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Nr. 102, Dezember 2017
B
ereits zum sechsten Mal hat die AK Tirol
eine Erhebung zum Loipenangebot
in Tirol durchgeführt. Positiv: 34 Touris-
musverbände haben an der Erhebung
teilgenommen, keine Daten übermittelte
lediglich der TVB Wildschönau. Positiv ist
auch der Befund in Bezug auf Infrastruktur
und Benutzungsgebühren. Von insgesamt
504 erhobenen Loipen sind 409 kostenlos
(mehr als 80 %), kostenpflichtig sind die
Loipen im Pillerseetal und in Seefeld,
einige Loipen in Osttirol und eine Loipe der
Silberregion Karwendel. Die Preise blieben
großteils unverändert, eine Preissteigerung
konnte nur bei einigen Osttiroler Loipen
festgestellt werden, hier sind auch einige
Loipen erstmals kostenpflichtig. Sämtliche
Details zu den einzelnen Regionen finden
Sie auf
ak-tirol.comTirols Loipen mit
positivem Befund
AK CHECK
Preis &Wert.
Der aktuelle AK Test zu Skiverleih und Skiservice
zeigt Unterschiede bei Preis und Leistung. Wer vergleicht
und Online-Reservierungen nutzt, kann einiges an Geld sparen.
E
ine wöchentliche Leihgebühr für Er-
wachsenenski bis zu 269 Euro – schon
allein die Kosten für die „Bretter“ ha-
ben es teilweise in sich, wie aus der ak-
tuellen Preiserhebung der AK hervorgeht.
Die tirolweite Erhebung zeigt aber
auch: Wer Preise vergleicht und
das Material vorab online
bucht, kann einiges
an Geld spa-
ren.
Test: Skiverleih.
Berücksichtigt bei der
Auswertung wurden die jeweils teuersten
und die günstigsten Kategorien der einzel-
nen Anbieter: Der Preis für den jeweils teu-
ersten angebotenen Ski beträgt für einen Tag
zwischen
16 und 42 Euro
, die jeweils güns-
tigsten Modelle kann man bereits zwischen
12 bis 24 Euro
erhalten. Kinderski werden
zwischen
5 und 13 Euro
pro Tag angeboten.
Für Jugendliche bezahlt man zwischen
6 und
21 Euro
pro Tag. Wann ein Ski als Kinder-
oder Jugendski vermietet wird, hängt meist
von Skilänge oder demAlter des Kindes bzw.
Jugendlichen ab. Über die Hälfte der
Anbieter ermöglicht die Online-
Buchung des Materials,
wobei
Rabatte
von
bis zu 15%
gewährt werden. Ratsam ist
es deshalb, Angebote und Preise zu verglei-
chen und unbedingt die Preise für angebotene
Sets zu beachten.
Test: Skiservice.
Doch nicht nur beim
Skiverleih gibt es große Unterschiede, son-
dern auch beim Service, sowohl in Preis als
auch in Leistung. So bezahlt man für ein
„kleines Service“ zwischen 19,99 und 30
Euro, für das „große Service“ zwischen 25
und 41 Euro. Manche Anbieter verrechnen
günstigere Preise bei Kindermodellen, wobei
ein kleines Service hier zwischen 14 und 25
Euro und ein großes Service zwischen 20 und
28 Euro kostet. Häufig wird beim Service je-
doch nicht zwischen Erwachsenen- und Kin-
derskiern unterschieden.
Details zur Erhebung und die Preise der einzel-
nen Anbieter finden Sie unter www.
ak-tirol.comMit Köpfchen ins Vergnügen
K
ONSUMENT
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Foto: samott/Fotolia.com
Foto: ARochau/Fotolia.com
Total unsaubere Werbung
Irreführend.
Media Markt warb für bestimmte Produkte mit dem „besten Preis in
Europa“, ein Konsument befand die Bewerbung als irreführend und informierte
die Experten der AK Tirol. Nach weiteren Recherchen und einer Klage wegen
irreführender Werbung muss Media Markt die verwendete Bewerbung unterlassen.
M
it markigen Sprüchen
kämpfen Elektronik-
ketten auch hierzulande
um Kunden und Markt-
anteile. So bewarb etwa die Firma
edia Markt in einem Flyer eine
Waschmaschine zum Preis von 477
Euro mit demWerbeslogan „Bester
Preis in Europa“.
Kurioses Detail:
Obwohl der
Prospekt erst ab 1. Mai 2017 gül-
tig war, bezog sich die Preisangabe
auf den „Stand 18.04.2017“, gera-
de bei stark schwankenden Preisen
von Elektroprodukten konnte das
Angebot für Interessierte so-
mit gar nie aktuell
sein. Das ver-
wunderte
auch einen Tiroler, der den Flyer
erhalten hatte und weiter recher-
chierte. Und tatsächlich, von we-
gen „Bester Preis in Europa“: Bei
einemMediaMarkt in Deutschland
war die gleiche Waschmaschine
günstiger, um 399 Euro, zu haben.
Daraufhin informierte der verär-
gerte Konsument die Experten der
AK Tirol über die seiner Ansicht
nach irreführende Werbung. Die
AK Konsumentenschützer prüften
den Fall genau. Schließlich waren
auch sie der Meinung, dass die
Bewerbung nicht korrekt war und
leiteten weitere Schritte ein. Über
die Bundesarbeitskammer wurde
Klage wegen Unlauteren Wettbe-
werbs bei Gericht eingebracht
(
siehe „Gut zu wissen“
).
Im Rahmen eines gerichtlichen
Vergleiches hat sich Media Markt
schließlich verpflichtet, es zu un-
terlassen, „den unrichtigen Ein-
druck zu erwecken, sie [...] böten
bestimmte Produkte zu den euro-
paweit jeweils günstigsten Preisen
an, zu denen reguläre lagernde oder
kurzfristig beschaffbare Neuwa-
re erhältlich wäre, [...] wenn diese
Werbeaussage schon auf den Be-
ginn des beworbenen Aktionszeit-
raums nicht mehr zutrifft [...] und/
oder [...] beworbenen Produkte zu
diesem Stichtag bei anderen Händ-
lern in Europa zu einem geringeren
Preis erhältlich waren.“
Gut zu wissen.
Die Arbeiterkam-
mer führt regelmäßig erfolgreich
Prozesse gegen
Unternehmen
wegen irre-
f ü h r e n d e r
Werbung.
Nach dem
UWG, dem
Gesetz gegen
un l au t e r en
Wettbewerb,
sind
neben
Mitbewerbern
auch bestimmte
Institutionen, wie
etwa die Bundesar-
beitskammer befugt,
irreführende bzw. rechts-
widrige
Geschäftsprak-
tiken zu verfolgen.
Mehr auf
www.ak-tirol.com