A
RBEIT
&
R
ECHT
4
Nr. 93, Februar 2017
Pflegeberufe:
Das ist neu
N
eben der Diplompflege und der Pfle-
geassistenz gibt es jetzt auch die Pfle-
gefachassistenz mit einer zweijährigen
Ausbildung. Über weitere Neuregelungen
imGesundheits- und Krankenpflegege-
setz informieren Experten am
Dienstag,
7. März, ab 19 Uhr imVolkshaus Lienz,
Beda-Weber-Gasse 20
. Mit der größten
Reform seit der Einführung des Gesetzes
im Jahr 1997 wurden u. a. auch Tätigkeits-
bereiche aktualisiert und Sonderausbil-
dungen angepasst. Erstmalig gibt es zum
Beispiel die Pflegefachassistenz-Ausbil-
dung. Die meisten Änderungen gelten
bereits seit September 2016. Anmel-
dungen zum kostenlosen AK Infoabend
erforderlich unter 0800/22 55 22 – 3550
oder
lienz@ak-tirol.comINFO-ABEND
MIT MASS & ZIEL
PAUSE
Digitale Diät
beim Smartphone
D
ie digitalen Helfer Smartphone &
Co sind aus demAlltag nicht mehr
wegzudenken: Telefonieren, Termine pla-
nen, eMails abrufen, im Internet ein paar
Informationen herunterladen und parallel
dazu die sozialen Netzwerke durchstöbern
- all das ist mittlerweile fixer Bestandteil
unseres Alltags. Studien zufolge verbrin-
gen wir täglich vier Stunden und mehr
mit dem Smartphone oder demTablet
und blicken im Schnitt 150 Mal pro Tag
auf unser Handy-Display.Was lebens-
erleichternd erscheint, birgt durch den
Dauerkonsum jedoch auch gesundheit-
liche Risiken: Diese reichen von Muskel-,
Sehnen- und Bandscheibenbeschwerden
über Schlafstörungen und Sehschwäche
bis zu psychischen Problemen und
massivem Suchtverhalten.
Untersuchungen zeigen,
dass die länger andau-
ernde Verwendung
von Smartphones oder
Tablets zu ungünstiger
Körperhaltung oder
einseitigen Muskelbelas
tungen führt. Die Folge
davon ist der sogenannte
Handy-Nacken, das sind
Schmerzen und Verspan-
nungen im Schulter-Nacken-
Bereich.
Inzwischen spricht man bereits
vomHandy-Daumen und vom
Handy-Ellenbogen, weil es bei
übermäßiger Smartphone-
Anwendung auch im Bereich der
Hände und Arme zu Sehnenent-
zündungen kommen kann. Für
unreine Gesichtshaut wurde der
Begriff Smartphone-Akne gefunden.
Auf demHandy tummeln sich jede
Menge Bakterien und Keime, die
sich durch den ständigen Kontakt
auf der Haut ausbreiten können.
Als Weg aus der Smartphone-
Sucht hilft oft nur eine digitale Diät.
Dabei werden bewusst handyfreie
Stunden oder ein handyfreier Tag be-
stimmt. Am besten das Smartphone
zuhause lassen und raus ins Freie. Ge-
gen Verspannungen hilft, nicht zu lange
in einer starren Haltung zu verweilen
und die Schultern zu lockern.
W
enn Arbeitszeit und Freizeit inein-
anderfließen, steigt die Gefahr von
Selbstausbeutung. Immer mehr Beschäf-
tigte haben mit gesundheitlichen und
psychischen Problemen zu kämpfen. Mul-
titasking und Rund-um-die-Uhr–Erreich-
barkeit machen Mitarbeiter erschöpft und
krank. Jeder zweite vorzeitige Pensionszu-
gang (Invaliditätspension) erfolgt wegen
psychischer Probleme. Die Kosten für den
Einzelnen und für die Volkswirtschaft stei-
gen enorm. Wer von den Arbeitnehmern
verlangt, dass sie länger im Erwerbsleben
verbleiben sollen, muss auch für gesunde
Arbeitsplätze Sorge tragen.
V
on ständiger Erreichbarkeit Betrof-
fene sollten ihre Situation mit dem
Arbeitgeber besprechen. Betriebsräte,
Arbeiterkammer und Gewerkschaften bie-
ten Unterstützung an. Es sind aber auch
die Betriebe im Interesse einer gesunden
Belegschaft gefordert, Grenzen zu ziehen.
In Deutschland leiten große Firmen außer-
halb der Arbeitszeit keine eMails mehr an
die Angestellten weiter. In Frankreich gibt
es gegen die ständige Erreichbarkeit ei-
gens ein neues Gesetz. Die Arbeitszeit darf
ein geregeltes Maß nicht überschreiten.
Firmen-Handy außerhalb der Arbeitszeit
am besten ausschalten!
Kampf gegen Selbstausbeutung Lernen, Grenzen zu ziehen
F
ranz erledigt rasch noch ein
paar berufliche Telefonate
auf dem Heimweg, für die
im Büro wieder einmal kei-
ne Zeit blieb. Am Abend und am
Wochenende wird noch das eine
oder andere eMail beantwortet.
Arbeit und Freizeit verschwim-
men immer mehr und prägen un-
sere Berufswelt. Diese ständige
Erreichbarkeit wird für immer
mehr Beschäftigte zur Falle. Be-
reits jeder dritte Arbeitnehmer ist
für den Chef auch in seiner Frei-
zeit telefonisch oder mittels eMail
erreichbar. Die Gefahr von Selbst-
ausbeutung steigt. Ganz abgesehen
von den arbeitsrechtlichen Proble-
men gilt es dabei auch zu bedenken:
Wenn Arbeits- und Privatleben im-
mer näher zusammenrücken, steigt
die Burn-out-Gefahr.
Arbeitsrechtlich gesehen gibt es
keinen Zwang zur ständigen Er-
reichbarkeit über Handy oder eMail.
Aber es gibt bestimmte Arbeits-
formen, die den ständigen Arbeits-
einsatz forcieren. Dazu zählen etwa
All-inclusive-Verträge oder aber die
sogenannte Rufbereitschaft.
Rufbereitschaft.
Sie liegt dann
vor, wenn einArbeitnehmer für den
Arbeitgeber außerhalb seiner Ar-
beitszeit abrufbereit sein muss. Der
Arbeitnehmer kann hierbei seinen
Aufenthaltsort innerhalb bestimm-
ter Grenzen zwar frei wählen, muss
sich jedoch so verhalten, dass er
binnen kurzer Zeit nach Verständi-
gung durch den Arbeitgeber seine
Arbeit antreten kann. Es gibt somit
zwei Einschränkungen für den Ar-
beitnehmer: Nämlich bei der Wahl
seines Aufenthaltsortes und in sei-
nem persönlichen Verhalten.
In der Praxis wird aus der schein-
baren Rufbereitschaft oft Arbeits-
bereitschaft und somit Arbeitszeit,
wenn die genannten Einschrän-
kungen so schwer wiegen, dass für
den Arbeitnehmer der Erholungs-
wert wegfällt oder er faktisch über
seinen Aufenthaltsort nicht mehr
gänzlich frei bestimmen kann. Der
Übergang zwischen Rufbereitschaft
und Arbeitsbereitschaft ist flie-
ßend. Das entscheidende Element
dabei wird der Zeitraum zwischen
Verständigung und tatsächlichem
Dienstantritt amArbeitsort sein.
Rufbereitschaft darf außerhalb
der Arbeitszeit grundsätzlich nur an
zehn Tagen pro Monat vereinbart
werden. Überdies darf Rufbereit-
schaft nur während maximal zwei-
D
ie Entlassung des ehema-
ligen Leiters des Asyl-
heims Reichenau erfolgte
zu Unrecht: Damit hat ein
schlimmer Spießrutenlauf dank
Unterstützung der AK Tirol end-
lich ein Ende, und der Betroffene
ist wieder voll rehabilitiert.
Jetzt hat sich vor Gericht heraus-
gestellt, dass der ehemalige Leiter
von den Heimbewohnern nicht
etwa 10 Euro pro Monat für In-
nendienste einbehalten hätte, wie
ihm dies vorgeworfen worden war,
sondern dass er diesen Missstand
aufgedeckt und abgestellt hat und
dafür entlassen wurde.
Es waren lange harte Monate für
den ehemaligen Leiter des Asyl-
heims Reichenau in Innsbruck.
Monate, in denen er nach einem
haltlosen Vorwurf im August 2015
entlassen wurde und sich in einem
Strafverfahren rechtfertigen muss-
te. Und als wäre dies nicht schon
schlimm genug, kam dazu noch
der Verlust des Ansehens. Wurde
doch auch noch in den Medien
ausführlich berichtet. Dabei hatte
der Betroffene nur „gewagt“, als
erster aufzuzeigen, dass von den
Heimbewohnern zu Unrecht mo-
natlich 10 Euro für Reinigungs-
und Küchendienste einbehalten
wurden! „Damit wurde jedoch
gerade derjenige entlassen, der die
unrichtige Praxis aufgedeckt und
abgestellt hat“, kritisiert AK Präsi-
dent Zangerl. Also: Arbeitsverhält-
nis weg, Ansehen in der Öffent-
lichkeit zerstört und ein laufendes
Strafverfahren. Da bricht die Welt
über einem zusammen. Dank AK
Tirol kann der Tiroler jetzt endlich
wieder durchatmen. Inzwischen
wurde das Gerichtsverfahren be-
endet: Die Vorwürfe waren haltlos
und die Entlassung damit völlig
ungerechtfertigt. Die Tiroler Sozi-
ale Dienste GmbH (TSD) hat das
gesamte bisherige Gehalt nachbe-
zahlt und auch die Prozesskosten
von fast 20.000 Euro übernom-
men. Außerdem hat die TSD ge-
genüber dem Heimleiter eine volle
Ehrenerklärung abgegeben, damit
ist er rehabilitiert.
„Die Vorwürfe sind nun alle
vom Tisch“, freut sich AK Präsi-
dent Erwin Zangerl über den po-
sitiven Ausgang. „Aber der Fall
zeigt, wie vorsichtig man mit vor-
eiligen Schlüssen und Vorverur-
teilungen sein muss. Das gilt für
jeden, und noch viel mehr für Un-
ternehmen, die der öffentlichen
Hand gehören.“
Gegenüber der AK Tirol machte
der Heimleiter stets einen völlig
glaubwürdigen und integren Ein-
druck. Er schilderte überzeugend,
dass er mit der bisherigen unrich-
tigen Handhabung des Abzugs von
10 Euro für Putzdienste nichts zu
tun hatte, sondern ganz im Gegen-
teil sofort dagegen vorgegangen
ist. AK Präsident Zangerl: „Des-
halb haben wir ihn voll unterstützt
und zwar ausnahmsweise auch für
das Strafverfahren.“
Entlassung erfolgte zu Unrecht
Asylheim.
Ehemaliger Leiter des Asylheims Reichenau wurde voll rehabilitiert. Dank
AK Rechtsschutz wurde seine Unschuld bewiesen und das Gehalt nachbezahlt.
Recht aufs Abschalten
LIENZ
Funkstille.
Smartphone & Co: Die Technik machts möglich,
beruflich ständig erreichbar zu sein, doch um welchen Preis?
Es gibt keine Pflicht zur permanenten Erreichbarkeit.
er wöchentlicher Ruhezeiten pro
Monat vereinbart werden. Kommt
es während einer Rufbereitschaft
zu einem tatsächlichen Einsatz,
ist sowohl die
Wegzeit als auch
die tatsächliche Ar-
beitsleistung als Ar-
beitszeit zu werten.
Eine Beschränkung auf
bestimmte Branchen und Tä-
tigkeitsbereiche gibt es hinsichtlich
der Rufbereitschaft nicht. Kommt
ein Arbeitnehmer trotz vereinbarter
Rufbereitschaft der konkreten Ein-
satzaufforderung des Dienstgebers
ohne entsprechenden Verhinde-
rungsgrund (z. B. Krankheit) nicht
nach, kann dies zu erheblichen
arbeitsrechtlichen Konsequenzen
führen.
Wichtig.
Jeder Beschäftigte sollte
exakte tagesaktuelle Arbeitszeit-
aufzeichnungen führen. Formulare
dazu gibt es auf
ak-tirol.comunter
Musterbriefe. Im Zweifelsfall kön-
nen Sie die AK Juristen kontaktie-
ren unter 0800/22 55 22 – 1414.
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