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A

RBEIT

&

R

ECHT

4

Nr. 93, Februar 2017

Pflegeberufe:

Das ist neu

N

eben der Diplompflege und der Pfle-

geassistenz gibt es jetzt auch die Pfle-

gefachassistenz mit einer zweijährigen

Ausbildung. Über weitere Neuregelungen

imGesundheits- und Krankenpflegege-

setz informieren Experten am

Dienstag,

7. März, ab 19 Uhr imVolkshaus Lienz,

Beda-Weber-Gasse 20

. Mit der größten

Reform seit der Einführung des Gesetzes

im Jahr 1997 wurden u. a. auch Tätigkeits-

bereiche aktualisiert und Sonderausbil-

dungen angepasst. Erstmalig gibt es zum

Beispiel die Pflegefachassistenz-Ausbil-

dung. Die meisten Änderungen gelten

bereits seit September 2016. Anmel-

dungen zum kostenlosen AK Infoabend

erforderlich unter 0800/22 55 22 – 3550

oder

lienz@ak-tirol.com

INFO-ABEND

MIT MASS & ZIEL

PAUSE

Digitale Diät

beim Smartphone

D

ie digitalen Helfer Smartphone &

Co sind aus demAlltag nicht mehr

wegzudenken: Telefonieren, Termine pla-

nen, eMails abrufen, im Internet ein paar

Informationen herunterladen und parallel

dazu die sozialen Netzwerke durchstöbern

- all das ist mittlerweile fixer Bestandteil

unseres Alltags. Studien zufolge verbrin-

gen wir täglich vier Stunden und mehr

mit dem Smartphone oder demTablet

und blicken im Schnitt 150 Mal pro Tag

auf unser Handy-Display.Was lebens-

erleichternd erscheint, birgt durch den

Dauerkonsum jedoch auch gesundheit-

liche Risiken: Diese reichen von Muskel-,

Sehnen- und Bandscheibenbeschwerden

über Schlafstörungen und Sehschwäche

bis zu psychischen Problemen und

massivem Suchtverhalten.

Untersuchungen zeigen,

dass die länger andau-

ernde Verwendung

von Smartphones oder

Tablets zu ungünstiger

Körperhaltung oder

einseitigen Muskelbelas­

tungen führt. Die Folge

davon ist der sogenannte

Handy-Nacken, das sind

Schmerzen und Verspan-

nungen im Schulter-Nacken-

Bereich.

Inzwischen spricht man bereits

vomHandy-Daumen und vom

Handy-Ellenbogen, weil es bei

übermäßiger Smartphone-

Anwendung auch im Bereich der

Hände und Arme zu Sehnenent-

zündungen kommen kann. Für

unreine Gesichtshaut wurde der

Begriff Smartphone-Akne gefunden.

Auf demHandy tummeln sich jede

Menge Bakterien und Keime, die

sich durch den ständigen Kontakt

auf der Haut ausbreiten können.

Als Weg aus der Smartphone-

Sucht hilft oft nur eine digitale Diät.

Dabei werden bewusst handyfreie

Stunden oder ein handyfreier Tag be-

stimmt. Am besten das Smartphone

zuhause lassen und raus ins Freie. Ge-

gen Verspannungen hilft, nicht zu lange

in einer starren Haltung zu verweilen

und die Schultern zu lockern.

W

enn Arbeitszeit und Freizeit inein-

anderfließen, steigt die Gefahr von

Selbstausbeutung. Immer mehr Beschäf-

tigte haben mit gesundheitlichen und

psychischen Problemen zu kämpfen. Mul-

titasking und Rund-um-die-Uhr–Erreich-

barkeit machen Mitarbeiter erschöpft und

krank. Jeder zweite vorzeitige Pensionszu-

gang (Invaliditätspension) erfolgt wegen

psychischer Probleme. Die Kosten für den

Einzelnen und für die Volkswirtschaft stei-

gen enorm. Wer von den Arbeitnehmern

verlangt, dass sie länger im Erwerbsleben

verbleiben sollen, muss auch für gesunde

Arbeitsplätze Sorge tragen.

V

on ständiger Erreichbarkeit Betrof-

fene sollten ihre Situation mit dem

Arbeitgeber besprechen. Betriebsräte,

Arbeiterkammer und Gewerkschaften bie-

ten Unterstützung an. Es sind aber auch

die Betriebe im Interesse einer gesunden

Belegschaft gefordert, Grenzen zu ziehen.

In Deutschland leiten große Firmen außer-

halb der Arbeitszeit keine eMails mehr an

die Angestellten weiter. In Frankreich gibt

es gegen die ständige Erreichbarkeit ei-

gens ein neues Gesetz. Die Arbeitszeit darf

ein geregeltes Maß nicht überschreiten.

Firmen-Handy außerhalb der Arbeitszeit

am besten ausschalten!

Kampf gegen Selbstausbeutung Lernen, Grenzen zu ziehen

F

ranz erledigt rasch noch ein

paar berufliche Telefonate

auf dem Heimweg, für die

im Büro wieder einmal kei-

ne Zeit blieb. Am Abend und am

Wochenende wird noch das eine

oder andere eMail beantwortet.

Arbeit und Freizeit verschwim-

men immer mehr und prägen un-

sere Berufswelt. Diese ständige

Erreichbarkeit wird für immer

mehr Beschäftigte zur Falle. Be-

reits jeder dritte Arbeitnehmer ist

für den Chef auch in seiner Frei-

zeit telefonisch oder mittels eMail

erreichbar. Die Gefahr von Selbst-

ausbeutung steigt. Ganz abgesehen

von den arbeitsrechtlichen Proble-

men gilt es dabei auch zu bedenken:

Wenn Arbeits- und Privatleben im-

mer näher zusammenrücken, steigt

die Burn-out-Gefahr.

Arbeitsrechtlich gesehen gibt es

keinen Zwang zur ständigen Er-

reichbarkeit über Handy oder eMail.

Aber es gibt bestimmte Arbeits-

formen, die den ständigen Arbeits-

einsatz forcieren. Dazu zählen etwa

All-inclusive-Verträge oder aber die

sogenannte Rufbereitschaft.

Rufbereitschaft.

Sie liegt dann

vor, wenn einArbeitnehmer für den

Arbeitgeber außerhalb seiner Ar-

beitszeit abrufbereit sein muss. Der

Arbeitnehmer kann hierbei seinen

Aufenthaltsort innerhalb bestimm-

ter Grenzen zwar frei wählen, muss

sich jedoch so verhalten, dass er

binnen kurzer Zeit nach Verständi-

gung durch den Arbeitgeber seine

Arbeit antreten kann. Es gibt somit

zwei Einschränkungen für den Ar-

beitnehmer: Nämlich bei der Wahl

seines Aufenthaltsortes und in sei-

nem persönlichen Verhalten.

In der Praxis wird aus der schein-

baren Rufbereitschaft oft Arbeits-

bereitschaft und somit Arbeitszeit,

wenn die genannten Einschrän-

kungen so schwer wiegen, dass für

den Arbeitnehmer der Erholungs-

wert wegfällt oder er faktisch über

seinen Aufenthaltsort nicht mehr

gänzlich frei bestimmen kann. Der

Übergang zwischen Rufbereitschaft

und Arbeitsbereitschaft ist flie-

ßend. Das entscheidende Element

dabei wird der Zeitraum zwischen

Verständigung und tatsächlichem

Dienstantritt amArbeitsort sein.

Rufbereitschaft darf außerhalb

der Arbeitszeit grundsätzlich nur an

zehn Tagen pro Monat vereinbart

werden. Überdies darf Rufbereit-

schaft nur während maximal zwei-

D

ie Entlassung des ehema-

ligen Leiters des Asyl-

heims Reichenau erfolgte

zu Unrecht: Damit hat ein

schlimmer Spießrutenlauf dank

Unterstützung der AK Tirol end-

lich ein Ende, und der Betroffene

ist wieder voll rehabilitiert.

Jetzt hat sich vor Gericht heraus-

gestellt, dass der ehemalige Leiter

von den Heimbewohnern nicht

etwa 10 Euro pro Monat für In-

nendienste einbehalten hätte, wie

ihm dies vorgeworfen worden war,

sondern dass er diesen Missstand

aufgedeckt und abgestellt hat und

dafür entlassen wurde.

Es waren lange harte Monate für

den ehemaligen Leiter des Asyl-

heims Reichenau in Innsbruck.

Monate, in denen er nach einem

haltlosen Vorwurf im August 2015

entlassen wurde und sich in einem

Strafverfahren rechtfertigen muss-

te. Und als wäre dies nicht schon

schlimm genug, kam dazu noch

der Verlust des Ansehens. Wurde

doch auch noch in den Medien

ausführlich berichtet. Dabei hatte

der Betroffene nur „gewagt“, als

erster aufzuzeigen, dass von den

Heimbewohnern zu Unrecht mo-

natlich 10 Euro für Reinigungs-

und Küchendienste einbehalten

wurden! „Damit wurde jedoch

gerade derjenige entlassen, der die

unrichtige Praxis aufgedeckt und

abgestellt hat“, kritisiert AK Präsi-

dent Zangerl. Also: Arbeitsverhält-

nis weg, Ansehen in der Öffent-

lichkeit zerstört und ein laufendes

Strafverfahren. Da bricht die Welt

über einem zusammen. Dank AK

Tirol kann der Tiroler jetzt endlich

wieder durchatmen. Inzwischen

wurde das Gerichtsverfahren be-

endet: Die Vorwürfe waren haltlos

und die Entlassung damit völlig

ungerechtfertigt. Die Tiroler Sozi-

ale Dienste GmbH (TSD) hat das

gesamte bisherige Gehalt nachbe-

zahlt und auch die Prozesskosten

von fast 20.000 Euro übernom-

men. Außerdem hat die TSD ge-

genüber dem Heimleiter eine volle

Ehrenerklärung abgegeben, damit

ist er rehabilitiert.

„Die Vorwürfe sind nun alle

vom Tisch“, freut sich AK Präsi-

dent Erwin Zangerl über den po-

sitiven Ausgang. „Aber der Fall

zeigt, wie vorsichtig man mit vor-

eiligen Schlüssen und Vorverur-

teilungen sein muss. Das gilt für

jeden, und noch viel mehr für Un-

ternehmen, die der öffentlichen

Hand gehören.“

Gegenüber der AK Tirol machte

der Heimleiter stets einen völlig

glaubwürdigen und integren Ein-

druck. Er schilderte überzeugend,

dass er mit der bisherigen unrich-

tigen Handhabung des Abzugs von

10 Euro für Putzdienste nichts zu

tun hatte, sondern ganz im Gegen-

teil sofort dagegen vorgegangen

ist. AK Präsident Zangerl: „Des-

halb haben wir ihn voll unterstützt

und zwar ausnahmsweise auch für

das Strafverfahren.“

Entlassung erfolgte zu Unrecht

Asylheim.

Ehemaliger Leiter des Asylheims Reichenau wurde voll rehabilitiert. Dank

AK Rechtsschutz wurde seine Unschuld bewiesen und das Gehalt nachbezahlt.

Recht aufs Abschalten

LIENZ

Funkstille.

Smartphone & Co: Die Technik machts möglich,

beruflich ständig erreichbar zu sein, doch um welchen Preis?

Es gibt keine Pflicht zur permanenten Erreichbarkeit.

er wöchentlicher Ruhezeiten pro

Monat vereinbart werden. Kommt

es während einer Rufbereitschaft

zu einem tatsächlichen Einsatz,

ist sowohl die

Wegzeit als auch

die tatsächliche Ar-

beitsleistung als Ar-

beitszeit zu werten.

Eine Beschränkung auf

bestimmte Branchen und Tä-

tigkeitsbereiche gibt es hinsichtlich

der Rufbereitschaft nicht. Kommt

ein Arbeitnehmer trotz vereinbarter

Rufbereitschaft der konkreten Ein-

satzaufforderung des Dienstgebers

ohne entsprechenden Verhinde-

rungsgrund (z. B. Krankheit) nicht

nach, kann dies zu erheblichen

arbeitsrechtlichen Konsequenzen

führen.

Wichtig.

Jeder Beschäftigte sollte

exakte tagesaktuelle Arbeitszeit-

aufzeichnungen führen. Formulare

dazu gibt es auf

ak-tirol.com

unter

Musterbriefe. Im Zweifelsfall kön-

nen Sie die AK Juristen kontaktie-

ren unter 0800/22 55 22 – 1414.

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