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Nr. 93, Februar 2017
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ELD
Z
URÜCK
Rat von den Experten.
Nach wie
vor nutzen Arbeitnehmer Steuervorteile
nicht aus und verschenken damit bares
Geld. Sei es beim Absetzen von
Kinderbetreuungskosten über das
Abschreiben des Computers bis hin zu
Freibeträgen bei außergewöhnlichen
Belastungen: Die AK Steuerexperten haben
die 10 besten Steuertipps, wie
Sie sich Geld vom
Fiskus zurückholen können!
Negativsteuer bei
niedrigem Einkommen
Pauschale für Pendler
W
enn man wenig verdient oder nicht das gesamte
Jahr über gearbeitet hat, lohnt sich die
Arbeit-
nehmerveranlagung
besonders häufig: Die Einkünfte
werden auf das ganze Jahr verteilt und zuviel bezahlte
Lohnsteuer zurückgezahlt. Die Arbeitnehmerveranlagung
lohnt sich selbst dann, wenn man keine Lohnsteuer
bezahlt hat, weil das Einkommen unter 12.000 € jährlich
bzw. 1.200 € brutto per Monat lag. Man erhält einen Teil
der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge als sogenann-
te Negativsteuer vom Finanzamt zurück. Hat man außer-
dem noch Anspruch auf das Pendlerpauschale, kann sich
die Negativsteuer sogar noch erhöhen.
A
rbeitnehmer, derenWohnort von der Arbeit zumindest
20 Kilometer entfernt liegt, können
das kleine Pend-
lerpauschale
bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend
machen.
Das große Pendlerpauschale
gibt es bereits ab
mindestens 2 Kilometern Entfernung, sofern die Benüt-
zung von öffentlichen Verkehrsmitteln zumindest für die
Hälfte des Weges unzumutbar ist.
Zusätzlich zum großen und kleinen Pendlerpauschale
gibt es seit 2013 auch einmal pro Jahr einen Pendlereuro
für jeden Kilometer des Hin- und des Retourwegs. Für
Öffi-Fahrer können Arbeitgeber ein steuerfreies Jobticket
zur Verfügung stellen. Einen Rechner dazu gibt es auf
pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechnerA
us- und Fortbildungskosten
, die durch Ihren Beruf
veranlasst sind und von Ihnen auch selbst bezahlt wer-
den, können Sie bei der Steuer berücksichtigen lassen. Die
Kosten für grundsätzliche kaufmännische oder bürotech-
nische Kurse, wie zum Beispiel ein Buchhaltungskurs oder
der europäische Computerführerschein, den Sie selbst
bezahlt haben, können Sie als Werbungskosten immer von
der Steuer abziehen. Aber auch ein Sprachkurs kann für die
Steuer relevant sein, sofern man die Sprachkenntnisse für
den Beruf benötigt. Abzugsfähig sind die Kursgebühren,
die Kursunterlagen, Prüfungsgebühren, Kopierkosten, aber
auch die Fahrtkosten zum Kursort – also alle Ausgaben, die
in Zusammenhang mit dem Kurs anfallen.
F
ür alleinerziehende und alleinverdienende Personen
gibt es Absetzbeträge, die jeweils von der Anzahl der
Kinder abhängig sind. Beim
Alleinverdienerabsetz-
betrag
dürfen die Partner höchstens 6.000 € im Jahr
dazuverdienen und man muss für mindestens ein Kind
mehr als sechs Monate die Familienbeihilfe beziehen.
Die Lohnsteuer verringert sich einmal im Jahr jeweils
um folgende Beträge für Kinder, für die Sie jeweils Fami-
lienbeihilfe erhalten:
494 € bei einem Kind,
insgesamt 669 € bei zwei Kindern und
zusätzlich 220 € für das dritte und jedes weitere Kind.
V
on den Kosten für Kinderbetreuung kann man unter
bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des
10. Lebensjahres pro Kind bis zu 2.300 € absetzen. Für
erheblich behinderte Kinder mit erhöhter Familienbeihil-
fe können
Kinderbetreuungskosten
bis zur Vollendung
des 16. Lebensjahres abgeschrieben werden. Sie müssen
allerdings in einer institutionellen Kinderbetreuungsein-
richtung oder von einer pädagogisch qualifizierten Per-
son wie z. B. ausgebildeten Tageseltern betreut werden.
Die Kinderbetreuung während der schulfreien Zeit in den
Ferien oder ein Ferienlager kann man ebenfalls bei der
Steuer berücksichtigen lassen.
Alleinerziehende können Kinderbetreuungskosten
über 2.300 € oder für Kinder über 10 Jahren als sonstige
außergewöhnliche Belastungen mit einem Selbstbehalt
geltend machen – längstens jedoch bis zur Vollendung
der Schulpflicht.
W
enn Sie sich einen Computer für zuhause kaufen, den
Sie auch beruflich nutzen, dann können Sie diesen
über mehrere Jahre hinweg als Werbungskosten von der
Steuer abschreiben. Für die private Nutzung müssen Sie
40 % der Kosten, die Sie für das Gerät und Zubehör bezahlt
haben, abziehen. Bei einem Computer geht man davon aus,
dass er drei Jahre genutzt wird: Das Absetzen der Kosten für
die Abnutzung (AfA) wird also auf drei Jahre verteilt.
D
ie Betriebsratsumlage wird zwar bei der Lohnverrech-
nung gleich von den Arbeitgebern einbehalten. Sie
wirkt sich da aber noch nicht steuermindernd aus: Deshalb
die gesamte Betriebsratsumlage bei der Arbeitnehmerver-
anlagung unter
„Sonstige Werbungskosten“
eintragen!
W
enn Sie Ausgaben wegen einer Behinderung oder ei-
ner längerfristigen Krankheit haben oder Diät halten
müssen, zählen diese Kosten zu den außergewöhnlichen
Belastungen, für die es keinen Selbstbehalt gibt.
Pauschale Freibeträge:
Beim Sozialministeriumservice
wird der Grad der Behinderung festgestellt. Ist dieser
zumindest 25 %, gibt es gestaffelt je nach Grad pauschale
Freibeträge von 75 € bis 726 € jährlich.Wenn Sie Pflege-
geld beziehen, fällt der Freibetrag allerdings weg.
Diätverpflegung:
Wenn Sie eine mindestens 25-pro-
zentige Behinderung haben und deswegen Diät halten
müssen, so gibt es dafür ebenso pauschale Freibeträge:
Für Diabetiker oder Menschen mit Zöliakie beträgt dieser
Freibetrag zum Beispiel 70 € monatlich, für eine Gallendiät
sind 51 € monatlich vorgesehen und für Menschen mit
Magenerkrankungen 42 € monatlich.
Medikamente, Kuren, Spitalskosten oder Hilfsmittel:
Zusätzlich zu den pauschalen Freibeträgen können Sie in
der Arbeitnehmerveranlagung auch Kosten für Medika-
mente oder Heilbehandlung, Kuren, Spitalskosten oder
Hilfsmittel wie Rollstühle usw. geltend machen.
Allein erziehen & verdienen
Computer absetzen
Abschreiben der
Betriebsratsumlage
Unterhaltsabsetzbetrag,
Alimente
Aus- und Fortbildungen
Kirchenbeitrag oder
Spenden absetzen
Tipps zum Thema
AK SERVICE IN DEN BEZIRKEN
D
ie Experten der AK Tirol und der Fi-
nanzämter kommen wieder in die
Bezirke und helfen den Mitgliedern im
Rahmen der kostenlosen Steuerspar-
tage bei der Arbeitnehmerveranlagung.
Deshalb am besten gleich anmelden,
persönlichen Termin sichern und die zu
viel bezahlte Steuer zurückholen!
0800/22 55 22 – 2017
Egal, ob Sie Fragen zum Steueraus-
gleich haben oder Hilfe beim Ausfül-
len von Formular bzw. Online-Variante
benötigen: Bei den Steuerspartagen
werden Sie von den Profis von AK
und Finanzämtern optimal beraten.
Unter der Gratis-Hotline
0800/22 55
22 – 2017
können Sie einen Termin
für den Steuerspartag in Ihrem Bezirk
vereinbaren. Vergessen Sie nicht, alle
notwendigen Unterlagen mitzuneh-
men sowie einen Ausweis für die PIN-
Code-Vergabe, falls die Arbeitnehmer-
veranlagung online durchgeführt
werden soll.
BERATUNG
Beratungszeiten jeweils von 9 bis
12 und von 13 bis 17 Uhr.
Achtung:
Beratung nur zu nichtselbständigen
Einkünften, NICHT zu Mieteinkünften
bzw. NICHT für Gewerbescheininhaber.
Mehr auf
ak-tirol.comJetzt anmelden zum Steuerspartag!
S
penden an bestimmte Organisationen (Liste der be-
günstigten Spendenempfänger) sind bis zu einem
Höchstbetrag von 10 % der Einkünfte des laufenden
Jahres von der Steuer als
Sonderausgaben
absetzbar.
Das Gleiche gilt für Kirchenbeiträge mit bis zu 400 €
jährlich.
F
ür Kinder, die nicht im gleichen Haushalt leben,
und für die man nachweislich den gesetzlichen
Unterhalt bezahlt, kann man einen
Unterhaltsabsetz-
betrag
geltend machen. Dieser Unterhaltsabsetzbetrag
beträgt für
das erste Kind 29,20 € monatlich,
das zweite Kind 43,80 € monatlich,
jedes weitere Kind 58,40 € monatlich.
Voraussetzung:
Die Kinder müssen ständig in Öster
reich, der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder
in der Schweiz leben. Sofern die Kinder dauerhaft in
anderen Ländern leben, können pro Monat 50 € oder
der halbe Unterhalt berücksichtigt werden.
Kosten für Kinderbetreuung
Behinderung, Krankheit
oder Diätverpflegung
Weiterführende Infos und zusätzliche Tipps finden Sie auf
ak-tirol.comunter Beratung/Steuer & Einkommen
AK Steuerspartage 2017
AK Innsbruck:
Mi. 1., Do. 2. März
AK Imst:
Di. 7. März
AK Reutte:
Do. 9. März
AK Lienz*:
Mi. 15. März
AK Kitzbühel:
Do. 16. März
AK Telfs:
Di. 21. März
AK Landeck*:
Mi. 22. März
AK Schwaz*:
Di. 28 . März
AK Kufstein:
Do. 30. März
AK Innsbruck*:
Mo. 3. und Di. 4. April
(*ohne PIN-Code-Vergabe)
Telefonische Anmeldung unter der
Hotline 0800/22 55 22 – 2017.
Foto: tunedin
/Fotolia.com