und 41 Euro. Manche Anbieter verrechnen

günstigere Preise bei Kindermodellen, wobei

ein kleines Service hier zwischen 14 und 25

Euro und ein großes Service zwischen 20 und

28 Euro kostet. Häufig wird beim Service je-

doch nicht zwischen Erwachsenen- und Kin-

derskiern unterschieden.

Details zur Erhebung und die Preise der einzel-

nen Anbieter finden Sie unter www.

ak-tirol.com

Mit Köpfchen ins Vergnügen

K

ONSUMENT

&

L

EBEN

Foto: samott/Fotolia.com

Foto: ARochau/Fotolia.com

Total unsaubere Werbung

Irreführend.

Media Markt warb für bestimmte Produkte mit dem „besten Preis in

Europa“, ein Konsument befand die Bewerbung als irreführend und informierte

die Experten der AK Tirol. Nach weiteren Recherchen und einer Klage wegen

irreführender Werbung muss Media Markt die verwendete Bewerbung unterlassen.

M

it markigen Sprüchen

kämpfen Elektronik-

ketten auch hierzulande

um Kunden und Markt-

anteile. So bewarb etwa die Firma

edia Markt in einem Flyer eine

Waschmaschine zum Preis von 477

Euro mit demWerbeslogan „Bester

Preis in Europa“.

Kurioses Detail:

Obwohl der

Prospekt erst ab 1. Mai 2017 gül-

tig war, bezog sich die Preisangabe

auf den „Stand 18.04.2017“, gera-

de bei stark schwankenden Preisen

von Elektroprodukten konnte das

Angebot für Interessierte so-

mit gar nie aktuell

sein. Das ver-

wunderte

auch einen Tiroler, der den Flyer

erhalten hatte und weiter recher-

chierte. Und tatsächlich, von we-

gen „Bester Preis in Europa“: Bei

einemMediaMarkt in Deutschland

war die gleiche Waschmaschine

günstiger, um 399 Euro, zu haben.

Daraufhin informierte der verär-

gerte Konsument die Experten der

AK Tirol über die seiner Ansicht

nach irreführende Werbung. Die

AK Konsumentenschützer prüften

den Fall genau. Schließlich waren

auch sie der Meinung, dass die

Bewerbung nicht korrekt war und

leiteten weitere Schritte ein. Über

die Bundesarbeitskammer wurde

Klage wegen Unlauteren Wettbe-

werbs bei Gericht eingebracht

(

siehe „Gut zu wissen“

).

Im Rahmen eines gerichtlichen

Vergleiches hat sich Media Markt

schließlich verpflichtet, es zu un-

terlassen, „den unrichtigen Ein-

druck zu erwecken, sie [...] böten

bestimmte Produkte zu den euro-

paweit jeweils günstigsten Preisen

an, zu denen reguläre lagernde oder

kurzfristig beschaffbare Neuwa-

re erhältlich wäre, [...] wenn diese

Werbeaussage schon auf den Be-

ginn des beworbenen Aktionszeit-

raums nicht mehr zutrifft [...] und/

oder [...] beworbenen Produkte zu

diesem Stichtag bei anderen Händ-

lern in Europa zu einem geringeren

Preis erhältlich waren.“

Gut zu wissen.

Die Arbeiterkam-

mer führt regelmäßig erfolgreich

Prozesse gegen

Unternehmen

wegen irre-

f ü h r e n d e r

Werbung.

Nach dem

UWG, dem

Gesetz gegen

un l au t e r en

Wettbewerb,

sind

neben

Mitbewerbern

auch bestimmte

Institutionen, wie

etwa die Bundesar-

beitskammer befugt,

irreführende bzw. rechts-

widrige

Geschäftsprak-

tiken zu verfolgen.

Mehr auf

www.ak-tirol.com